Wohnwagen "abspecken" oder hilft die Stützlast beim zulässigen Gesamtgewicht?

Kennt sich jemand mit den aktuellen Regelungen zu Gewichten bei Wohnwagen und Zugfahrzeug aus? Wir haben uns heute wiegen lassen und haben wohl ein bischen Übergewicht:

Hier erstmal ein paar Fakten:
Wohnwagen+Zugfahrzeug: 3320 Kg
Wohnwagen alleine (abgekoppelt) 1420 Kg
Wohnwagen alleine (angekoppelt) 1320Kg

zulässige Ges.Masse d. Kombi: 3980 Kg
Leergwicht Zugfahrzeug: 1625 Kg
techn. z. Gesamtmasse Fahrzeug: 2080 Kg
Stützlast lt. KFZ-Schein: 88 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (7.1) 1300 Kg

Wenn man den Wohnwagen alleine betrachtet, hätte ich 120 Kg zu viel. Ich meine gehört zu haben... dass in bestimmten Situtationen die Stützlast abgezogen werden kann, in diesem Fall hätte ich "nur" 20 Kg (32 Kg) zu viel.

Weiß es jemand genau? Wieviel Kg muss unser Wohnwagen jetzt abspecken?

120 Antworten

Kannst du das Beweisen? vorsichtig mit sowas --
-- eben und bei dir, wo ja ein Prüf-Fachmensch nachträglich lediglich die Papiere frisiert

Wenn du "frisiert" nicht hören magst, ok. Für mich ist das, was dort vom Prüfer gemacht wurde halt grenzwertig. M.E. hätte er das zul. GG nicht erhöhen dürfen, weil das zul GG nicht größer sein darf, als die Summe der zul. Achslasten.
Die Stützlast ist keine Fz-Achse....deswegen gibt es in der ZB1 auch keine zul Stützrad-Achslast o.ä. und bei einachsigen Anhängern auch keine zul Achslasten für 2 Achsen, sondern eben nur eine zul Stützlast....

letztendlich hat der Prüfer bei Franjo001 keine techn. Änderung für seine Erhöhung des zul GG begutachtet, sondern lediglich das zul GG auf dem Papier erhöht, in dem er die zul. Stützlast und die zul. Achslast, die beide serienmässig sind und in der ZB1 standen und immer noch stehen, addiert hat.

Meiner Meinung nach ist diese "eigenwillige" Änderung nicht in Ordnung.
Das zulässige GG des WoWa ist in der ZB1 mit einem festen Wert (nicht von...bis) angegeben, zudem es keine Erläuterungen unter Bemerkungen gibt.
Dass das zul. Gesamtgewicht durchaus auch geringer sein kann und das es real von der tatsächlichen und nicht von der zul. Stützlast abhängig ist, hätte in der ZB1 bei einer solchen, m.E. "windigen" Geschichte mindestens zusätzlich stehen müssen.

Die in der ZB1 eingetragegen Reifen sind zudem bereits für die zul. Achslast gerade ausreichend (also recht knapp bemessen), so dass sich mit diesen zulässigen Reifen eine zu hohe Zuladung nicht nur in Form einer Überschreitung der zul Achslast auswirkt, sondern zusätzlich auch auf die Überschreitung der zul Radlast.

Das zul Gesamtgewicht des WoWa, welches zudem im direkten Zusammenhang mit der Zuladung des WoWa steht, ist normal, zumindest bei allen mir bekannten, serienmässigen WoWa nicht abhängig von der realen Stützlast. Genau da ist der wesentliche Unterschied und deswegen hätte so etwas zumindest eines Hinweises in den Papieren bedurft.

Wenn diese Vorgehensweise des Prüfers völlig ok wäre, würde die vermutlich von allen WoWa-Anhänger-Herstellern bereits praktiziert werden, denn eine kostengünstigere Methode, mit einem höheren zul GG, ohne techn. Änderungen, an den Markt zu gehen, gibt es wohl eher selten.

Was genau müsste man an der Vorgehensweise des Prüfers noch beweisen? Was gemacht wurde ist doch klar.

Es gibt ein Vorher- und ein Nachher-Bild der ZB1 dieses WoWa. Die Werte, um die es geht kann man lesen und wie das erhöhte zul GG zustande gekommen ist, ist m.E. eindeutig oder hast du da Zweifel?

Das was dort eingetragen ist, ist definitiv "nicht safe" (wenn sich die reale Stützlast im gesetzlich zulässigen Bereich bewegt (also ab 25kg bis 100kg), wirkt sich das auf die maximale Zuladungsmöglichkeit aus) und für diese Eintragung ist nun mal der Prüfer verantwortlich.....das scheint dich allerdings weniger zu interessieren....

Zitat:

@navec schrieb am 13. August 2021 um 22:01:25 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 13. August 2021 um 14:35:17 Uhr:


Du findest aber keinen Wowa ab Werk, der mit z.B 1.700kg zGM ausgewiesen ist und nicht als Achslast 1.700 kg in den Papieren stehen hat. Also ist Achse, Reifen und Bremse immer safe.

eben und bei dir, wo ja ein Prüf-Fachmensch nachträglich lediglich die Papiere frisiert hatte, ist das nicht so und daher, wie du es ja indirekt selbst beschreibst: nicht immer safe

Nur das und einen fehlenden Hinweis dazu in der ZB1 hatte ich ja bemängelt.

Ach @navec, warum haben Wowa so geringe Zuladungen? Weil schon immer die meisten ZFz zuwenig Anhängelast hatten.

Wenn Du von frisieren sprichst, bist Du im Bereich "üble Nachrede" oder "Verleumdung" und hängst weit aus dem Fenster im Strafrecht. Und ob ein Dipl.-Ing. für so etwas seinen Job und mehr riskiert? Er hat nur explizit ausgeführt, was in den Papieren vorher schon stand. Aber, ob Du und @situ das jemals einfach so anerkennen könnt?

Es ist doch einfach logisch: Wenn der Gesetzgeber sagt, die Stützlast geht aufs ZFz, dann ist das so. Und dann muss man das nur noch hinschreiben.

Zitat:

Wenn du "frisiert" nicht hören magst, ok. Für mich ist das, was dort vom Prüfer gemacht wurde halt grenzwertig. M.E. hätte er das zul. GG nicht erhöhen dürfen, weil das zul GG nicht größer sein darf, als die Summe der zul. Achslasten.

Verklag ihn. Aber es ist nicht nur einer, der denkt.

Jeder Sattelzugauflieger hat mehr zulässiges Gesamtgewicht als Achslast.

Das Gesamtgewicht besteht ja nicht nur aus der Last die über die eigenen Räder auf die Straße gebracht werden darf, sondern auch über alle anderen Punkte.

Klar ist es beim Wohnwagen nicht viel über die Stützlast, aber warum sollte das nicht gehen?

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Vielleicht weil beim Wohnwagen die Stützlast max. 25 kg betragen muß.
Außerdem werden LKW von besser ausgebildeten Fahrern gefahren, die sich ständig mit solchen Fragen beschäftigen müssen, Wohnwagen werden hingegen sehr oft von Führerscheininhabern gezogen, die fast gar keine Ahnung von solchen Dingen haben.

Ich meine, dass man sich vor der Anschaffung Gedanken machen sollte, welche Fahrzeuge man kauft, dann sind solche Stützlastspielchen überflüssig.

Was ist denn das für eine Aussage?

Vielleicht weil beim Wohnwagen die Stützlast max. 25 kg betragen muß.
Normalerweise heist das doch mind. 4% max. das was Deichsel oder Ahk. kann bzw. zugelassen ist.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 14. August 2021 um 02:40:18 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. August 2021 um 22:01:25 Uhr:


eben und bei dir, wo ja ein Prüf-Fachmensch nachträglich lediglich die Papiere frisiert hatte, ist das nicht so und daher, wie du es ja indirekt selbst beschreibst: nicht immer safe

Nur das und einen fehlenden Hinweis dazu in der ZB1 hatte ich ja bemängelt.

Ach @navec, warum haben Wowa so geringe Zuladungen? Weil schon immer die meisten ZFz zuwenig Anhängelast hatten.

