Wohnwagen "abspecken" oder hilft die Stützlast beim zulässigen Gesamtgewicht?

Kennt sich jemand mit den aktuellen Regelungen zu Gewichten bei Wohnwagen und Zugfahrzeug aus? Wir haben uns heute wiegen lassen und haben wohl ein bischen Übergewicht:

Hier erstmal ein paar Fakten:
Wohnwagen+Zugfahrzeug: 3320 Kg
Wohnwagen alleine (abgekoppelt) 1420 Kg
Wohnwagen alleine (angekoppelt) 1320Kg

zulässige Ges.Masse d. Kombi: 3980 Kg
Leergwicht Zugfahrzeug: 1625 Kg
techn. z. Gesamtmasse Fahrzeug: 2080 Kg
Stützlast lt. KFZ-Schein: 88 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (7.1) 1300 Kg

Wenn man den Wohnwagen alleine betrachtet, hätte ich 120 Kg zu viel. Ich meine gehört zu haben... dass in bestimmten Situtationen die Stützlast abgezogen werden kann, in diesem Fall hätte ich "nur" 20 Kg (32 Kg) zu viel.

Weiß es jemand genau? Wieviel Kg muss unser Wohnwagen jetzt abspecken?

120 Antworten

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 10. August 2021 um 17:31:43 Uhr:


In bestimmten Fällen kann die Stützlast dem zGG vom Wohnwagen zugeschlagen werden.

zGM hat mit Anhängelast nichts zu tun. Deine Aussage ist falsch.

Wenn man diesen bekannten Text kopiert, dann schreibt man auch, woher.

Zitat:

@situ schrieb am 10. Aug. 2021 um 17:50:33 Uhr:


Wenn man diesen bekannten Text kopiert, dann schreibt man auch, woher.

Ganz unten drunter gelesen?

Zitat:

Es passiert so viel Unzulässiges in der Welt.

😕

Er braucht doch nur eine Schlauchverlängerung zum Druckminderer mit Schlauchbruchsicherung am oberen Ende und schon ist alles fein. 🙄🙄

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 10. August 2021 um 18:03:38 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 10. Aug. 2021 um 17:50:33 Uhr:


Wenn man diesen bekannten Text kopiert, dann schreibt man auch, woher.

Ganz unten drunter gelesen?

"Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige

Anhängelast

, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird."

Dort STEHT NICHT: "Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige GESAMTMASSE....."

Da steht kein Wörtchen von zGM.

Weil so viele das nicht unterscheiden, dieser Hinweis, den man nicht oft genug wiederholen kann.

Zitat:

@joeleo schrieb am 10. August 2021 um 17:22:12 Uhr:


Ganz wichtig für den TE ist es , zu wissen , daß "Stützlast" und "zul. Gesamtgewicht" zwei Werte und Angaben sind , die überhaupt NICHTS miteinander zu tun haben !!! Gruß joeleo

Diese Reglungen sind EU-Recht und gelten zumindest in der gesamten EU.

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Zitat:

@Haubenzug schrieb am 10. Aug. 2021 um 17:47:31 Uhr:


Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird.
Zitat Ende, Quelle Bußgeldkatalog

Wenn du schon zitierst, dann im Kontext.
Da steht die Bedingung und auch dein zGM / zGG.

Ich gebe auf.

zGM Hänger 1.000 kg.
zul. Anhängelast: 950 kg; also kleiner als zGM des Hängers
Stützlast: 50 kg

Tatsächlich anhängbare Last: 950 kg + 50 kg = 1.000 kg. Er darf ihn ziehen.

Absolut nichts steht davon, dass das zGG des Hängers überschritten werden dürfte.

Warum solche überflüssigen Beiträge, wenn man das leicht nachlesen kann.
Darum nochmal der Link:
https://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

Ach so. Wir meinen das Gleiche, aber ich habe oben "zGG" geschrieben. Mea culpa.

Nun - es gibt immer wieder Foristen, die den Quatsch lesen, für wahr halten und weiter verbreiten. Da halte ich eine Widerrede schon für notwendig.

Der zitierte Text von Haubenzug ist ja 100% OK. Es steht da nur nicht drin, was er behauptet.

Kuhnert ist nicht meine Bibel, aber die EG Verordnung (die er nicht angibt und welches die einzige Rechtsquelle dazu ist), die das unmissverständlich regelt und worauf das alles fußt.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 10. August 2021 um 18:31:58 Uhr:


Ach so. Wir meinen das Gleiche, aber ich habe oben "zGG" geschrieben. Mea culpa.

