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Wütender Busfahrer

Themenstarteram 7. Juni 2016 um 19:54

An einem Ausflugsziel mit Kiesparkplätzen habe ich heute wohl ein "Busparkplatz-Schild" übersehen. Vielleicht war es in einer Hecke ein wenig eingewachsen. In der Reihe standen schon 5 oder 6 PKW's, als ich ankam. Ich stellte mich in eine etwas breitere Lücke zwischen einem PKW und einem großen Wohnmobil (2 Autos hätten nicht reingepaßt).

Als ich um 15:30 Uhr zurückkam, stand ein österreichischer Reisebus quer vor all diesen Autos, die so nicht mehr wegfahren konnten . An der Scheibe ein Zettel "Sie stehen auf dem Busparkplatz. Komme gegen 16:30." Parksituation siehe Bild.

Mein altes G-Modell ist nur 1,60 Meter breit und dank mitgeführtem Meterstab maß ich die verbleibende Lücke zwischen Bus-Heck und Wohnmobil auf 1,80 Meter. Mit einigem vor- und zurückfahren und Spiegeleinklappen quetschte ich mich zerstörungsfrei durch. Als ich gerade draußen war, kam der Busfahrer mit hochrotem Kopf brüllend angerannt. Ob ich das Schild nicht gesehen hätte usw. Ich sagte "nein" und wies ihn darauf hin, daß sein Blockade-Verhalten meines Erachtens nicht korrekt sei und noch genug andere freie Kiesfläche vorhanden gewesen sei. Er machte Fotos von mir, hinderte mich dabei durch vor- und hinters-Auto-springen am wegfahren. Ich ließ mich aber nicht provozieren sondern lächelte freundlich in die Kamera. Daraufhin beschimpfte er mich als A...loch und Idiot, worauf ich schon mal sagte, daß er eine Beleidigungsanzeige kassieren könnte.

Was soll man dazu sagen? Mein Frau meint, die Busfirma informieren wäre am besten.

Bild-x
Beste Antwort im Thema

@gast356

Sorry, aber das ist doch Käse, wie man Rheinland sagt ;-). Ich kann mein vermeintliches Recht (ggf. lag eine Ordnungswidrigkeit vor) doch nicht mit ungesetzlichen Wildwest-Methoden wie Nötigung, Freiheitsberaubung und Beleidigung versuchen durchzusetzen. Was ist das denn für eine Auffassung vom menschlichen Zusammenleben ?

Und was den Job des Busfahrers angeht, niemand hat ihn gezwungen, den zu machen. Das klingt ja wie die abgedroschene Geschichte von der schweren Kindheit.

Und was hat das mit Behindertenparkplätzen zu tun ? Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass dieses Verhalten durch einen Behinderten akzeptabel wäre ?

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 11. Juni 2016 um 09:54:37 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Juni 2016 um 19:06:40 Uhr:

Ah, die Diskussion bekommt Niveau. Fein.

Wo bekommen die Beiträge denn Niveau? Alles was seit Tagen geschrieben wurde hat mit dem usrprünglichen Thema mal gar nichts mehr zu tun. Das Übliche also..... :confused:

Das sind aber zwei verschiedene Kategorien. Richtig, die Gleichberechtigungsfrage ist hier off topic. Was aber nichts über das Niveau aussagt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2016 um 11:06:31 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 11. Juni 2016 um 09:37:18 Uhr:

http://www3.mjv.rlp.de/.../DisplayUrteil_neu.asp?...

Hier versuchte ein Mann mit Behinderung gegen den Leitsatz "Frauen vor Männer" bei der Zuteilung von Parkplätzen vorzugehen. Ohne Erfolg.

Viel juristisches hin-und-her, aber insofern bemerkenswert, weil mit der bloßen Behauptung hinsichtlich einer Gefährdungssituation Gerichte Urteile fällen, ohne das dies nachprüfbar ist, oder wenigstens der Versuch der Nachprüfung unternommen würde.

Keine Theorie, ganz praktisch. Es gibt auch Verordnungen auf Länderebene, die bei Großgaragen eine Frauenquote von 10 oder 30 % der Stellplätze fordern.

Ach, da hast Du ja was Niedliches ausgebuddelt :D

In dem Urteil dieses Arbeitsgerichtes geht es darum, dass ein Krankenhaus die Neuvermietung von etwas näher am Betrieb gelegenen Parkplätzen in einer Betriebsvereinbarung so geregelt hatte, dass u.a. zuerst Arbeitnehmerinnen, die einen Parkplatz etwas weiter weg gemietet haben, bei der Neuvermietung der freiwerdenden Plätze bevorzugt werden. Das wurde also zwischen dem Betriebsrat und dem Krankenhaus so ausgemacht und da geht es um arbeitsrechtliche Maßstäbe. Im Krankenhaus arbeiten sowieso überdurchschnittlich viele Frauen ;) und ja, da müssen zunächst einmal die Männer etwas weiter laufen, wenn sie das entferntere Parkhaus nutzen. Aber da wird das Krankenhaus notfalls Psychologen stellen können, die die wegen der Diskriminierung depressiv gewordenen männlichen Mitarbeiter bei Bedarf therapieren können. Ich denke aber, dass kein Mitarbeiter deswegen krank wurde.

Das hier sicher eine Reihe von Befindlichkeiten beteiligt sind ist naheliegend. Du verkürzt die Darstellung jetzt aber um die amtlich festgestellte Behinderung des Mannes.

Skandalös ist doch im Kern, dass es nicht möglich war, zu einer internen Lösung auf dem Dienstweg (kurz/normal) zu kommen. Der Arbeitgeber hätte spätestens mit Kenntnis vom Fall dieses Mannes eine Abwägung vornehmen müssen, wessen Belange höher zu Bewerten sind. Frauen und deren subjektives Sicherheitsbedürfnis oder Männer mit objektiv festgestellter Behinderung.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 11. Juni 2016 um 14:21:09 Uhr:

Das hier sicher eine Reihe von Befindlichkeiten beteiligt sind ist naheliegend. Du verkürzt die Darstellung jetzt aber um die amtlich festgestellte Behinderung des Mannes.

Skandalös ist doch im Kern, dass es nicht möglich war, zu einer internen Lösung auf dem Dienstweg (kurz/normal) zu kommen. Der Arbeitgeber hätte spätestens mit Kenntnis vom Fall dieses Mannes eine Abwägung vornehmen müssen, wessen Belange höher zu Bewerten sind. Frauen und deren subjektives Sicherheitsbedürfnis oder Männer mit objektiv festgestellter Behinderung.

Ob hier etwas und wenn was skandalös ist, wissen wir mal wieder nicht. warum kommt es zu solchen Urteilen? Warum muss es dzu kommen? Wir sehen immer nur die objetive Seite, die letztlich durch das nüchterne Urteil zu uns gelangt. Was da in diesem Betrieb abgegangen ist, bis es zu diesem Urteil kam, wissen wir nicht. Also Vorsicht mit dem Ruf "skandalös!". oft liegt der eigentliche "Skandal" darin, dass es nicht möglich war, hier eine vernünftige betriebsinterne Regelung zu finden. Die kann an vielem gescheitert sein. Wenn einer oder gar mehrere mit dem Kopf durch die Wand wollen und eine Banalität letzlich vor Gericht landet, kommt es eben zu solchen unverständlichen Urteilen. Ich weiß nicht, inwieweit das Gericht hier in die Autonomie der Beteiligten eingreifen und die Betriebsvereinbarung inhaltlich prüfen durfte. Manchmal haben Urteile, die man nicht für "richtig" hält, ihren Grund darin dass das Gericht bestimmte Punkte aufgrund rechtlicher Vorgaben gar nicht prüfen oder abändern durfte. So kann ein Verwaltungsgericht eine Ermessensentscheidung einer Verwaltung auch nicht einfach deshalb abändern, weil das Gericht eine "bessere" gefunden hat, solange sich die Verwaltung im Rahmen ihres Ermessens bewegt.

 

Grüße vom Ostelch

 

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. Juni 2016 um 16:04:39 Uhr:

... oft liegt der eigentliche "Skandal" darin, dass es nicht möglich war, hier eine vernünftige betriebsinterne Regelung zu finden. Die kann an vielem gescheitert sein. Wenn einer oder gar mehrere mit dem Kopf durch die Wand wollen und eine Banalität letzlich vor Gericht landet, kommt es eben zu solchen unverständlichen Urteilen. Ich weiß nicht, inwieweit das Gericht hier in die Autonomie der Beteiligten eingreifen und die Betriebsvereinbarung inhaltlich prüfen durfte. Manchmal haben Urteile, die man nicht für "richtig" hält, ihren Grund darin dass das Gericht bestimmte Punkte aufgrund rechtlicher Vorgaben gar nicht prüfen oder abändern durfte. So kann ein Verwaltungsgericht eine Ermessensentscheidung einer Verwaltung auch nicht einfach deshalb abändern, weil das Gericht eine "bessere" gefunden hat, solange sich die Verwaltung im Rahmen ihres Ermessens bewegt.

Schön, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, meinen Post noch zu erläutern. Es ist auch selten genug der Fall, dass wir einer Meinung sind ;)

Wenn Du in dem Urteil gelesen hättest: Das Gericht hat genau das gemacht was Du auch bezweifelst und ein inhaltlich bewertendes Urteil abgelehnt. Eigentlich ein Wink mit dem Zaunpfahl an den Antragsteller. An der Stelle, wo man hätte etwas bewerten können, hat man die (auf Behauptungen basierte) Formulierung aus dem Dunstkreis von Frau Zypries bemüht.

Den Skandal sehe ich genau da - im Betrieb. Das in einem nicht gerade kleinen Laden mit Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragter, Behinderten-Vertraunensmann/frau ... man sehenden Auges auf Kosten von Steuerzahler/Krankenhaus durch 2 Instanzen geht, letztlich auf Kosten des Mitarbeiters (Führsorgepflicht?) ist ein Ding.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 11. Juni 2016 um 16:57:13 Uhr:

 

Schön, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, meinen Post noch zu erläutern. Es ist auch selten genug der Fall, dass wir einer Meinung sind ??

Wenn Du in dem Urteil gelesen hättest: Das Gericht hat genau das gemacht was Du auch bezweifelst und ein inhaltlich bewertendes Urteil abgelehnt. Eigentlich ein Wink mit dem Zaunpfahl an den Antragsteller. An der Stelle, wo man hätte etwas bewerten können, hat man die (auf Behauptungen basierte) Formulierung aus dem Dunstkreis von Frau Zypries bemüht.

Den Skandal sehe ich genau da - im Betrieb. Das in einem nicht gerade kleinen Laden mit Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragter, Behinderten-Vertraunensmann/frau ... man sehenden Auges auf Kosten von Steuerzahler/Krankenhaus durch 2 Instanzen geht, letztlich auf Kosten des Mitarbeiters (Führsorgepflicht?) ist ein Ding.

Vielleicht liegt es ja auch gerade an diesem Mitarbeiter. Solche jede wirtschaftliche Vernunft sprengenden Aktionen haben oft auch absurde Vorgeschichten und Entstehungsumstände. Je merkwürdiger die Entscheidung, desto notwendiger wäre es, die Vorgeschichte auszuleuchten. Da man das nur in den seltensten Fällen kann, hebe ich mir meine Empörung für die Fälle auf, die ich überblicken kann. Dieser hier gehört nicht dazu.

 

Grüße vom Ostelch

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