Wohnwagenverkauf - Käufer tritt zurück - was ist mit Anzahlung?

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Hallo zusammen,

ob das Thema hier richtig ist weiß ich leider nicht, ich versuche es aber mal:
Vor einiger Zeit habe ich meinen Wohnwagen bei Mobile.de zum Verkauf angeboten. Es fand sich auch ein Käufer, dieser hat mir, ohne den Wohnwagen gesehen zu haben, 250 Euro Anzahlung auf mein Konto überweisen und mit mir einen Termin zur Abholung gemacht. Der Wohnwagen stand auf einem Saisonstellplatz an der Nordsee. Es wurde mit dem Käufer ein Termin zur Abholung vereinbart. So weit - so gut. Das Vorzelt und alles drum herum habe ich mit einer Freundin alleine abgebaut, da der Verkäufer den Termin von Samstags auf Sonntags verschoben hat. Da er einige Sachen nicht benötigte (wurde im Vorfeld geklärt) habe ich diese entsorgt. So, nun kommt es: Der Käufer hat den Wohnwagen nicht gekauft, angeblich ist/war er in einem unglaublich desolatem Zustand (was nicht stimmt!!).

Meine Frage nun: Hat er ein Anrecht auf die Rückzahlung der Anzahlung (250 Euro)? Immerhin habe ich einige Sachen entsorgt, da er sie nicht wollte, ausserdem bin ich extra wegen ihm ca. 250 KM (eine Strecke) gefahren und ich musste mir für mich und meine Freundin eine Übernachtungsmöglichkeit suchen da der Wohnwagen ja mit Vorzelt und sämtlichen Zubehör nicht mehr zu bewohnen war.

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, von daher frage ich euch um Rat, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.

Vielen Dank vorab!!!

Beste Antwort im Thema

Da steht ja dann wohl Aussage gegen Aussage.
Und wann will denn der Käufer den Wohnwagen überhaupt besichtigt haben, damit er über den angeblich schlechten Zustand Bescheid weiß? Ist in meinen Auben nur eine Ausrede, weil er einen anderen Wohnwagen gekauft hat.
Nach dem Motto: Ich reserviere mal ein paar Wohnwagen für mich und verlange dann die Resevierung zurück.
Das ist neuerdings ganz gut in Mode gekommen.
Die Leute haben keinen Anstand mehr und die überliberalen Richter geben denen auch noch recht.

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Wenn der WW noch nicht verkauft und vermutlich wieder bei mobile drin ist.. stell doch mal einen Link zu dem Teil hier ein. Dann wissen wir schon mal worüber wir reden.
Nur mal so'n Szenario...
Ich hab irgendwo einen WW stehen. Da ich mich nicht kümmern kann und auch gar keinen Bock mehr drauf habe, stell ich den mal ins Netz. Keine Bilder....Mist. Ach nee, ich hab ja noch welche von dem schönen Urlaub damals. Hat sich ja nix verändert.
Vor Ort....oh...doch ein bischen dreckiger als gedacht. Egal...normale Gebrauchsspuren.
2 Stangen Kippen pro Woche im Wohnwagen und der Neufundländer war auch immer dabei ? Ja sicher...rieche ich aber nicht, weil ich die Gerüche ja aus meiner Wohnung als normal empfinde.

Jetzt kommt der Käufer, fällt spontan ins Wachkoma und will nicht mehr.
Für mich völlig unverständlich....ist doch alles Tip Top.

Ist nur eine Fiktion....

Gruß Andi

😁😁😁
Wie kommst du nur auf sowas?😕
Der "Käufer" hat doch ne Anzahlung geleistet, der Kaufvertrag ist gültig. Er MUSS das Ding jetzt nehmen bzw. seine "Anzahlung" ist futsch.😉

Was ich natürlich damit sagen wollte....es gibt sehr sicher noch eine andere Meinung zu dem Ganzen.
Vielleicht war es auch ein Erbsenzähler...wie auch immer.
Die Nummer ist durch.
Auf Anwalt und Mahnbescheid nicht zu reagieren ist natürlich....sagen wir mal...mittelschlau.

ICH weiß, wie du auf sowas kommst. Genau das sind auch meine (Hinter)Gedanken zu meinen Beiträgen. Leider werden durch die TE aber die tatsächlichen Sachverhalte nicht benannt, was per se schon ein ungutes Gefühl aufkommen läßt.

Jede Medaille hat zwei Seiten.

Erst mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten hier!
Ich möchte noch was klarstellen: Die Anzahlung war ganz klar als Anzahlung für den Wohnwagen zu verstehen, nicht als Reservierungsgebühr (hab ich übrigens noch nie was von gehört). Im Wohnwagen wurde nie geraucht und es war auch kein Hund/Katze/Maus jemals im Wohnwagen. Was der Käufer bemängelt hat, war tatsächlich ein defektes Magnet an einer Schublade, einen Griff, der beim Schranktür-öffnen abging (ist wirklich vorher noch nie passiert!!!). Es handelte sich hierbei um einen Hobby 560 KMFE, Bj. 2006 den ich für 9500 Euro bei Mobile.de inseriert hatte, mit aktuellen Bildern. Der Käufer wusste, dass der Wohnwagen seit 2 Jahren an der Nordsee stand, auch das hab ich ihm nicht verheimlicht. An der Aussenhaut waren 2 oder 3 Dellen, von den Vorzeltstangen, die beim Aufbau unglücklicherweise gegen die Seitenwand gefallen sind. Auch das hatte ich im ersten Telefonat nicht verschwiegen.
Der Käufer hat mich morgens früh angerufen, er war zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg nach Österreich. Wir wurden uns am Telefon einig und ich habe ihm für die vereinbarte Anzahlung per Whatsapp meine Bankverbindung mitgeteilt. Den Kaufvertrag von Mobile.de habe ich ihm von mir unterschrieben per Email zukommen lassen. Dummerweise hat er mir den nicht zurück geschickt, sondern mich mit den Worten vertröstet, dass das Geld für den Wohnwagen schon von der Bank geholt sei.

