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Wohnwagen gestohlen, Versicherung will nur einen Bruchteil bezahlen...

Themenstarteram 3. September 2009 um 14:53

Hallo,

vor 2 Monaten wurde mein 3 Jahre alter Wohnwagen gestohlen, ein Knaus 550 KU.

Meine Nachforschungen haben ergeben, dass ein gleichwertiger Wohnwagen ca. 12000,- Euro gekostet hätte.

Die Versicherung hat nur 9200,- Ermittelt und behält noch die Mehrwertsteuer ein. Die Mehrwertsteuer würde ich erstattet bekommen, wenn ich einen Wowa kaufe und dies der Versicherung mitteile und alles geprüft ist.

Wie gehe ich vor? Der ermittelt Schaden ist meiner Meinung nach nicht annähernd ersetzt.

Ist das mit der Mwst überhaupt rechtens?

Weiß jemand, was die Versicherung dann noch prüfen muss?

Darf ich auch ein Wohnmobil kaufen... oder ein Zelt....oder einen Toaster ?;-)

Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß,

rosberg

Beste Antwort im Thema

oetteken -

ich will das schon seit einiger zeit schreiben - in foren duzt man sich...

(wenn du das nicht willst - ist auch ok...)

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Themenstarteram 11. September 2009 um 15:14

Hallo Oetteken,

im Prinzip wäre das schon halbwegs OK, allerdings stammt der Wohnwagen aus einer Mietflotte und wurde sehr viel öfter durch die Gegend gefahren.

Es haben wahrscheinlich schon hundert Leute auf den Matratzen gelegen und meiner Erfahrung nach haben diese Wohnwagen doch so einige Macken.

Außerdem müsste ich 600km fahren um mir den Wohnwagen anzuschauen.

Aber ich werde mir demnächst hier in der Nähe mal ein paar Wohnwagen aus Vermietflotten anschauen um mir ein besseres Bild zu machen.

Trotzdem Danke für den Tipp.

Gruß,

rosberg

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 10:27

Hallo,

hier mal der aktuelle Stand der Dinge.

Mein Fall liegt jetzt in der Versicherungszentrale und diese hat noch mal um 1000,- erhöht (jetzt 10.500,-). Lt. Versicherung nicht, weil der Schaden höher ist, sondern um ein Gutachterverfahren und zusätzliche Kosten für beide Seiten zu vermeiden.

Zufrieden bin ich damit eigentlich immer noch nicht. Was würdet Ihr machen? Eigentlich sehe ich den Wert bei 12.000,- würde mich aber auch mit 11.500,- zufrieden geben, esfehlen aber immer noch 1.000,-. Macht ein Gutachterverfahren Sinn?

Gruß,

rosberg

Das ist nicht so einfach zu beantworten. 

 

Es hinterlässt aber schon einen bitteren Beigeschmack, dass die Versicherung hier "nachlegt"

 

Entweder hat der SV den WBW korrekt ermittelt, dann muss man auch dazu stehen und an seinem Werten festhalten, oder aber man hat nicht sorgfältig genug gearbeitet und kommt nun in "Erklärungsnotstand". 

 

Dir rennt hier allerdings hier die Zeit davon.

 

Wen du nun einen SV beauftragt, dann muss der den WBW ja rückwirkend zum Schadenzeitpunkt ermitteln. Je länger die Sache "auf Eis liegt" desto schwieriger wird das dann.

 

Die Sachverständigen respektive der Obmann (quasi ein Schiedsrichter) im Sachvertänidigenverfahren müssen sich in einer gewissen Bandbreite bewegen. 

 

An einem Beispiel:

 

Die Versicherung sagt, wir geben dir 10.000 Euro, dein SV sagt der WBW ist 12.000 Euro

 

Dann kann der Obmann nur drei Dinge sagen.

 

1. 10.000 Euro ist richtig

2. 12.000 Euro ist richtig

3. irgendwas zwischen 10.000 und 12.000 Euro ist richtig.

