Wohnwagen Erstzulassen
Hi,
habe einen Wohnwagen Baujahr 1977.
Bis heute wurde er noch nie angemeldet da er nach dem Kauf mit riter Nummer auf einem Campingplatz fest stand.
Nach ein paar reparaturen habe ich ihn heute zum TÜV..bzw GTÜ gebracht.
Er hat keine Mängel gefunden.Kann mir aber erst mal keine Plakette geben weil er halt noch nie angemeldet war und er sich deshalb erst mal beim Strassenverkehrsamt erkundigen muss ob die Abnahmebedingungen auf den Stand von 1977 oder auf dem Stand von 2011 sind.
Wenn sie von heute wären fehlt die Nebelschlussleuchte und auch die Auflaufbremse müsste geändert werden und noch ein paar kleinigkeiten.
Weiß hier einer ob es dafür eine regelung gibt????
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Ist es nicht so, das neufahrzeuge keinen Tüv benötigen? Der läuft doch dann erst ab zulassung, oder? Wie das jetzt ist, ob der verfällt wei ich nicht, aber schon versucht einfach zuzulassen?
Nein noch nicht versucht...wäre vielleicht mal ne Idee :-)
Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
Mal rein interessehalber - womit willst du diesen Wagen ziehen?Zitat:
Original geschrieben von audifreak931
Das ist ein KIP KL 530
zul.gesamtgewicht 1200 kg
Audi A4 Quattro---2,6 liter
Dann kannst du dir die Zulassung gewtrost sparen.
Bei ungebremsten Hängern ist bei max. 750kg Schluß - und ich gehe mal davon aus, daß das Leergewicht des Wohnwagens schon über 750 kg liegt oder?
Sorry,
Auflaufbremse hat er,aber sollte er nach Stand 2011 abgenommen werden wäre sie nicht mehr gängig und müsste geändert werden.
War im glauben er hätte garkeine...
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AAh - dachte schon du gebrauchtest gerade folgenden Satz:
Schahatz, hast du was gegen Dauercamping? 🙂
Mal was anderes, hab ich richtig verstanden, daß du einen Fahrzeugbrief und auch einen alten Fahrzeugschein hast?
Dann müsste der WoWa ja schon einmal zugelassen worden sein. ( Da ansonsten kein Fahrzeugschein)
Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
AAh - dachte schon du gebrauchtest gerade folgenden Satz:Schahatz, hast du was gegen Dauercamping? 🙂
Mal was anderes, hab ich richtig verstanden, daß du einen Fahrzeugbrief und auch einen alten Fahrzeugschein hast?
Dann müsste der WoWa ja schon einmal zugelassen worden sein. ( Da ansonsten kein Fahrzeugschein)
Nö, es gab einmal eine Zeit als Zulassungsstellen noch mit der Schreibmaschine den Schein erstellten, die Hersteller ließen also Brief und Schein bei einer Druckerei herstellen und die Zulassungsstelle setzte nur noch Namen und Kennzeichen in den Schein und Brief 😉
Grüße
Steini
Tja, man lernt nie aus.
Liegt aber wohl auch daran, daß ich mich 1977 noch nicht wirklich für die Möglichkeiten einer Fahrzeugzulassung interessiert habe.
Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
Tja, man lernt nie aus.Liegt aber wohl auch daran, daß ich mich 1977 noch nicht wirklich für die Möglichkeiten einer Fahrzeugzulassung interessiert habe.
Der hat sogar noch so ne Papkrte als Brief dabei...dann noch den alten Fahrzeugbrief und den Schein...
schon merkwürdig.Aber keinen Haltereintrag
Hallo,
ich war vor Jahren so naiv und bin mit den Papieren vom nie zugelassenen WoWa zur Zulassungsstelle gegangen, habe gesagt, es ist eine Erstzulassung und bekam meine Zulassung incl. TÜV ohne Probleme ausgestellt.
Joe
Wir haben TÜV und angemeldet ist er auch schon!!!
Baujahr 5/1977 , EZ zurückdatiert auf 7/1977.....
ohne Mängel durchbekommen...
jetzt noch die letzten verbesserungen daran und dann kanns zum 24h-Rennen gehen...
Danke nochmal an alle hier für die mithilfe!!!