Wohnwagenverkauf - Käufer tritt zurück - was ist mit Anzahlung?

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Hallo zusammen,

ob das Thema hier richtig ist weiß ich leider nicht, ich versuche es aber mal:
Vor einiger Zeit habe ich meinen Wohnwagen bei Mobile.de zum Verkauf angeboten. Es fand sich auch ein Käufer, dieser hat mir, ohne den Wohnwagen gesehen zu haben, 250 Euro Anzahlung auf mein Konto überweisen und mit mir einen Termin zur Abholung gemacht. Der Wohnwagen stand auf einem Saisonstellplatz an der Nordsee. Es wurde mit dem Käufer ein Termin zur Abholung vereinbart. So weit - so gut. Das Vorzelt und alles drum herum habe ich mit einer Freundin alleine abgebaut, da der Verkäufer den Termin von Samstags auf Sonntags verschoben hat. Da er einige Sachen nicht benötigte (wurde im Vorfeld geklärt) habe ich diese entsorgt. So, nun kommt es: Der Käufer hat den Wohnwagen nicht gekauft, angeblich ist/war er in einem unglaublich desolatem Zustand (was nicht stimmt!!).

Meine Frage nun: Hat er ein Anrecht auf die Rückzahlung der Anzahlung (250 Euro)? Immerhin habe ich einige Sachen entsorgt, da er sie nicht wollte, ausserdem bin ich extra wegen ihm ca. 250 KM (eine Strecke) gefahren und ich musste mir für mich und meine Freundin eine Übernachtungsmöglichkeit suchen da der Wohnwagen ja mit Vorzelt und sämtlichen Zubehör nicht mehr zu bewohnen war.

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, von daher frage ich euch um Rat, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.

Vielen Dank vorab!!!

Beste Antwort im Thema

Da steht ja dann wohl Aussage gegen Aussage.
Und wann will denn der Käufer den Wohnwagen überhaupt besichtigt haben, damit er über den angeblich schlechten Zustand Bescheid weiß? Ist in meinen Auben nur eine Ausrede, weil er einen anderen Wohnwagen gekauft hat.
Nach dem Motto: Ich reserviere mal ein paar Wohnwagen für mich und verlange dann die Resevierung zurück.
Das ist neuerdings ganz gut in Mode gekommen.
Die Leute haben keinen Anstand mehr und die überliberalen Richter geben denen auch noch recht.

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Zitat:

@situ schrieb am 30. Januar 2018 um 15:21:12 Uhr:


Die TE sprach von "Anzahlung" (etwas eigentlich völlig Unsinninges, aber allgemein üblich als Bekräftigung des Vertragsabschlusses); von einer "Reservierungsgebühr" habe ich nichts gelesen.

Was hat denn eine Anzahlung sonst für einen Zweck, als das der Kaufgegenstand reserviert wird?

Mein Standpunkt wäre, wenn mir jemand eine Anzahlung auf etwas leistet das er angeblich unbedingt haben will, ansonsten würde er wohl nichts anzahlen, so ist das ein starkes Kaufinteresse.

Nachdem hier nur ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen wurde kann Keiner beweisen was nun genau besprochen / vereinbart wurde.

Also in Anbetracht des Aufwandes den der Verkäufer auf sich genommen hat würde ich an seiner Stelle die Anzahlung als Aufwandsentschädigung in jedem Fall behalten, auch weil ich in dem Fall vielleicht anderen Interessenten abgesagt habe.

Soll der „Käufer” doch den Betrag einklagen, da wäre ich jetzt ganz entspannt.

Ist nur meine Meinung, die Entscheidung müssen die Beteiligten selbst treffen, klar.

Zitat:

@situ schrieb am 30. Januar 2018 um 15:21:12 Uhr:


Ich Autohandel ist es üblich, bei Nichtabnahme trotz Kaufvertrag und Anzahlung 10% des vereinbarten Kaufpreises einzufordern.

Jo. Da gibt's dann aber auch was Schriftliches und damit Rechtssicherheit für beide Seiten.

Der Fall liegt jedoch anders und ein paar Fragen sind auch immer noch offen.

Aber wie schon zuvor geschrieben wurde: rechtssicher läßt sich das hier nicht klären.

Vorallem muss man sich vor Ort auch über die "Anzahlung" unterhalten haben, wenn es einen Termin gab. Allem Anschein nach scheint eine gütliche Einigung nicht (mehr) erreichbar.😕

Ich habe Sonntags mit dem vermeintlichen Käufer telefoniert, er hatte noch einige Fragen zum Wohnwagen, die ich wahrheitsgemäß beantwortet habe. Daraufhin haben wir eine Anzahlung von 250 Euro vereinbart. Da der Interessent zum Zeitpunkt des 1. Telefonats im Ausland war, haben wir uns kurz schriftlich per Whatsapp ausgetauscht. Ich habe ihm dort meine Bankdaten zur Überweisung der Anzahlung mitgeteilt. Von einer Reservierung war nie die Rede.