 

Meistens nimmt der Obmann Nr.3.........:D

 

Danach richtet sich dann auch der Kosten- Entscheid bezüglich der Honorarrechnungen der Sachverständigen und des Obmann. 

 

Die Kosten für so ein Sachverständigenverfahren in deinem Fall dürften so ungefähr 1.500 Euro betragen.

 

Entscheide du nun nach diesen Infos selber wie es weitergehen soll.......;)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Das ist nicht so einfach zu beantworten. 

.

.

 

Die Sachverständigen respektive der Obmann (quasi ein Schiedsrichter) im Sachvertänidigenverfahren müssen sich in einer gewissen Bandbreite bewegen. 

 

An einem Beispiel:

 

Die Versicherung sagt, wir geben dir 10.000 Euro, dein SV sagt der WBW ist 12.000 Euro

 

Dann kann der Obmann nur drei Dinge sagen.

 

1. 10.000 Euro ist richtig

2. 12.000 Euro ist richtig

3. irgendwas zwischen 10.000 und 12.000 Euro ist richtig.

 

Meistens nimmt der Obmann Nr.3.........:D

 

Danach richtet sich dann auch der Kosten- Entscheid bezüglich der Honorarrechnungen der Sachverständigen und des Obmann. 

 

Die Kosten für so ein Sachverständigenverfahren in deinem Fall dürften so ungefähr 1.500 Euro betragen.

 

Entscheide du nun nach diesen Infos selber wie es weitergehen soll.......;)

 

Gruß

 

Delle

Wenn der Obmann sich für Nr. 3 entscheidet, dann erfolgt doch eine verhältnismäßige Aufteilung der Gesamtkosten. Oder?

Beispiel:

Entscheidung des Obmannes: 11.000 ist zutreffend, dann trägt jede Partei die Hälfte der Gesamtkosten. Also hat auch die Versicherung ein Kostenrisiko bei dem Sachverständigenverfahren.

 

O.

Ja, dass stimmt, da hast du Recht.

 

Und das dürfte wohl auch der Grund für das "Angebot" sein.......:D

 

Ist aber irgrendwie nicht so Prall, dass der Versicherungsnehmer hier nicht davon überzeugt werden konnte (aber nur meine Meinung), dass der WBW richtig -nein dass ist falsch aussgedrückt- angemessen ermittelt wurde.

 

Wenn der TE eine Rechtschutzversicherung hat, dann würde die für die Kosten des SV Verfahren aufkommen. Aber auch das müsste der TE noch einmal genau hinterfragen (wenn er denn eine hat). Das ist nach meinem Kenntnisstand auch nicht bei jeder Versicherung und somit immer der Fall. 

 

Gruß

 

Delle

 

Moin,

ich denke, dass hier ganz schlicht und ergreifend aus dem Grund nachgelegt wurde, den der TE auch vom Versicherer genannt bekommen hat: Es soll ein langes und aufwendiges SV-Verfahren vermieden werden.

 

Das kann schon mal dazu führen, dass man sagt: "Eigentlich haben wir recht und der vom SV ermittelte Betrag ist richtig. Aber bevor wir jetzt noch ein Jahr die Akte offen haben, am Ende noch 500 EUR nachzahlen und einen Teil der Kosten tragen müssen, legen wir lieber gleich nochmal 1.000 nach und der Sack ist zu."

Das wird bei einem gängigen Fahrzeug vom Versicherer kaum angeboten werden. Aber bei einem Exoten oder eben auch bei einem Wohnwagen, bei dem die Marktsituation unter Umständen uneinheitlich ist, kann man schon mal Glück haben und bekommt so ein Angebot.

@TE: bedenke bei Deiner Entscheidung: die Kostenlast trifft Dich im Zweifel härter als die Versicherung.

Meine Meinung: ich würde es nehmen und noch ein wenig nach Ersatz suchen. Du wirst sicher was zu dem Preis bekommen.

Alles andere kann auch nach hinten losgehen...

Ich habe es in solchen Fällen immer so gehalten, dass derjenige, der so ein Angebot nicht nicht annimmt und weiter fordert, einen Zweizeiler bekommt: "...nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass unser Angebot nicht akzeptiert wird. Es bleibt daher bei der bisherigen Abrechnung."

