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Wohnwagen beschädigt beim rangieren eine Hütte, wer haftet?

Hallo zusammen,
wir hatten uns vor ein paar Wochen einen Wohnwagen auf einem Campingplatz gekauft, welcher von dort weg sollte. Da dort alles ziemlich eng war, mussten wir den Wohnwagen per Hand herausziehen und dann durch eine Gasse, ziemlich steil bergab, herausmanövrieren. In diesem Hang haben wir leider etwas zu viel Fahrt aufgenommen, bis ich an der Bremse war, hat der Wohnwagen eine kleine Ecke von einer Hütte touchiert. Den Besitzer habe ich noch nicht gesprochen, nur einen Zettel da gelassen, werde Morgen im Hellen noch einmal hinfahren und versuchen die Nummer herauszufinden.
Unten angekommen haben wir den Wohnwagen dann an die Straße gestellt, soweit alles fertig gemacht und dann etwa eine halbe Stunde auf einen Arbeitskollegen gewartet, der ihn dann angekoppelt hat und zu uns nach Hause gefahren hat.
Ich plane eigentlich den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, sollte er allerdings zu hoch sein, würde ich ihn schon einer Versicherung melden, die Frage ist nur welcher?
Prinzipiell wäre es ja beim Anhänger die Versicherung des Zugfahrzeuges?! Aber das Zugfahrzeug war noch gar nicht da und im Prinzip waren wir die "zieher".
Meine eigene Kfz-Haftpflicht dürfte auch wegfallen, da ich im Moment noch keine Anhängerkupplung habe.

Ich werde Morgen bei der Versicherung der 5-Tageskennzeichen anrufen und das ganze schildern, wäre aber dennoch über etwas Hilfe dankbar!

Danke schon einmal!

Beste Antwort im Thema

Na klar. Und ein Zitronenfalter wird erst dann ein Zitronenfalter, wenn er Zitronen faltet.

Und ein Wohnzimmerschrank wird erst dann ein Wohnzimmerschrank, wenn er im Wohnzimmer steht.

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 17. Juni 2016 um 10:32:27 Uhr:


Dann teile den PHV-Versicherungen endlich mal mit, dass sie ihre AVB ändern sollen!

Nicht versichert sind Ansprüche, für die Sie verantwortlich gemacht
werden:

als Eigentümer, Halter oder Führereines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursacht werden. Das Gleiche gilt für Schäden durch den Gebrauch eines Schienenfahrzeugs, Wasserfahrzeugs, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers.

Das ist so nicht 100% pauschal korrekt.
Bei dem PH Plus Baustein der HUK können Schäden durch Anhänger auch versichert sein, aber nicht im vorliegenden Fall.
Die Plus leistet nur dann, wenn für den Hänger keine Versicherung besteht. (1.5.17)

"– Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur
auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren. Das gilt aber
nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen
Versicherungsvertrag (z. B. Anhängerversicherung) haben."

Grüße von Klaus

Schon richtig. Die GDV-AVB-Empfehlung besagt auch, dass Wohnwagenanhänger über die PHV versichert sind, wenn sie für reine Wohnzwecke genutzt werden.

Aber hier geht es, wie Du selbst schreibst, um einen versicherten Anhänger. Wenn das pauschal gelten würde, benötigte man hierfür überhaupt keine KH-Versicherung. Also interessiert hier doch auch nur der Versicherungsschutz für einen versicherten Anhänger.

Aber es gibt nun einmal versicherungfreie Anhänger. Und dafür sollte man dann die richtige PHV haben.

Ein Wohnwagen ist erst mal ein Wohnwagen.
Er wird erst dann zu einem KFZ-Anhänger, wenn er an einem KFZ hängt. Dies war hier nicht der Fall.
Also ist er in der PHV so zu behandeln, wie jeder andere Gegenstand auch.

Na klar. Und ein Zitronenfalter wird erst dann ein Zitronenfalter, wenn er Zitronen faltet.

Und ein Wohnzimmerschrank wird erst dann ein Wohnzimmerschrank, wenn er im Wohnzimmer steht.

Das mit den Zitronen ist natürlich Unsinn.

Aber wir alle wissen ja, dass ein Haus nur ein Haus ist, solange ich drin bin (darin hause).

Deswegen greift die Hausrat auch nur, wenn ich zu Hause bin. Sobald ich das Haus verlasse wird daraus nur ein Gebäude. Deswegen sind Hausrat und Gebäudeversicherung auch zwei getrennte Versicherungen.

Jetzt stellt sich die Frage, wenn aus einem Wohnwagen beim Anhängen automatisch ein Anhänger wird, wird ja das KfZ dabei automatisch zum Zugfahrzeug und ist somit kein Kraftfahrzeug mehr. Dann könnte ich mir doch die KfZ Versicherung sparen wenn ich den Hänger immer am Zugfahrzeug habe. Ist doch auch viel günstiger.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Juni 2016 um 11:10:26 Uhr:


Das mit den Zitronen ist natürlich Unsinn.

Aber wir alle wissen ja, dass ein Haus nur ein Haus ist, solange ich drin bin (darin hause).

Deswegen greift die Hausrat auch nur, wenn ich zu Hause bin. Sobald ich das Haus verlasse wird daraus nur ein Gebäude. Deswegen sind Hausrat und Gebäudeversicherung auch zwei getrennte Versicherungen.

Jetzt stellt sich die Frage, wenn aus einem Wohnwagen beim Anhängen automatisch ein Anhänger wird, wird ja das KfZ dabei automatisch zum Zugfahrzeug und ist somit kein Kraftfahrzeug mehr. Dann könnte ich mir doch die KfZ Versicherung sparen wenn ich den Hänger immer am Zugfahrzeug habe. Ist doch auch viel günstiger.

Sag bloß! Vielleicht verdeutlicht es ja, dass das reine Wort noch nichts aussagt! Und wenn ich mein Haus verlasse, gilt immer noch meine Hausratversicherung. Nur mal so......

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Juni 2016 um 10:55:07 Uhr:


Ein Wohnwagen ist erst mal ein Wohnwagen.
Er wird erst dann zu einem KFZ-Anhänger, wenn er an einem KFZ hängt. Dies war hier nicht der Fall.
Also ist er in der PHV so zu behandeln, wie jeder andere Gegenstand auch.

Natürlich falsch!

AVB PHV GDV:

Zitat:

A1-6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
A1-6.10.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:

(5) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.

Zweck von dem Schieben war es, denn Hänger an ein Kfz zu hängen und damit auf öffentlichen Wegen zu fahren.

Somit fällt der Wohnanhänger aus der PHV raus.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 17. Juni 2016 um 11:32:34 Uhr:



Sag bloß! Vielleicht verdeutlicht es ja, dass das reine Wort noch nichts aussagt! Und wenn ich mein Haus verlasse, gilt immer noch meine Hausratversicherung. Nur mal so......

Vielleicht solltest du nochmal ganz genau lesen und nicht nur reflexartig auf Reizworte reagieren 😉

Du bist schon ein toller Typ, und das alles mit Sekundarstufe 1. Nur, Lesen habe ich auch gelernt! Also, komm nicht mit klugen Phrasen, sondern schreib, was Dich bedrückt!

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Juni 2016 um 11:10:26 Uhr:



Aber wir alle wissen ja, dass ein Haus nur ein Haus ist, solange ich drin bin (darin hause).

Deswegen greift die Hausrat auch nur, wenn ich zu Hause bin. Sobald ich das Haus verlasse wird daraus nur ein Gebäude. Deswegen sind Hausrat und Gebäudeversicherung auch zwei getrennte Versicherungen.

Achso, wenn Du also nicht Zuhause bist, zahlt für Schäden am Hausrat die Gebäudeversicherung? Na auf den Wortwechsel mit einer VG wäre ich sehr gespannt.

Ich würde mit solchen Äußerungen vorsichtig sein. Zille wird zum wiederholten Male sein Darstellung als intellektuell überlegen ausspielen wollen.

Er argumentiert ja nun einmal, dass mein Hauptschulabschluss nicht ausreicht, ihn zu verstehen.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 17. Juni 2016 um 13:52:49 Uhr:


Du bist schon ein toller Typ, und das alles mit Sekundarstufe 1. Nur, Lesen habe ich auch gelernt! Also, komm nicht mit klugen Phrasen, sondern schreib, was Dich bedrückt!

Was ist los mit dir?

Wenig Sex in letzter Zeit?

Du bist ja nur noch am blöd anreden von anderen Usern.

Wie kannst Du das behaupten? Wir hatten doch noch vor kurzem Sex miteinander!

Also ich war heut früh noch einmal dort, diesmal hab ich auch jemanden an der Rezeption erwischt, der hat mir die Nummer von dem Besitzer gegeben. Habe mich mit ihm getroffen, alles gezeigt, Personalien getauscht und daraufhin habe ich die Versicherung vom Hänger kontaktiert, die nehmen sich der Sache jetzt wohl an.

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