Wohnwagen - Parkdauer auf öffentlicher Straße

Hallo,

wir haben unseren Wohni ja immer "öffentlich" abgestellt, und ich hatte nun ein Plätzchen gefunden, eine breite Straße mit nicht allzu nahen Wohngebäuden. Ich sehe ja ein, daß das nicht in Ordnung ist und habe eigentlich immer damit gerechnet, daß irgendwann diese 20 EUR Verwarnung kommen... Jetzt kam auch vom Ordnungsamt ein Schreiben, Ordnungswidirgkeit. Hab' auch schon die Akte eingesehen, die haben tatsächlich jede Woche 1x die Reifen und den Standort des Wohnis fotografiert seit Mitte Oktober, und ich soll nun
- die "Miete" für den "öffentlichen Stellplatz" zahlen für diesen Zeitraum seit Mitte Oktober (ca. 100,-)
- zusätzlich eine "Strafe" von ca. 100 EUR, weil ich für das Abstellen keine Erlaubnis hatte.
Ca. 200,- Euro für sowas ...?

Ich sehe ja ein, daß dies eine "Ordnungswidirgkeit" ist und mit 20,- EUR, weil länger als 2 Wochen abgestellt, geahndet wird.

Aber diese "Miete" und "Strafe" wegen keiner "Erlaubnis", find ich schon heftig ...
Noch kam ja nichts, sondern nur das Schreiben, daß ich den Wohni jetzt entfernen soll, das hab ich ja getan.
Ist diese "Miete" und "Strafgebühr" rechtens? Immerhin zahle ich ja auch Steuern für den Wohni, bisher ging ich immer davon aus, daß es für dieses Vergehen 20,- Ordnungswidrigkeitsstrafe gibt.

Beste Antwort im Thema

Was soll diese unsinnige Diskussion?
Bevor man ein Fahrzeug anschafft oder umzieht, muß man sich darüber informieren, wo man seine Fahrzeuge legal abstellen kann und was das ggf. kostet.

152 weitere Antworten
152 Antworten

Er meint vielleicht die interne Regelung des zuständigen Ordnungsamtes,
das da mal etwas toleranter ist.
Meine Schwägerin ist Polizistin und sagt, das es da auch Anweisungen gibt,
gewisse Sachen nur dann zu ahnden,wenn damit eine Gefährdung
und/oder Behinderung verbunden ist. Sind halt auch unterbesetzt.

Der ruhende Verkehr ist Sache des Ordnungsdienstes der Stadt/Gemeinde. Und die haben halt eigene Vorgaben; Polizei, wie geschrieben, nur bei Gefährdung. 😉

Selbstverständlich ist die Polizei auch für den ruhenden Verkehr zuständig,
denn nicht alle Gemeinden haben Ordnungsämter und selbst wenn,
haben die nicht immer Ordnungskräfte für solche Sachen.
Dann muss es die Polizei doch selber machen.
Die Polizei hat die Kontrolle des ruhenden Verkehrs halt an die,
soweit verhandenen, Ordnungsämter delegiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen