Wochenendfahrverbot
Eine Frage, die sich vielleicht zu leicht anhört, die mir aber trotzdem Kopfzerbrechen bereitet: Das Wochenendfahrverbot gilt für LKW's über 7,5 t höchst. zul. Gesamtmasse.
Was ist, wenn ich mit einem LKW mit 8 t höchst. zul. Gesamtmasse fahre aber eine tatsächliche Gesamtmasse von, sagen wir, 4 t aufweist.
Dürfte ich mit diesem LKW am Wochenende fahren? 😕
Beste Antwort im Thema
Damit die heiligen PKW in der Urlaubszeit freie Fahrt haben.
27 Antworten
Nein. Schreibst es ja selber: höchst zulässige Gesamtmasse, nicht tatsächliche Masse.
Zitat:
Original geschrieben von dartom
Nein. Schreibst es ja selber: höchst zulässige Gesamtmasse, nicht tatsächliche Masse.
Was für einen Sinn hat denn dieses Verbot, wenn z.B. ein
leererLKW mit 8 t höchst. zul. Gesamtmasse nicht am Wochenende fahren darf? 😕
Damit die heiligen PKW in der Urlaubszeit freie Fahrt haben.
Das Sonntags- und Feiertagsverbot nach § 30 StVO bezieht sich einerseits auf Lastkraftwagen und auf das zulässige Gesamtgewicht ab 7,5 t. Anzumerken wäre hier, dass entsprechend der Definition Solo-SZM keine Lastkraftwagen sind, da sie nicht vorgesehen sind, Lasten zu transportieren; hierfür wäre dann der Auflieger erforderlich. Ergo: Bei Solo-SZM ist das zulGG irrelevant, die dürfen immer fahren.
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danach hat aber keiner gefragt.
Bist Du sicher, was für ein LKW der TE hat? Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber konkret hat er sich über sein Fahrzeug nicht geäußert. Als Bild hat er einen Sattelzug gewählt, wenn Dir das aufgefallen war.
Unabhängig davon braucht es hier diese Nichtssagenden Beiträge nicht wirklich. Nur um etwas zu schreiben, braucht man keinen Beitrag zu erfassen.
Zitat:
Original geschrieben von -LKW-
Was für einen Sinn hat denn dieses Verbot, wenn z.B. ein leerer LKW mit 8 t höchst. zul. Gesamtmasse nicht am Wochenende fahren darf? 😕Zitat:
Original geschrieben von dartom
Nein. Schreibst es ja selber: höchst zulässige Gesamtmasse, nicht tatsächliche Masse.
Der Sinn liegt auch etwas in der optischen Größe der LKW die unterwegs sein dürfen. Und die bleibt ja gleich, egal welches Gewicht geladen wurde. Theoretisch dürfen danach nur "kleine" Solo LKW fahren. LKW mit Anhänger (egal welches Gewicht) sind ja auch vom Fahrverbot betroffen.
Grüße
Steini
@Chris: ich glaube der TE ist noch unter 21 😉
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsfahrverbot
10 sec. bei google😉
Man kann es auch so definieren
z.B. T4 zugelassen als LKW
Ohne hänger darf dieser fahren.
Mit hänger jedoch nicht.
Besser schauste direkt in § 30 StVO, dort ist nämlich Sonn- und Feiertagsverbot geregelt. Hängerfahren ist schon mal gar nicht, weder groß noch klein. Alles andere regelt sich zum die Zulassungspapiere, was dort unter zulGG drin steht.
Zitat:
Unabhängig davon braucht es hier diese Nichtssagenden Beiträge nicht wirklich. Nur um etwas zu schreiben, braucht man keinen Beitrag zu erfassen.
Das mein lieber habe ich eh nicht nötig denn nicht die Anzahl der Postings sagt was über deren Qualität aus.Fakt ist das er nach nem LKW mit 8t GGw gefragt hat und nicht nach einer Szm.Nur weil einer ein vorgefertigtes bild als Avatar hat heißt das noch lange nicht das es in "seinen" Postings auch immer um LKW wie in seinem Avatar geht dann dürfte es bvei mir ja auch nur um MAN gehen und bei dir nur um gezeichnete Scania Hauber.Ein Avatar ist ein Avatar mehr nicht.
