Wohnwagen "abspecken" oder hilft die Stützlast beim zulässigen Gesamtgewicht?
Kennt sich jemand mit den aktuellen Regelungen zu Gewichten bei Wohnwagen und Zugfahrzeug aus? Wir haben uns heute wiegen lassen und haben wohl ein bischen Übergewicht:
Hier erstmal ein paar Fakten:
Wohnwagen+Zugfahrzeug: 3320 Kg
Wohnwagen alleine (abgekoppelt) 1420 Kg
Wohnwagen alleine (angekoppelt) 1320Kg
zulässige Ges.Masse d. Kombi: 3980 Kg
Leergwicht Zugfahrzeug: 1625 Kg
techn. z. Gesamtmasse Fahrzeug: 2080 Kg
Stützlast lt. KFZ-Schein: 88 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (7.1) 1300 Kg
Wenn man den Wohnwagen alleine betrachtet, hätte ich 120 Kg zu viel. Ich meine gehört zu haben... dass in bestimmten Situtationen die Stützlast abgezogen werden kann, in diesem Fall hätte ich "nur" 20 Kg (32 Kg) zu viel.
Weiß es jemand genau? Wieviel Kg muss unser Wohnwagen jetzt abspecken?
120 Antworten
Auf das E-Bike verzichten, brinkt noch ein paar Kilo.....
Ok, muss man halt etwas mehr strampeln. 😁 😛
Zitat:
@educatdcc schrieb am 14. August 2021 um 11:24:15 Uhr:
kurzes Update von meiner Seite:
Bremsen und Achse sind laut Typenschild für 1300kg zugelassen, Auflaufvorrichtung und Reifen max. 1500Kg.
Somit entfällt ein Auflasten ohne technische Änderungen bei mir.
Sehe ich erst einmal nicht so! Bremse und Achse sind 1.300 kg, der Rest ist besser. Also Auflastung ohne technische Änderung auf den ersten Blick möglich. 😁
Tassen Teller aus Porzelan für 6 Pers. an Bord? Unterlegplatten Klötze reichlich, PVC oder Eiche? Fuß für Sat Anlage in Beton?
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. August 2021 um 13:54:41 Uhr:
Tassen Teller aus Porzelan für 6 Pers. an Bord? Unterlegplatten Klötze reichlich, PVC oder Eiche? Fuß für Sat Anlage in Beton?
Unser Geschirr ist aus Melamin, Unterlegplatten haben wir keine, bzw. sind an den Stützen angebaut. Satanlage brauchen/haben wir nicht.
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Zitat:
@Franjo001 schrieb am 14. August 2021 um 13:20:13 Uhr:
Zitat:
@educatdcc schrieb am 14. August 2021 um 11:24:15 Uhr:
kurzes Update von meiner Seite:
Bremsen und Achse sind laut Typenschild für 1300kg zugelassen, Auflaufvorrichtung und Reifen max. 1500Kg.
Somit entfällt ein Auflasten ohne technische Änderungen bei mir.Sehe ich erst einmal nicht so! Bremse und Achse sind 1.300 kg, der Rest ist besser. Also Auflastung ohne technische Änderung auf den ersten Blick möglich. 😁
Du verwirst mich, wie meinst du das?
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 14. August 2021 um 13:09:36 Uhr:
Auf das E-Bike verzichten, brinkt noch ein paar Kilo.....
Ok, muss man halt etwas mehr strampeln. 😁 😛
da hast du recht, aber den Komfort gönnen wir uns 🙂
Man könnte sich viel Diskussion sparen, Hersteller anschreiben, oder anrufen, stellt der eine Unbedenklichkeitsurkunde aus, kostet meist um die 100 Eoro, dann wird das ohne weitere Kontrolle von der Zulassungsstelle eingetragen.
Sagt der Hersteller nein, dann ist es nein, oder nur mit technischem Aufwand möglich, so einfach ist das.
