Wowa ziehen mit B- FS??
Irgendwie verstehe ich das nicht. Es dreht sich um den FS "B" meiner Frau. Danach darf sie Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 to. fahren aber eben kein Wowa Gespann.
Nichtmal die Polizei kanns mir sagen. Da soll es eine Ănderung in 2013 geben, nach der man ein Gespann bis 3,5 to Gesamtgewicht ziehen darf. Da unsere Gesetzgebung keine Gesetze fĂŒr BĂŒrger macht, sondern fĂŒr Advokaten, kanns mir evtl. mal jemand erklĂ€ren. WĂ€re nett!
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
NatĂŒrlich wird die Fahrerlaubnis in erster Linie an den Kfz Scheinen geprĂŒft, aber auch am tatsĂ€chlichen Gewicht -
Somit kann m.E. auch eine Besitzerin eines FĂŒhrerschein B eine Kombination fahren, die voll ausgelastet ĂŒber 3,5 T wiegen wĂŒrde, aber zum Kontrollzeitpunkt (gemessen) drunter liegt.
Nein !!! Das ist FALSCH !!! FĂŒr die Fahrerlaubniss zĂ€hlt nur was in den Fahrzeugpapieren steht. Und da gelten die zulĂ€ssigen Höchstgewichte.
Es hat nix mit der Strassenverkehrsordnung zu tun wo die tatsÀchlichen Gewichte relevant sind.
Viel Spass beim Fahren ohne die notwendige Fahrerlaubniss.
50 Antworten
Zitat:
B/BE-Rechner:
đ
Kleine Hilfe: Das Teil soll NUR unterscheiden zwischen B/BE/B96. Wenn die Gewichte ĂŒber B96 liegen, wird es als BE eingestuft, weil keine höheren FS-Klassen hinterlegt sind. FĂŒr die vorgenannte PrĂŒfung ist es also zielfĂŒhrend und nicht schwachsinnig.
Zitat:
@DerMitDemVolvoTanzt schrieb am 1. Juni 2015 um 06:51:12 Uhr:
Wurde die alte Klasse 3 nicht mal auf 7,5 t Zuggewicht abgelastet? Es gab in den 70ern 16 Tonner die man mit Klasse 3 fahren durfte. Sattelzugmaschine 7,49 t mit Auflieger. Das war dann irgendwann vorbei. Bestandschutz gab es nur, wenn man genau zu der Zeit so ein Ding fuhr und der Arbeitgeber das bescheinigt hat.jo
Das stimmt soweit ich weiĂ bedingt. Es gab und gibt da 2 Varianten, mit dem 3er durfte JEDER eine 7,5 to Zugmaschine und sogar einen 12 to HĂ€nger fahren.
Die Krux kam beim Umschreiben spĂ€ter auf den Scheckkartenschein. Wollte man weiterhin mit einem 12 to HĂ€nger fahren konnte man das zwar eintragen, aber dann musste man wie beim groĂen 2er alle 5 Jahre den Schein erneuern und auch die GesundheitsprĂŒfungen machen.
Der KartenfĂŒhrerschein war dann auch Pflicht.
Wer es bei 7,5 to und max 4,2 to HÀnger gelassen hat braucht das nicht, der Schein gilt unbegrenzt und ohne VerlÀngerungen.
@Mucks:
Zitat:
Das ist ganz normal - ich darf das auch. FĂŒhrerschein Klasse 3 in 1987 gemacht. Nach umschreiben C1E sowie CE79. Dazu (CE79) gibt es im Netz soviel hinweise das ich hier weitere ausfĂŒhrung erspare.
CE79 (CE mit der SchlĂŒsselzahl 79) gibt es m.E. uneingeschrĂ€nkt nur bis zum 50. Lebensjahr (danach alle 5 Jahre Gesundheitstests, bzw, eingetragene GĂŒltigkeitsdauer im FĂŒhrerschein)
CE79 berechtigt fĂŒr Gespanne mit maximal 3 Achsen und maximal 18,5T.
ZusĂ€tzlich zu C1E und CE79 habe ich bei der Umschreibung auch den C1 mit SchlĂŒsselzahl 171 bekommen. (= Klasse D bis 7,5T ohne GĂ€ste)
UnbeschrÀnkt kann ich daher, durch den C1E entsprechende Gespanne mit max. 12T zul. GG (Zugfahrzeug maximal 7,5T) ziehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
ErklĂ€rt sich eigentlich selbst. đ
Traurig ist, dass ein Schupo die Ănderung nicht kennt! đ
Ăhnliche Themen
@PIPD black:
Zitat:
FĂŒr die vorgenannte PrĂŒfung ist es also zielfĂŒhrend und nicht schwachsinnig.
Schwachsinnig vielleicht nicht, aber ein Hinweis, falls Gewichte eingegeben werden, die mit BE nicht zulÀssig sind, wÀre bestimmt nicht schlecht.
Als "gut programmiert" wĂŒrde ich es jedenfalls nicht nennen, wenn bei unzulĂ€ssig hohen Werten immer brav BE angezeigt wird...
Aus Erfahrung in Java, C und C++ weià ich das das echt nicht schwer ist. Super einfach mit einer einzigen if-Anweisung zu lösen ^^
Zitat:
@situ schrieb am 31. Mai 2015 um 22:03:47 Uhr:
Man fragt wegen so was auch keinen Schupo und auch kein Forum etc., um sich widersprechende Meinungen zu sortieren. Wer in einem Forum posten kann, kann doch auch eine Suchmaschine nutzen, oder?Man sucht sich einfach die Definition der Fahrerlaubnisklassen und liest sie. Dieselben zu verstehen ist einfach. Dann muss man auch keinen solchen Dummsinn schreiben, dass dieselbe unverstÀndlich wÀre.
danke, dass du mir erklĂ€rt hast, dass man in Foren keine Fragen stellen muss und somit wohl auch keine Antworten erwarten darf. Ich habe aber zuverlĂ€ssige Antworten von einfachen Usern hier erhalten . DafĂŒr besten Dank.
Ich kenne mich sowohl im google aus als auch in sĂ€mtlichen anderen Alternativen. WĂ€re meine Frage albern gewesen, gĂ€bs wohl nicht so viele hingucker. Wenn du den Gesetzestext lieĂt stellst du fest, dass da nur kacke drinne steht. Und Polizisten als unwissend zu betiteln..
Meine Frau war im Ăbrigen vor 2 Monaten in einer Fahrschule zur Info. Die wollten ihr eine Erweiterung auf quatschen. In unserem Fall unsinn, wie ich nun weiĂ. Warum ausgerechnet Polizisten das nicht wissen? Weil das Gesetz bzw. die Textur Schrott ist.
Die besten und sichersten Infos bekommt man hier in div. Foren. Wer das doof findet muss ja nicht antworten..
Polizisten sind da in der Tat nicht unbedingt die beste Quelle fĂŒr solche Fragen. Ganz einfach, weil nur ein relativ kleiner Teil der Polizei sich wirklich damit befassen muss und zwar in der Regel diejenigen, die auch die entsprechenden Kontrollen durchfĂŒhren das ist die Verkehrspolizei.
Andere Polizisten ahnden andere Delikte, denen ist es relativ wurscht ob dein WW zu schwer ist, oder nicht, die fĂŒhren auch keine Waage mit, wenn die mal kontrollieren, dann höchstens wenn ein Fahrer irgendwie auffĂ€llt, oder sie nach irgendwas suchen, z.B. bestimmte Personen.
Wenn die einen rausziehen weil er einen schweren HĂ€nger zieht, dann allerhöchstens weil rein gar nichts auf eine Erlaubnis fĂŒr gröĂere HĂ€nger als 750 Kg im Schein zu finden ist.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 2. Juni 2015 um 00:28:47 Uhr:
Polizisten sind da in der Tat nicht unbedingt die beste Quelle fĂŒr solche Fragen. Ganz einfach, weil nur ein relativ kleiner Teil der Polizei sich wirklich damit befassen muss und zwar in der Regel diejenigen, die auch die entsprechenden Kontrollen durchfĂŒhren das ist die Verkehrspolizei.Andere Polizisten ahnden andere Delikte, denen ist es relativ wurscht ob dein WW zu schwer ist, oder nicht, die fĂŒhren auch keine Waage mit, wenn die mal kontrollieren, dann höchstens wenn ein Fahrer irgendwie auffĂ€llt, oder sie nach irgendwas suchen, z.B. bestimmte Personen.
Wenn die einen rausziehen weil er einen schweren HĂ€nger zieht, dann allerhöchstens weil rein gar nichts auf eine Erlaubnis fĂŒr gröĂere HĂ€nger als 750 Kg im Schein zu finden ist.
Wie schwer der AnhĂ€nger ist, ist fĂŒr die Fahererlaubnis völlig Wurst! DafĂŒr sind die eingetragenen Gewichte im Fahrzeugschein interessant!
Selbst RechtsanwÀlte sind nicht immer die besten Quellen.
PS: Ich finde den Gesetzestext der FEV ziemlich verstÀndlich, zumindest, was die Klassen betrifft!
Kurzum - wiegt das Gespann (PKW und WoWa) weniger als 3500 kg ist B in Ordnung
wiegt das Gespann mehr, muss man den B96 machen (ohne PrĂŒfung - reine Praxis und Theoriestunden, sowie behördliche Ănderung des FĂŒhrerscheins)
NatĂŒrlich wird die Fahrerlaubnis in erster Linie an den Kfz Scheinen geprĂŒft, aber auch am tatsĂ€chlichen Gewicht - Beispiel: Mein Octavia darf nur 1600 kg ziehen - mein maximales Gesamtgewicht des WoWa ist aber 1700 kg - natĂŒrlich darf ich den Wohnwagen damit ziehen, sofern er auf der Waage nicht mehr als 1700 kg wiegt...
Somit kann m.E. auch eine Besitzerin eines FĂŒhrerschein B eine Kombination fahren, die voll ausgelastet ĂŒber 3,5 T wiegen wĂŒrde, aber zum Kontrollzeitpunkt (gemessen) drunter liegt.
Zitat:
@Coestar schrieb am 3. Juni 2015 um 13:03:27 Uhr:
Beispiel: Mein Octavia darf nur 1600 kg ziehen - mein maximales Gesamtgewicht des WoWa ist aber 1700 kg - natĂŒrlich darf ich den Wohnwagen damit ziehen, sofern er auf der Waage nicht mehr als 1700 kg wiegt...
Damit wÀre ich zumindest im Ausland sehr vorsichtig, in vielen LÀndern gilt das zul Gesamtgewicht und NICHT das tatsÀchliche Gewicht, besonders streng in der Schweiz.
Zitat:
NatĂŒrlich wird die Fahrerlaubnis in erster Linie an den Kfz Scheinen geprĂŒft, aber auch am tatsĂ€chlichen Gewicht -
Somit kann m.E. auch eine Besitzerin eines FĂŒhrerschein B eine Kombination fahren, die voll ausgelastet ĂŒber 3,5 T wiegen wĂŒrde, aber zum Kontrollzeitpunkt (gemessen) drunter liegt.
Nein !!! Das ist FALSCH !!! FĂŒr die Fahrerlaubniss zĂ€hlt nur was in den Fahrzeugpapieren steht. Und da gelten die zulĂ€ssigen Höchstgewichte.
Es hat nix mit der Strassenverkehrsordnung zu tun wo die tatsÀchlichen Gewichte relevant sind.
Viel Spass beim Fahren ohne die notwendige Fahrerlaubniss.
Zitat:
Es gilt ganz einfach das, was in der Fahrerlaubnis steht. B ist B. Völlig egal. wann diese erworben wurde. Und die Definitionen der Fahrerlaubnisklassen findet man (neben vielen falschen Stammtisch und Forenmeinungen) vielfach im Netz - richtig und von seriösen Organisationen.
Ăh, da hast du die Karte aber nicht bis zum Schluss gelesen.
Nach dem B / BE, etc. gibt es eben noch ganz viele verschiedene SchlĂŒsselzahlen.
Und die wirkliche Bedeutung davon, bzw. was jemand fahren darf oder nicht, ist da bei weitem nicht so einfach ab zu grenzen. Bei nem normalen B FĂŒhrerschein ist das noch "relativ" einfach, wenn dann div. andere Klassen die wiederum Unterklassen einschlieĂen, dazu kommen, dann wirds mal mĂ€chtig kompliziert. So hast du z.B. bei manchen FĂŒhrerscheinen die A fĂŒr Motorrad angekreuzt, was sich hinterher nach SchlĂŒsselnummer aber nur auf 3-rĂ€drige aber nicht auf 2-rĂ€drige beschrĂ€nkt, etc.
Ich habe mitlerweile eine komplett bunt durchnummerierte Karte, da kann niemand mehr direkt sehen was ich fahren darf und was nicht, dazu kommen dann noch diverse Ausnahmegenehmigungen wie "Busfahren ohne BuĂfĂŒhrerschein", etc.
Weder mein FahrprĂŒfer, noch der Fahrlehrer konnten mir am Schluss noch sagen, was ich fahren darf, ebenso weis die Polizei das auch nicht mehr. Das bekommst du nur noch ĂŒber entsprechende Auswertungssoftware oder einen entsprechenden SachverstĂ€ndigen raus, oder vieleicht im FĂŒhrerscheinbĂŒro der Stadt.
Mein Kumpel fĂ€hrt jedenfalls völlig legal nen 7m Tabbert hinter ner S-Klasse mit B FĂŒhrerschein...
Zitat:
@Mucks schrieb am 3. Juni 2015 um 14:03:26 Uhr:
Keine Angst - ich habe noch einen alten Lappen umschreiben lassen und bin recht sicher unterwegs - zudem ist der Zugwagen bei mir ein Alhambra mit 2,2 Tonnen AnhÀngelast...Meine Aussage hatte ich vom letzten ADAC Fahrsicherheitstraining mitgenommen (Caravan)....Zitat:
Viel Spass beim Fahren ohne die notwendige Fahrerlaubniss.
1. Wurde dort aber auch geraten, dass man die max AnhÀngelast nicht ausreizen sollte
2. StĂŒtzlast ausreizen
@Coestar:
Zitat:
Beispiel: Mein Octavia darf nur 1600 kg ziehen - mein maximales Gesamtgewicht des WoWa ist aber 1700 kg - natĂŒrlich darf ich den Wohnwagen damit ziehen, sofern er auf der Waage nicht mehr als 1700 kg wiegt...
wie kommst du darauf?
ich wĂŒrde sagen dass du den 1700kg-WoWa dann mit keinem FĂŒhrerschein mit deinem Octavia ziehen darfst und es dĂŒrfte ansonsten auch niemand mit nur FĂŒhrerschein B den WoWa mit dem Octavia ziehen, denn zusammen mit dem zul.GG des Octavia werden die 3,5 zul. Gespann-Gesamtgewicht ĂŒberschritten.