Wohnmobilbesteuerung Gesetz nachgebessert
Hallo Ihrs
nur zur Informatin den nachstehenden Link, in dem die neue Gesetzesregelung, die ab dem Mai bereits gilt nachgebessert wurde:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf
Denke einigen kann es helfen, genauer nachzulesen.
Nordjoe
18 Antworten
Hallo Cossietreiber
Diese Deine Bitte ist sowas von Unfair, denn die trifft keinesfalls den, den Du treffen möchtest. Der Sachbearbeiter für die Kfz-Steuer kann für diese ehemals unklare Sache überhaupt nichts, im Gegenteil das Ganze bringt dem nur Mehrarbeit.
Unsere Landespolitiker sind diejengen, die Du mit solchen Dingen bombieren mußt, seit Jahren maltätieren die uns mit Steuererhöhungen, statt das Ganze mal zu optimieren; seit Jahren geht der Streit zwischen Bund und Länder, weil man gerne die Kfz-Steuer abschaffen möchte, zu Lasten der Mineralölsteuer, denn wer mehr fährt soll auch die Strassennutzung bezahlen. Aber da die Herren in den Bundesländern und die Herren im Bund sich nicht einigen, wie der Topf bezahlt wird, haben wir immer noch eine Kfz-Steuer, die die Landesfürsten festlegen und die Finanzämter durchsetzen müssen.
Finanzämter sind genauso wie dir Polizei nur Ausführende der Regierung - und - sei sicher, über einige gesetze sind die Leute beim Finanzamt überhaupt nicht glücklich!!
Nordjoe
Stimmt schon, aber mehr als Arbeiten tun die Finanzbeamten auch nicht.
Man kann unsere Gesetzgeber nicht wirklich treffen, ausser damit daß man dafür sorgt daß die erhofften Mehreinnahmen aus unserem Geldbeutel so gering wie möglich ausfallen.
Ich persönlich werde es exakt so handhaben und bin mir sicher daß ich im Jahr 1997 auf weniger als 170€ Wohnmobilsteuer komme, auch wenn ich mein Mobil dieses Jahr 5 Mal an und abmelden muß.
Wenn ich durch meinen Einspruch Kosten für die Bearbeitung entstehen ist das doch gut so, ich bezahle ja auch teuer mit Wucher WoMosteuer dafür.
Gruß
Matthias
...zudem wird bei solchen kurzfristigen mehrmaligen An- und Abmeldungen jedesmal die Steuer für einen ganzen Monat erhoben, also nicht taggenau...
Wenn man also jeden Monat einmal wegfahren will bringt das überhaupt nichts, selbst bei jedem 2. Monat durften die An- und Abmeldekosten die Steuern für den dazwischenliegenden Monat auffressen....
Wir denken jedenfalls über ein Saiosnkennzeichen nach, dann bleibt das Womo eben 3 oder 4 Monate im Winter stehen...
Gruß, Jens