Wohnwagenbreite 2.30 oder 2.50m?

Hallo,

ich bin bisher begeisterter Wohnmobilfahrer, bin aber am überlegen, ob ich mir nicht einen Wohnwagen zulegen soll. Mit dem Wohnmobil fehlt einem im Urlaub einfach ein Auto um Ausflüge zu machen. Wie ist das mit der Breite, komfortabler sind die 2.50 m breiten Wohnwagen ja schon im Innenraum aber wie ist das beim Fahren in den engen Strässchen? Hat jemand Erfahrung mit den Breiten Wohnwagen und bis zu welcher Länge ist empfehlenswert um noch komfortablel ans Ziel zu kommen?

Gruss
Gerd

Beste Antwort im Thema

Dann benutze ich ein anderes (drastischeres) Wort: Selbstjustiz.

Du schreibst es selbst: Es sind verkehrsregelnde Zeichen aufgestellt. Es ist schlicht nicht deine Aufgabe, deren Einhaltung durchzusetzen! Das ist Sache der Ordnungsbehörden!

Zudem beschreibst du, dass du präventiv tätig wirst. Also andere an ihrem nicht regelkonformen Handeln (das ja noch nicht stattgefunden hat, du es aber kommen siehst) hindern willst. Da kann dann eben doch schnell Nötigung draus werden.

Es gibt kein Recht im Unrecht. Im Klartext: Das Fehlverhalten anderer rechtfertigt nicht, das du Unrecht begehst.

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Zitat:

@Taxler222 schrieb am 22. November 2016 um 01:52:09 Uhr:


Beim „normalen” Fahren ist es wurscht, auf sehr engen Strassen und generell wo es auch beim Rangieren eng wird merkt man den Unterschied von 20 Cm natürlich schon, aber das ist Gewohnheit kommt von selbst.

Ein Hänger mit über 8 M und 2,5 Breite kommt aber sicher auf manchem Platz nicht unter, besonders die parzellierten Plätze sind da oft recht eng bemessen. Einen Mover würde ich in jedem Fall empfehlen denn so ein Schiff lässt sich per Hand z.B. auf etwas buckligem Gelände kaum wirklich schieben und rangieren.

Also zum Wohnen wäre mir ein 250er auch lieber, aber in der Praxis sind doch manche Zufahrtswege und Campingplätze doch sehr eng bemessen da bedarf es dann etwas Geduld und Fummelei da ist manchmal ein 230er schon gut breit.

Moin,
das ist eigetnlich der Punkt.

Auf den Autobahnen null Problemo, beim Rangieren auf dem Platz hat man bei der Grösse auch meist einen Mover.

Probleme bereiten eher

  • Landstrassen & Ortsdurchfahrten
  • Zufahrten und Wege auf dem Campingplatz
  • Stellplatzgrössen

Gerade die begehrten See-Blick-Stelplätze werden immer kleiner 😠

da haben wir mit unserem kleinen und schmalen Wowa oft schon Probleme.

Klar,

man kommt schon unter, aber nicht immer wo man hin möchte.

Für Wintercamping, gerade mit Familie, wo sich alles im Wowa abspielt, kommt man an entsprechender Fahrzeuggrösse nicht vorbei.

Nur im Sommer, da brauchen wir das nicht.
Es spielt sich sehr viel Draussen ab, es sei denn ds Wetter spielt nicht mit.
Wir bauen nicht einmal ein VZ auf.....

Zitat:

@stefandergrosse schrieb am 22. November 2016 um 07:26:38 Uhr:


Hattet ihr schon mal Schwierigkeiten auf Autobahnbaustellen? Wenn ich sehe, dass die an manchen Stellen auf der rechten Spur 3m breit sind, und die LKWs in Kurven dann halb auf die linke Spur rüberschwenken, will ich nicht wissen, wie ich da als Anhänger-Anfänger durchfahren würde. Das Gespann hätte ja 13m Länge und wäre auf jeder Seite knapp 20cm breiter als mein nicht gerade kleiner VW Sharan.

Alex

Wenn du keine Erfahrung mit Gespann fahren hast und hier auf Theorie Erfahrungen sammeln möchtest. Würde ich die empfehlen zur nächsten Fahrschule gehen und dir eine Doppelstunde mit einen Gespann und Fahrlehrer nehmen .

Zitat:

@stefandergrosse schrieb am 21. November 2016 um 21:30:43 Uhr:


... 25 Jahre unfallfrei Auto fahre, aber die letzten Jahr nicht mal einen Anhänger gezogen habe, ...

Wir haben uns unseren Wohnwagen auch ohne Anhänger-Erfahrung gekauft, als wir jeweils 25 & 20 Jahre den Führerschein hatte. Die erste Fahrt vom Hof des Händlers ging direkt zum Sicherheitstraining auf den Hockenheimring. Die 30.000km mit dem Wohnwagen danach haben wir unfallfrei überstanden, allerdings hat der die Abmessungen 7,3x2,3m.

Wenn ich mir die Mautstellen in Frankreich und Italien ansehe und die Landstraßen in Norwegen und Schottland möchte ich keinen Wohnwagen mit 2,5m Breite - aber das ist wie immer persönlicher Geschmack 🙄

Zitat:

@4r7ur schrieb am 22. November 2016 um 10:25:19 Uhr:



Wenn ich mir die Mautstellen in Frankreich und Italien ansehe und die Landstraßen in Norwegen und Schottland möchte ich keinen Wohnwagen mit 2,5m Breite - aber das ist wie immer persönlicher Geschmack 🙄

Da habe ich schon manche Stauklappe und Farbstreifen dran gesehen.

Ich weiß nicht ob man sich 2,5 m breite Wohnwägen mieten kann, aber das wäre meine erste Option.

Man muss ein gute Gefühl beim fahren haben. Und nicht von Zuhause bis zur Adria die Stirn nass haben.

Die größe eines WW ist nicht immer der Maßstab.
Im SOMMER ist man außerhalb und ein Vorzelt verdoppelt den Wohnraum.

Im Winter sollte man die benötigte Gasmenge nicht unterschätzen.

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Zitat:

@stefandergrosse schrieb am 22. November 2016 um 07:26:38 Uhr:


Hattet ihr schon mal Schwierigkeiten auf Autobahnbaustellen? Wenn ich sehe, dass die an manchen Stellen auf der rechten Spur 3m breit sind, und die LKWs in Kurven dann halb auf die linke Spur rüberschwenken, will ich nicht wissen, wie ich da als Anhänger-Anfänger durchfahren würde. Das Gespann hätte ja 13m Länge und wäre auf jeder Seite knapp 20cm breiter als mein nicht gerade kleiner VW Sharan.

Alex

Hallo,

zum Thema 2,50er Wohnwagen in Autobahnbaustellen:

Das ist eigentlich gar kein Problem, man muss halt nur vorausschauend fahren und sich nicht von den Idioten irritieren lassen, die meinen, mit zu breiten Fahrzeugen (z. B. SUV, VW-Bus oder Sprinter) auf der linken Spur überholen zu müssen.

Grundsätzlich sind die rechten Spuren zwischen den Fahrbahnmarkierungen mindestens 3,25m breit. Das reicht aber in Fahrbahnverschwenkungen und bei fehlendem Lichtraumprofil nicht zum sicheren Fahren aus. In diesen Fällen, kann ich nur jedem Fahrer eines 2,50er Wohnwagens empfehlen, weiter links zu fahren und ein Überholen auf der linken Spur zu blockieren.

Ein fehlendes Lichtraumprofil bedeutet, dass neben der Fahrbahnrandmarkierung kein Abstand zu Hindernissen mehr ist. Das kann z. B. eine Leitschiene aus Metall oder Beton sein. Diese findet man z. B. gerne im Bereich von Brücken. Hier gilt es vorausschauend zu fahren und solche Situationen im Vorfeld zu erkennen. Ebenso ist ein zu breites Fahrzeug auf der mit 2,0 oder 2,10 m begrenzten Überholspur ein Anlass, diese zu blockieren. Ein SUV oder Bus kann beim (verbotenen!) Überholen durchaus den Wohnwagen durch Sogeffekte in Unruhe bringen.

Ich kann die Fahrer nur ermutigen, im Bedarfsfall lieber einmal mehr die linke Spur mit zu blockieren, als einen Unfall zu riskieren.

Gruß Rainer

Zitat:

In diesen Fällen, kann ich nur jedem Fahrer eines 2,50er Wohnwagens empfehlen, weiter links zu fahren und ein Überholen auf der linken Spur zu blockieren.

Zitat:

Ebenso ist ein zu breites Fahrzeug auf der mit 2,0 oder 2,10 m begrenzten Überholspur ein Anlass, diese zu blockieren.

Sehr dünnes Eis! Das ist ganz schnell Nötigung! 😠

Ich fahre 80 und 80 sind erlaubt, in engen Teilstücken da von Nötigung zu sprechen wird schwierig.

Was macht ein Lkw Fahrer ? Auch weiter links fahren wenn er sich nicht ganz wohl fühlt (reine Sicherheitsmaßnahme). Ich jedenfalls würde auch so reagieren.

So ein rücksichtsloses Verhalten nennt der Gesetzgeber mit Recht Nötigung ! :

Zitat:

In diesen Fällen, kann ich nur jedem Fahrer eines 2,50er Wohnwagens empfehlen,
weiter links zu fahren und ein Überholen auf der linken Spur zu blockieren.
Ebenso ist ein zu breites Fahrzeug auf der mit 2,0 oder 2,10 m begrenzten Überholspur ein Anlass,
diese zu blockieren.

Das ist Nötigung ! :

Zitat:

Ich kann die Fahrer nur ermutigen, im Bedarfsfall lieber einmal mehr die linke Spur mit zu blockieren, als einen Unfall zu riskieren.

Mit so einem Verhalten macht man sich als Camper auf der Autobahn

unter den Berufstätigen, die beruflich die Autobahn benutzen müssen

und die nicht Zeit haben ohne Ende

Freunde fürs Leben. 🙄

... und schädigt zusätzlich weiter den Ruf der Camper unter denen,

die sich kein solches "Schlachtschiff" leisten können oder wollen.

Schlechter seinen Mitmenschen gegenüber kann man sich

als Camper auf der Autobahn kaum verhalten.

Nach dem Motto: Ich habe nicht nur den Dicksten, sondern als Urlauber auch Zeit ohne Ende

und alle anderen haben sich hinter mir anzustellen.

Außerdem ist es Nötigung !

Die > 7,5 t LKWs sind alle breiter und kommen auch problemlos mit dem Platz

auf der rechten verengten Spur zurecht.

Obwohl es da auch gelegentlich welche gibt, die mit der Breite ihres LKWs

überfordert sind und dann auch die linke Spur für alle anderen Verkehrsteilnehmer

glauben blockieren zu müssen.

Unser Reisemobil ist 2,75 m breit.

Ich käme nie auf die Idee, den linken Fahrstreifen zu blockieren,

nur weil ich Angst habe, ein anderer Verkehrsteilnehmer könnte

mein Fahrzeug streifen.

Wenn ich Angst habe wg. der Breite darf ich mir keinen 2,5 m breiten WOWA kaufen.......!

Für solche Camper wäre dann ein Eriba Puck die bessere Wahl.....😁

Der Stress für sie wäre dann bedeutend geringer. 😁

Btw, schon Mitte der Achtziger Jahre fuhr ich mit einem 2,5 m breiten und 8 m langen

zwillingsbereiften WOWA nach Jugoslawien und Italien.

Auch da wäre ich nie auf die absurde Idee gekommen,

in Baustellen zusätzlich auch noch den linken Fahrstreifen zu blockieren.

Das haben früher weder die LKW Fahrer noch die WOWA oder WOMO Fahrer gemacht.

Während meines Studiums Anfang der 70er habe ich

mit einem Sattelzug Langholz nach Kassel gefahren,

auch da reichte mir die rechte verengte Fahrspur im Baustellenbereich immer aus😉

So ein Verhalten wie oben geschildert ist wohl dem heutigen Zeitgeist geschuldet. 🙄

Zitat:

Wer länger als nötig auf der linken Fahrbahn fährt, z. B. auf der Autobahn,
verstößt auf jeden Fall gegen das Rechtsfahrgebot nach § 2 II 2 StVO,
was wiederum eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt.
Hieraus kann schnell eine Nötigung werden,
wenn der Autofahrer die Überholspur absichtlich blockiert,
indem er darauf für längere Zeit mit mäßiger Geschwindigkeit fährt,
um das Überholen der nachfolgenden Kfz zu verhindern.

