WSS-Steinschlag und die Versicherung

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

ich habe über die Zeit diverse Steinschläge gesammelt. Nun steht der TÜV an und mit der Scheibe habe ich keine Chance da im Sichtbereich auch einer ist. Alles kein Problem denke ich, also ab zu meinem Lacker aber kein kleiner neben an sondern ein großes Industrieunternehmen, die auch gelegentlich Private Kunden machen. Ich bin mit deren Arbeiten immer sehr zufrieden. Die machen das auch im häufigen Umfang Scheiben und kennen sich wirklich gut aus und rechnen auch mit Versicherungen ab. Also alle bekannten Bedingungen erfüllt. Fairer weise dann beim Versicherungsvertreter angerufen und das mit den Steinschlägen im Sichtbereich gemeldet.

Ich habe TK mit 150€ SB und keine Werkstattbindung.

Soviel zur Vorgeschichte.

Dann wird mir gesagt, dass ich dann mal da und da hin sollte, ich glaube ein FOH oder so. Kenne ich jedenfalls nicht und habe auch noch nie etwas von dem gehört. Zudem nicht 5km weit weg sondern über 30km.
Dann habe ich gesagt wo ich hingen möchte. Nach längerem hin und her und unter der Vorhersage das so die Beiträge evtl steigen könnten kann ich dann doch da hin.

Darauf bin ich nicht weiter eingegangen, da ich doch etwas überrumpelt war.

Im Nachhinein denke ich mir das es ja schon irgendwie ein bischen Nötigung/Erpressung ist sowas zu sagen. Bekommen die Vertreter jetzt schon Provisionen der ausführenden Betriebe oder wie darf ich das verstehen?

Was kann oder sollte ich noch oder lieber nicht machen?

Kenne mich im Umgang mit Versicherungen nicht aus, da dies mein erster Versicherungsschaden ist. Ansonsten immer nur brav bezahlt.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Also so einen Scheiß habe ich noch nicht gehört. Was es hier immer für besser Wisser gibt.

Was soll da bitte ein Versicherungbetrug sein.

Die Werkstatt die dir die Scheibe einbaut, arbeitet den SB ein indem sie den SB aus der
eigenen Tasche zahlen. Somit ist halt der Verdienst der Werkstatt etwas kleinen.

Was Du schreibst ist ausgemachter Blödsinn. Und wenn Du dich ein wenig im Netz erkundigen würdest, dann könntest Du dies auch ganz schnell verstehen, wenn Du eben könntest. Scheint nicht der Fall zu sein.

Eine Selbstbeteiligung erhebt die Versicherung, dies bedeutet das man sich als Versicherungsnehmer mit 150 Euro an dem Schaden zu beteiligen hat. Dies kann nicht von der Reparatur ausführenden Firma ausgehebelt werden in dem sie dir den Betrag erstattet oder raussarbeitet, dies wäre dann unlauterer Wettbewerb.

Und CarGlass wirbt mit Scheibenreparatur, nicht tausch, ohne Zuzahlung der Selbstbeteiligung, weil das mit den Versicherungen abgesprochen ist um den Scheibentausch, welcher wesentlich teurer ist, zu minimieren.

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Man man, steht hier wieder mal viel halbgares drin. Man könnte meinen, wir sind im Versicherungsforum und jeder will mal seinen Senf dazugeben. Dass keine Werkstattbindung vorliegt heißt nicht, dass nicht trotzdem die Glassteuerung greift. Ein Instrument der Versicherer, sich vor sogenannten Baumarktglasern zu schützen. Greift sowohl bei Scheibenreparatur als auch bei Austausch und bedeutet nichts anderes, als dass die Scheibe bei einem der Partner der Vers. gewechselt werden muss. Ein Austausch bei einem anderen Unternehmen ist dann nur unter vorheriger Absprache mit der Schadensabteilung möglich!

Dass die Prozente/Beiträge steigen würden, ist ja der größte Stuss, den dir dein Vertreter aufgetischt hat. Wechsel deinen Ansprechpartner!