Zurück zum thema es geht einfach darum in der Hauptferienreisezeit die "langsamen" LKW von der Autobahn zu bekommen damit Die heiligen PKW schneller und unbehindert von A nach B kommen sonst nix deshalb heißt es ja auch Ferienfahrverbot.Wobei es hier um das Wochenendfahrverbot geht und das hat den grund das wir Berufsfahrer wenigstens mal einen Tag in der Woche frei haben und das ist auch gut so.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Der Sinn liegt auch etwas in der optischen Größe der LKW die unterwegs sein dürfen. Und die bleibt ja gleich, egal welches Gewicht geladen wurde. Theoretisch dürfen danach nur "kleine" Solo LKW fahren. LKW mit Anhänger (egal welches Gewicht) sind ja auch vom Fahrverbot betroffen.
Also, Solo LKW's bis zu 7,5 t höchst. zul. Gesamtmasse dürfen am Wochenende fahren.
Bei LKW's mit Anänger gilt: Wenn eines der beiden Fahrzeuge mehr als 3,5 t höchst. zul. Gesamtmasse aufweist, dann erst sind sie vom Verbot betroffen!!
Wenn ich falsch liege, dann bitte korrigiert mich!! 😁
@worti32
Zum Glück hast du selbst noch die Kurve vom Ferienreiseverbot zum Sonntags- und Feiertagsfahrverbot hingekriegt. Das sind zwei verschiedene Themen. Es nutzt uns hier nichts, wenn einer tausend Sachen in einen Topf wirft und kräftig drin rum rührt. Lieber dreimal nachdenken und einmal posten, als umgekehrt.
Gibt es keine Berufskraftfahrer, welche trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot an diesen Tagen fahren dürfen? Hier handelt es sich weniger um ein Schutz für Arbeitnehmer. Der Paragraph ist mit "Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot" tituliert. Dreimal darfst Du raten, woher das Sonntagsfahrverbot stammt.
@-LKW-
Anhänger hinter LKW ist generell nicht zum Sonn- und Feiertagsverbot. Das Gewicht ist hier überhaupt nicht maßgeblich. Du darfst nur solo unterwegs sein und auch nur mit Fahrzeugen, deren zulGG < 7,5 t liegt.
Was nach Straßenverkehrsrecht ein LKW ist, bestimmt sich durch die Spezifikation des Fahrzeuges und/oder der Zulassung. Das ist nicht einfach mit drei Worten abzugrenzen. Grds. gilt aber, wenn Du mehr als 50 % Ladefläche im Fahrzeug hast, dann ist das Ding ein LKW. Allgemein am Gewicht kann man das nicht festmachen.
Richtig Chris das Problem mit den Anhängern und dem damit verbundenem Sonntagsfahrverbot trifft besonders die Pickup Fahrer hart die Ihre Fahrzeuge als LKW anmelden und dann weinen das sie am WE keinen Anhänger ziehen dürfen.(meist so kleine Hobby Landwirte)
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Richtig Chris das Problem mit den Anhängern und dem damit verbundenem Sonntagsfahrverbot trifft besonders die Pickup Fahrer hart die Ihre Fahrzeuge als LKW anmelden und dann weinen das sie am WE keinen Anhänger ziehen dürfen.(meist so kleine Hobby Landwirte)
dieses Problem ist ja jetzt zum Teil erledigt, Hänger zu Freizeitzwecken hinter Lkw bis 3,5to sind jetzt erlaubt.
die Definition von Freizeitzwecken werden wohl demnächst ein paar Richter in dem einen oder anderen Gerichtsverfahren festlegen
ähnliche Schreiben mussten die anderen Länderverkehrsminister auch rauslassen, das ist auch der Hacken es wurde nicht im Gesetz geregelt, so kann das ganz einfach zurückgenommen werden.