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 "...nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass unser Angebot nicht akzeptiert wird. Es bleibt daher bei der bisherigen Abrechnung."

Tja..........und genau das, lieber (und sehr geschätzter) Hafi ist glatt gelogen !

 

Eine Ablehnung wird im nie Leben mit Bedauern ausgesprochen........:D

Welcher Spast hat diesen diesen Passus eigentlich mal erfunden.....:confused:

 

Noch mal zur Klarstellung:

 

Entweder "dein" SV hat hier vernünfig gearbeitet, dann gibt es den von Ihm ermittelten WBW.

 

Und keinen Cent mehr (oder weniger)

 

"Angebote" sind Schwanz........:cool:

 

Wenn`s nicht passt, wird gestritten.

 

Alles andere ist Eierei und hat mit "Erledigungsinteresse" etwas zu tun, aber nicht mit einem ordentlich ermittelten WBW.

 

Gruß von einem, der schon "einige" SV Verfahren hinter sich hat.........:D

 

Auf beiden Seiten.

 

Onkel Delle  sagt Gut`s Nächtle :p

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 "...nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass unser Angebot nicht akzeptiert wird. Es bleibt daher bei der bisherigen Abrechnung."

Tja..........und genau das, lieber (und sehr geschätzter) Hafi ist glatt gelogen !

Eine Ablehnung wird im nie Leben mit Bedauern ausgesprochen........:D

Welcher Spast hat diesen diesen Passus eigentlich mal erfunden.....:confused:

Stimmt nicht.

Ich bedauere das wirklich, weil es mir mehr Arbeit macht, auf die ich gerne verzichtet hätte....

Zitat:

Noch mal zur Klarstellung:

Entweder "dein" SV hat hier vernünfig gearbeitet, dann gibt es den von Ihm ermittelten WBW.

Und keinen Cent mehr (oder weniger)

"Angebote" sind Schwanz........:cool:

Das, mein lieber und ebenso geschätzter Delle, ist aber wirklich nur graue Theorie...

Denn:

Zitat:

Wenn`s nicht passt, wird gestritten.

Wenn Versicherer immer so arbeiten würden, könnten die Anwälte in Deutschland samt und sonders vor lauter Geld in den Taschen nicht mehr laufen. Und dazu soll es doch schließlich nicht kommen....

Zitat:

Alles andere ist Eierei und hat mit "Erledigungsinteresse" etwas zu tun

Das wiederum stimmt genau. Wie gesagt: die Akte muss in den Keller. Mehr nicht...

Zitat:

Gruß von einem, der schon "einige" SV Verfahren hinter sich hat.........:D

Auf beiden Seiten.

Und bei denen hat sicher nicht immer einer der beiden WBWs gestimmt und der andere war falsch, oder?

Die Wahrheit liegt bei Euch SV doch immer irgendwo dazwischen...;)

Gute N8

Hafi

 

Themenstarteram 2. November 2009 um 22:01

Hallo Zusammen,

zum Abschluss noch mal kurz der Stand der Dinge.

Ich habe die 10.500,- akzeptiert.

Um die Mehrwertsteuer ausgezahlt zu bekommen reicht der Kauf irgendeines Fahrzeugs.

Auf meine Anfrage, ob es auch ein (Mini-)Van sein kann... Zitat:

"um die Mehrwertsteuer (hier: max. 1.676,47 €) ausgezahlt zu bekommen, ist der Nachweis eines Fahrzeugkaufes (egal welcher Art und ob neu oder gebraucht) innerhalb von drei Jahren erforderlich. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer kann dann erstattet werden - bis maximal 1.676,47 € bei einem Kaufpreis von 10.500,00 €. Wir benötigen dann als Nachweis die Kaufrechnung bzw. den Kaufvertrag."

Wir planen, evtl. einen gebrauchten Van reisetauglich zu machen.

