ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wohnwagen - Parkdauer auf öffentlicher Straße

Wohnwagen - Parkdauer auf öffentlicher Straße

Themenstarteram 1. Dezember 2016 um 9:52

Hallo,

wir haben unseren Wohni ja immer "öffentlich" abgestellt, und ich hatte nun ein Plätzchen gefunden, eine breite Straße mit nicht allzu nahen Wohngebäuden. Ich sehe ja ein, daß das nicht in Ordnung ist und habe eigentlich immer damit gerechnet, daß irgendwann diese 20 EUR Verwarnung kommen... Jetzt kam auch vom Ordnungsamt ein Schreiben, Ordnungswidirgkeit. Hab' auch schon die Akte eingesehen, die haben tatsächlich jede Woche 1x die Reifen und den Standort des Wohnis fotografiert seit Mitte Oktober, und ich soll nun

- die "Miete" für den "öffentlichen Stellplatz" zahlen für diesen Zeitraum seit Mitte Oktober (ca. 100,-)

- zusätzlich eine "Strafe" von ca. 100 EUR, weil ich für das Abstellen keine Erlaubnis hatte.

Ca. 200,- Euro für sowas ...?

Ich sehe ja ein, daß dies eine "Ordnungswidirgkeit" ist und mit 20,- EUR, weil länger als 2 Wochen abgestellt, geahndet wird.

Aber diese "Miete" und "Strafe" wegen keiner "Erlaubnis", find ich schon heftig ...

Noch kam ja nichts, sondern nur das Schreiben, daß ich den Wohni jetzt entfernen soll, das hab ich ja getan.

Ist diese "Miete" und "Strafgebühr" rechtens? Immerhin zahle ich ja auch Steuern für den Wohni, bisher ging ich immer davon aus, daß es für dieses Vergehen 20,- Ordnungswidrigkeitsstrafe gibt.

Beste Antwort im Thema

Was soll diese unsinnige Diskussion?

Bevor man ein Fahrzeug anschafft oder umzieht, muß man sich darüber informieren, wo man seine Fahrzeuge legal abstellen kann und was das ggf. kostet.

152 weitere Antworten
Ähnliche Themen
152 Antworten

Hab mal in einer Fachzeitschrift entsprechendes gescannt.

Leider kann ich kein PDF hochladen.orry

Ich kenne zwar Eure Strassensatzung nicht, aber denkbar ist das für mich schon.

Hier bei uns kostet auch alles extra sogar die Aufsteller der Händler sind Genehmigungs.- und gebührenpflichtig.

UNO

Zitat:

@erik-bruno schrieb am 1. Dezember 2016 um 11:34:25 Uhr:

Daß es nicht in Ordnung ist, einfach Anhänger länger abzustellen sehe ich ja ein, aber hier habe ich eine wirklich breite Straße gewählt, wo ich niemanden behindere und immer reichlich Platz ist. Im Gegenteil, ich habe noch "aufgeräumt", also zertrümmerte Wodkaflaschen und Waschmittelbehälter weggeräumt und Müll beseitigt, damit das nicht zu asozial und verlockend aussieht, einen "Bruch" im Wohni zu machen.

Es kam ja noch kein Verwarnungsgeld, sondern dieses Schreiben, daß ich "nach §12 Abs. 3b der STVO länger als 2 Wochen geparkt habe ... und "... den Wohnwagen entfernen soll:

"... es liegt eine Sondernutzung nach §19 Hamburgischen Wegegesetz (HWG) vor, zu der Ihnen eine Erlaubnis nicht erteilt worden ist und auch nicht gegeben werden kann ..."

"für die Dauer des Abstellens eine Benutzungsgebühr zu entrichten ist, die durch einen weiteren Bescheid festegesetzt wird ..."

Kommt mir auch komisch vor... laut STVO liegt doch "nur" eine Ordnungswidrigkeit vor, was bringen die dazu noch diese "Sondernutzung" ins Spiel. Eine "Sondernutzung" wäre für mich ein Anhänger mit Werbung drauf, oder ein Schutt-Container einer Baufirma oder eine Baumarkt-Werbung auf einer Vespa APE, etc ...

Mit dem Vergehen gegen §12 Abs 3b der STVO und den üblichen 20,- sollte das doch geregelt werden, man kann doch nicht einfach diverse Verstöße gegen "Sondernutzungsrecht" draufhauen ?

Hast Du auch mal dran gedacht ob es Deinem Wwg. guttut den ganzen Straßendreck über einen längeren Zeitraum ausgesetzt zu sein?

Ins besonderem dem Streusalz?