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 22. Nov. 2016 um 20:25:31 Uhr:


Ebenso ist ein zu breites Fahrzeug auf der mit 2,0 oder 2,10 m begrenzten Überholspur ein Anlass, diese zu blockieren.

Oha! Verkehrsteilnehmer regeln selbst den Verkehr?! Das mag die Praxis sein, ist aber dem Gesetz nach ausschließlich der Polizei vorbehalten.

Richtig ist, auch den rückwärtigen Verkehr an kritischen Stellen im Blick zu behalten und so ggf. rechtzeitig die Geschwindigkeit zu reduzieren, um den Sogefekt zu vermeiden. Defensives Fahren ist das Stichwort, siehe STVO.

Weil das in D aber nicht gelebt wird, gibt es leider Gottes auch so viele (vermeidbare) Unfälle.

Zitat:

@Freetec 598 schrieb am 23. November 2016 um 06:31:53 Uhr:



Zitat:

In diesen Fällen, kann ich nur jedem Fahrer eines 2,50er Wohnwagens empfehlen,
weiter links zu fahren und ein Überholen auf der linken Spur zu blockieren.
Ebenso ist ein zu breites Fahrzeug auf der mit 2,0 oder 2,10 m begrenzten Überholspur ein Anlass,
diese zu blockieren.

Das ist Nötigung ! :

Hallo,

bitte nicht nur Teile zitieren. Es bezieht sich, wie aus dem Folgesatz zu entnehmen ist, auf Fahrzeuge, die z. B. durch Sogeffekte, wenn sie überholen würden, zur Gefahr werden.

Zum Thema Nötigung:

Tatbestandsvoraussetzung ist eine Verwerflichkeit des Tuns. Diese dürfte sich wohl schwer begründen lassen, wenn ich durch ein Fehlverhalten eines anderen Teilnehmers in eine konkrete Gefahr gebracht werde. Eine entsprechend einschränkende Beschilderung ist zur Gefahrenabwehr aufgestellt.

Ein 2,75 m breiter Camper darf übrigens nicht ohne Ausnahmegenehmigung auf deutschen Autobahnen fahren, es sei denn Du hast die Spiegel mitgerechnet. Mit Spiegeln ist ein Wohnwagengespann übrigens auch mal schnell breiter als 2,80 m und die Spiegel sind dann auf Höhe der Leitplanken bzw. der Spiegel anderer PKW.

LKW haben ein ganz anderes Fahrverhalten als Wohnwagengespanne. So ist z. B. der Geradeausauslauf wesentlich stabiler. Ich fahre übrigens schon seit über 25 Jahren unfallfrei LKW und dabei auch Fahrzeuge mit Überlange und Überbreite, kann also schon Fahrezugbreiten ganz gut einschätzen.

Auf die Meinung der wenigen Fahrer, die sich aufregen, wenn sie mal in einer Baustelle 15 Sekunden länger brauchen, als wenn sie sich durchbolzen, kann ich gerne verzichten.

Ich fahre natürlich nicht als Stopfen mit 60 km/h durch die Baustelle, sondern folge dem Verkehrsfluss. Leute, die ihr Hirn beim Fahren nicht ausschalten, begreifen i. d. R. schnell, dass das flüssiger geht, als wenn ich die Engstellen streng in der eigenen Spur mit 60 km/h durchfahre und ein Autofahrer auf der linken Spur Angst hat zu überholen. Von dem Zeitverlust für hunderte oder gar tausende Autofahrer, wenn es doch zu einem Unfall in der Baustelle kommt, möchte ich erst gar nicht reden.

Noch einmal, es geht um die Teile von Baustellen, die infolge fehlendem Lichtraumprofil sehr eng sind. Wenn genug Platz neben der Fahrspurbegrenzung ist, gebe ich natürlich den Platz zum Überholen frei.