Na endlich.

Wir können nicht das gleiche meinen, denn du hast @joeleo widersprochen, es gäbe einen Zusammenhang. Den eben gibt es nicht. Ein Vertipper ist was anderes.

Zitat:

@situ schrieb am 10. August 2021 um 17:40:58 Uhr:


@Haubenzug: Nein, das kann nicht.

Es sei denn, es ist offiziell so eingetragen. Ich habe das mal machen lassen (Freigabe Hersteller, darauf basierendes Gutachten Prüforganisation, neues Typenschild, Eintrag Papiere).

Und wenn das in den Papieren steht, dann gilt es überall.

Begründung, die Stützlast belastet Achse und Räder nicht. Aber die Bremseinrichtung muss der erhöhten zGM entsprechen.

Wie ich höre, werde das nicht mehr praktiziert. Aber nur Hörensagen.

Aber hier völlig irrelevant.

Fast alles falsch da oben, sorry. 🙄🙄

Das Verfahren nennt sich "Auflastung ohne technische Änderungen" (habe ich schon oft gepostet und selbst durchgezogen) und es ist für den TE sehr interessant. Vor allem, weil es ohne den Hersteller oder ein Gutachten (das erstellt der zuständige Dipl.-Ing. beim TÜV) abgeht. Die Papiere werden bei der Zulassungsstelle geändert und die neue zGM durfte ich mir selbst ins Blech hämmern. 😁

Dass man dafür eine andere Bremse oder Bremsberechnung bräuchte, ist wiederum Quatsch mit Soße. Denn, wie @situ selbst schreibt:

Zitat:

die Stützlast belastet Achse und Räder nicht

.

Wie dann die Bremse zusätzlich belastet werden könnte, hätte ich doch gerne von ihm oder einem TÜV-Prüfer erklärt.

Auch das "Gehörte" gehört ins Märchenland. Ein Camperkollege aus einem Nachbarforum hat das noch letzten Monat erfolgreich durchgeführt. Man braucht halt den passenden TÜV-Prüfer, der durchblickt und nicht nur 08/15-Dienst schiebt.

Oben alles Quatsch.

Ob die Prüforganisation das Gutachten selbst erstellt oder die Freigabe verlangt, entscheidet diese (unterschiedlich). Meine nur mit Freigabe.

Ebenso bestand sie auf dem neuen Typenschild, welches der Hersteller mit der Freigabe zusandte.

Selbstverständlich müssen die Bremsen und die Kupplung für die neue zGM bemessen sein (das hat mit der Belastung der Achse und der Räder nichts zu tun - wie kann man nur auf einen solchen Quatsch kommen).

Allerdings ist keine neue Berechnung erforderlich, sondern die Werte sind auf der Zugeinrichtung, der AHK (edit: Begriff falsch verwendet, gemeint Kupplung der Zugeinrichtung) usw. angegeben. Eine ASK oder eine Bremseinrichtung, die für 1.300 kg zugelassen ist, darf halt an einem 1.375 kg Hänger nicht verwendet werden. Gar nicht so schwer zu verstehen - eigentlich.

Wenn einer nicht einmal weiß, dass die Bremsen dazu da sind, Massen zu bremsen .... oh je.

Ausdrücklich als vom Hörensagen deklariertes kann tatsächlich unzutreffend sein. Das ist der Grund, weshalb man das deutlich dazu schreibt. Auch nicht ausgeschlossen, dass das unterschiedlich gehandhabt wird.

Du hast einfach keine Ahnung.

Das geht ohne den "Schein" in den Papieren. 😁

Ich liebe dir.

Zitat:

@situ schrieb am 10. August 2021 um 18:43:08 Uhr:



Selbstverständlich müssen die Bremsen und die AHK für die neue zGM bemessen sein (das hat mit der Belastung der Achse und der Räder nichts zu tun - wie kann man nur auf einen solchen Quatsch kommen).

Was in aller Welt meinst Du mit AHK? Anhängerkupplung? 😕

Nach wie vor beträgt die zulässige Achslast (z.B. bei mir) 1.700 kg. Da ändert sich nichts dran und deshalb braucht es von Seiten Achse/Bremsen/Reifen keinerlei Neuberechnung. Dass die Zugeinrichtung mit den Holmen die neue zGM "abkönnen" muss ist klar. Ansonsten bist Du auf dem Holzweg @situ. 🙁

Zitat:

Ich liebe dir.

Argumente am Ende? Ein Tip;

Kauf Dich mal ne Tüte Deutsch, hat mich auch viel gehelft.

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