Wohnwagen beschädigt beim rangieren eine Hütte, wer haftet?

Hallo zusammen,
wir hatten uns vor ein paar Wochen einen Wohnwagen auf einem Campingplatz gekauft, welcher von dort weg sollte. Da dort alles ziemlich eng war, mussten wir den Wohnwagen per Hand herausziehen und dann durch eine Gasse, ziemlich steil bergab, herausmanövrieren. In diesem Hang haben wir leider etwas zu viel Fahrt aufgenommen, bis ich an der Bremse war, hat der Wohnwagen eine kleine Ecke von einer Hütte touchiert. Den Besitzer habe ich noch nicht gesprochen, nur einen Zettel da gelassen, werde Morgen im Hellen noch einmal hinfahren und versuchen die Nummer herauszufinden.
Unten angekommen haben wir den Wohnwagen dann an die Straße gestellt, soweit alles fertig gemacht und dann etwa eine halbe Stunde auf einen Arbeitskollegen gewartet, der ihn dann angekoppelt hat und zu uns nach Hause gefahren hat.
Ich plane eigentlich den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, sollte er allerdings zu hoch sein, würde ich ihn schon einer Versicherung melden, die Frage ist nur welcher?
Prinzipiell wäre es ja beim Anhänger die Versicherung des Zugfahrzeuges?! Aber das Zugfahrzeug war noch gar nicht da und im Prinzip waren wir die "zieher".
Meine eigene Kfz-Haftpflicht dürfte auch wegfallen, da ich im Moment noch keine Anhängerkupplung habe.

Ich werde Morgen bei der Versicherung der 5-Tageskennzeichen anrufen und das ganze schildern, wäre aber dennoch über etwas Hilfe dankbar!

Danke schon einmal!

Beste Antwort im Thema

Na klar. Und ein Zitronenfalter wird erst dann ein Zitronenfalter, wenn er Zitronen faltet.

Und ein Wohnzimmerschrank wird erst dann ein Wohnzimmerschrank, wenn er im Wohnzimmer steht.

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Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 18. Juni 2016 um 10:44:02 Uhr:


A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-fahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeu-ges verursacht werden.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. Juni 2016 um 12:42:07 Uhr:


Du solltest aber Rechenschaft darüber ablegen, woher die von Dir zitierten Passagen stammen!
Aus den Musterbedingungen des GDV zur PHV, wie von Dir behauptet, jedenfalls nicht. Dort kommen sie nicht vor.

http://www.gdv.de/.../...thaftpflichtversicherung_AVB_PHV_GDV_2016.pdf

Seite 19

Somit ist RR einmal wieder 4. Sieger. 😁
Also einen Post von 2009 nehmen ist ja an sich nicht verkehrt. Blöd nur wenn sich die Bedingungen seit dem geändert haben.

Gruß Frank,
nicht alles Alte ist noch aktuell. 😉

Zitat:

@Frank128 schrieb am 18. Juni 2016 um 15:35:02 Uhr:


Somit ist RR einmal wieder 4. Sieger. 😁

Mitnichten!
Zum Einen schrieb ich dem TE, was ich machen würde. Und nach den Bedingungen meiner Privathaftpflichtversicherungen ist ein Fall wie hier geschildert, versichert.
Zum Anderen sehen selbst die über die GDV-Seite abrufbaren Musterbedingen anders aus, siehe hier. Stand ist Februar 2016.
Es gibt halt völlig unterschiedliche Bedingungen. Also ist die Aussage einiger hier, dass es nur eine richtige Möglichkeit gibt, definitiv falsch!
Und dass ein Wohnwagen immer ein KFZ-Anhänger ist, ist sowieso falsch... 😁

Wohnwagen
Wohnwagen1

Das Makro-Danke doch nicht kaputt! 😁

Meine Bedingungen sagen, dass ich jeden Vollkaskoschaden über die PHV abwickeln kann. Natürlich sage ich nicht, welcher Versicherer das ist..... 😁

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 18. Juni 2016 um 17:47:34 Uhr:


Das Makro-Danke doch nicht kaputt!

Meine Bedingungen sagen, dass ich jeden Vollkaskoschaden über die PHV abwickeln kann. Natürlich sage ich nicht, welcher Versicherer das ist.....

Jetzt solltest "Du" aber die Ironie kennzeichen.
Nicht das wir sie übersehen. 😁

Gruß Frank,
der zähneknischend "Alle" Schäden über die Zahnzusatzversicherung abwickeln läßt. 😁

Erledigt. 😉

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. Juni 2016 um 16:56:45 Uhr:


Und nach den Bedingungen meiner Privathaftpflichtversicherungen ist ein Fall wie hier geschildert, versichert.

Welche Versicherung?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. Juni 2016 um 16:56:45 Uhr:


Zum Anderen sehen selbst die über die GDV-Seite abrufbaren Musterbedingen anders aus, siehe hier. Stand ist Februar 2016.
Es gibt halt völlig unterschiedliche Bedingungen. Also ist die Aussage einiger hier, dass es nur eine richtige Möglichkeit gibt, definitiv falsch!

PHV gibt es nur diese Musterbedinungen:

http://www.gdv.de/.../

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