Wenn Du von frisieren sprichst, bist Du im Bereich "üble Nachrede" oder "Verleumdung" und hängst weit aus dem Fenster im Strafrecht. Und ob ein Dipl.-Ing. für so etwas seinen Job und mehr riskiert? Er hat nur explizit ausgeführt, was in den Papieren vorher schon stand. Aber, ob Du und @situ das jemals einfach so anerkennen könnt?

Es ist doch einfach logisch: Wenn der Gesetzgeber sagt, die Stützlast geht aufs ZFz, dann ist das so. Und dann muss man das nur noch hinschreiben.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 14. August 2021 um 02:40:18 Uhr:



Zitat:

Wenn du "frisiert" nicht hören magst, ok. Für mich ist das, was dort vom Prüfer gemacht wurde halt grenzwertig. M.E. hätte er das zul. GG nicht erhöhen dürfen, weil das zul GG nicht größer sein darf, als die Summe der zul. Achslasten.

Verklag ihn. Aber es ist nicht nur einer, der denkt.

Mir ist es ziemlich egal, was ein Prüfer anderen Leuten in die Papiere ihrer Fz schreibt.

Warum hatte dein WoWa offenbar eine so geringe Zuladung, dass du "Auflasten" musstest?
Weil das (in dem Fall die güstigere Achse und die minimal günstigeren Reifen) zu einer preisgünstigeren Herstellung führt. bei dir eventuell sogar, weil die Auswahl an Achsen über 1,7T relativ gering war.

Mit der Fz-Anhängelast hatte diese Veränderung in deinem Fall jedenfalls nichts zu tun. Du wolltest lediglich eine größere Zuladung beim WoWa.
100kg (bzw bei dir 88kg) mehr, sind selbst bei vielen schweren WoWa bei der Zuladung eben leider keine Peanuts.

Für mich bedeutet "frisieren" in diesem Fall: "schönen". Es wurde ja techn. nichts geändert.

Ich habe nicht geschrieben, dass das nicht rechtens ist, sondern dass ich das nicht in Ordnung finde, weil es eben nicht mehr "safe" ist.

Die realen techn. Eigenschaften deines WoWa haben sich nach der Auflastung ja in keiner Weise geändert, aber nach der Auflastung ist der Wert für das zul GG auf einmal um 100kg größer, was ja Sinn der Übung war.

Damit sind die amtlichen Daten in der ZB1 für dich durchaus "schöner" geworden oder wie würdest du das nennen?
Bei einer Kontrolle kann sich jetzt, durch ein reales Gesamtgewicht von über 1700kg bis 1800kg keine Überladung mehr ergeben und das, obwohl sich techn. nichts geändert hat.
Das ist doch schön....
Ob eine solche Art der "Auflastung" rechtens ist, weiß ich nicht. Darüber habe ich auch nichts gefunden

Zitat:

Er hat nur explizit ausgeführt, was in den Papieren vorher schon stand

...wenn man den entscheidenden Wert ausblended....
Genau das hat er ja nicht gemacht, denn in den Papieren stand auch das zul GG, welches vom Hersteller offenbar mit 1700kg vorgesehen war und mit dem der WoWa auch zugelassen wurde.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 14. August 2021 um 10:11:09 Uhr:


Was ist denn das für eine Aussage?

Vielleicht weil beim Wohnwagen die Stützlast max. 25 kg betragen muß.
Normalerweise heist das doch mind. 4% max. das was Deichsel oder Ahk. kann bzw. zugelassen ist.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wäre es m.E. eventuell möglich das zul GG von 1700 auf 1725kg zu erhöhen, denn von mindestens 25kg Stützlast muss man ausgehen.
Für 25kg mehr Zulademöglichkeit wäre Franjo001 aber vermutlich nicht zur Prüfstelle gefahren.....

Der schrieb max 25 kg - und muss.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 14. August 2021 um 09:09:59 Uhr:


Jeder Sattelzugauflieger hat mehr zulässiges Gesamtgewicht als Achslast.

Das Gesamtgewicht besteht ja nicht nur aus der Last die über die eigenen Räder auf die Straße gebracht werden darf, sondern auch über alle anderen Punkte.

Klar ist es beim Wohnwagen nicht viel über die Stützlast, aber warum sollte das nicht gehen?

Wie geschrieben:
Ob es nicht (gesetzlich) "geht", weiß ich nicht.
Dass es in dem Fall eher zu einer Überschreitung der Achslast kommen kann (Stichwort: nicht safe), steht für mich allerdings eindeutig fest.

