Wohnwagen Kühlschrank in Betrieb nehmen

Hallo Community,

und zwar gehen wir am Samstag zum ersten mal mit unserem Wohnwagen in den Urlaub. Jetzt wollte ich den Kühlschrank aktivieren habe das aber noch nie gemacht. Als erstes wollte ich am Freitag beim packen ihn starten mit normalem 220V Strom muss ich das schon im Wohnwagen einstellen oder erkennt er das!? Wenn ich dann Samstag losfahre muss ich Bestimmt auf 12 V umstellen richtig !? Wie gesagt habe noch nie einen Wohnwagen gehabt und auch leider keine Anleitung .

Mit freundlichem Gruß

Kompressor

36 Antworten

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 28. Juli 2016 um 17:16:26 Uhr:


Laut deinem Link ist es vor dem Stichtag aber erlaubt wenn die Anlage nach DIN EN 1949 geprüft ist. Das dürfte doch der Inhalt der Gasprüfung sein. Also Heizen/Kühlen während der Fahrt ohne Probleme.

Da hast du allerdings Recht. Also können alte Anlagen ohne zusätzliche Maßnahmen betrieben werden. Inwieweit die Kotrolleure, besonders im Ausland, das auch so intepretieren und umsetzen...

Aber tatsächlich ist es für dieses Modell (da EZ vermutlich vor 2007) kein Problem, den Kühlschrank während der Fahrt mit Gas zu betreiben.

Das gilt nicht in Frankreich. Dort war uns ist es weiterhin ausdrücklich verboten, Gasgeräte während der Fahrt zu betreiben, wenn sie nicht den neuen Regeln (Crashsensor) entsprechen.

Und in der Schweiz unbedingt vor jedem Tunnel anhalten und zudrehen (die Schweizer sind berühmt für ihre satten Bußgelder). Und beim Tanken auch - überall. Die Betriebsanleitung steht immer über der ADR (ADR -ein deutsches Regelwerk! Wenn die BA sagt "Hahn zu", dann gilt das).

Wie das in anderen Ländern bei Kontrollen gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt. Wir haben den Blödsinn, den Kühlschrank während der Fahrt mit Gas zu betreiben, nie mitgemacht.

Und nicht meckern, wenn man in Spanien keinen Kaffee kochen kann (können die meisten ja eh nicht mehr ohne 230 V), weil das Gas für das Kühlen verbraucht ist.

Ich komme gerade aus Frankreich wieder, der Kühlschrank lief während der Zeit mit Gas. Der Verbrauch ist absolut zu vernachlässigen, so eine 11kg-Flasche hält in der Regel mehrere Wochen, da kommt es auf die paar Stunden Fahrt auch nicht an.

Wenn es tatsächlich verboten ist, werde ich es beim nächsten Mal vermutlich nicht mehr machen. Und dass man den Kühlschrank beim Tanken ausmachen sollte, liegt auf der Hand.

Was ist denn ein Crashsensor eigentlich? Registriert der einen Unfall und sperrt die Gaszufuhr?

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 28. Juli 2016 um 18:29:21 Uhr:


Was ist denn ein Crashsensor eigentlich? Registriert der einen Unfall und sperrt die Gaszufuhr?

Exakt. Genauer: Beschleunigungssensor.

Ähnliche Themen

Theoretisch müsste es in Frankreich oder anderen Ländern für ein in Deutschland zugelassenes Gespann erlaubt sein. Für die Zulassung gelten ja die Regeln in D und das muß eigentlich F akzeptieren. Praktisch wird es wohl nix werden, zumindest nicht auf einem einfachen, billigen und Nervenschonenden Weg.

In Deutschland darf zum Beispiel ein Auto nicht als Anhänger betrieben werden, in den NL und England ist es üblich den PKW hinter das Wohnmobil auf eigener Achse zu hängen. Was passiert da wohl an der Grenze? So ähnlich sehe ich das mit dem Gas auch.

Aber die bessere Entscheidung ist es trotzdem in Frankreich oder der Schweiz auf Gas während der Fahrt zu verzichten.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 28. Juli 2016 um 19:29:16 Uhr:


Theoretisch müsste es in Frankreich oder anderen Ländern für ein in Deutschland zugelassenes Gespann erlaubt sein.

Nein, auch theoretisch nicht. Das hat mit der Zulassung absolut nichts zu tun, sondern ist eine Betriebsvorschrift. Viele Hersteller verbieten das per Betriebsanleitung ohnehin. Die hat Vorrang (schrieb ich das nicht schon????) .

Mein Gespann ist für 100 km/h zugelassen und die darf ich auf entsprechenden Straßen auch fahren. Aber nur im Gültigkeitsbereich dieser Zulassung!!!!!!!!!! (also Deutschland). Es sei denn, NATIONALE Vorschriften erlauben mir das nach IHREN Vorschriften - völlig unabhängig davon - auch (z. B. A, F).

ich denke mal, dass diese beiden Dinge eher wenig vergleichbar sind

Es erfordert einigen Aufwand, das Wiener Abkommen und die UN- bzw. EU-Zulassungsrichtlinien mit allen ihren Kommnentierungen zu lesen und zu verstehen (ein zweites Staatsexamen ist hilfreich). Mir genügen daher die Stellungnahmen von Fachjuristen zu diesen Fragen. Das glaube ich dann einfach.

