Wohnanhänger im Wohngebiet abgestellt
Hallo Gemeinde,
ich wohne in einer ruhigen Wohnstaße in einem kleinem Vorort in der Nähe einer Großstadt.
Immer wieder kommt es vor, dass einige Mitbürger, die weder bei uns, und auch nicht in der
Straße wohnen, dort ihren Wohnanhänger abstellen, teilweise wird dadurch der Blick auf eine
Querstraße erschwert. Es gab mal eine Zeit, da hatten wir sieben Wohnanhänger auf max 200 Meter
Straße sowohl rechts (Parkbuchten) als auch links stehen. Wenn sich PKW begegnen, muß einer
in einer Lücke warten, um den anderen vorbei zu lassen. Gestern abend habe ich mal wieder
beobachtet, wie ein Fremder seinen Wohnwagen in unserer Straße abgestellt hat.
Ich habe mir Typ Farbe und Kennzeichen des Zugfahrzeuges gemerkt und werde heute abend noch
Fotos vom Wohnanhänger und vom Ventilstand der Reifen machen. Es ist ja lediglich eine Parkzeit
von zwei Wochen erlaubt, kurzfristiges Umsetzen auf einen anderen Platz ist ebenfalls verboten.
Mich ärgert diese Ansammlung von Wohnwagen sehr, es gibt genügend Plätze, wo man seinen
Anhänger gegen Gebühr abstellen kann. Diese Leute wollen ihren eigenen Anhänger nicht bei sich
auf der Straße stehen haben und stellen dann andere Parkplätze zu.
Ich bin sogar mal von einem Besucher gefragt worden, ob in den Wohnwagen einem gewissen Gewerbe
nachgegangen wird.
Diese Ansammlung reduziert auch den Wert der entsprechenden Wohnungen, wenn mal ein
Eigentümer verkaufen möchte.
Nun meine Frage: nutzt es was, wenn ich nach 14 Tagen das Ordnungsamt informiere? oder
interessiert die das gar nicht?
mich interessiert, welche Erfahrungen ihr gemacht habt.
danke und gruß
trollfahrer
Beste Antwort im Thema
Und wenn die Autobesitzer kein Geld für einen eigenen Abstellplatz haben, sollten sie sich das Auto verkneifen 😁.
183 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Mai 2018 um 11:51:13 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 11:08:30 Uhr:
Wie wir alle (bis auf Ausnahmen) wissen, reicht das nicht, wenn man sich auf den gleichen Platz stellt. 50 m weiter - anderes Thema und weise mal nach, dass nur um den Block gefahren wurde.
Das nachzuweisen sollte das kleinste aller Probleme darstellen. Eine Fahrt um den Block dauert ja keinen Tag, sondern ist höchstens in einer Minute erledigt.
Es geht eher um die 50, oder 100, oder auch 150 m (anderes Thema).
Viel mehr interessiert mich, nach welcher rechtlichen Grundlage du das Abschleppen ordnungsgemäß geparkter, zugelassener Fahrzeuge durchsetzen konntest.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Mai 2018 um 11:51:13 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 11:08:30 Uhr:
Wie wir alle (bis auf Ausnahmen) wissen, reicht das nicht, wenn man sich auf den gleichen Platz stellt. 50 m weiter - anderes Thema und weise mal nach, dass nur um den Block gefahren wurde.
Das nachzuweisen sollte das kleinste aller Probleme darstellen. Eine Fahrt um den Block dauert ja keinen Tag, sondern ist höchstens in einer Minute erledigt.
Und mit welcher (derzeit) rechtlich zulässigen Methode willst du das nachweisen? Mit 'ner Zeugenaussage vielleicht... alles andere wird nix.
Und selbst wenn... wegbewegt ist wegbewegt, und die Polizei selber wird sich definitiv nicht um den Nachweis kümmern.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 15. Mai 2018 um 12:46:52 Uhr:
Und selbst wenn... wegbewegt ist wegbewegt,
Das ist definitiv nicht so.
Aber was bleibt, ist der Nachweis und jemand, der sich der Sache amtlicherseits annimmt.
Zitat:
@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 09:53:51 Uhr:
So motiviert man Forennutzer, sich eines (vermeintlichen) Problems anzunehmen.Zitat:
@trollfahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 09:36:02 Uhr:
also eine bitte an dich: erst nachdenken und dann schreiben
Ich glaube, ich könnte dir den Gedanken erklären, mach es aber nicht.Denn ich nage ja noch an dem Anschiss von "Bahnfrei" gestern - da könnte ich einen weiteren gleich am nächsten Tag noch nicht verkraften, um dann wieder eine Woche nicht schlafen zu können..
Da Trollfahrer vom Zuschauen ja weiß, wo der Delinquent wohnt, brauchte er nicht hinterher zu fahren. Aber wie er so richtig schrieb "logisch denken" ist halt nicht jedermanns Sache.
Frag mich nur, warum man ein Thema einstellt, wenn man selbst doch ohnehin alles weiß.
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Verhindert Depressionen und noch viel Schlimmeres.
Geisslein bitte ich ein weiteres Mal um Beantwortung der Frage (Abschleppen).
@Geisslein: es ärgert viele Anwohner, aber m.E. kannst Du innerhalb von 14 Tagen legal nichts
dagegen unternehmen. Ich finde es eine Unverschämtheit, Fremden das zuzumuten, was man selber
nicht haben möchte. Und wenn die Wohnwagenbesitzer kein Geld für einen Abstellplatz haben,
sollten sie sich den wohnwagen verkneifen
Und wenn die Autobesitzer kein Geld für einen eigenen Abstellplatz haben, sollten sie sich das Auto verkneifen 😁.
irgendwie kaum vorstellbar, dass nur die Bewohner der Nachbarstraßen Wohnwagen haben, ihr selber aber alle nicht. Wenn man öfter damit unterwegs ist, will man das Teil im Zugriff haben, da nützt es einem wenig, wenn er drei Straßen weiter steht.