Ob man Sattelauflieger diesebezüglich mit Pkw-Anhängern vergleichen kann, weiß ich auch nicht.
Gibt es für Sattelauflieger z.B. eine gesetzliche Bestimmung der Mindeststützlast?

Sattelauflieger werden zudem i.d.R. von Profi-Fahrern bewegt. Da sollte ein ausgeprägtes Verständnis für Gewichte und Lasten vorausgesetzt sein.

Hier geht es um einen Pkw-Anhänger und der wird i.d.R. nicht nur von Profis bewegt und von daher wäre zumindest ein zusätzlicher Hinweis zur Relation "Zuladung zur tatsächlichen Stützlast" mehr als angebracht gewesen, denn darum muss man sich bei Pkw-Anhängern normalerweise nicht kümmern.

Stattdessen steht unter Bemerkungen u.a. etwas über das Abreißbremsseil und das man die Fenster schließen muss, also Dinge, die man eigentlich nur Laien sagen müsste.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 14. August 2021 um 10:11:09 Uhr:


Was ist denn das für eine Aussage?

Vielleicht weil beim Wohnwagen die Stützlast max. 25 kg betragen muß.
Normalerweise heist das doch mind. 4% max. das was Deichsel oder Ahk. kann bzw. zugelassen ist.

Die tatsächliche Stützlast muss mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse eines Anhängers betragen. Sie muss 25 kg aber nicht überschreiten, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen hat.

....und daher kann man (m.E. auch der TÜV...) bei der realen Stützlast nur davon ausgehen, dass 25kg erreicht werden.

Dass das zul GG, welches in der ZB1 steht, nur dann zulässig ist, wenn, wie in diesem Fall, exakt 100kg reale Stützlast vorhanden sind, sollte man m.E. daher schon zusätzlich erwähnen.

Eine derartige Abhängigkeit wird in keinem der üblichen Hinweise/Ratgeber, die ich kenne und die sich auf Pkw-Anhänger-Lasten beziehen, benannt oder gar als Beispiel berechnet.

kurzes Update von meiner Seite:
Bremsen und Achse sind laut Typenschild für 1300kg zugelassen, Auflaufvorrichtung und Reifen max. 1500Kg.
Somit entfällt ein Auflasten ohne technische Änderungen bei mir.

Wenn du den Wohnwagen und die E-Bikes weiterhin nutzen willst, dann wird das, wie bereits geschrieben, nur funktionieren, wenn die Fahrräder aufs Autodach und das Reserverad ins Auto wandern
Dazu dann auf Alugas umsteigen und wenn möglich nur eine 11 kg Flasche mitnehmen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. August 2021 um 11:43:31 Uhr:


Wenn du den Wohnwagen und die E-Bikes weiterhin nutzen willst, dann wird das, wie bereits geschrieben, nur funktionieren, wenn die Fahrräder aufs Autodach und das Reserverad ins Auto wandern
Dazu dann auf Alugas umsteigen und wenn möglich nur eine 11 kg Flasche mitnehmen.

ja, ich nähere mich der Sache bereits an. Habe die große Gasflsche gegen eine kleine getauscht und das Reserverad ausgebaut. Wenn unsere Tochter nicht mitfährt (und das wird sie mit 16 nicht mehr so häufig machen...) dann sparen wir nochmal das Gewicht eines zusätzlichen Fahrrades (15Kg) und das Gewicht ihrer Klamotten + Bettzeug (20Kg gewogen!). Wenn wir zusätzlich dafür Sorge tragen, dass der Kühlschrank während der Fahrt nicht prall gefüllt mit Getränken (ca.5 Kg Einsparung), sowie den Wassertank WIRKLICH entleeren (wa waren noch 8l drinne, aber die Pumpe hing zu hoch...), dann komme ich den 1300Kg immer näher. Weiterhin sollten die Akkus unserer Ebikes im Auto und nicht im Wohnwagen transportieren, das bringt auch nochmal geschätzte 5 Kg.

Unterm Strich sind das ca. 80 Kg, die ich so einsparen kann - macht "nur" noch ca. 40 Kg Übergewicht.

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