Wohnwagen gestohlen, Versicherung will nur einen Bruchteil bezahlen...
Hallo,
vor 2 Monaten wurde mein 3 Jahre alter Wohnwagen gestohlen, ein Knaus 550 KU.
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass ein gleichwertiger Wohnwagen ca. 12000,- Euro gekostet hätte.
Die Versicherung hat nur 9200,- Ermittelt und behält noch die Mehrwertsteuer ein. Die Mehrwertsteuer würde ich erstattet bekommen, wenn ich einen Wowa kaufe und dies der Versicherung mitteile und alles geprüft ist.
Wie gehe ich vor? Der ermittelt Schaden ist meiner Meinung nach nicht annähernd ersetzt.
Ist das mit der Mwst überhaupt rechtens?
Weiß jemand, was die Versicherung dann noch prüfen muss?
Darf ich auch ein Wohnmobil kaufen... oder ein Zelt....oder einen Toaster ?;-)
Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß,
rosberg
Beste Antwort im Thema
oetteken -
ich will das schon seit einiger zeit schreiben - in foren duzt man sich...
(wenn du das nicht willst - ist auch ok...)
40 Antworten
Hallo Rosberg,
habe den von mir wiedergegebenen Passus aus den aktuellen DEVK-AKB (Stand 01.09.2009), Ziffer A.2.9
Eigentlich ist schon alles zu Thema gesagt worden.
Trotzdem nochmal der Hinweis, daß die Regulierung eines Kaskoschadens nicht wie die Regulierung eines Haftpflichtschadens abläuft.
Bei einem Haftpflichtschaden ist man viel besser gestellt.
Mein Ratschlag an Sie; versuchen Sie gütlich eine Verbesserung zu erreichen.
Die höchsten Erfolgsaussichten für Sie sehe ich dann, wenn es Ihnen gelingt ein vergleichbares Fahrzeug zu finden.
Dabei sollten Sie aber nicht zu kleinlich vorgehen denn ein genau gleiches Fahrzeug gibt es sehr wahrscheinlich nicht.
Sollten Sie ein vergleichbares Fahrzeug gefunden haben und die Versicherung im Gegenzug kein günstigeres Angebot nachweisen können, sind Sie in einer günstigen Verhandlungsposition.
Nach meinen Erfahrungen wird die Beschreitung des Rechtsweges sicher sehr nervenaufreibend und in der Regel geht das Ganze nachher aus wie das "Hornberger Schießen" (außer Spesen nichts gewesen).
Liebe Grüße
oetteken -
ich will das schon seit einiger zeit schreiben - in foren duzt man sich...
(wenn du das nicht willst - ist auch ok...)
Zitat:
Original geschrieben von tomold
oetteken -ich will das schon seit einiger zeit schreiben - in foren duzt man sich...
(wenn du das nicht willst - ist auch ok...)
Hallo tomold,
warum duzt man sich in Foren eigentlich ungefragt?
Für mich ist das "Sie" eine Frage der Höflichkeit Fremden gegenüber und in Foren ist man sich schließlich fremd.
Bewege mich in mehreren Foren und muß leider feststellen, daß das "DU" leicht dazu führt, daß sich Leute Unfreundlichkeiten an den Kopf werfen.
Also, solange Du freundlich mit mir umgehst braucht Du mich nicht zu siezen.
Liebe Grüße
ötteken - wie sage ich das jetzt...
Zitat:
Also, solange Du freundlich mit mir umgehst braucht Du mich nicht zu siezen.
ich bin in einem anderen forum moderator - da achte ich immer auf eine freundliche umgangsart, sonst haue ich dazwischen...
aber wie auch immer - vor gericht besser per sie, hier in den foren sind wir unter uns, da können wir ruhig du sagen, die unfreundlichkeiten sollten dann von den mods geregelt werden...
bei motor talk machen die das - höflicher im netz ist wahrscheinlich das du...
(muss aber ja nicht sein - es ist deine entscheidung)
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tomold
bei motor talk machen die das - höflicher im netz ist wahrscheinlich das du...
Stimmt, Höflichkeit bedeutet ja immer auch, sich an die vorgefundenden Gegebenheiten anzupassen.
When in Rome do as the Romans do.
Gruß
Hafi
Delle was here .............😁
und muss feststellen, dass hier einige aber richtigen Nonsens schreiben.......🙁
Zitat:
Original geschrieben von rosberg
Zur Zeit scheint es nur ähnlich gebrauchte in Süddeutschland zu geben und dann auch immer von Privat.
...