Zitat:
@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 09:53:51 Uhr:
So motiviert man Forennutzer, sich eines (vermeintlichen) Problems anzunehmen.
Ich glaube, ich könnte dir den Gedanken erklären, mach es aber nicht.
Ja, sorry wegen gestern.
Deinem Zitat hier stimme ich jedenfalls zu 100% zu.
Schlaue Wohnwagenbesitzer schieben ihre WW alle 14 Tage einfach einen halben Meter nach vorne oder hinten.
Was soll da ein Ordnungsamt machen?
Kenne das aus meiner Nachbarschaft, da steht ein Dutzend von den Dingern und das OA ist machtlos.
Ab und zu brennt mal einer. 😁
Zitat:
@klamann15 schrieb am 16. Mai 2018 um 08:36:34 Uhr:
Schlaue Wohnwagenbesitzer schieben ihre WW alle 14 Tage einfach einen halben Meter nach vorne oder hinten.
Man sollte so was nicht schreiben, wenn man keine Ahnung hat. Die angeblich schlauen Wohnwagenbesitzer sind nicht schlau, sondern haben ebenfalls keine Ahnung.
Das Ordnungsamt wird die Rechtslage kennen. Die ist da eindeutig anders. Die Story ist daher unglaubwürdig. Falls nicht frei erfunden, ein bisschen googlen und dem Ordnungsamt zukommen lassen.
Zitat:
@situ schrieb am 16. Mai 2018 um 08:41:11 Uhr:
Man sollte so was nicht schreiben, wenn man keine Ahnung hat. Die angeblich schlauen Wohnwagenbesitzer sind nicht schlau, sondern haben ebenfalls keine Ahnung.Zitat:
@klamann15 schrieb am 16. Mai 2018 um 08:36:34 Uhr:
Schlaue Wohnwagenbesitzer schieben ihre WW alle 14 Tage einfach einen halben Meter nach vorne oder hinten.Das Ordnungsamt wird die Rechtslage kennen. Die ist da eindeutig anders. Die Story ist daher unglaubwürdig. Falls nicht frei erfunden, ein bisschen googlen und dem Ordnungsamt zukommen lassen.
Das Ordnungsamt kennt vielleicht die Rechtslage, und ein Umparken um einige Meter reicht wirklich nicht - vorausgesetzt, das ganze ist gerichtsfest dokumentiert. Und daran hapert es praktisch immer, weil insbesondere das Ordnungsamt die Personalkapazitäten nicht hat, um dem nachzugehen. Und wenn das Ordnungsamt in der Innenstadt sitzt (was regelmäßig der Fall ist), sich das ganze aber in einem mehrere Kilometer entfernten ruhigen Wohngebiet am Stadtrand abspielt, dann wird das Ordnungsamt aus genau dem Grund gar nichts machen. Das ist bedauerlich und vielleicht sogar ermessensfehlerhaft, aber für den betroffenen Anlieger so gut wie gar nicht zu ändern, es sei denn, er will ums Verrecken den Michael Kohlhaas geben...
Das wird so sein.
Es ging mir lediglich die Falschaussage zu korrigieren, dass das Ordnungsamt machtlos sei, weil die "schlauen" Gespannkapitäne ihre Wohnwagen ein paar cm verschieben. Schlicht Blödsinn.
Unbenommen, dass die Ordnungsämter ggf. aus anderen Gründen machtlos sind, Recht durch zu setzen.
Zitat:
@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 11:08:30 Uhr:
Ob einem Autohändler untersagt werden kann, zugelassene Autos im öffentlichen Verkehrsraum zu parken, weiß ich nicht. Woraus ergibt sich das?
Ist gewerbliche Sondernutzung von öffentlichem Parkraum. Und das ist genehmigungspflichtig.
Eine Genehmigung liegt offenbar nicht vor, denn sonst hätte mich der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung darüber in Kenntnis gesetzt.
Ob die dort abgestellten Fahrzeuge eine "gültige" Zulassung besitzen wage Ich zu bezweifeln, denn...
Zitat:
@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 11:56:08 Uhr:
Viel mehr interessiert mich, nach welcher rechtlichen Grundlage du das Abschleppen ordnungsgemäß geparkter, zugelassener Fahrzeuge durchsetzen konntest.
Zwei der Fahrzeug standen unabhängig zwischen 4 und 6 Monaten völlig unbewegt am Straßenrand. Auf den ersten Blick schien alles ordnungsgemäß zu sein, Kennzeichen war dran.
Eines Tages, frag mich nicht warum, habe Ich mal genauer geschaut und dabei ist mir aufgefallen, daß auf einem der Kennzeichen das Landratsamtsiegel abgekratzt war und beim anderen Fahrzeug der TÜV über ein Jahr abgelaufen war.
Beim 3. Fahrzeug bildete sich nach und nach eine riesige Öllache unter dem Auto. Mit dem Hinweis ans Ordnungsamt wurde auch dieses entfernt.
Deshalb meine oben genannten Zweifel, ob die Fahrzeuge "alle" eine gültige Zulassung besitzen.
Das sind vollständig unterschiedlich Sachverhalte und Begründungen für das Abschleppen. Danke für die Bestätigung.