Wohnwagen beschädigt beim rangieren eine Hütte, wer haftet?
Hallo zusammen,
wir hatten uns vor ein paar Wochen einen Wohnwagen auf einem Campingplatz gekauft, welcher von dort weg sollte. Da dort alles ziemlich eng war, mussten wir den Wohnwagen per Hand herausziehen und dann durch eine Gasse, ziemlich steil bergab, herausmanövrieren. In diesem Hang haben wir leider etwas zu viel Fahrt aufgenommen, bis ich an der Bremse war, hat der Wohnwagen eine kleine Ecke von einer Hütte touchiert. Den Besitzer habe ich noch nicht gesprochen, nur einen Zettel da gelassen, werde Morgen im Hellen noch einmal hinfahren und versuchen die Nummer herauszufinden.
Unten angekommen haben wir den Wohnwagen dann an die Straße gestellt, soweit alles fertig gemacht und dann etwa eine halbe Stunde auf einen Arbeitskollegen gewartet, der ihn dann angekoppelt hat und zu uns nach Hause gefahren hat.
Ich plane eigentlich den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, sollte er allerdings zu hoch sein, würde ich ihn schon einer Versicherung melden, die Frage ist nur welcher?
Prinzipiell wäre es ja beim Anhänger die Versicherung des Zugfahrzeuges?! Aber das Zugfahrzeug war noch gar nicht da und im Prinzip waren wir die "zieher".
Meine eigene Kfz-Haftpflicht dürfte auch wegfallen, da ich im Moment noch keine Anhängerkupplung habe.
Ich werde Morgen bei der Versicherung der 5-Tageskennzeichen anrufen und das ganze schildern, wäre aber dennoch über etwas Hilfe dankbar!
Danke schon einmal!
Beste Antwort im Thema
Na klar. Und ein Zitronenfalter wird erst dann ein Zitronenfalter, wenn er Zitronen faltet.
Und ein Wohnzimmerschrank wird erst dann ein Wohnzimmerschrank, wenn er im Wohnzimmer steht.
51 Antworten
Zitat:
@hanserich_1 schrieb am 17. Juni 2016 um 14:56:59 Uhr:
Also ich war heut früh noch einmal dort, diesmal hab ich auch jemanden an der Rezeption erwischt, der hat mir die Nummer von dem Besitzer gegeben. Habe mich mit ihm getroffen, alles gezeigt, Personalien getauscht und daraufhin habe ich die Versicherung vom Hänger kontaktiert, die nehmen sich der Sache jetzt wohl an.
Somit ist das Thema ja geklärt. 😉
Nun Feuer Frei für die Fachleute.
Das so ein Thema so einfach geklärt ist kann doch im Versicherungsforum gar nicht sein.
Gruß Frank,
der es meist nur kompliziert kennt. 😁
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 17. Juni 2016 um 14:13:51 Uhr:
Er argumentiert ja nun einmal, dass mein Hauptschulabschluss nicht ausreicht, ihn zu verstehen.
Was du hier für einen Unsinn konstruierst ist schon erstaunlich, aber dein Ding. Aber wenn du nun anfängst mir hier Dinge zu unterstellen, die ich nie gesagt habe, dann hört der Spass langsam auf.
Aber damit auch du Erleuchtung findest: Du hast nicht das alleinige Recht auf Ironie gepachtet 😉 Nur das meine Ironie mit der Hausrat/Gebäudeversicherung vielleicht nicht so leicht zu erkennen war wie dein Zitronenfalterbeispiel.
Da es anscheinend noch eine zweiten gab, der es auf Anhieb nicht erkannt hat, werde ich Ironie in Zukunft in Fettschrift kennzeichnen müssen.
Und jetzt komm mal wieder runter und beruhig dich. Dir will hier keiner was.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 17. Juni 2016 um 15:16:22 Uhr:
...... Da es anscheinend noch eine zweiten gab, der es auf Anhieb nicht erkannt hat, werde ich Ironie in Zukunft in Fettschrift kennzeichnen müssen......
Deshalb hab "ich" die Ironiewarnung direkt in der Signatur. 😁
Gruß Frank,
der das jetzt völlig ernst meint. 😁
Zitat:
@zille1976 schrieb am 17. Juni 2016 um 15:16:22 Uhr:
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 17. Juni 2016 um 14:13:51 Uhr:
Er argumentiert ja nun einmal, dass mein Hauptschulabschluss nicht ausreicht, ihn zu verstehen.Was du hier für einen Unsinn konstruierst ist schon erstaunlich, aber dein Ding. Aber wenn du nun anfängst mir hier Dinge zu unterstellen, die ich nie gesagt habe, dann hört der Spass langsam auf.
Aber damit auch du Erleuchtung findest: Du hast nicht das alleinige Recht auf Ironie gepachtet 😉 Nur das meine Ironie mit der Hausrat/Gebäudeversicherung vielleicht nicht so leicht zu erkennen war wie dein Zitronenfalterbeispiel.
Da es anscheinend noch eine zweiten gab, der es auf Anhieb nicht erkannt hat, werde ich Ironie in Zukunft in Fettschrift kennzeichnen müssen.
Und jetzt komm mal wieder runter und beruhig dich. Dir will hier keiner was.