Gibt es da vorgegebene Fristen, bis wann die Versicherung bereit ist, die Mehrwertsteuer nachzuerstatten?Außerdem bin ich der Meinung, dass eine Schadenerstattung nicht immer mit der Beseitigung des Schadens einhergehen muss, dass wäre in meinen Augen ein Rückfall ins geldlose Zeitalter.
Die Versicherung möchte einen Wert erstatten (in Geld) und möchte den tatsächlichen Schaden, gegen den ich mich eingentlich abgesichert glaubte, nicht ännähernd ausgleichen (wie gesagt, der Wert ist höher und die Mwst. habe ich auch bezahlt).Mal sehen, ich werde der Versicherung noch 3 Tage Zeit geben einen anderen Betrag zu überweisen und sonst erst mal ein anderes Gutachten erstellen lassen. Vermutlich muss ich dann noch die Mehrwertsteuer einklagen, dann ist es halt so.
Vielleicht hat ja noch jemand ne Idee, wie man die Versicherung überreden kann...
Gruß,
rosberg
Hallo,
was mich jetzt mal interessieren würde:
Wurden der Versicherung denn die Bedenken wegen des ermittelten Wiederbeschaffungswertes von 9.200,- EUR vorgetragen und ist der gewünschte Wert von 12.000,- EUR durch entsprechende Angebote "belegt"? Wenn ja, wie hat die Versicherung reagiert?
Zur Mwst: wenn vergleichbare Wohnwagen nachweisbar nur privat angeboten werden, ist der Abzug von 19% Mwst nicht korrekt. Dann wäre diesbezüglich die Abrechnung des Versicherers angreifbar (aber auch nur mit dieser Argumentation und nicht, weil für den gestohlenen Wohnwagen schon Mwst bezahlt war).
Gruß Schusti
Ich frage mich, ob es überhaupt gebrauchte Wohnwagen MIT ausgewiesener Mwst. geben kann, da die ja nur privat genutzt werden können.
Abgesehen natürlich von den rot beleuchteten an den Fernstraßen, die wohl niemand gebraucht kaufen möchte, um darin Urlaub zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von 3L-Flowerpower
schonma das Wort (Gebraucht)Wohnwagenhändler gehört?
Hier gehts aber nicht um Differenzbesteuerung!
Und ja, ich habe schon viele Worte gehört, auch Fremdworte!
Hallo Zusammen,
mittlerweile hat die Versicherung 300,- Euro mehr geboten, damit kann ich den Wohnwagen aber nicht annähernd ersetzen.
Die Sachbearbeitung der Versicherung hat geschrieben, dass der Sachverständige nicht bereit ist den ermittelten Wert zu erhöhen.
Hat aber im gleichen Schreiben darauf hingewiesen, dass ich mal unter mobile.de nachschauen soll.
Ich könne aber auch von privat kaufen, die Versicherung würde dann den Bruttowert erstatten.
Wenn mal mal unter mobile.de nach einem Knaus 550 KU schaut der ungefähr 3 Jahre alt ist und folgende Ausstattungsmerkmale hat:
- Südwind Paket
- Südwind Plus Paket
- Auflastung auf 1700 kg
- Vorzelt
Kommt man weder mit 9.200,- noch mit 9.500,- weiter.
Das Vorzelt könnte man ja noch später besorgen.
Zur Erläuterung:
Die beiden gennanten Pakete enthalten z.B.
Spurstabilisator
Frischwassertank rollbar
Ausstellfenster mit Combi-Rollos rundum
größerer Kühlschrank
Außenstauklappe
Raumtrenner
Umluftanlage
Hebekippdach HEKI II
Insektenschutzrollos
Pannenhilfeset
Schwerlaststützen
Therme Warmwasserversorgung
Gruß,
rosberg
Hab leider noch was vergessen...
Für den nächsten Wohnwagen bräuchte ich dann noch eine gute Versicherung die auch in der Lage ist einen reellen Wert zu ermitteln.
Hat da schon jemand gute Erfahrungen mit einer Versicherung gemacht?
Gruß,
rosberg
Hallo,
für 12.888,- € habe ich diesen von 2008 gefunden.
http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...
Wäre die Ausstattung minder,- gleich-, oder höherwertig?
Wie war denn der Anschaffungspreis des gestohlenen Wohnwagens incl. MwSt.?
Wenn der 2008er vergleichbar sein sollte, würde ich den Wertverlust (12.888,- ./. 9.500,- = 3.388,- €) für ein zwei Jahre jüngeres Fahrzeug für ein Schnäppchen halten.
Liege ich da falsch?
Liebe Grüße