MfG Paule

Zitat:

Original geschrieben von paul780bertone


Man man, steht hier wieder mal viel halbgares drin. Man könnte meinen, wir sind im Versicherungsforum und jeder will mal seinen Senf dazugeben. Dass keine Werkstattbindung vorliegt heißt nicht, dass nicht trotzdem die Glassteuerung greift. Ein Instrument der Versicherer, sich vor sogenannten Baumarktglasern zu schützen. Greift sowohl bei Scheibenreparatur als auch bei Austausch und bedeutet nichts anderes, als dass die Scheibe bei einem der Partner der Vers. gewechselt werden muss. Ein Austausch bei einem anderen Unternehmen ist dann nur unter vorheriger Absprache mit der Schadensabteilung möglich!

Dass die Prozente/Beiträge steigen würden, ist ja der größte Stuss, den dir dein Vertreter aufgetischt hat. Wechsel deinen Ansprechpartner!

MfG Paule

Die Glassteuerung mag bei der Allianz greifen, hat aber keine Allgemeingültigkeit am Versicherungsmarkt.

Ich habe sie jedenfalls nicht und kann meine Scheiben wechseln lassen, wo ich will (gehe aber sowieso nur zu MB). Hatte bei meinem bestehenden Vertrag bereits 2 Scheibenwechsel (HUK24).

lg Rüdiger:-)

Rüdiger zustimm !

Danke für eure mittlerweile recht zahlreichen Beiträge.

Am Montag ist alles gut über die Bühne gegangen und ich kann wieder ungehindert nach vorne schauen 🙂

Versichert bin ich übrigens bei der Württembergischen.

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Zitat:

Was Du schreibst ist ausgemachter Blödsinn. Und wenn Du dich ein wenig im Netz erkundigen würdest, dann könntest Du dies auch ganz schnell verstehen, wenn Du eben könntest. Scheint nicht der Fall zu sein.

Eine Selbstbeteiligung erhebt die Versicherung, dies bedeutet das man sich als Versicherungsnehmer mit 150 Euro an dem Schaden zu beteiligen hat. Dies kann nicht von der Reparatur ausführenden Firma ausgehebelt werden in dem sie dir den Betrag erstattet oder raussarbeitet, dies wäre dann unlauterer Wettbewerb.

Die Versicherung bekommt ja ihren Selbstbehalt oder verzichtet sogar auf einen Teil des Selbsbehaltes, da die Reparaturkosten geringer sind.

Dies kommt dadurch, das die Firma bei welcher ich mir meine Scheibe machen lasse, einfach billiger ist als beispielsweise

bei Mercedes.

(Bsp.: Mercedes Scheibenwechsel Material + Arbeitszeit €1.000)
(Freie Werkstatt Carglas usw. Material + Arbeitszeit 600.-)

Aufgrund der geringeren Kosten, welche für die Versicherung entstehen verzichtet sie auf einen Teil des SB (zb. € 100 von 200.-).
Die Versicherung erspart sich Kosten in Höhe von € 300.-
Bleiben € 100.- SB welche die Werkstatt in meinem Namen zahlt und sie verdient immer noch € 500.-.

Aber bitte es soll jeder das machen was er für richtig hält. Wer eben zuviel Geld hat, kann es ja gerne verteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Obiwankinobi



Die Versicherung bekommt ja ihren Selbstbehalt oder verzichtet sogar auf einen Teil des Selbsbehaltes, da die Reparaturkosten geringer sind.
Dies kommt dadurch, das die Firma bei welcher ich mir meine Scheibe machen lasse, einfach billiger ist als beispielsweise
bei Mercedes.

(Bsp.: Mercedes Scheibenwechsel Material + Arbeitszeit €1.000)
(Freie Werkstatt Carglas usw. Material + Arbeitszeit 600.-)

Aufgrund der geringeren Kosten, welche für die Versicherung entstehen verzichtet sie auf einen Teil des SB (zb. € 100 von 200.-).
Die Versicherung erspart sich Kosten in Höhe von € 300.-
Bleiben € 100.- SB welche die Werkstatt in meinem Namen zahlt und sie verdient immer noch € 500.-.

