Worauf achten bei der Schadensregulierung?
Hallo,
mir ist gestern einer an die Karre gefahren, hat seine Schuld auch gegenüber seiner Versicherung anerkannt und die Freigabe der Reparatur ist erfolgt. So weit, so gut. Die Werkstatt meinte jetzt aber, dass aufgrund des Fahrzeugalters (1998) wahrscheinlich nur eine Restwertabrechnung erfolgt. Sollte ich jetzt Montag besser einen von mir beauftragten Gutachter zur Werkstatt schicken, damit der von der Versicherung geschätzte Restwert nicht zu niedrig ausfällt? Eigentlich will ich den PKW am liebsten repariert haben weil gerade durch den TÜV, aber Motorhaube, Kotflügel, Blinker und Scheinwerfer sind zu ersetzen, und samt Lackierung ist das bestimmt nicht billig.
Habt ihr bitte einen Tipp, worauf ich achten muss?
Gruß, Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Ich lese die Threads hier in letzter Zeit immer öfter, dass die WBW von den Versicherungen angefochten werden, es wird natürlich suggeriert das die Versicherung hier abzocken will.
Aber daran, dass der freie Gutachter eher einen höheren WBW "ermittelt", da davon wohl sein Honorar abhänging ist denkt keiner. Solange zu eigenen Gunsten der Wert in die Höhe getrieben wird, ist immer alles glasklar und gefälligst nicht in Frage zu stellen. Wenn dann aber geprüft wird (vermutlich anhand regionaler Vergleichsangebote), dann ist das immer fernab jeder Realität und eine bodenlose Frechheit wenn dabei etwas anderes bei rum kommt, als der Wert den man sich innerlich erhofft hat (weil der freie Gutachter eine Erwartungshaltung geweckt hat).
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von beachi
die versicherung hat bei dem schaden und dem alter die reparaturfreigabe erteilt? das ist ja interessant!
also.. das auto sollte sich schon ein gutachter anschauen. entweder du beauftragst selbst einen oder lässt einen von der versicherung kommen.
Ich bin jetzt vorläufig mit dem Werkstattwagen unterwegs (wie lange darf ich den eigentlich benutzen, weil ohne PKW bin ich arbeitsunfähig?). Morgen am Montag frage ich bei der Werkstatt an, ob die Versicherung einen Gutachter schickt oder ob die Reparatur tatsächlich klargeht.
Wenn der Wagen nur abgerechnet werden soll: Ich will auf jeden Fall die Kosten für den Einbau vom elektrischen Hebe-/Schiebedach, der Freisprecheinrichtung vom Navi samt Verstärker, und der Beschriftung (ist aber ein Privatwagen!) ersetzt bekommen. Abgesehen vom Zeitaufwand hat das alles zusammen auch gut einen Tausender gekostet. Muss ich jetzt wirklich zusätzlich einen eigenen Gutachter einschalten, oder reicht es, wenn man dem von der Versicherung bescheidsagt? Den Anwaltskram lass ich vorerst draußen.
Danke für die bisherigen Antworten,
w.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgang362
Muss ich jetzt wirklich zusätzlich einen eigenen Gutachter einschalten, oder reicht es, wenn man dem von der Versicherung bescheidsagt? Den Anwaltskram lass ich vorerst draußen.
Wenn Du eine Menge Geld verschenken möchtest, lass den Versicherungsgutachter an Dein Auto und verzichte auf den Anwalt.
Wenn nicht, beauftrage unbedingt selbst einen unabhängigen Gutachter und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Gruß Manu
Zitat:
Original geschrieben von wolfgang362
Ich bin jetzt vorläufig mit dem Werkstattwagen unterwegs (wie lange darf ich den eigentlich benutzen, weil ohne PKW bin ich arbeitsunfähig?). Morgen am Montag frage ich bei der Werkstatt an, ob die Versicherung einen Gutachter schickt oder ob die Reparatur tatsächlich klargeht.Wenn der Wagen nur abgerechnet werden soll: Ich will auf jeden Fall die Kosten für den Einbau vom elektrischen Hebe-/Schiebedach, der Freisprecheinrichtung vom Navi samt Verstärker, und der Beschriftung (ist aber ein Privatwagen!) ersetzt bekommen. Abgesehen vom Zeitaufwand hat das alles zusammen auch gut einen Tausender gekostet. Muss ich jetzt wirklich zusätzlich einen eigenen Gutachter einschalten, oder reicht es, wenn man dem von der Versicherung bescheidsagt? Den Anwaltskram lass ich vorerst draußen.
Danke für die bisherigen Antworten,
w.
Ich würde auch einen eigenen Gutachter beauftragen, denn die Gutachter der Versicherungen versuchen hier schon eher den Preis zu drücken. Deine Extra einbauten kannst du natürlich mit aufzählen, meistens ist es aber so dass diese nicht berücksichtigt werden. Das ist immer leider der Nachteil wenn man so viel selber am Wagen nachträglich verändert.
Aber das letzte Wort hat immer die Versicherung, einen Anwalt kann man immer zu jeder Zeit dazu nehmen.
Der Gutachter übernimmt normal auch das ganze Schreibkram und schreibt die Versicherung selber an.
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Wenn nicht, beauftrage unbedingt selbst einen unabhängigen Gutachter und einen Fachanwalt für
VerkehrsrechtVersicherungsrechtGruß Manu
O.
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
O.Zitat:
Original geschrieben von manu51
Wenn nicht, beauftrage unbedingt selbst einen unabhängigen Gutachter und einen Fachanwalt für
VerkehrsrechtVersicherungsrechtGruß Manu
Ich hoffe, ich darf Dich zurückkorrigieren. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht befasst sich dann doch eher mit dem Versicherungsvertragsrecht. Der für Verkehrsrecht ist schon der richtige.
M.
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Ich hoffe, ich darf Dich zurückkorrigieren. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht befasst sich dann doch eher mit dem Versicherungsvertragsrecht. Der für Verkehrsrecht ist schon der richtige.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
O.
M.
Ja, wenn die Unfallschuld noch geklärt werden muss.
Schuldfrage ist aber nach Aussage des Te geklärt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ja, wenn die Unfallschuld noch geklärt werden muss.
Schuldfrage ist aber nach Aussage des Te geklärt.O.
Er sollte sich auch bestens mit der Regulierungsabwicklung auskennen.
Der Verursacher hat seine Schuld zum Glück gegenüber seiner Versicherung zugegeben. Ich habe mich nach der Werkstatt-Empfehlung seiner Versicherung gerichtet. Mit Vollservice, verbaut nur Originalteile. Mein Vermieter kennt die Besitzer und meinte, dass die ordentlich arbeiten. Werkstattwagen für die Dauer der Reparatur ohne KM-Begrenzung. DEKRA-Gutachter. Der Wagen ist reparaturwürdig. Motorhaube, Kotflügel, Radhausschale, Scheinwerfer + Blinker neu, Stoßfänger wohl auch oder zumindest neu lackiert. Halterung vom Scheinwerfer gerichtet. Dauer der Reparatur und Abwicklung 12 Tage mit Feiertag und Wochenenden dazwischen. Bisher bin ich zufrieden, hoffentlich bleibt es so.