Wohnwagenverkauf - Käufer tritt zurück - was ist mit Anzahlung?
Hallo zusammen,
ob das Thema hier richtig ist weiß ich leider nicht, ich versuche es aber mal:
Vor einiger Zeit habe ich meinen Wohnwagen bei Mobile.de zum Verkauf angeboten. Es fand sich auch ein Käufer, dieser hat mir, ohne den Wohnwagen gesehen zu haben, 250 Euro Anzahlung auf mein Konto überweisen und mit mir einen Termin zur Abholung gemacht. Der Wohnwagen stand auf einem Saisonstellplatz an der Nordsee. Es wurde mit dem Käufer ein Termin zur Abholung vereinbart. So weit - so gut. Das Vorzelt und alles drum herum habe ich mit einer Freundin alleine abgebaut, da der Verkäufer den Termin von Samstags auf Sonntags verschoben hat. Da er einige Sachen nicht benötigte (wurde im Vorfeld geklärt) habe ich diese entsorgt. So, nun kommt es: Der Käufer hat den Wohnwagen nicht gekauft, angeblich ist/war er in einem unglaublich desolatem Zustand (was nicht stimmt!!).
Meine Frage nun: Hat er ein Anrecht auf die Rückzahlung der Anzahlung (250 Euro)? Immerhin habe ich einige Sachen entsorgt, da er sie nicht wollte, ausserdem bin ich extra wegen ihm ca. 250 KM (eine Strecke) gefahren und ich musste mir für mich und meine Freundin eine Übernachtungsmöglichkeit suchen da der Wohnwagen ja mit Vorzelt und sämtlichen Zubehör nicht mehr zu bewohnen war.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, von daher frage ich euch um Rat, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Vielen Dank vorab!!!
Beste Antwort im Thema
Da steht ja dann wohl Aussage gegen Aussage.
Und wann will denn der Käufer den Wohnwagen überhaupt besichtigt haben, damit er über den angeblich schlechten Zustand Bescheid weiß? Ist in meinen Auben nur eine Ausrede, weil er einen anderen Wohnwagen gekauft hat.
Nach dem Motto: Ich reserviere mal ein paar Wohnwagen für mich und verlange dann die Resevierung zurück.
Das ist neuerdings ganz gut in Mode gekommen.
Die Leute haben keinen Anstand mehr und die überliberalen Richter geben denen auch noch recht.
98 Antworten
Hallo,
was würde ich jetzt tun? Widerspruchsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen und nun???? Zwangsvollstrecker erwarten und zahlen?
Ich ! würde sofort den Widerspruch niederschreiben ( auf Mahnbescheid oder extra Blatt, dann mit allen relevanten Daten) und dies sofort an das Gericht senden, welches den Mahnbescheid versandt hat.
Das Gericht kann dann den Widerspruch noch anerkennen. Sollte ein Vollstreckungsbescheid bereits beantragt oder erlassen sein, so kann es zugleich als Einspruch gegen diesen vom Gericht gewertet werden.
Sollte bei mir zwischenzeitlich ein Zwangsvollstreckungsbescheid eingegangen sein, so würde ich diesem unverzüglich und ausführlich ! widersprechen. Dann geht das Ganze evtl. vor Gericht. Somit würde ich die Sache in aller Ruhe aussitzen und abwarten, was passiert. Zudem: Wir sprechen hier ja nicht von Gerichtskosten im oberen 3 stelligem Bereich und höher. Bei dem Streitwert von z.B. 300 Eur. ( und es geht nur um die strittigen Anwaltskosten, nicht um den Wert des Ww.!!!) belaufen sich die Gerichtskosten so um die 105.- Eur.. Also, im Prinzip noch gut handhabbar.
Mein Anwalt würde 157,68 Eur. kosten, wenn er mich im Gerichtsverfahren vertritt.
Desgleichen müsste ich evtl. nach dem Prozess dem gegnerischen Anwalt zahlen.
Hinzu kommt natürlich noch der Streitwert. Gewinne ich das Verfahren, zahlt die Gegenseite alles, oder, per Urteil anteilig.
Bedenke ich, dass eine Rechtsschutzversicherung öfter einen vertragl. Selbstbehalt von 150- 500 Euro haben kann, frage ich mich wirklich, ob sich der Einsatz der Versicherung wirklich lohnt. 3x im Jahr solche Inanspruchnahme und die Versicherungskündigung kann erwartet werden. Aber dagegen könnte ich dann ja auch noch klagen. Ohne Rechtsschutzversicherung- dann. :-)
Gruss vom Asphalthoppler
Da hat der TE jetzt ein Problem. Der Anwalt zieht das jetzt durch, weil er die Rückzahlungsaufforderung des Anwaltes nachgekommen ist. Den wird er noch zahlen müssen...
Die Geschichte ist vermurkst, spätestens seit der Rückzahlung. Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung, oder selbst einen Anwalt schnellstens einschalten und einen Prozess riskieren.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob als Streitwert nicht der Gesamtwert des Wohnwagens angesetzt wird, denn sollte der Gegner verlieren muss er den WW wohl abnehmen, denn dann wurde festgestellt, dass es sich um einen gültigen Kaufvertrag handelt, also ist der Streitwert erheblich höher als 250, oder 300 Euro.
Der Streitwert ist nicht mehr der Wohnwagen. Den ursprünglichen Kaufvertrag hat er durch die Rücküberweisung wegen, das Schreiben des Anwaltes aufgehoben. Wahrscheinlich hat er auch ein Schuldeingeständnis nicht ausgeschlossen bei der Rücküberweisung.
Hallo,
hätte ich am Freitag die Lottozahlen für die kommende Ziehung gewusst... Hätte der Torwart ahnen können dass...
Hätte, wäre, wenn und würde, bringen niemanden weiter.
Ein Richer am AG Gera stellte vor einiger Zeit fest: "Wer in einem Meer, umringt von unzähligen Rettungsringen badet, aber im Notfall nicht bereit ist, zuzugreifen, dem ist wohl schwerlich zu helfen."
Genau so sehe ich das auch. Wer so eine " Kiste" erlebt wie der TE, der wäre sehr gut beraten, unverzüglich der bereitstehenden Hilfe zuzugreifen.
Da gibt es neben Anwälten, Verbraucherzentralen, Automobilclubs, Beratungsstellen in den Landkreisen und wer mal ganz freundlich am Antsgericht seines Landkreises nachfragt, bekommt da evtl. auch schon mal eine, zwar allgemein gehaltenene und unverbindliche, aber sehr persönliche und kostenfreie Hilfestellung zur pweaön. Orientierung. auch hier im Forum gab es eine Vielzahl von Hilfestellungen. Zudem: Auch nicht alle Rea´s haben einen Spruch am Schreibtisch, wie ich solchen bei einem Arzt in Angola fand: "no money- no doctor". Und bei ca. 70.- Euro Erstberatungsgebühr ( wenn nicht gar kostenfrei) müssen wir hier im Forum uns nicht stundenlang mit Problemen von Personen beschäftigen, die mal eben sparen wollen oder beratungsresistent sind. Meine Zeit jedenfalls ist Geld wert!
Gruss Asphalthoppler
Auch wenn es für TE jetzt zu spät ist, so empfehle ich in ähnlichen Fällen „etwas“ streitbarer zu sein!
Es ist doch eine völlig normale + marktübliche Vorgehensweise, dass man bei seriösen Kaufabsichten im Falle längerer Entfernungen eine „kleine + symbolische“ Anzahlung tätigt.
Die Höhe ist dann so gewählt, dass sie für den Verkäufer soviel Gewicht hat, dass er z.B ein Kraftfahrzeug abmeldet, seine kostenpflichtigen Anzeigen löscht und anderen Interessenten fairerweise absagt.
Für den Käufer ist sie so hoch gewählt, dass für den Fall, dass er sich vor Ort umentscheiden sollte (Nichtgefallen, Erwartungen wurden nicht erfüllt o.ä) die Summe abschreiben kann.
Eine Ausnahme wäre natürlich, wenn der Verkäufer vorsätzlich signifikante Information (Unfallfahrzeug / kein Brief vorhanden o.ä) verschwiegen hat.
Aber diesen Eindruck hat der TE hier nicht auf mich gemacht...!
Welchen Zweck sollte denn sonst die Anzahlung in Höhe von lächerlichen 2,6% des Kaufpreises gehabt haben?
Desweiteren würde ich auch nicht gleich einknicken, nur weil ein wahrscheinlich befreundeter Anwalt aus Gefälligkeit ein "scharfes" Schreiben aufsetzt...!
Wegen der dürftigen Summe eh untypisch...!
-🙂
Grüssle
Nico
Asphalt:
Interessant wie User ellenlange Texte schreiben und dann versuchen die Musik auszumachen obwohl andere noch weiter Party machen wollen.
Kein Thema ist nutzlos. Und wenn nur einige hundert User mitlesen und sich bei dem nächsten Kauf o. Verkauf Gedanken machen......
Siehe im 203 er Forum. Da wird 15 Jahren nach (2002) der Einführung der Gewährleistungsverordnung immer noch von Garantie geschrieben.
Ein wenig Allgemeinwissen.
Weder Rechtsanwaltbriefe noch Briefe von der Polizei sind in irgendeiner Weise bindend oder rechtswirksam!!
Auch die Fristen haben erstmal keine weitere Konzequenz.
Sicherlich sollte man sich darum kümmern und abwägen was mache ich.
Spätestens wenn Post vom Gericht kommt.
Zitat:
@biba0463 schrieb am 30. Januar 2018 um 16:38:53 Uhr:
Daraufhin hat er mir eine Frist gesetzt. Ich habe die Frist ein paar Tage verstreichen lassen und ihm dann mitgeteilt, dass ich aus Kulanz die Anzahlung erstattet habe. In der Zeit war er schon beim Anwalt. Er fordert nun auch die Anwaltskosten zurück und den Mahnbescheid hierzu habe ich auf dem Tisch liegen.
Her lese ich auch nicht heraus das dass Erstschreiben vom Anwalt kommt liebe italo.