Wowa ziehen mit B- FS??
Irgendwie verstehe ich das nicht. Es dreht sich um den FS "B" meiner Frau. Danach darf sie Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 to. fahren aber eben kein Wowa Gespann.
Nichtmal die Polizei kanns mir sagen. Da soll es eine Änderung in 2013 geben, nach der man ein Gespann bis 3,5 to Gesamtgewicht ziehen darf. Da unsere Gesetzgebung keine Gesetze für Bürger macht, sondern für Advokaten, kanns mir evtl. mal jemand erklären. Wäre nett!
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Natürlich wird die Fahrerlaubnis in erster Linie an den Kfz Scheinen geprüft, aber auch am tatsächlichen Gewicht -
Somit kann m.E. auch eine Besitzerin eines Führerschein B eine Kombination fahren, die voll ausgelastet über 3,5 T wiegen würde, aber zum Kontrollzeitpunkt (gemessen) drunter liegt.
Nein !!! Das ist FALSCH !!! Für die Fahrerlaubniss zählt nur was in den Fahrzeugpapieren steht. Und da gelten die zulässigen Höchstgewichte.
Es hat nix mit der Strassenverkehrsordnung zu tun wo die tatsächlichen Gewichte relevant sind.
Viel Spass beim Fahren ohne die notwendige Fahrerlaubniss.
50 Antworten
Zitat:
wie kommst du darauf?
Das stimmt soweit was die Anhängelast ( stützlast lassen wir ausen vor - wir wissen um was es geht😎) betrifft. Hier zählt das tatsächliche gewicht.
Führerscheinrechtlich zählt das zGG. was in den Papieren steht. Man hat also 2 Baustellen die es zu beachten gibt.
Zitat:
Das stimmt soweit was die Anhängelast ( stützlast lassen wir ausen vor - wir wissen um was es geht😎) betrifft. Hier zählt das tatsächliche gewicht.
Was stimmt daran:
Zitat:
natürlich darf ich den Wohnwagen damit ziehen, sofern er auf der Waage nicht mehr als 1700 kg wiegt...
Er darf mit einem Wagen der 1600kg zul. Anhängelast hat einen WoWa ziehen, wenn dieser nicht mehr als 1700kg auf die Waage bringt...?
Das sehe ich deutlich anders.
Der Octavia hat übrigens keine 100kg Stützlast...
Leute, alles was Recht ist, aber ich würde mich auf gar keine Aussage in einem Forum verlassen. Sind alle gut gemeint, doch letztlich sind die Aussagen nicht rechtssicher.
Lass mal eventuelle Kontrollen außer acht, aber denk dran es könnte ein Unfall passieren, evtl. mit Personenschaden, spätestens dann wird man sich die Fahrerlaubnis richtig genau ansehen. Hast du dann nicht die richtige Erlaubnis wird es sehr, sehr unangenehm und teuer.
Also nervt die Behörden die diese Scheine ausstellen und hinterfragt was genau ihr fahren dürft, denn im Ernstfall seid ihr die Dummen ganz egal was hier alles gepostet wird.
Wie heißt es so schön, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe”
Zitat:
@navec schrieb am 3. Juni 2015 um 16:28:39 Uhr:
Was stimmt daran:Zitat:
Das stimmt soweit was die Anhängelast ( stützlast lassen wir ausen vor - wir wissen um was es geht😎) betrifft. Hier zählt das tatsächliche gewicht.
Zitat:
@navec schrieb am 3. Juni 2015 um 16:28:39 Uhr:
Er darf mit einem Wagen der 1600kg zul. Anhängelast hat einen WoWa ziehen, wenn dieser nicht mehr als 1700kg auf die Waage bringt...?Zitat:
natürlich darf ich den Wohnwagen damit ziehen, sofern er auf der Waage nicht mehr als 1700 kg wiegt...
Das sehe ich deutlich anders.
Der Octavia hat übrigens keine 100kg Stützlast...
Hoppala, stimmt. Da habe ich wohl schlecht gelesen 🙁 Ich war der meinung er würde den Wohnwagen mit zGG. 1700kg nur mit 1600kg an sein Fahrzeug hängen.
In dem Text von Coestar ist aber auch alles falsch - da hats mich glatt verwirrt.😁
Ähnliche Themen
Ähhh - erstens ziehe ich mit ´nem Alhambra (100 KG Stützlast) und Anhängelast 2,2 to...
😁
Beispiel - anderer Anhänger:
ich ziehe mit meinem Octavia einen leeren PKW Anhänger (1 to), welcher aber beladen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3 to haben darf und so auch im Kfz Schein steht - nach meiner Kenntnis darf ich den Anhänger leer bewegen, da er unter 1600 zulässiger Anhängelast meines PKW liegt...Packe ich einen Range Rover hinten drauf muss ich stehen bleiben bzw. ein anderes Auto besorgen, obwohl der Anhänger vom zulässigen Gesamtgewicht nicht überladen ist...
Zweitens geht es nicht um mich - ich habe mit meinem Führerschein keine 3,5 to Begrenzung.
Stützlast: Mein Wohnwagen hat 100 kg, mein PKW (sagen wir Octi) hat nur 75kg - somit max nur 75 kg...
Der Alhambra hat 100 kg - somit auch da alles gut...
@Coestar, ist es dir möglich aufgrund der folgenden Zitats von dir, zu verstehen, dass gewöhnliche Forums-Benutzer da keinen Bezug zum Alhambra erkennen können und dieses Zitat zu dem Schluss führen muss, dass das was dort steht illegal wäre?
@Coestar:
Zitat:
Beispiel: Mein Octavia darf nur 1600 kg ziehen - mein maximales Gesamtgewicht des WoWa ist aber 1700 kg - natürlich darf ich den Wohnwagen damit ziehen, sofern er auf der Waage nicht mehr als 1700 kg wiegt...
Zitat:
Führerscheinrechtlich zählt das zGG. was in den Papieren steht. Man hat also 2 Baustellen die es zu beachten gibt.
So ist es.
Auch wenn der Wohnwagen leer ist und das Auto unbeladen ist mit
zusammen 2,5 to tatsächliches Gewicht fährt man ohne gültigen FS
wenn die beiden eingetragene zulässigen Gesamtgewichte mehr wie 3,5 to ergeben.
Zitat:
@Coestar schrieb am 3. Juni 2015 um 18:32:39 Uhr:
Ähhh - erstens ziehe ich mit ´nem Alhambra (100 KG Stützlast) und Anhängelast 2,2 to...
😁Beispiel - anderer Anhänger:
ich ziehe mit meinem Octavia einen leeren PKW Anhänger (1 to), welcher aber beladen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3 to haben darf und so auch im Kfz Schein steht - nach meiner Kenntnis darf ich den Anhänger leer bewegen, da er unter 1600 zulässiger Anhängelast meines PKW liegt...Packe ich einen Range Rover hinten drauf muss ich stehen bleiben bzw. ein anderes Auto besorgen, obwohl der Anhänger vom zulässigen Gesamtgewicht nicht überladen ist...Zweitens geht es nicht um mich - ich habe mit meinem Führerschein keine 3,5 to Begrenzung.
Stützlast: Mein Wohnwagen hat 100 kg, mein PKW (sagen wir Octi) hat nur 75kg - somit max nur 75 kg...
Der Alhambra hat 100 kg - somit auch da alles gut...
Dein Beispiel mit dem Octavia stimmt auch nicht.
Der normale B gilt bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to.
Das möglicherweise geringere Gewicht bringt keinen Vorteil.
Der B96 gilt bis zu 4,25 to zulässigem Gesamtgewicht.
Für bis zu 7,5 to benötigst du dann einen BE.
Wie bereits geschrieben, gilt bei der Anhängelast das tatsächliche Gewicht, nicht das zGG.
Und ich finde die Beschreibungen an der Stelle klar.
Es scheint keine Einigung, dafür aber 1000 Theorien zu geben, welche stimmt jetzt?
Nochmal, wenn ich ganz sichergehen will frage ich bei den Leuten die dafür zuständig sind und lasse es mit ausführlich und kompetent erklären.
Dann und nur dann bin ich auf der sicheren Seite und riskiere nicht eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wenn ich dem Schupo sage in meinem Forum habe ich gelesen........ dann interessiert das den soviel wie ein umgefallener Reissack in China.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 4. Juni 2015 um 21:16:01 Uhr:
Es scheint keine Einigung, dafür aber 1000 Theorien zu geben, welche stimmt jetzt?Nochmal, wenn ich ganz sichergehen will frage ich bei den Leuten die dafür zuständig sind und lasse es mit ausführlich und kompetent erklären.
Dann und nur dann bin ich auf der sicheren Seite und riskiere nicht eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wenn ich dem Schupo sage in meinem Forum habe ich gelesen........ dann interessiert das den soviel wie ein umgefallener Reissack in China.
Sicher wird ein solcher Hinweis nicht helfen.
Wobei ich die Unsicherheit immer noch nicht ganz verstehe.
Dazu gibt es doch amtliche Aussagen.
http://www.tuev-sued.de/.../uebersicht-der-fuehrerscheinklassen.pdfDem TÜV glaube ich schon, dass er sich sicher ist bei solchen Themen.
Und da gibt es aus meiner Sicht keine Interpretation.
Und ja, das hätte der TE mit Tante Gugel auch selbst finden können.
Aber was tut man nicht alles. :-)
@heinz2805:
Zitat:
Dein Beispiel mit dem Octavia stimmt auch nicht
Doch, denn @Coestar bezog dieses, von dir benannte Beispiel, eindeutig nur auf sich selbst:
Zitat:
...ich ziehe mit meinem Octavia einen leeren PKW Anhänger (1 to), welcher aber beladen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3 to haben darf
und er schreibt darauf, dass er selbst keine Führerscheinbegrenzung auf 3,5T hat.
Von daher stimmt dieses Beispiel von @Coestar, im Gegensatz zu dem von mir vorher zitierten Beispiel von ihm, eindeutig.
Zitat:
@navec schrieb am 5. Juni 2015 um 10:00:13 Uhr:
@heinz2805:
Zitat:
@navec schrieb am 5. Juni 2015 um 10:00:13 Uhr:
Doch, denn @Coestar bezog dieses, von dir benannte Beispiel, eindeutig nur auf sich selbst:Zitat:
Dein Beispiel mit dem Octavia stimmt auch nicht
Zitat:
@navec schrieb am 5. Juni 2015 um 10:00:13 Uhr:
und er schreibt darauf, dass er selbst keine Führerscheinbegrenzung auf 3,5T hat.Zitat:
...ich ziehe mit meinem Octavia einen leeren PKW Anhänger (1 to), welcher aber beladen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3 to haben darf
Von daher stimmt dieses Beispiel von @Coestar, im Gegensatz zu dem von mir vorher zitierten Beispiel von ihm, eindeutig.
Okay, wenn man das genau darauf bezieht, dann habt ihr beide Recht.
wenn es da explizit so steht, kann man es kaum anders deuten...
Dass andere Leute, die nur den FS B haben mit @Coestars Octavia plus 3T-Anhänger fahren (das war ja das konkrete Beispiel) war anhand des Beispiels in jedem Fall nicht zu erkennen...
@navec: können wir uns darauf einigen, dass ich mich demnächst klarer ausdrücke 😁
bei dem Octavia Beispiel habe ich mich vertan, sorry für die Unruhe - gebe ich zu - es muss heißen: "...sofern er auf der Waage nicht mehr als 1600 kg wiegt..." (ich lasse nun die Stützlast Diskussion (PKW/Anhänger) mal bewusst raus)...
PS: Mein Skoda hat noch nicht mal ne Kupplung 🙂
Zitat:
können wir uns darauf einigen, dass ich mich demnächst klarer ausdrücke
ja, alles klar.
Zitat:
Mein Skoda hat noch nicht mal ne Kupplung
...dann hat @heinz2805 ja letztendlich doch recht gehabt:
Zitat:
Dein Beispiel mit dem Octavia stimmt auch nicht
PS: Mich würde, trotz OT, noch mal interessieren:
Dein Octavia (4x4, DSG, 184PS) soll nach aktuellem Prospekt 1800kg bei 12% ziehen dürfen. Wieso sind es bei dir nur 1600kg?
Wenn es denn nur 1600kg bei 12% sind, könntest du dir das berühmte Gutachten von Skoda holen und dadurch tatsächlich 1700kg bei 8% ziehen.