Ok. Erledigt. Die Ironie war, zumindest für mich, sehr schwer zu erkennen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 17. Juni 2016 um 15:25:51 Uhr:
Ok. Erledigt. Die Ironie war, zumindest für mich, sehr schwer zu erkennen.
Na ja, solange man sowas wie unter Erwachsenen aufklären kan ist doch alles im Lot.
Ist ja keiner zu Schaden gekommen 😉
Ausser der Hüttenbesitzer natürlich, und ein gewisses Forenmitglied, dass sich einmal mehr zum Affen gemacht hat mit seinen Aussagen 😁
Zitat:
@Frank128 schrieb am 17. Juni 2016 um 15:21:00 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 17. Juni 2016 um 15:16:22 Uhr:
...... Da es anscheinend noch eine zweiten gab, der es auf Anhieb nicht erkannt hat, werde ich Ironie in Zukunft in Fettschrift kennzeichnen müssen......Deshalb hab "ich" die Ironiewarnung direkt in der Signatur. 😁
Gruß Frank,
der das jetzt völlig ernst meint. 😁
Ok, hab das Konzept mal aufgefgriffen 😁
Da ja die Meisten hier der Meinung sind, ich stünde mit meiner Auffassung alleine da und sie wäre vollkommen abwegig, ein Ausschnitt aus dem Beitrag eines Schadensachbearbeiters:
Zitat:
@twelferider schrieb am 23. Januar 2009 um 17:26:15 Uhr:
Denn bewegt der Versicherte als Privatperson von Hand einen Anhänger, so fällt dies nicht unter die sog. Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung.In der kleinen Benzinklausel ist nämlich der Gebrauch von Anhängern ausdrücklich ausgenommen.
Soll heissen: Wenn jemand als Privatperson einen Anhänger von Hand rangiert und hierbei einen Schaden verursacht, so ist dieser über die Privathaftpflichtversicherung versichert.
Die Versicherer haben seit 2009 ihre Bedingungen etliche Male angepasst. Und dann kommt z. B. folgendes zum Tragen:
Privathaftpflicht:
Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger verursachen:
Kraftfahrzeuge, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren. Das gilt aber nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) haben;
Das Fazit ist ganz einfach:
Besteht für den Anhänger ein Kfz-Haftpflichtversicherung, muss diese leisten. Ist der Anhänger nicht Kfz-Haftpflicht versichert und findet der Schaden auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen statt, ist der Schaden über die Privathaftpflicht versichert.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 18. Juni 2016 um 08:45:15 Uhr:
Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger verursachen:
Kraftfahrzeuge, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren. Das gilt aber nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) haben;
Wo ist das allgemein geregelt?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. Juni 2016 um 08:00:35 Uhr:
Da ja die Meisten hier der Meinung sind, ich stünde mit meiner Auffassung alleine da und sie wäre vollkommen abwegig, ein Ausschnitt aus dem Beitrag eines Schadensachbearbeiters:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. Juni 2016 um 08:00:35 Uhr:
Zitat:
@twelferider schrieb am 23. Januar 2009 um 17:26:15 Uhr:
Denn bewegt der Versicherte als Privatperson von Hand einen Anhänger, so fällt dies nicht unter die sog. Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung.In der kleinen Benzinklausel ist nämlich der Gebrauch von Anhängern ausdrücklich ausgenommen.
Soll heissen: Wenn jemand als Privatperson einen Anhänger von Hand rangiert und hierbei einen Schaden verursacht, so ist dieser über die Privathaftpflichtversicherung versichert.
AVB vom GDV mal wieder:
A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-fahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeu-ges verursacht werden.
Welche Schäden bearbeitet denn dieser "Schadensachbearbeiter"?
Auslandsreise? 😁
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 18. Juni 2016 um 10:44:02 Uhr:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. Juni 2016 um 08:00:35 Uhr:
AVB vom GDV mal wieder:
A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-fahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeu-ges verursacht werden.Welche Schäden bearbeitet denn dieser "Schadensachbearbeiter"?
Auslandsreise? 😁
Was für eine Sparte ist Auslandsreise?
Kannst Du mal einen Beitrag von Dir kopieren, der konstruktiv ist?
Jungs, friedlich bleiben 😉
Sonst wird der Onkel Ritter wieder böse 😮
Das Thema wurde doch schon aufgelöst. Wie nun welche Versicherung eine andere in Regress nimmt ist doch für den TE unerheblich. Der Hüttenmann bekommt sein Geld und freut sich.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 18. Juni 2016 um 12:20:48 Uhr:
Bin ich dir Rechenschaft schuldig?Ich glaube kaum!
Du solltest aber Rechenschaft darüber ablegen, woher die von Dir zitierten Passagen stammen!
Aus den Musterbedingungen des GDV zur PHV, wie von Dir behauptet, jedenfalls nicht. Dort kommen sie nicht vor.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 18. Juni 2016 um 10:11:24 Uhr:
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 18. Juni 2016 um 08:45:15 Uhr:
Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger verursachen:
Kraftfahrzeuge, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren. Das gilt aber nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) haben;
Wo ist das allgemein geregelt?
Was heißt "allgemein"? Deine hochgelobte Generali formuliert das mit dem gleichen Ergebnis:
Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen