Wohnmobile über 3,5t sollen in Wohngebieten nicht mehr parken dürfen
Wie ich am 30.9.2019 in der Augsburger Allgemeinen lesen konnte, soll der Deutsche Städtetag gegenüber dem Bund eine Initiative ergreifen um Wohnmobile über 3,5t aus den Wohngebieten zu verbannen.
Zitat:
In einem ersten Schritt habe der Vorstand des Bayerischen Städtetags im Frühjahr hierzu einen Beschluss gefasst. Danach sollte das Straßenverkehrsgesetz sowie die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert werden, dass nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t in Wohngebieten parken dürfen und dass die sogenannte Halterhaftung auch Wohnanhänger umfasst. Anschließend sei der Deutsche Städtetag gebeten worden, eine Initiative gegenüber dem Bund zur Lösung dieser seit Jahren in den Städten beklagten Probleme zu ergreifen
Was meinen die Forumsmitglieder dazu?
Beste Antwort im Thema
Gut so.
Wer möchte schon ein Wohnmobil vor seinem Fenster stehen haben?
MfG kheinz
78 Antworten
sorry 1.4571,
"...mein nachbar, wohl ein gewerbetreibender, stellt mir ständig seine kastenwägen (dukatos) vor die fenster, eines davon, das schlafzimmer. dort startet er dann "mitten in der nacht los". ..."
da hab ich mich wohl vertan. das war ja crafter276.
ducato230
So nen netten Nachbarn hab ich auch. Ich hab den Camper, einen J5 Eura-Mobil. um´s Eck rum geparkt weil da die Straße breiter ist und in einer Feldstaße mündet. Ich bewegen den Camper regelmäßig und nehm ihn schon mal zum Einkaufen her wenn die Regierung mit dem anderen unterwegs ist.
Plötzlich .. Zettel hinterm Scheibenwischer ich möchte doch meinen Camper woanders abstellen da ihm immer die Bauern mit ihrem Fuhrpark die Hecke zerzausen. Fakt war/ist, daß diese örtliche Größe ihre Hecke fast einen Meter über die Grundstücksgrenze rauswachsen ließ. Sieht schön und knuffig aus, ist aber nicht Regelkonform. Also liegen die Messer auf dem Tisch. Wenn mir dann noch einer droht: " .. wir haben ja schließlich noch Mittel und Wege" hat er schon verkackt. Dann stell ich ihm einen Planenanhänger hin der genauso groß ist. Das tausch ich dann alle 14 Tage durch bis eine Hecke wie ein räudiger Köter aussieht. Wenn der aber gekommen wär mit: " Hallo Nachbar. könnten wir mal bei einem Schoppen miteinander reden ...." wäre das mit Sicherheit anders gelaufen.
Solche Schlauberger gibt es überall. Mein Nachbar fragte ob ich meinen wohnwagen der vor meiner Tür steht nicht woanders hinstellen kann. Darauf habe ich ihm nur gesagt dass er alles dafür tun sollte dass der weiter vor meiner Tür stehen bleiben kann, da er sonst womöglich ein womo vorm Haus stehen hat und das völlig regelkonform. Es gibt immer Mittel und Wege.
Die meisten Dinge erledigen sich von selber. In diesem "Nobelviertel" hat ein Türke ein Haus gekauft und innen sauber filetiert. Plötzlich sind 10 Klingelknöpfe draußen und 20 wuschelige Knopfäuferl wuseln durch die Gegend. Das Geheul hättest hören sollen. Ismir total wumpe solange die mir nicht vor die Türe pinkeln. Erstaunlicherweise hört man von denen weniger als von den empörten Gutmenschen. Die haben nur Angst, daß ihr Grundstück an Wert verliert .... obwohl sie in höchstens 15 Jahren nurmehr Biomasse sind. Verrückte Welt.
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Klar ... wenn es das vom Nachbarn ist kommt Neid auf ... das zehrt. Neid ist aber eine Triebfeder der Evolution und der Wirtschaft ergo ... Überstunden, hackeln bis zum Herzinfarkt und dann die letzten drei Monate bis zur Grube das "eigene" wenn nicht von der Bank geborgte, Wohnmobil vor die Türe stellen. Iro off.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 30. September 2019 um 13:44:09 Uhr:
Gut so.
Wer möchte schon ein Wohnmobil vor seinem Fenster stehen haben?MfG kheinz
Kann man sowas eigentlich nicht ohne Neiddebatte diskutieren?
Wenn so ein Wohnmobil bei jemanden vorm Fenster steht dann kann ich schon verstehen das man das nicht unbedingt gut finden muss. Es ist und bleibt eine Sichteinschränkung, natürlich je nachdem wie und wo es steht.
Ich selbst müsste auch nicht unbedingt (m)ein Wohnmobil vor der Tür stehen haben, wohne aber eh im ersten Stock, da ist es mir herzlich egal. Aber im Erdgeschoss ist und bleibt es eine Einschränkung.
Es gibt halt solche die sich unnötig über ein Wohnmobil in der Straße aufregen, als auch solche die ihr Wohnmobil tatsächlich einschränkend, für andere, positionieren.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 30. September 2019 um 19:48:14 Uhr:
LKW dürfen schon lange nicht regelmäßig in reinen Wohngebieten parken, ich denke das gleiche möchte man nun mit Wohnmobilen.
Das betrifft aber nur schwere LKW und nicht LKWs bis 7,5 to. (meistens jedenfalls)
Leute es geht doch eher um Sinn, oder Unsinn.
Wie schon gesagt gerade bei Kastenwagen muss man schon die Papiere einsehen um zu bemerken hat der jetzt 2,8, oder 3,5 to, oder 4,5 to die sind äußerlich nicht zu unterscheiden. Bei WoMo`s gilt das Selbe, gerade da werden Viele als 3,5 Tonner gekauft und später aufgelastet, merkt kein Mensch.
Wie auch schon von einem Mitschreiber bemerkt wurde, ich habe auch lieber ein WoMo unterm Schlafzimmer das evtl 3 x im Monat bewegt wird, als einen Lieferducato der jeden Morgen um 5 startet.
Das ist für mich blinder Aktionismus, jedes Auto kostet Steuern und hat damit das Recht auf einen Parkplatz, denn mit in`s Bett kann ihn Keiner nehmen.
Der Spruch „wer sich ein WoMo leisten kann, kann sich auch einen Stellplatz irgendwo in der Pampa leisten” ist sowieso absolut daneben.
Ob ich mir das leisten kann, oder nicht ist eine Sache, aber jedesmal wenn ich was brauche, oder machen will zig Kilometer in die Pampa Fahren eine Andere, wer will, oder braucht das?
Ich finde es schon bescheuert, dass ein Unterschied zwischen Anhänger und Auto gemacht wird. Ein Hänger kostet auch Steuern und Versicherung und muss angemeldet sein, warum zum Teufel darf der nicht länger als 14 Tage stehen?
Klar stinkt es Manchen wenn ein Hänger, oder WoMo Monate einen Standplatz beanspruchen, aber wie gesagt mit ins Bett kann es/ihn Keiner nehmen.
Meiner Meinung nach sollte jedes für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassene Fahrzeug das gleiche Recht haben, egal ob Mofa, oder zumindest Fahrzeuge ohne Gefahrgut und bis 7,5 to.
Was würde Mancher sagen, wenn es meinetwegen plötzlich verboten wird einen normalen PKW länger als 6 Stunden irgendwo auf öffentlichen Strassen zu Parken? Bisher kann ich einen PKW min. bis zum nächsten TÜV überall stehen lassen und wenn es 2 Jahre ohne Pause sind.
Alles liegt doch immer nur an Leuten die sich permanent darüber aufregen was Andere tun, aber nur aus dem Grund weil sie selbst eben genau DAS nicht wollen/brauchen, oder haben.
Wenn sie selbst Mittags den Rasen mähen interessiert es sie nicht ob der Nachbar gerade seinen Mittagsschlaf halten will, dann sind sie empört wenn er sich beschwert.
Leute, Leben und Leben lassen, ist Alles easy. 😉
sorry wollte ich noch anmerken, wenn ich einen z.B. WW auf der Strasse abstelle darf ich das max 14 Tage. Kupple ich den Hänger dann an ein Auto, darf er stehen bis zum nächsten TÜV.
Was für eine Logik?
Angekuppelt wird er aber nicht so lange rumstehen, wie ohne Auto vorne dran oder hast du ein Auto übrig?
Woher habt ihr alle die Info, das diese 3,5 t-Regelung nur Wohnmobile betrifft? Ich lese da nur was von Kraftfahrzeugen über 3,5 t und das betrifft dann auch Lieferwagen und LKWs usw..
Zitat:
@z435is schrieb am 30. September 2019 um 13:35:02 Uhr:
dass nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t in Wohngebieten parken dürfen..
Zitat:
@z435is schrieb am 30. September 2019 um 13:35:02 Uhr:
..und dass die sogenannte Halterhaftung auch Wohnanhänger umfasst..
Und was hat die Halterhaftung mit dem Fahrzeuggewicht zu tun? Nix.
Bringt ihr da was durcheinander, nur weil da Wohnanhänger steht?
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 30. September 2019 um 19:48:14 Uhr:
LKW dürfen schon lange nicht regelmäßig in reinen Wohngebieten parken, ich denke das gleiche möchte man nun mit Wohnmobilen.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 1. Oktober 2019 um 03:27:54 Uhr:
Das betrifft aber nur schwere LKW und nicht LKWs bis 7,5 to. (meistens jedenfalls)
Doch. Die dürfen zumindest nicht mehr einfach am Straßenrand parken, bzw. nur auf sogenannten Parkstreifen mit einer durchzogenen Linie.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 1. Oktober 2019 um 03:27:54 Uhr:
Das betrifft aber nur schwere LKW und nicht LKWs bis 7,5 to. (meistens jedenfalls)
Stimmt, da bin ich fälschlicherweise von 3,5t. ausgegangen.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 1. Oktober 2019 um 04:02:41 Uhr:
Meiner Meinung nach sollte jedes für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassene Fahrzeug das gleiche Recht haben, egal ob Mofa, oder zumindest Fahrzeuge ohne Gefahrgut und bis 7,5 to.
Um mal mit deinen Argumenten zu kontern.
Ein 7,49t. ist auch nicht viel kleiner als ein 12 oder 15t. 😉
Irgendwo muss halt wieder die Grenze gezogen werden und das ist nun mal gerne 3,5t, genauso wie beim Führerschein.
Und beim (auch halbseitigen) Parken auf Gehwegen sind es 2,8 to.
@ ducato230: "- franjo001 wills auf 2,8 begrenzen, aber vmtl. von amazon und co&kg mit 3,5 beliefert werden."
Muss ich Dir jetzt wirklich den Unterschied zwischen Parken und Halten erklären? Wenn die Fahrschule zulange her ist, einfach mal wieder nachlesen. 😉
Zitat:
@4Takt schrieb am 1. Oktober 2019 um 10:20:58 Uhr:
Angekuppelt wird er aber nicht so lange rumstehen, wie ohne Auto vorne dran oder hast du ein Auto übrig?
Ich glaube der Kommentar auf die Frage meines Nachbarn warum ich auf der Straße parke und nicht auf meinem Hof war, "ist doch nur dass eine, ich hab 18 die ich da hin stellen kann, dann kannst du weit laufen ^^" und das Thema war durch...