Und weiter?
War er nun vor Ort zur Besichtigung oder nicht?

@TE: Wenn du schon hier um Rat nachsuchst, wäre es zielführend, die Fragen zu beantworten.

War der Käufer nun vor Ort und was wurde dort hinsichtlich der Anzahlung besprochen, nachdem der Käufer vom Kauf zurück trat?

Es wäre doch mal interessant zu wissen was denn umgekehrt wäre.

Wenn ich einem Interessenten sage überweise mir eine Anzahlung, dann kannst du ihn haben.

3 Tage später schicke ich ihm sein Geld zurück und sage ich habe den Wagen jetzt doch gleich verkauft weil mir der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach.

Wie hätte der wohl reagiert?

Wie er regiert, ist wurscht. Was die Rechte des Käufers wären, steht in meinem ersten Posting hier. Verträge sind für beide Seiten bindend. Wie der Vertrag aussieht, wissen wir nicht.
Bleiben wir aber erst mal beim Anliegen der TE.

Es kommt immer auf die Vereinbarungen ein, die getroffenen wurden und am besten schriftlich fixiert wurden.

Alles andere ist Spekulatius.

Zitat:

@situ schrieb am 30. Januar 2018 um 15:45:51 Uhr:


Bleiben wir aber erst mal beim Anliegen der TE.

RICHTIG

Darum ist es immer gut in ein paar Sätzen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, ist schnell passiert und tut nicht weh. ;-)

Die Kaufzusage ist ein mündlicher geschlossener Vertrag. Die Anzahlung würde ich einbehalten und den Käufer einfach mal dreist um den Restbetrag und die Abholung bitten. Andernfalls entstünden Standgebühren zu seinem Ungunsten....

Spaß hol dir Rat bei einem Anwalt. Die paar Euro sind gut investiert.

Sehe ich eigentlich auch so, nur vor Gericht weiß man nie was rauskommt.

LiebeTE: Du bist dur hoffentlich im Klaren, dass jeder Rat hier ein Schuss ins Blaue ist, da niemand die unabdingbare Kenntnis der Details hat, die jedem seriösen Rat zu Grunde liegen müssten.

Welche "ein paar EUR" ein Anwalt für eine Rechtsauskunft verlangt, fragst du am besten ihn und nicht hier.

Anders als hier Rat Gebende habe ich noch nicht studieren können, was genau abgemacht wurde. Könnte ich das, käme trotzdem keine unzulässige Rechtsberatung (ich bin kein Anwalt und du hast auch kein Mandat erteilt).

Was soll ich sagen, außer das er die Anzahlung für den Ww bezahlt hat, mir kurz vor seiner Anreise zur Abholung noch mitgeteilt hat, dass er das Geld für die Restzahlung von der Bank geholt hat, habe ich nichts weiter schriftliches. Als es fest stand, das er den Wohnwagen nicht kaufen wird, habe ich auch nicht mehr großartig mit ihm gesprochen. Er sprach natürlich von Rückzahlung der Anzahlung, da bin ich gar nicht drauf ein gegangen.
Ich hab ihm dann, nachdem er die Anzahlung angemahnt hat, eine Kostenaufstellung zukommen lassen, die ich mit der Anzahlung verrechnen wollte. Daraufhin hat er mir eine Frist gesetzt. Ich habe die Frist ein paar Tage verstreichen lassen und ihm dann mitgeteilt, dass ich aus Kulanz die Anzahlung erstattet habe. In der Zeit war er schon beim Anwalt. Er fordert nun auch die Anwaltskosten zurück und den Mahnbescheid hierzu habe ich auf dem Tisch liegen.

Es ist ja schön, das jetzt so nach und nach die Würmchen aus der Nase kriechen. Die Frage (war er vor Ort) hast du noch immer nicht beantwortet.

Welchen Rat möchtest du denn nun. Sollen wir anstelle eines zur Rechtsberatung befugten Anwalts jetzt beurteilen, wie du weiter vorgehen sollst?

Man könnte vermuten (nicht wissen!!!), dass der Nichtkäufer ebenso wie sein Anwalt von der Nichtigkeit des Kaufvertrages wegen Nichterfüllung deinerseits (Kaufgegenstand nicht wie vereinbart) ausgeht.

Ob zu Recht oder Unrecht - müßig, das hier zu diskutieren.

Vom kommentarlos verstreichen lassen von Fristen wird allgemein abgeraten.

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