Nur weil du es schreibst muß es nicht richtig sein. Der Umkehrschluß zählt natürlich auch für mich.

Ich würde es so sehen, evtl treffe ich bei Bedarf auf einen Richter der es so ähnlich sieht. Evtl aber auch nicht. Daher bleibt in Ländern wie Frankreich das Gas aus. In Deutschland nutze ich es allerdings.

Tempo 100 ist ne Deutsche besonderheit, schlecht zu vergleichen.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 29. Juli 2016 um 13:40:53 Uhr:


Nur weil du es schreibst muß es nicht richtig sein. Der Umkehrschluß zählt natürlich auch für mich.

Ich würde es so sehen, evtl treffe ich bei Bedarf auf einen Richter der es so ähnlich sieht. Evtl aber auch nicht. Daher bleibt in Ländern wie Frankreich das Gas aus. In Deutschland nutze ich es allerdings.

Tempo 100 ist ne Deutsche besonderheit, schlecht zu vergleichen.

Tempo 100 gibt es m.E. auch in Österreich....nur bedarf es dort dazu keiner komplizierten Verordnung und Zulassung.

Schöne Diskussion !! Ich wollte eigentlich nur wissen wie es funktioniert nicht ob es erlaubt ist !! Wenn ich jetzt irgendwo stehe und will auf Gas umschalten weis ich immer noch nicht wie das geht !!!!

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 29. Juli 2016 um 15:15:05 Uhr:


Schöne Diskussion !! Ich wollte eigentlich nur wissen wie es funktioniert nicht ob es erlaubt ist !! Wenn ich jetzt irgendwo stehe und will auf Gas umschalten weis ich immer noch nicht wie das geht !!!!

Alle erforderlichen Gashähne (i.d.R. 2) aufdrehen, Knopf mit rotem Punkt auf das Flammensymbol (dabei vermutlich den Knopf nach innen drücken), piezo-Zünderknopf (ganz rechts) solange wiederholt drücken, bis eine kleine Flamme im Schauloch (befindet sich gewöhnlich im Kühlschrankinnern) zu sehen ist, Knopf des Reglers mit dem roten Punkt loslassen und dann später mit dem Knopf (1-5) die Temperatur regeln.

So, denke ich jedenfalls, sollte es sein.

Der Kühlschrank hat, wie alle Gasgeräte, eine Zündsicherung. Daher - wie beim Kocher - den Gasregelknopf eine Weile gedrückt halten (10 Sek?) - sonst ist die Flamme gleich wieder aus.

War der Kühlschrank längere Zeit nicht in Betrieb, kann das Zünden über den Piezo-Knopf schon mal ein bisschen ein Geduldsspiel werden. Nicht aufgeben. Wenn er gar nicht will, durch das Schaufenster kontrollieren, ob der Zündfunkte funtioniert.

Hier eine Quelle für die Anleitung eines verbreiteten Modells (RM4230 Electrolux, jetzt Dometic).

http://www.electrolux.de/service/manuals/

"RM4230" eingeben.

Und darauf achten, dass immer nur eine Wärmequelle aktiv ist. Parallebetrieb mag er gar nicht.

EDIT: Fummeleien an den Innereien nur, wenn

a. wirklich Bedarf besteht und
b. man sich damit auskennt.

Dann empfiehlt es sich, die Gasdüse und das Abgasrohr vorher zu säubern, sonst drückt man sich die Finger wund.
Hat der WW ne aktuelle Gasprüfung? Wer hat sie gemacht? Der Händler oder warst du dabei? Bei letzterem müßte es ja laufen. Bei ersterem nicht unbedingt. Durfte ich selbst erleben.🙁

Achja....bevor du das Gas zum Kühli laufen läßt, vorher ein paar Minuten den Herd beheizen und erst dann den Absperrhahn zum Kühli öffnen. Das SOLL dafür sorgen, dass nur "gutes" Gas an den Kühli kommt. Der Herd ist wohl nicht ganz so wählerisch.

Läßt sich am/im Kühli kein Typenschild finden. Damit sollte es möglich sein eine BA zu erhalten.

Zitat:

@situ schrieb am 29. Juli 2016 um 15:28:02 Uhr:


Der Kühlschrank hat, wie alle Gasgeräte, eine Zündsicherung. Daher - wie beim Kocher - den Gasregelknopf eine Weile gedrückt halten (10 Sek?) - sonst ist die Flamme gleich wieder aus.

So ist es auch bei meinem Kühlschrank, nur hat der, im Gegensatz zum Kühli des TE, nicht zusätzlich so einen Drehknopf mit dem roten Punkt über den die Gaszufuhr vermutlich grundsätzlich gestartet wird.
Von daher gehe ich davon aus, dass der Drehknopf mit dem roten Punkt gedrückt gehalten werden muss und nicht der Extra-Knopf mit der Regelung (Aufschrift 1-5)

Dem TE nützt daher eine BA eines aktuelleren Kühlschranks relativ wenig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen