ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wütender Busfahrer

Wütender Busfahrer

Themenstarteram 7. Juni 2016 um 19:54

An einem Ausflugsziel mit Kiesparkplätzen habe ich heute wohl ein "Busparkplatz-Schild" übersehen. Vielleicht war es in einer Hecke ein wenig eingewachsen. In der Reihe standen schon 5 oder 6 PKW's, als ich ankam. Ich stellte mich in eine etwas breitere Lücke zwischen einem PKW und einem großen Wohnmobil (2 Autos hätten nicht reingepaßt).

Als ich um 15:30 Uhr zurückkam, stand ein österreichischer Reisebus quer vor all diesen Autos, die so nicht mehr wegfahren konnten . An der Scheibe ein Zettel "Sie stehen auf dem Busparkplatz. Komme gegen 16:30." Parksituation siehe Bild.

Mein altes G-Modell ist nur 1,60 Meter breit und dank mitgeführtem Meterstab maß ich die verbleibende Lücke zwischen Bus-Heck und Wohnmobil auf 1,80 Meter. Mit einigem vor- und zurückfahren und Spiegeleinklappen quetschte ich mich zerstörungsfrei durch. Als ich gerade draußen war, kam der Busfahrer mit hochrotem Kopf brüllend angerannt. Ob ich das Schild nicht gesehen hätte usw. Ich sagte "nein" und wies ihn darauf hin, daß sein Blockade-Verhalten meines Erachtens nicht korrekt sei und noch genug andere freie Kiesfläche vorhanden gewesen sei. Er machte Fotos von mir, hinderte mich dabei durch vor- und hinters-Auto-springen am wegfahren. Ich ließ mich aber nicht provozieren sondern lächelte freundlich in die Kamera. Daraufhin beschimpfte er mich als A...loch und Idiot, worauf ich schon mal sagte, daß er eine Beleidigungsanzeige kassieren könnte.

Was soll man dazu sagen? Mein Frau meint, die Busfirma informieren wäre am besten.

Bild-x
Beste Antwort im Thema

@gast356

Sorry, aber das ist doch Käse, wie man Rheinland sagt ;-). Ich kann mein vermeintliches Recht (ggf. lag eine Ordnungswidrigkeit vor) doch nicht mit ungesetzlichen Wildwest-Methoden wie Nötigung, Freiheitsberaubung und Beleidigung versuchen durchzusetzen. Was ist das denn für eine Auffassung vom menschlichen Zusammenleben ?

Und was den Job des Busfahrers angeht, niemand hat ihn gezwungen, den zu machen. Das klingt ja wie die abgedroschene Geschichte von der schweren Kindheit.

Und was hat das mit Behindertenparkplätzen zu tun ? Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass dieses Verhalten durch einen Behinderten akzeptabel wäre ?

109 weitere Antworten
Ähnliche Themen
109 Antworten

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Juni 2016 um 23:34:58 Uhr:

Aber einem Fahrer / Fahrern, die versuchen sich ihre paar Kröten, die sie zum Leben brauchen im harten Transportgewerbe zu verdienen und sich dazu den Streß mit Straßenverkehr, Lenkzeitverordnung, einem riesigen Ungetüm von Fahrzeug und dazu den 50 meckernden Idioten... ähm Fahrgästen antun... na da ist das natürlich was anderes, da weiß man gleich wer der Böse ist und auf wen man eindrischt.

Hast ja prinzipiell recht, aber was sollte die Nummer mit dem ankommen und am Wegfahren hindern (einparken hätte ja gereicht). Der braucht ganz dringend 'ne MPU.

Gruß Metalhead

HAHAH geile Geschichte. Hast gut reagiert!!! (y)

Der Buslenker ist zuweit gegangen, das Fuhrunternehmen zu informieren halte ich für legitim!

Hallo, ttru74,

Zitat:

@ttru74 schrieb am 7. Juni 2016 um 22:18:02 Uhr:

Jemanden am Weggehen oder fahren behindern, kann zur Freiheitsberaubung führen, sofern eine Anzeige gegen den Störenfried gestellt wird.

eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB dürfte hier sicher nicht vorliegen, eine Nötigung und Beleidigung dagegen schon.

Hallo, Gast356,

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Juni 2016 um 23:34:58 Uhr:

...interessanter Thread, der viel vor allem zwischen den Zeilen aussagt.

Wärs jetzt ein Behinderten-Parkplatz, von denen es meiner Feststellung nach sowieso zuviele gibt -egal auf welchen vollen Parkplatz man kommt... die "5" überbreiten Parkplätze direkt neben dem Eingang sind immer frei- gewesen hätte man den TE in der Luft zerrissen.

egal, ob es nun zu viel oder ausreichend Behindertenparkplätze gibt: Ganz unrecht hast Du nicht.

Man darf allerdings nicht vergessen, dass die Behindertenparkplätze in aller Regel recht gut erkennbar und gut ausgeschildert sind, Busparkplätze dagegen lange nicht immer.

Fakt ist jedoch, dass das Verhalten des Busfahrers nach Schilderung des TE völlig unangemessen war.

Jemand, der da so ausrastet, wird vermutlich auch in anderen Verkehrssituationen eine recht kurze Zündschnur haben und das ist gerade in so einem verantwortungsvollen Beruf wie dem des Busfahrers ein absolutes NoGo.

Der TE hat sich nach seiner Beschreibung ganz richtig verhalten und sich nicht provozieren lassen und er sollte sich überlegen, ob er dem Busunternehmen mal den Sachverhalt schildert.

Viele Grüße,

Uhu110

Mich würde interessieren, wie der Busfahrer reagiert hätte, wenn dort nicht 6 PKW, sondern ein anderer Bus gestanden hätte. Die Situation wäre für ihn ja nicht anders gewesen.

Ansonsten kann ich dem User gast356 nur zustimmen. In keinem anderen Thread könnte sich ein Autofahrer damit herausreden, ein Schild nicht gesehen zu haben. Halteverbotsschilder, Tempolimits, Einbahnstraßen... Es wird erwartet, dass man sich beim Fahren und Parken über die rechtliche Situation informiert und nicht einfach seine Sinne abschaltet. Auch eine Feuerwehrzufahrt, Hydrant etc. ist nicht immer in großen Schildern ausgezeichnet und da kann sich neimand rausreden, er hätte das nicht gesehen. Sobald aber ein Berufskraftfahrer auf dem Kieker steht (und sogar einer, der nicht dem Individualverkehr nahesteht), wird draufgeschlagen.

Der Busfahrer hat rechlich gesehen falsch gehandelt, aber moralisch bin ich trotzdem auf seiner Seite.

am 8. Juni 2016 um 9:21

Zitat:

@Beethoven schrieb am 8. Juni 2016 um 11:15:22 Uhr:

Mich würde interessieren, wie der Busfahrer reagiert hätte, wenn dort nicht 6 PKW, sondern ein anderer Bus gestanden hätte. Die Situation wäre für ihn ja nicht anders gewesen. …

Doch, die Situation wäre grundlegend anders, es wären dann nämlich weitere 3–4 Busparkplätze frei gewesen, die durch die 6 Pkw besetzt waren. Die Busse können genauso wie das WoMo und die Pkw parken, nicht 90° wie in der Blockadesituation.

fotografieren zur Beweissicherung ist erlaubt, ich habe mal einen fahrer fotografiert, der die tg-ausfahrt mit seinem

pkw blockiert hat, der war dann auch am toben, mein rechtsanwalt hat mir aber gesagt, dass ich das fotografieren durfte. habe auch eine anzeige wegen nötigung gestellt, das verfahren ist aber wegen geringfügigkeit

eingestellt worden,

Okay der Busfahrer hat falsch reagiert, aber ich bin auch schon oft mit einem LKW+Sattelauflieger unterwegs gewesen und es ist einfach schrecklich, weil man nicht weiß wo man parken kann.

In Kombination mit dem Schild "komme wieder" wo am besten auch eine Telefonnummer drauf gestanden hätte, würde ich das sogar nicht als Nötigung verstehen, sondern als verzweifelten Versuch, das Fahrzeug irgendwo abzustellen.

Dennoch würde ich mich jetzt bei dem Busunternehmen beschweren. Ich habe mir auch schonmal die Firmennummer eines Transporters aufgeschrieben, der mich mehrere Kilometer auf der Linken Spur bedrängt hatte (leider konnte ich durch die 1-spurige Baustelle nirgendwo hin, vor mir war ja auch einer).

Habe dann später von zuhause bei der Firma angerufen und gesagt, dass sie mal mit ihrem Mitarbeiter reden sollen, das fände ich nicht in Ordnung und würde auch ein negatives Bild auf die ganze Firma werfen.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 8. Juni 2016 um 11:15:22 Uhr:

...

In keinem anderen Thread könnte sich ein Autofahrer damit herausreden, ein Schild nicht gesehen zu haben.

...

Darum geht es gar nicht, niemand, auch der TE, redet sich heraus und streitet ab, ggf. auf einem Busparkplatz gestanden zu haben.

 

Zitat:

@Beethoven schrieb am 8. Juni 2016 um 11:15:22 Uhr:

...

Sobald aber ein Berufskraftfahrer auf dem Kieker steht (und sogar einer, der nicht dem Individualverkehr nahesteht), wird draufgeschlagen.

...

Wenn der TE gepostet hätte, daß er eine Verwarnung des Ordnungsamtes erhalten hätte, weil er unberechtigt auf einem Busparkplatz stand, weil er das Schild nicht gesehen habe, hätte hier kein Hahn danach gekräht. Und - völlig zur Recht - genau das, was Du eingangs des 2. Absatzes geschrieben hast, wäre eingetreten.

Lies dazu doch noch mal den Beitrag von uhu110 durch, einem erfahrenen, ruhigen und immer sehr sachlichen Streifenpolizisten.

Mir ist das völlig egal, womit einer als VT unterwegs ist. § 1 der StVO gilt.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 8. Juni 2016 um 11:33:25 Uhr:

fotografieren zur Beweissicherung ist erlaubt, ich habe mal einen fahrer fotografiert, der die tg-ausfahrt mit seinem

pkw blockiert hat, der war dann auch am toben, mein rechtsanwalt hat mir aber gesagt, dass ich das fotografieren durfte.

Den PKW, ja, die Person, ganz sicher nicht.

Gruß Metalhead

am 8. Juni 2016 um 10:00

Natürlich darfst du die Person fotografieren.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Juni 2016 um 12:00:40 Uhr:

Natürlich darfst du die Person fotografieren.

Auf welcher Grundlage?

Gruß Metalhead

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Juni 2016 um 12:00:40 Uhr:

Natürlich darfst du die Person fotografieren.

Die fotografierte Person hat dann das Recht am Foto. Und ob die dann einverstanden ist?

Mal angenommen, die Person nötigt oder der Tatbestand der Freiheitsberaubung ist erfüllt. Dann wiegt dieser Verstoß wohl schwerer als das Recht am eigenen Bild, wenn ermittelt werden soll.

Dann kann ich mich ja auch ständig vor mein Auto stellen oder einfach das Gesicht raushalten, nach dem Motto "Frechheit siegt".

cheerio

Übrigens, wem das alles mit Busfahren zuviel ist und wer zahlende Fahrgäste als "Idioten" ansieht, der sollte den Beruf wechseln.

Gibt Leute, die machen es gerne und auf die habe ich eher Lust als auf misanthrope Arschlöcher, die sich bei der Berufswahl in der Tür geirrt haben.

Aber wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld.

cheerio

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 8. Juni 2016 um 07:31:46 Uhr:

Ich persönlich würde, wenn ich überhaupt was machen würde, dem Ratschlag deiner Frau folgen und die Busfirma anschreiben mit einer Schilderung, vielleicht einer "Entschuldigung" dass du das Schild (wenn vorhanden) nicht gesehen hattest aber eben das Verhalten des Busfahrers alles andere als i.O. fandest. Obs was bringt ? Keine Ahnung. Aber man muss nicht alles gleich hochkochen.

Kommt sicher auf den Chef an. ;)

Habe ich schon mal so gehandhabt, als mich ein Fahrer auf der AB massiv ausgebremst hat, nachdem er mich überholt hat. Die große Firmenwerbung auf dem Wagen hat mich dann auf diese Idee gebracht.

Der Chef fand das wohl nicht so witzig. Zumindest hat sich der Fahrer später telefonisch gemeldet und sich entschuldigt.

Gerade im Personentransport, kann so ein Verhalten im Straßenverkehr(szusammenhang) schon mal böse Folgen für den Busfahrer haben. Im Konkreten Fall würde ich tatsächlich über eine Anzeige nachdenken. Auch wenn hier alles eingestellt werden sollte... Vielleicht merkt der Busfahrer durch den ihm entstandenen Aufwand und Ärger, wenigstens, dass er sich massiv daneben benommen hat.

Auch hier sollte das Busunternehmen ja zwecks Fahrerermittlung involviert werden. Das könnte auch schon für einen ordentlichen Einlauf vom Chef sorgen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen