Wohnwagen einwintern??
Hallo, wie schon beschrieben, bin ich Neucamper.
Habe nun eine Scheune gefunden, wo ich fuer kleines Geld meinen WoWa. unterstellen kann.
Nun geht es darum, wie unterstellen.
- Ich habe heute mal alle Dichtungen mit Gummipflege eingepinselt.
- Der WoWa. wurde komplett Wasserentleert nachdem ein Pflegemittel in den Wassertank der Toilette gegeben wurde.
- Gastank und Campingaz-Artikel ausgelagert.
- Campingsachen und Markise gereinigt.
- Katze wieder nach Hause gelassen :-)
Was ist noch zu tun?
Reifendruck erhoehen??
Ich danke fuer Euere konstruktiven Hinweise.
Andreas
Beste Antwort im Thema
In unserem Fall vermute ich die Sonneneinstrahlung am heimischen Stellplatz als Ursache. Inzwischen verwende ich auch reflektierende Radabdeckungen überall wo es notwendig erscheint.
Gruss
82 Antworten
Eigentlich wollte ich nur auf die Richtigkeit des Hinweises auf die Rückrufaktion hinweisen:
http://www.motor-talk.de/faq/wohnmobile-wohnwagen-q149.html#Q4807109
aber ...
Zitat:
@Oetteken schrieb am 7. Dezember 2014 um 15:08:21 Uhr:
Leider doch!Zitat:
@Hightech1 schrieb am 7. Dezember 2014 um 10:23:42 Uhr:
...
Die Reifen platzen aber nicht ohne Vorankündigung von Jetzt auf Gleich, ...
... und ob die ohne Vorankündigung platzen können bzw.sich die Lauffläche ablöst.
Gruß
NoGolf
Uns ist ohne Vorankündigung im Stand ein 6 Jahre alter Dunlop weggeflogen. Das hat genau eine Sekunde gedauert! Der Reifen war völlig intakt, "nur" das werksseitig verbaute Gummiventil war porös. Seitdem sind Stahlventile Pflicht!
Gruss
Gummiventile sind bis max. 4,5 bar zugelassen.
Ab 4,0 bar empfehle ich stahlverstärkte Ventile zu nehmen.
Gummiventile halten normalerweise deutlich länger als sechs Jahre, wenn die vorzeitig undicht, porös oder rissig werden, dann müssen dafür Gründe vorliegen; z. B. starke und lange Sonneneinstrahlung, Kontakt mit Lösungsmitteln, Montagefehler oder Bordsteinkontakt.
In unserem Fall vermute ich die Sonneneinstrahlung am heimischen Stellplatz als Ursache. Inzwischen verwende ich auch reflektierende Radabdeckungen überall wo es notwendig erscheint.
Gruss
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Zitat:
@breit & tief schrieb am 25. November 2014 um 19:31:18 Uhr:
... PS.
Der TÜV hätte aber die alten Reifen bei Dir bemängeln müssen! Das Datum steht da eingedruckt.
Die Reifen dürfen maximal 6-7 Jahre alt sein.http://www.motor-talk.de/.../...etzgeber-hoechstens-sein-t1580631.html
ist zwar schon etwas älter, dennoch: Einspruch Euer Ehren .... Du solltest nicht alles glauben und bitte erst recht nicht weiter verbreiten, was irgendwer mal ohne Quellenangabe irgendwo (falsch) gepostet hat. Zumal dieser Aussage gerade auch schon im von Dir genannten Thread sofort widersprochen wurde (wenn man den denn halt auch weiter liest).
Es gibt in Deutschland bislang KEINERLEI gesetzliche Regelung zum Alter der Reifen. Im §36 StVZO "Bereifung und Laufflächen" kommt das Wort Alter nicht mal vor. Selbst bei der HU dürfen lediglich Reifen bemängelt werden, welche eine zu geringe Profiltiefe - nach StVZO §36 (2) also mind. 1,6mm - oder Beschädigungen aufweisen. Bei einem hohen Alter der Reifen darf der HU-Prüfer dies jedoch auf dem Prüfbericht vermerken ... jedoch ohne Auswirkung auf die Erteilung der Plakette.
Ausgenommen sind lediglich Anhänger mit Tempo-100-Zulassung nach §3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Die Reifen an solchen Fahrzeugen dürfen dann tatsächlich lt. DOT max. 6 Jahre alt sein. Ergänzung: bei Überschreitung der 6 Jahre zwischen zwei Hauptuntersuchungen darf dann bis max. zur nächsten HU nur noch Tempo 80 gefahren werden. Vor der nächsten HU müssen die Reifen dann jedoch spätestens getauscht werden. Sonst kann die Plakette verweigert werden.
Gruß
NoGolf
Zitat:
@ramon.dk schrieb am 13. Dezember 2014 um 08:54:16 Uhr:
Uns ist ohne Vorankündigung im Stand ein 6 Jahre alter Dunlop weggeflogen. Das hat genau eine Sekunde gedauert! Der Reifen war völlig intakt, "nur" das werksseitig verbaute Gummiventil war porös. Seitdem sind Stahlventile Pflicht!Gruss
Also ist nicht der Reifen geplatzt, sondern ein Ventil rausgeflogen.
Die Zeiten, in denen Reifen platzen konnten, sind, seit dem es schlauchlose Reifen gibt, zum Glück,
vorbei.
Das hindert aber den Fahrer nicht daran, den Reifen so zu maltretiern ( Überladen, zu niedriger Luftdruck, Bürgersteigecken mitgenommen ) das sich der Reifen zerlegt
oder wegen Alterschwäche aufgibt 🙄😰
Toi toi toi,
seit 35 Jahren weder am PKW noch an den Wohnwagen irgendwelche Reifenschäden.
( ausgenommen eingefahrene Nägel / Schrauben etc. )
.......gute Pflege Herr Doktor.....
Zitat:
@Nogolf schrieb am 26. Oktober 2015 um 14:08:18 Uhr:
....schnippel....Zitat:
@breit & tief schrieb am 25. November 2014 um 19:31:18 Uhr:
... PS.
Der TÜV hätte aber die alten Reifen bei Dir bemängeln müssen! Das Datum steht da eingedruckt.
Die Reifen dürfen maximal 6-7 Jahre alt sein.http://www.motor-talk.de/.../...etzgeber-hoechstens-sein-t1580631.html
ist zwar schon etwas älter, dennoch: Einspruch Euer Ehren .... Du solltest nicht alles glauben und bitte erst recht nicht weiter verbreiten, was irgendwer mal ohne Quellenangabe irgendwo (falsch) gepostet hat. Zumal dieser Aussage gerade auch schon im von Dir genannten Thread sofort widersprochen wurde (wenn man den denn halt auch weiter liest).
Es gibt in Deutschland bislang KEINERLEI gesetzliche Regelung zum Alter der Reifen. Im §36 StVZO "Bereifung und Laufflächen" kommt das Wort Alter nicht mal vor. Selbst bei der HU dürfen lediglich Reifen bemängelt werden, welche eine zu geringe Profiltiefe - nach StVZO §36 (2) also mind. 1,6mm - oder Beschädigungen aufweisen. Bei einem hohen Alter der Reifen darf der HU-Prüfer dies jedoch auf dem Prüfbericht vermerken ... jedoch ohne Auswirkung auf die Erteilung der Plakette.
....schnippel....
Gruß
NoGolf
Moin breit & tief
dann empfehle dem Prüfer mal die Seite des BRV.
-> http://www.reifenlaedle.de/uploads/media/Reifenalter.pdf
Dort wird darauf hingewiesen, das Reifen bei richtiger Lagerung sogar ein mehrere Jahre Alter Reifen einem Neureifen entsprichtf. 🙄🙄🙄
Zitat:
Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen in der Ausgewogenheit seiner Produkteigenschaften einem Neureifen entspricht
.
Zitat:
Dort wird darauf hingewiesen, das Reifen bei richtiger Lagerung sogar ein mehrere Jahre Alter Reifen einem Neureifen entsprichtf. 🙄🙄🙄
Zitat:
Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen in der Ausgewogenheit seiner Produkteigenschaften einem Neureifen entspricht
Wahrscheinlich ist dem Händlerverband diese Aussage sogar selbst eingefallen und sie hatten keine Ausgaben für eine Werbeagentur zu tragen. Jeder Ladenhüter ist auf jeden Fall ein Neureifen.
Es wurde ja schon alles, was zu sagen ist, richtig geschrieben. Es gibt leider keine allgemeine Vorschrift zur Nutzungsdauer von Reifen. Damit kann ein Prüfer nur einen warnenden Hinweis eintragen - mehr ist ihm leider nicht möglich.
Die 6-Jahresfrist zur 9. Ausnahmeverodrnung ist daher selbstverständlich völlig sinnlos und pure Geldschinderei (weil es viele selbst nicht merken - kleiner Scherz).