Diese ganze Versicherungspraxis hat mich doch ziemlich geschockt. Wenn ich überlege, wieviel Versicherungsprämien ich für alle Fahrzeuge in über 25 Jahren schon gezahlt habe... und welchen Aufwand und Ärger man im Schadenfall (erst mein 2ter...und der erste war unter 1.000,-) hat und dann nicht mal den Schaden richtig ersetzt bekommt... man fühlt sich schon über den Tisch gezogen. Naja, zum Glück nur Sachschaden.

Vielen Dank Euch allen für die ganzen Kommentare.

Gruß,

rosberg

Zitat:

Original geschrieben von rosberg

Hallo Zusammen,

zum Abschluss noch mal kurz der Stand der Dinge.

Ich habe die 10.500,- akzeptiert.

Um die Mehrwertsteuer ausgezahlt zu bekommen reicht der Kauf irgendeines Fahrzeugs.

Auf meine Anfrage, ob es auch ein (Mini-)Van sein kann... Zitat:

"um die Mehrwertsteuer (hier: max. 1.676,47 €) ausgezahlt zu bekommen, ist der Nachweis eines Fahrzeugkaufes (egal welcher Art und ob neu oder gebraucht) innerhalb von drei Jahren erforderlich. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer kann dann erstattet werden - bis maximal 1.676,47 € bei einem Kaufpreis von 10.500,00 €. Wir benötigen dann als Nachweis die Kaufrechnung bzw. den Kaufvertrag."

Wir planen, evtl. einen gebrauchten Van reisetauglich zu machen.

Diese ganze Versicherungspraxis hat mich doch ziemlich geschockt. Wenn ich überlege, wieviel Versicherungsprämien ich für alle Fahrzeuge in über 25 Jahren schon gezahlt habe... und welchen Aufwand und Ärger man im Schadenfall (erst mein 2ter...und der erste war unter 1.000,-) hat und dann nicht mal den Schaden richtig ersetzt bekommt... man fühlt sich schon über den Tisch gezogen. Naja, zum Glück nur Sachschaden.

Vielen Dank Euch allen für die ganzen Kommentare.

Gruß,

rosberg

Hallo rosberg,

mein Glückwunsch zu der Entscheidung.

Das erspart viel Ärger und Aufwand bei geringen Erfolgschancen.

Zur Versicherungspraxis.

Versicherungen leben davon mehr Geld einzunehmen als auszugeben. So einfach ist das.

Bin leider gebranntes Kind, allerdings nicht im Bereich Kfz-Versicherung sondern im Bereich Rechtsschutzversicherung.

Die HDI hat mich vor einigen Jahren mit meiner Arbeitsrechtsschutzversicherung mitten im Verfahren im Regen stehen lassen.

Die hatten gemerkt, daß das teuer wird. War zwar ich Recht und habe abschließend alles zu 100% gewonnen, aber im Arbeitsrecht bleibt man in erster Instanz immer auf den eigenen Kosten sitzen.

Also am besten nur so viele Versicherungen abschließen wie unbedingt nötig und nur solche die existenziell wichtig sein.

Haftpflicht muß sein, fast alles andere rechnet sich meist nur für die Versicherung.

Liebe Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

Haftpflicht muß sein, fast alles andere rechnet sich meist nur für die Versicherung.

Das mag für Dich stimmen. In solcher Allgemeinheit ist es aber für die meisten Menschen, die ich kenne schlichtweg Unfug.

 

Frag mal jemanden, der im Urlaub den Anruf seines Vermieters bekommt, dass seine Waschmaschine ausläuft und der darunter befindliche Gewerbebetrieb geschlossen werden muss, solange der Schaden behoben wird (Gerade selbst mitbekommen, zum Glück nicht selbst erlitten) oder zigtausend KFZ-Eigner, deren Kasko-Schäden innerhalb weniger Tage vollständig reguliert wurden (was die Regel ist), ob sie gerne versichert sind.

 

Es soll doch besser jeder selbst abwägen, ob oder was er versichern möchte. Wer nicht will, muss ja nicht. Aber pauschales Verdammen ist verfehlt.

 

Hafi

 

 

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