Aber bitte es soll jeder das machen was er für richtig hält. Wer eben zuviel Geld hat, kann es ja gerne verteilen.

Hast Du nun wirklich vier Tage benötigt um dir das auszudenken?

Was meine Selbstbeteiligung betrifft, ich habe keine, weder bei der Teilkasko, noch bei der Vollkasko.
So verteile ich auch nicht unnötig Geld, welches ich sowieso nicht habe😉

Zitat:

Original geschrieben von Obiwankinobi



Zitat:

Was Du schreibst ist ausgemachter Blödsinn. Und wenn Du dich ein wenig im Netz erkundigen würdest, dann könntest Du dies auch ganz schnell verstehen, wenn Du eben könntest. Scheint nicht der Fall zu sein.

Eine Selbstbeteiligung erhebt die Versicherung, dies bedeutet das man sich als Versicherungsnehmer mit 150 Euro an dem Schaden zu beteiligen hat. Dies kann nicht von der Reparatur ausführenden Firma ausgehebelt werden in dem sie dir den Betrag erstattet oder raussarbeitet, dies wäre dann unlauterer Wettbewerb.

Die Versicherung bekommt ja ihren Selbstbehalt oder verzichtet sogar auf einen Teil des Selbsbehaltes, da die Reparaturkosten geringer sind.
Dies kommt dadurch, das die Firma bei welcher ich mir meine Scheibe machen lasse, einfach billiger ist als beispielsweise
bei Mercedes.

(Bsp.: Mercedes Scheibenwechsel Material + Arbeitszeit €1.000)
(Freie Werkstatt Carglas usw. Material + Arbeitszeit 600.-)

Aufgrund der geringeren Kosten, welche für die Versicherung entstehen verzichtet sie auf einen Teil des SB (zb. € 100 von 200.-).
Die Versicherung erspart sich Kosten in Höhe von € 300.-
Bleiben € 100.- SB welche die Werkstatt in meinem Namen zahlt und sie verdient immer noch € 500.-.

Aber bitte es soll jeder das machen was er für richtig hält. Wer eben zuviel Geld hat, kann es ja gerne verteilen.

Du gehörst anscheinend auch zu den Leuten, welche Umsatz mit Verdienst verwechseln.................... 🙄

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Obiwankinobi


Die Versicherung bekommt ja ihren Selbstbehalt

Nein, denn die Versicherung will ja gar keine SB, sondern sie will, dass der Kunde sich mit der SB am entstandenen Schaden beteiligt.

Und muss der Kunde keine SB bezahlen, so ist auch der entstandene Schaden geringer, als der welcher der Versicherung vorgegaugelt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Obiwankinobi


Aufgrund der geringeren Kosten, welche für die Versicherung entstehen verzichtet sie auf einen Teil des SB (zb. € 100 von 200.-).
Die Versicherung erspart sich Kosten in Höhe von € 300.-
Bleiben € 100.- SB welche die Werkstatt in meinem Namen zahlt und sie verdient immer noch € 500.-.

Die Werkstatt überweisst der Versicherung keinen Cent.

Und warum schreibt dann eine Werkstatt eine Rechnung, welche höher ist, als der Betrag, den sie eigentlich umsetzen möchte???

Antwort:
Um der Versicherung einen Schaden vorzugaugeln, welcher nicht tatsächlich in dieser Höhe entstanden ist.

Und da sich der Kunde nicht oder nur zum Teil am tatsächlich entstandenen Schaden beteiligt, also seinen Vertrag nicht einhält begeht der Kunde den Versicherungsbetrug.

Zitat:

Original geschrieben von Obiwankinobi


Aber bitte es soll jeder das machen was er für richtig hält. Wer eben zuviel Geld hat, kann es ja gerne verteilen.

Wer sein Geld also nicht ausgeben möchte, der darf dann eine Straftat begehen, oder wie soll ich diese Aussage jetzt werten???

Wenn Du damit leben kannst eine Straftat begangen zu haben, dann tue dies, aber beklage Dich nicht, wenn Dir einer das Auto klaut, denn derjenige hat bestimmt sparen wollen und auch nur eine Straftat begangen.

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