Die Anzahlung habe ich bereits zurück erstattet, mit folgendem Text in einer Email an Ihn: "Da ich nicht an einer langfristigen Klärung gegenseitiger Ansprüche interessiert bin, habe ich mich dazu entschieden, die 250 Euro aus Kulanz auf das Konto Ihres Freundes zurück zu überweisen. Das Geld sollte bereits gutgeschrieben sein. "

Es geht nun um die Anwaltsgebühr, die er erstattet haben möchte. Hierzu habe ich von ihm bzw. vom zuständigen Amtgericht einen Mahnbescheid erhalten.

Achso, noch was: Der Wohnwagen ist mittlerweile verkauft und zwar an die Familie, die sich einige Stunden später, nachdem der erste Käufer bereits die Whatsapp bezüglich Anzahlung/Bankverbindung erhalten hatte, bei mir gemeldet haben. Hier lief alles problemlos, die Familie ist glücklich mit dem neuen Wohnwagen und hatten nichts, aber auch gar nichts zu beanstanden.

Dann stelle doch auch noch einmal deine Auslagen im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Kauf zusammen und sende eine Rechnung.

Dann solltest du für die Zukunft eine Rechtschutzversicherung abschließen. Ich nutze bei meiner (HUK24) häufiger schon mal die kostenlose Beratung, dadruch wurden schon einige Fälle schnell beendet.

Ich habe ihm doch eine Aufstellung mit den Kosten gestellt, diese war minimal höher als die Anzahlung, ich wollte das verrechnen, da hat er sich nicht drauf eingelassen und ist zum Anwalt gegangen um die Anzahlung einzuklagen. Die Anzahlung habe ich überwiesen, nicht jedoch die Anwaltsgebühr. Darüber habe ich jetzt den Mahnbescheid.
Mittlerweile habe ich eine Rechtsschutzversicherung, doch leider greift die ja für diesen Fall nicht, da ich erst im Nachhinein abgeschlossen habe.

Danke für die jetzt noch erfolgte Sachverhaltsdarstellung.

Mit dem Wissen und der rechtzeitigen Reaktion auf die Rückzahlungsaufforderung, wäre die Nummer für dich evtl. ganz anders verlaufen. Aber das nützt jetzt auch nichts mehr.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 31. Januar 2018 um 01:35:41 Uhr:



Er sagt mir damit auch, biete es nicht weiter an, ich nehme es in jedem Fall.

Dann sollten auch alle Zusagen im Anzeigentext richtig sein. Soweit welche gemacht worden sind. 😁

Liebe TE: Einen Rat habe ich weiterhin nicht.

Aber eine Vermutung: Der Nichtkäufer muss MT-Leser sein. Warum? Er ist ganz einfach dem Standardrat gefolgt, den jeder kriegt, der hier postet, dass ihm Böses widerfahren sei: "Ab zum Anwalt".
Kenntnis der unbekannten anderen Medaillenseite braucht es dafür nicht.

Dann falle ich wohl aus der Norm.
Ich habe einmal in meinem Leben einen Anwalt gebraucht.
Am Ende gab es nen Vergleich und von der Streitsumme kassierte der Anwalt die Hälfte.
Seitdem bin ich bisher immer ohne Anwalt ausgekommen und konnte mich mit allen einigen.
Anders als hier im WW-Forum kommt man im richtigen Leben tatsächlich mal auf einen Nenner. Prinzipienreiterei bringt einen dann nämlich tatsächlich nicht weiter als bis zum eigenen oder gegnerischen Anwalt.
Aber das darf jeder selbst für sich ausmachen, was er möchte.
Die Nummer "ich hab ne Rechtschutz und die bezahlt alles...." ist auch nicht die wahre....

Das hat das eine nicht mit dem anderen zu tun. Schwierig wird wenn man nicht verstehen will.

Schon der Text des Verkäufers und auch im Umkehrschluss die Texte der Anfrager lassen vermuten in welche Richtung die Geschichte geht.

Eine blinde Anzahlung lässt daraus schon Schlüsse zu. Der Ärger ist zu 50 % vorprogramiert.

Ebenso ist es mit wässrigen Beschreibungen im Text des VK. . Auch die lassen Schlüsse zu das hier mal mind., ein Halbprofi verkauft...........

Aber das können nur Leute nachvollzeihen die real im Leben ein Artikel kaufen o. verkaufen. Virtuell in Foren darf man das nur lesen.

Da wäre ich jetzt mal ganz geradlinig. Dann sende ihm doch die Kostenaufstellung als Rechnung, da er sich ja nicht auf den von Dir vorgeschlagenen Vergleich eingelassen hat, und wenn er nicht zahlt eine Mahnung. Anschließend oder zwischendurch zum Anwalt.

Und: Kannst du nicht dennoch schon jetzt die Rechtsberatung deiner neuen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Ich selbst würde mir die Erstberatung durch einen Anwalt in jedem Falle holen, auch wenn mich ca. 100 Euro kostet.

Ich finde das Verhalten des Käufers einfach nur dummdreist.

Denn dass der Rücktritt vom Kaufvertrag, der ja auch wegen den den inzwischen erfolgten Verkauf als unberechtigt eingestuft werden muss, seinerseits unberechtigt war, ist - finde ich - relativ klar.

Oder die glückliche neue Besitzerfamilie war schmerzfreier....man weiss es halt nicht

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