Wohnwagenbreite 2.30 oder 2.50m?
Hallo,
ich bin bisher begeisterter Wohnmobilfahrer, bin aber am überlegen, ob ich mir nicht einen Wohnwagen zulegen soll. Mit dem Wohnmobil fehlt einem im Urlaub einfach ein Auto um Ausflüge zu machen. Wie ist das mit der Breite, komfortabler sind die 2.50 m breiten Wohnwagen ja schon im Innenraum aber wie ist das beim Fahren in den engen Strässchen? Hat jemand Erfahrung mit den Breiten Wohnwagen und bis zu welcher Länge ist empfehlenswert um noch komfortablel ans Ziel zu kommen?
Gruss
Gerd
Beste Antwort im Thema
Dann benutze ich ein anderes (drastischeres) Wort: Selbstjustiz.
Du schreibst es selbst: Es sind verkehrsregelnde Zeichen aufgestellt. Es ist schlicht nicht deine Aufgabe, deren Einhaltung durchzusetzen! Das ist Sache der Ordnungsbehörden!
Zudem beschreibst du, dass du präventiv tätig wirst. Also andere an ihrem nicht regelkonformen Handeln (das ja noch nicht stattgefunden hat, du es aber kommen siehst) hindern willst. Da kann dann eben doch schnell Nötigung draus werden.
Es gibt kein Recht im Unrecht. Im Klartext: Das Fehlverhalten anderer rechtfertigt nicht, das du Unrecht begehst.
160 Antworten
Zitat:
@campingfriend schrieb am 25. November 2016 um 18:35:31 Uhr:
Nötigung 😕
Ich gehe da noch einen Schritt weiter."Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."§ 315b = Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Da ist man ganz schnell dabei 🙁
Diesen Unsinn glaube ich erst, wenn mir jemand das erste Urteil zeigt, nach welchem ein Gespannfahrer in einer Baustelle nach diesem Paragraphen verurteilt wurde. Ein 80 km/h fahrendes Gespann in einer Baustelle ist kein Hindernis, auch wenn das mancher Fahrer gerne so sehen würde.
Übrigens ist beim Überholen generell das Einhalten eines Seitenabstands von 1 Meter vorgeschrieben. Da das in Baustellen beim Überholen eines WW-Gespannes unmöglich ist, verstößt der Überholende parktisch immer gegen die StVO und der Überholende bekommt zwischenzeitlich beim Unfall immer mindestens eine Teilschuld. Also die Gefährdung geht vom Überholenden aus, nicht umgekehrt.
igs
Zitat:
Also die Gefährdung geht vom Überholenden aus, nicht umgekehrt.
Dem kann ich mich voll anschließen. Und trotzdem bleibt das Blockieren der linken Spur Nötigung!
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 26. November 2016 um 11:21:15 Uhr:
Zitat:
Also die Gefährdung geht vom Überholenden aus, nicht umgekehrt.
Dem kann ich mich voll anschließen. Und trotzdem bleibt das Blockieren der linken Spur Nötigung!
Sorry, auch dem muss ich widersprechen. Ich weiß nicht, ob du jemals den Abs. 2 des Nötigungsparagraphen dutchgelesen hast:
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.Das Hindern am Überholen ist sicher Nötigung. Wenn die Hinderung erfolgt, weil das Überholen an dieser Stelle, ohne mich zu gefährden, nicht möglich und außerdem verboten ist (mindestens 1m Seitenabstand), dann möchte ich denjenigen Richter sehen, der das als für diesen Zweck verwerflich bewertet.
igs
Na ja,
ein Vergehen ist noch lange nicht eine Begründung für sein eigenes Fahlverhalten/Vergehen
Aber die Diskussion zeigt wieder,
wie auch im Strassenverkehr miteinander umgegangen wird.....
....aber ich bin weder Richter noch RA
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Vergehen hin, oder her wahrscheinlich werden die Wenigsten tatsächlich angezeigt obwohl sie sich eigentlich immer innerhalb ihrer markierten Fahrspur bewegen sollten.
Es geht doch weniger um Gesetze und Vorschriften als vielmehr darum ob so ein 250er wirklich praktisch und empfehlenswert ist.
Zu dem Thema wurde doch schon alles gesagt, entscheiden muss der Themenstarter. ;-)
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 23. November 2016 um 23:59:02 Uhr:
Zitat:
nur
Fahrzeuge mit 3 Meter Breite gefahren.
2,55 m Ende. Sonst nur Gelände. 😕
Habe einen Autokran gefahren.
Die sind überwiegend 3 Meter breit.
Zitat:
20 cm mehr Breite ersetzen 2 m Länge.
Das Raumgefühl ist schon mächtig.
Wo kannst Du denn die 2 Meter mehr nutzen ?
Alles in an der gleichen Stelle.
Nur die Rundsitzecke ist stirnseitig breiter, sonnst ändert sich nichts außer im Mittelgang,
der ist breiter.
Die 20 cm zusätzliche Breite können (je nach Grundriss) auch dem Bett zugutekommen.
Gruß c220
Zitat:
@reidi schrieb am 26. November 2016 um 23:23:49 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 23. November 2016 um 23:59:02 Uhr:
2,55 m Ende. Sonst nur Gelände. 😕
Habe einen Autokran gefahren.
Die sind überwiegend 3 Meter breit.
dann hattest du wohl vergessen, die Stützen ein zu fahren....ich habe noch keinen Autokran gesehen, der auf der Straße breiter war, als andere LKw.
Auch für Autokräne gelten die 2,55m im Straßenverkehr. Die Landwirtschaft ist da m.E. mit 3m ausgenommen.
Mein Tabbert Grande Puccini ist 9,36m x 2,50m. Mit dem sind wir mehrmals im Jahr quer durch Europa unterwegs. Auf der Straße mit der nötigen Umsicht und Gelassenheit kommt man überall Stressfrei an. Auch gibt es genug CP die für so einen Dickschiff (in der ADAC CP App sogar "Dickschiff " als Kriterium voreinstellbar) Platz anbieten und das nicht immer ganz weit hinten. CP Sanssouci in Potsdam z. B. Direkt am Wasser. Der Platzgewinn ist deutlich spürbar. Z. B. Haben wir ein Kingsize Bett freistehend somit muss keiner über den anderen klettern um ins oder aus dem Bett zu kommen. Ebenso eine eigene abgeschlossene Duschkabine die diesen Namen verdient. Das mehr an Raum im Bereich Pantry und Sitzecke ist ebenfalls willkommen, da wir mit 3 Hunde unterwegs sind. Ich würde immer wieder auf 2,50m breite greifen wenn ich nochmal wählen müsste.
Gruß Zuli
Dein Post passt aber auf max. 1 % der Camper und Campingplätze die ich kenne.
Es gibt sicherlich "Comfortplätze" o. Plätze mit unterschiedlich buchbaren Größen.
Fakt ist, das am Wasser alles sehr eng zugeht.
Dein Queenbett mit 140 cm breite ist auch nicht der burner.
Mit 3 Hunden bist du sowieso in der Hundeecke o. mittlerweile bei vielen Top - Plätzen ist Hundeverbot.
(bitte keine Disskusion, habe selbst einen Großhund)
Wasser/Abwasser am Platz ist auch nicht die Regel. Deshalb Dusche im WW eigendlich egal.
(Es sei denn man gehört zu den Dauerwasserschleppern)
Nach über 35 Jahren Campingerfahrung ist dein Dickschiff völlig ungeeignet für ca. 90 % der Plätze die es verdienen dort hinzufahren.
Dazu kommt dann noch ob man überhaupt einen Platz bei den restlichen 10 % bekommt.
Das ist keine Kritik, das ist nur meine Meinung zur Kenntnisnahme.
Manchmal sind es ganz profane Gründe, warum man nicht ein Dickschiff mit 2,5m Breite nimmt, sondern den mit 2,3m: Meine Einfahrt ist nur 2,5m breit, sodass ein Dickschiff gar nicht durchpassen würde :-)
Einmal würde es passen.......
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 27. November 2016 um 13:49:00 Uhr:
Nach über 35 Jahren Campingerfahrung ist dein Dickschiff völlig ungeeignet für ca. 90 % der Plätze die es verdienen dort hinzufahren.
Dazu kommt dann noch ob man überhaupt einen Platz bei den restlichen 10 % bekommt.
Moin,
auf rund 30 % der besuchten Stellplätze und das waren mal eben insges. 95 Campings in den letzten 10 Jahren, wäre ich mit einem grösseren Gespann nicht gekommen.
Platz auf anderen Stellplätzen des jeweiligen Platzes hätte ich schon bekommen,
aber da hätte ich dann auch nicht stehen wollen.
Warum auch immer - aber so bin ich mit der Auswahl eher zufrieden....
Und ich baue nicht einmal ein 3 m tiefes Isabella-Vz auf 😁
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 26. November 2016 um 11:21:15 Uhr:
Zitat:
Also die Gefährdung geht vom Überholenden aus, nicht umgekehrt.
Dem kann ich mich voll anschließen. Und trotzdem bleibt das Blockieren der linken Spur Nötigung!
Unabhängig der gesetzlichen Regelung:
Ewig Linksfahrer und Blockierer sind asozial.
Diese Asis sind oft Auslöser diverser Aggressionen und sollten, IMHO, min. genauso streng bestraft werden, wie Drängler.