Wochenendfahrverbot
Eine Frage, die sich vielleicht zu leicht anhört, die mir aber trotzdem Kopfzerbrechen bereitet: Das Wochenendfahrverbot gilt für LKW's über 7,5 t höchst. zul. Gesamtmasse.
Was ist, wenn ich mit einem LKW mit 8 t höchst. zul. Gesamtmasse fahre aber eine tatsächliche Gesamtmasse von, sagen wir, 4 t aufweist.
Dürfte ich mit diesem LKW am Wochenende fahren? 😕
Beste Antwort im Thema
Damit die heiligen PKW in der Urlaubszeit freie Fahrt haben.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Damit die heiligen PKW in der Urlaubszeit freie Fahrt haben.
Du meinst, damit sie am Samstag und Sonntag alleine im Stau stehen können...
denn den fabrizieren sie ja auch ohne uns LKW.
Dürfte ich also mit meinen Actros
1851 ohne Auflieger heute fahren?
Wäre mir jetzt neu!
Fährt doch auch keiner solo am Sonntag!
Gruß Marco
Ja dürftest du bekommst dann aber Probleme wegen der WE Ruhezeit denn "Privatfahrt" gibts nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ja dürftest du bekommst dann aber Probleme wegen der WE Ruhezeit denn "Privatfahrt" gibts nicht mehr.
Stimmt. Aber an feiertagen wie z.b. 3.10 oder 1.5.
könnte ich dann ja fahren.
Ausserdem könnte man ja freitags den auflieger
an der autobahn stehen lassen, dann könnte ich
sonntags ne halbe Stunde eher anfangen.
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Zitat:
Original geschrieben von 510er
Dürfte ich also mit meinen Actros
1851 ohne Auflieger heute fahren?
Wäre mir jetzt neu!
Fährt doch auch keiner solo am Sonntag!Gruß Marco
hallo marco
ich fahr an TGA 18.440 und ich stell jeden freitag/Samstag meinen Auflieger auf am Parkplatz ab und fahr dann mit der maschine zu mir nach hause und am sonntag abend oder montag früh je nach tour fahr ich mit der zugmaschine wieder zum parkplatz hol meinen auflieger(wenn er nicht gerade zugeparkt wurde) und fahr wieder los mir is auch schon x mal sonntag nacht polizei entgegen gekommen hinter her gefahren und hat nie jemand was gesagt du solltest nur drauf achten kotflügel schalen drauf zu haben wenn du solo fährsat sonst kannst wenns blöd läuft 40 euro zahlen
gruß road runner
@Road-Runner
Dann pass bitte auf das du noch Wochenlenkzeit übrig hast. Minimum 2 Std.( von wegen den 22:00) Denn sonst überschreitest du deine Wochenlenkzeit wenn du Sonntag schon losfährst
hallo roadheini
wenn du genau lesen würdest dann würdest du sehen das ich geschrieben hab Sonntag/Montag je nach tour
wenn ich bis samstag gefahren bin dann gehts erst am montag weiter und umgekehrt wenn ich sonntag 22 uhr losfahre dann is freitag abend feierabend
Hallo Road-Runner
Was ich meint ist:
Wenn du die Woche (Montag 00:00 -Sonntag 24:00) über fährst und du hast deine gesammte Wochenlenkzeit verbraucht, dann kannst du Sonntag um 22:00 nicht losfahren. Diese 2 Stunden gehören dann noch zur letzten Woche mit dazu. Von der Rechnung her beginnt nun mal die neue Wochenlenkzeit erst um 00:00 Montag morgen. Wenn du nun am besagten Freitag deine 56 Std. rum hast kannste nicht Sonntag 22:00 losfahren.
also bis jetzt hab ich noch nie meine Wochenlenkzeit überschritten ohne sie in der nächsten woche wieder auszugleichen
Hi ich meine Fahrverbot egal wann ist SCH......... will selbst entscheiden ob ich Sonntags Fahre oder Nicht! MFG Addblue
Zitat:
Original geschrieben von addblue41
Hi ich meine Fahrverbot egal wann ist SCH......... will selbst entscheiden ob ich Sonntags Fahre oder Nicht! MFG Addblue
äh kannst mir den beitrag jetzt mal bitte erklären? des check ich jetz ned ganz
Zitat:
Original geschrieben von Road-Runner1
äh kannst mir den beitrag jetzt mal bitte erklären? des check ich jetz ned ganzZitat:
Original geschrieben von addblue41
Hi ich meine Fahrverbot egal wann ist SCH......... will selbst entscheiden ob ich Sonntags Fahre oder Nicht! MFG Addblue
Hi ich will nur Sagen das ich nicht wenn ich unterwegs bin Sonntags auf`m Parkplatz stehn muss dann kann ich auch Fahren als 24Stunden zustehen. MFG Addblue
ja wo du stehst spielt eigentlich eh keine rolle hauptsache dein LKW steht am Wochenende mindestens 45 Stunden am Stück