Zitat:
@educatdcc schrieb am 14. August 2021 um 14:26:39 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 14. August 2021 um 13:20:13 Uhr:
Sehe ich erst einmal nicht so! Bremse und Achse sind 1.300 kg, der Rest ist besser. Also Auflastung ohne technische Änderung auf den ersten Blick möglich. 😁
Du verwirst mich, wie meinst du das?
Ich vermute, dass Franjos Prüfer das zGG erhöhen würde, auf zul. Achslast des Wohnwagens plus zul. Stützlast des Wohnwagens.
Zitat:
@educatdcc schrieb am 14. August 2021 um 14:26:39 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 14. August 2021 um 13:20:13 Uhr:
Sehe ich erst einmal nicht so! Bremse und Achse sind 1.300 kg, der Rest ist besser. Also Auflastung ohne technische Änderung auf den ersten Blick möglich. 😁
Du verwirst mich, wie meinst du das?
das meint er schon so, wie er es schreibt......hast die Diskussion zur Auflastung seines WoWa nicht mitbekommen?
Wie das dann gemacht wird, kannst du der vorherigen Diskussion entnehmen, 1300kg plus die aktuell zul . Stützlast des WoWa sollten als zul GG des WoWa doch machbar sein.
Die nicht ausreichende Bremse wird vielleicht übersehen, bzw. ein Teil der Bremsleistung für den WoWa wird doch sowieso vom ZugFz übernommen.....so lautet ja Franjos Argumentation.
Das kann ja auch alles möglich/rechtens sein, aber es wäre eben ein Unding, wenn der TÜV nach so einer "Auflastung" keinen Hinweis unter Bemerkungen in der ZB1 macht.
Ein zul GG welches letztendlich von Eigenschaften durch den aktuellen Schwerpunkt der Zuladung abhängig ist (von der realen Stützlast), ist halt nicht wie sonst, ein fester zulässiger Wert, sondern ein variabler Wert und darauf sollten (m.E. müssten) die mehrheitlichen Nicht-Profi-Fahrer, die einen solchen WoWa ziehen, in der ZB1 hingewiesen werden.
Dass das Abreiß-Bremsseil am Fz befestigt werden muss, gehört dagegen eher zum Grundwissen aller Gespannfahrer mit gebremsten Anhängern....diesen Hinweis unter Bemerkungen in einer Zulassungsbescheinigung ein zu tragen, halte ich dagegen für nicht notwendig.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 14. August 2021 um 14:55:12 Uhr:
Man könnte sich viel Diskussion sparen, Hersteller anschreiben, oder anrufen, stellt der eine Unbedenklichkeitsurkunde aus, kostet meist um die 100 Eoro, dann wird das ohne weitere Kontrolle von der Zulassungsstelle eingetragen.Sagt der Hersteller nein, dann ist es nein, oder nur mit technischem Aufwand möglich, so einfach ist das.
Sagt der Hersteller dann nein, gibt es vielleicht noch eine letzte Möglichkeit ohne techn. Änderung bei bestimmten TÜV-Stellen.....
Bei nicht passender Bremse plus nicht passender Achse könnte man sich das Anschreiben des Herstellers m.E. sparen....da ist es vermutlich Erfolg versprechender, z.B. bei Franjos TÜV mal nach zu fragen.
Was dabei heraus kommt, wird uns der TE vielleicht irgendwann mal mitteilen, denn die Anfrage an den Hersteller hat er ja bereits gestellt.
Die letzten Kilo sind die größte Herausforderung... Hast du schon daran gedacht, den Wohni notfalls zu verkaufen und gegen einen mit einem höheren zGg zu tauschen? Die Gebrauchtpreise machen es ja möglich momentan.
Alternativ mal den Tüv Mann fragen und ne stärkere Achse drunter, damit wäre es günstig und einfach möglich.
Zitat:
@navec schrieb am 14. August 2021 um 15:24:05 Uhr:
Die nicht ausreichende Bremse wird vielleicht übersehen, bzw. ein Teil der Bremsleistung für den WoWa wird doch sowieso vom ZugFz übernommen.....so lautet ja Franjos Argumentation.
Und Du glaubst offenbar, der süffisante Mist, den Du schreibst, wird durch Wiederholung wahrer? Von Trump lernen heißt Siegen lernen?
Die Stützlast wird und wurde definitionsgemäß schon immer vom ZFz getragen, gezogen und gebremst. Sage nicht ich, sagt der Gesetzgeber. Capisce? Nee, ganz sicher nicht.
@Oetteken: Auch durch Deine Wiederholung bekomme ich keinen eigenen Prüfer. Geht das noch hinein?
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 15. August 2021 um 00:17:27 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 14. August 2021 um 15:24:05 Uhr:
Die nicht ausreichende Bremse wird vielleicht übersehen, bzw. ein Teil der Bremsleistung für den WoWa wird doch sowieso vom ZugFz übernommen.....so lautet ja Franjos Argumentation.Und Du glaubst offenbar, der süffisante Mist, den Du schreibst, wird durch Wiederholung wahrer? Von Trump lernen heißt Siegen lernen?
Die Stützlast wird und wurde definitionsgemäß schon immer vom ZFz getragen, gezogen und gebremst. Sage nicht ich, sagt der Gesetzgeber. Capisce? Nee, ganz sicher nicht.
....und die reale Stützlast einachsiger Anhänger war schon immer sehr variabel und darf das sogar sein. Das wird auch der Gesetzgeber nicht abstreiten.....
Wenn die Verhältnisse (z.B. die verteilte Bremskraft) vom Gesetzgeber dann auch in den entsprechenden Verordnungen in der Weise umgesetzt worden ist (darauf kommt es an...), wundert es mich, dass WoWa-Hersteller davon, zumindest, so weit ich informiert bin, keinen Gebrauch machen bzw. sogar eine Bescheinigung, die "vorsichtige" Prüfstellen in solchen Fällen manchmal gerne hätten, nicht unbedingt bereitwillig ausstellen wollen.
Rein theoretisch funktioniert es ja, nur wenn die Bremsen und die Achslast eines einachsigen Anhängers nicht mindestens mit dem zul GG übereinstimmen, wird es, zumindest mit der Herstellerbescheinigung, praktisch manchmal schwierig.
Das hat eben auch etwas damit zu tun, dass die gesamte Angelegenheit, so wie bei deinem WoWa, bei voller Ausnutzung dieser Zuzsammenhänge (also des zul GG nach der "Auflastung"😉 nicht "safe" ist.
Daran müssen Gesetzgeber und verantwortungsvolle Hersteller halt auch denken und ich bin der Meinung, dass das ebenfalls für verantwortungsbewusste Prüfstellen gelten sollte.
nahezu alles, was mit dem Pkw-Anhängerbetrieb zu tun hat, ist in D sehr zurück haltend/vorsichtig, weil man eben nicht unterstellt, dass solche Gespanne mehrheitlich von Profis gefahren werden.
Das fängt von den teilweise übermässig zahlreichen, teilweise überflüssigen, Eintragungen unter Bemerkungen in der ZB1 an (Stichwort: Bremsabreißseil) und geht letztendlich bis zu den Regelungen der 9.AVO der STVO, die dann z.Teil, ebenfalls überflüssigerweise, vom Hersteller und auch von Prüfstellen in die ZB1 eingetragen werden.
Fahrer, denen man unterstellt, dass sie wissen müssen, wie sich unterschiedliche, reale Stützlasten bei deinem WoWa auf das zul GG auswirken können, brauchen diese standardmässgen ZB1-Eintragungen eher nicht.....
Wenn man dann das zul GG beim Anhänger schlichtweg um die zul Stützlast erhöht, obwohl eventuell weder Bremse, noch Reifen, noch Achse mindestens direkt für dieses Gewicht geeignet sind, kann das sehr schnell zu einer Überschreitung der zul Last für diese Komponenten führen.
Wenn es dazu dann noch nicht einmal einen zusätzlichen Hinweis in der ZB1 gibt, passt das in keiner Weise zu der sonst angewendeten Vorsicht von Herstellern, Gesetzgeber und vielen Prüfstellen.
Zitat:
@navec schrieb am 15. August 2021 um 08:43:48 Uhr:
- ....und die reale Stützlast einachsiger Anhänger war schon immer sehr variabel und darf das sogar sein. Das wird auch der Gesetzgeber nicht abstreiten.....
- Rein theoretisch funktioniert es ja, nur wenn die Bremsen und die Achslast eines einachsigen Anhängers nicht mindestens mit dem zul GG übereinstimmen, wird es, zumindest mit der Herstellerbescheinigung, praktisch manchmal schwierig.
- Das hat eben auch etwas damit zu tun, dass die gesamte Angelegenheit, so wie bei deinem WoWa, bei voller Ausnutzung dieser Zuzsammenhänge (also des zul GG nach der "Auflastung"😉 nicht "safe" ist.
- Daran müssen Gesetzgeber und verantwortungsvolle Hersteller halt auch denken und ich bin der Meinung, dass das ebenfalls für verantwortungsbewusste Prüfstellen gelten sollte.
- Wenn man dann das zul GG beim Anhänger schlichtweg um die zul Stützlast erhöht, obwohl eventuell weder Bremse, noch Reifen, noch Achse mindestens direkt für dieses Gewicht geeignet sind, kann das sehr schnell zu einer Überschreitung der zul Last für diese Komponenten führen.
- Wenn es dazu dann noch nicht einmal einen zusätzlichen Hinweis in der ZB1 gibt, passt das in keiner Weise zu der sonst angewendeten Vorsicht von Herstellern, Gesetzgeber und vielen Prüfstellen.
Zu1: Richtig, aber was hast Du danach genommen?
Zu 3: Unterstellst Du wirklich, es würden Wowa (Anhänger) auf die Straße gelassen, deren Bremsen. Reifen usw. nicht der ausgewiesenen Achslast standhielten? Die Achslast hat der Hersteller bescheinigt. Aber Du hast so Deine Zweifel.
Zu 5: Das sehen Fachleute eben anders und die haben das studiert und müssen es auch verantworten. Die bekommen ihnren Namen da nicht heraus und stehen dafür gerade. Aber Du hast so Deine Zweifel.
Zu 6: Dann musst Du diesen pflichtvergessenen Konsorten mal richtig den Marsch blasen. Hier mit könnte, müsste, sollte und vielleicht herumjammern belegt nichts.
Zu 8: Hast Du da vielleicht ein Verständnisproblem oder laberst Du nur dumm rum? Bremse, Reifen und Achse sind für die vom Hersteller freigegebene Achslast geeignet. Und genau so werden sie belastet. Dass Zuggabel und Auflaufeinrichtung stark genug sind, überprüft der Prüfer anhand der eingestanzten Werte; der muss nichts berechnen, nur abschreiben. Da ist eine Überlastung nur in Deinen Gedankengängen möglich.
Zu 10: Ich muss als Fahrzeugführer die Einhaltung der vorgegebenen Gewichtsgrenzen immer sicherstellen. Es ist ganz einfach bei mit: Stützlast auf 85 kg, Achslast Wowa max. 1.700 kg , HA-Last Benz max. 1.515 kg und VA 1.125 kg. Macht ein maximales Zuggesamtgewicht von 4.340 kg. Und das muss mir aufgeschrieben werden? Da hab' ich so meine Zweifel.
Zum guten Schluss: Bei den bescheinigten Achslasten haben verantwortungsvolle Ingenieure hinreichend Sicherheit eingebaut, sonst müsste ja jedes zweite überladene Gespann auseinanderfliegen. Da hast Du ein bedenkenträgerwürdiges Betätigungsfeld.
Aber Du hast so Deine Zweifel.😁😁😁😁😁