Haben sich die Fahrer von zu breiten Fahrzeugen schon mal Gedanken gemacht, welche Anstrengung es für LKW-Fahrer bedeutet, wenn sie in einer engen Baustelle von solchen Fahrzeugen überholt werden?

Wo steht eigentlich geschrieben, dass das berufliche Nutzen von Autobahnen und Fehlen von Zeit von den Vorschriften der StVO befreit? Das würde ich gerne mal Polizisten unter die Nase halten.

Gruß Rainer

Dann benutze ich ein anderes (drastischeres) Wort: Selbstjustiz.

Du schreibst es selbst: Es sind verkehrsregelnde Zeichen aufgestellt. Es ist schlicht nicht deine Aufgabe, deren Einhaltung durchzusetzen! Das ist Sache der Ordnungsbehörden!

Zudem beschreibst du, dass du präventiv tätig wirst. Also andere an ihrem nicht regelkonformen Handeln (das ja noch nicht stattgefunden hat, du es aber kommen siehst) hindern willst. Da kann dann eben doch schnell Nötigung draus werden.

Es gibt kein Recht im Unrecht. Im Klartext: Das Fehlverhalten anderer rechtfertigt nicht, das du Unrecht begehst.

Schön, was da wieder alles reininterpretiert wird. Wir reden über folgende Situation: Baustelle mit Beschränkung auf 2,0 oder 2,1 m auf der linken Spur und auf beiden Seiten Hindernisse unmittelbar neben der Fahrbahnrandmarkierung. Das ist klassisch dann der Fall, wenn bei einer zweispurigen Autobahn beide Fahrspuren auf die Gegenfahrbahn verlegt werden. Bei erlaubten 60 km/h fahre ich mit 75 km/h im Verkehr mit. Jemand will erkennbar mit einem Fahrzeug, das ca. 30 - 40 cm breiter ist als erlaubt, überholen. Soll ich da ernsthaft warten, bis es wahrscheinlich zum Unfall kommt, bei dem ich neben evtl. Verletzungen auf mindestens 50% meines Schadens sitzen bleibe?

Ich habe schon genügend Hindernisse am Rand des rechten Fahrstreifens (Baumaterialien, Unterlegkeile, verlorene Ladung etc.) gesehen, bei denen man nicht mehr ausweichen könnte, wenn gerade ein zu breites Fahrzeug überholt.

Baustellen sind nun mal die mit Abstand gefährlichsten Teilstrecken auf Autobahnen. Es ist einfach unverantwortlich zu versuchen, darin einen Zeitvorteil herausfahren zu wollen. Alle Verkehrsteilnehmer sollten versuchen sicher und unter Beibehaltung des Verkehrsflusses da durch zu kommen.

Gruß Rainer

@rainer560sk:

Zitat:

Ein 2,75 m breiter Camper darf übrigens nicht ohne Ausnahmegenehmigung auf deutschen Autobahnen fahren, es sei denn Du hast die Spiegel mitgerechnet. Mit Spiegeln ist ein Wohnwagengespann übrigens auch mal schnell breiter als 2,80 m und die Spiegel sind dann auf Höhe der Leitplanken bzw. der Spiegel anderer PKW.

Dass ein PKw Zusatzspiegel hat, die ca 0,5m über die breiteste Stelle nach außen ragen, dürfte wohl eher die große Ausnahme sein.
Nach meinen Beobachtungen gibt es kaum Pkw, deren Spiegel überhaupt so weit nach außen ragen, dass deren Fahrer an der Längswand eines 2,5m breiten WoWa entlang schauen könnte.

Hallo,

du meinst wohl 0,15 m also 15 cm. Dass nur wenige Gespanne ausreichend Breite Spiegel haben ist leider wahr, ändert aber nichts an der gesetzlichen Vorgabe, dass man sie haben muss. Die Breite von LKW über Spiegel liegt übrigens meist bei ca. 3 m. Praktischerweise hängen die aber so hoch, dass sie nicht mit Leitplanken, Warnbaken, überholenden PKW etc. kollidieren können. Wohnwagenspiegel an normalen PKW hängen da tiefer uns sind eher gefährdet. Alleine schon deswegen hinkt der Vergleich zwischen dem Platzbedarf von LKW und Wohnwagengespann.

Gruß Rainer

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