Ich habe einen Abstellplatz für meine 28 Jahre alte "Gammelkiste" (Jetzt habe ich meinen Wwg. beleidigt,der sieht nämlich besser aus als manch jüngerer!),der kostet 240.- € im Jahr und steht dort unter Aufsicht.

Und im Frühjahr kann ich ihn dort auch waschen bevor es wieder mit der Saison losgeht.

am 1. Dezember 2016 um 20:46

Ich beneide Menschen die ihre persl. Dinge überall abstellen und denken mit ihren 22 € Steuern/Jahr gehöre ihnen der Ort.

Wohnst du auch im Rathaus?

Oder fährst du dein Auto auf Kosten der Gemeinde durch die Waschstraße?

Es gibt Satzungen die jeder Gemeiderat beschließen kann.

Unabhängig vom Gesetz finde ich solche rücksichtlosen treisten Verhalten ungezogen. Man kann fragen bezw. gibt es immer irgendwo einen Stellplatz gegen Gebühr.

Ich zahle zig tausend € im Jahr an Grundsteuer, Oberflächenwasser und Co. damit ich meine Fahrzeuge auf meinem Grund und Boden abstellen/unterstellen kann.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 1. Dezember 2016 um 21:46:16 Uhr:

 

[...]

 

Ich zahle zig tausend € im Jahr an Grundsteuer, Oberflächenwasser und Co. damit ich meine Fahrzeuge auf meinem Grund und Boden abstellen/unterstellen kann.

Schön für dich, die zahle ich nicht und darf trotzdem mein Auto/Moppet/Wohnmobil auf öffentlichen Grund abstellen. Und das ganze unter Umständen kostenlos und ohne Zeitliche Begrenzung.

 

Wo liegt der Unterschied dabei zwischen einem Wohnwagen und einem Wohnmobil?

 

Kauft sich der TE ein günstiges Auto und kuppelt den WW an so darf er auch unbegrenzt parken, sogar bei Erhöhten Platzbedarf.

 

Sicher ist sein Verhalten nicht richtig im Sinn der StVO, aber auch nicht so verwerflich wie manche hier tun.

Tja,

es ist nun einmal gesetzlich verboten.

Deshalb zahlen wohl fast alle hier jeden Monat für ihren Stellplatz, insofern finde ich es absolut in Ordnung, das du hier motiviert wirst, dir auch einen legalen Stellplatz zu suchen.

Sorry, aber kann ich nicht wirklich nachvollziehen diese Diskussion. Jeder der einen Wohnwagen hat, weiss doch, dass das Abstellen am Strassenrand nur temporär geht.

Insofern zahl, und freu dich, das es so lange "gut" gegangen ist.

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 11:50

Immerhin sinds ja ca. 40-60 Euro Steuer im Jahr für den Wohni, daher finde ich es ungerechter, daß Käufer neuer Autos mehrere Jahre steuerfrei Straßenraum nutzen dürfen. Also - werd jetzt vor den Wohni nen alten Polo rankuppeln und gut ... tataaaaa ...

Weil der Staat Geld benötigt und da ist es ziemlich egal, ob das gerecht ist oder nicht.

Warum zahlt der Rentner mit privatem Stellplatz und 3.000 km pro Jahr die gleiche Steuer, wie der Vertreter ohne privaten Stellplatz und 60.000 km pro Jahr?

Du wußtest dass das nicht in Ordnung war und sollst jetzt zahlen.

Dass das mehr als erwartet ist liegt vermutlich nicht daran, dass das ungerechtfertigt ist, sondern an der konsequenten Ausschöpfung der Möglichkeiten.

Dass einiger Aufwand betrieben wurde hast du ja selbst geschrieben und dafür wirst du zur Kasse gebeten.

Ich kenne das aber auch so, das es immer teurer wird.

Stand im täglich wechselndem Parkverbot und wurde krank. Als ich nach 2 Tagen wieder mal am Auto war, hingen da zwei Strafzettel dran.

Einmal 10,- € für falsches Parken und noch einer über 30,- € für länger andauerndes Falschparken.

Mein Anwalt meinte, da wäre nix zu machen und ich müsste beide zahlen und da ich ja auch da wohne, müsste ich ja über das Wechselparken informiert sein und dementsprechend agieren.

Also steigende und sich addierende Verwarnungsgebühren sind schon normal.

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 12:13

Ich bin regelmäßig, fast täglich am Wohni vorbeigefahren. Ein "Ticket" hätte mich ja dazu bewogen, den Wohni wegzufahren. Aber daß die Stadt wöchentlich kontrolliert und nach 6 Wochen "das Faß aufmacht", die laut §13 b STVO üblichen 20,- EUR umgeht und nun die ganze mögliche "Keule" mit diesem §19 rausholt irritiert mich nur ein wenig. Als am Straßenverkehr zugelassener Teilnehmer ging ich nicht davon aus, dass es überhaupt diesen §19 (PlatzMIETE) gibt und rechtlich ANSTELLE des §13 (Verwarnungsgeld 20,-) angewendet werden kann. Die "Miete" zahle ich doch schon mit der Wohnwagen-Steuer. Wenn die Stadt in ALLEN Bereichen auch so konsequent wäre, hätte ich noch Verständnis dafür. Es verkommen ganze Stadtteile (Sofas und Fernseher öffentlich endgelagert, Einkaufswagen stehen wild herum, Fahrräder werden nach Gebrauch ins Gebüsch geschmissen, Dreck in den Hecken, überquellende Mülleimer etc, und da wird NICHTS getan. Find ich halt ungerecht, deswegen darf man ja noch "maulig" sein.

Wäre ich an deiner Stelle, fände ich das auch überzogen, aber die wollten wahrscheinlich ein Exempel zu statuieren.

Wenn du mal ehrlich sagen würdest, wie viel Monate oder gar Jahre du das schon so gemacht hast und dann einen Strich drunter ziehst, war das vielleicht sogar noch günstig.

Ja,Vorsatz ist immer etwas teurer .

Was anderes war das doch nicht , zumal er damit gerechnet hat .

Warum die Kommune so lange gewartete hat? Na, einfach deshalb, weil nach 1-3 Monaten die Rechnung vermutlich nicht so hoch gewesen wäre .

Das sollte eine Lehre sein, seine subjektive, egoistische Inanspruchnahme und Einstellung zu Verkehrsregeln zu überprüfen .

Wenn man das mal von der anderen Seite sieht , dann konnte jemand der dort parken oder ausladen wollte , nicht

zum Zuge kommen .

Giovanni.

Das kann er aber auch nicht wenn der TE hier sein Auto parkt.

 

Die Frage ist doch, warum gleich so viel berechnet wird. Stört das parken weil der Parkraum anderweitig benötigt wird, muß man halt abschleppen.

Bei einer knolle für eine Owi geht es ja nicht darum es so teuer wie möglich zu machen, sondern für ein Verhalten eine Strafe zu verhängen mit dem Erfolg das das Fehlverhalten abgestellt wird. Macht sinn ab dem ersten Tag (evtl eine kurze Karenzzeit) aber nicht nach 6 Wochen.

 

Wie man hier auf Vorsatz kommt kann ich nicht nachvollziehen.

 

Hat der TE denn einfach mal das Gespräch gesucht mit der Behörde? Oft lässt sich das regeln bzw man bekommt Auskunft warum es so gelaufen ist.

am 2. Dezember 2016 um 16:26

Vorsatz ist wenn man mit 20 € Bußgeld gerechnet hat.

 

Auf Sylt hat so ein Zeitgenosse mehrer tausend € gezahlt. freu freu.

 

http://www.shz.de/.../...-sechs-wochen-parken-auf-sylt-id14710311.html

Zitat:

[

Wie man hier auf Vorsatz kommt kann ich nicht nachvollziehen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Was kann das denn sonst sein ausser Vorsatz?

Ist halt eine Verkehrsregel, falls nicht bekannt, einfach die ehemalige Fahrschule verklagen, wenn die das nicht gelehrt hat.........

Kannst auch bei Dreißig Hundert fahren und dich dann anschließend aufregen, warum es so teuer wird.

Gibt Dinge, die sind wie sie sind, müßte man mal in den Parteiprogrammen nachschauen, wer sowas drin hat und dann ggf. anders wählen.

Vorsatz muß aber nachgewiesen werden, dürfte bei 6 Wochen Standzeit schwierig werden.

 

Man lernt viele Dinge in der Fahrschule, nach dieser Logik bräuchten wir keine Politessen und Unfälle gäbe es auch nicht. Und wenn ich bei Tempo 30 mit 50 km/h erwischt werde zahl ich 35€ ohne Verdopplung wegen Vorsatz. Außer ich gebe ein ganz dummes Statement gegenüber der Behörde ab.

 

Ob beim normalen Pkw schein der Anhänger so detailliert bearbeitet wird kann ich wirklich nicht mehr sagen.

 

Ob ich das jetzt gut finde was der TE da bei seiner Parkplatzwahl treibt oder nicht sei mal dahin gestellt. Ich habe für unsere 2 Anhänger private Stellplätze (gemietet). Aber dieses scheinheilige "das darf man doch klar nicht und das weißt du und denk mal an die Allgemeinheit" kann ich auch nicht ab.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wohnwagen - Parkdauer auf öffentlicher Straße