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Wo & Wie finde ich eine ABE für runde Taifun Doppelscheinwerfer, für Ford Escort Mk4

Themenstarteram 1. Juni 2009 um 12:55

Suche für Taifun - Doppelscheinwerfer (rund) für Ford Escort Mk4 (86 - 90) eine ABE :confused:

Die eigendliche Firma existiert meines Wissens nicht mehr.

Wie siehts mit dem eintragen aus - Probleme :confused: oder eher nicht? bzw. kann einem der TÜV (seines Vertrauens) ne ABE aus einem Archiv oder Register holen? Mir wärs natürlich lieber wenn wer was weiß ;) oder mir da mit Auskunft (oder vielleicht ner Kopie ;)) helfen würde

- Wer was weiß - bitte posten...

Danke im Vorraus!

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31 Antworten
am 22. Juni 2009 um 12:12

Keine Kopien für Gutachten!

Trauen Sie keiner Gutachten-Kopie! Nur mit dem Original darf der TÜV-Sachverständige ein Abnahmegutachten erstellen.

 

Es ist wie so häufig im Leben: Nur das Original zählt. In letzter Zeit werden vermehrt Kopien von Teilegutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und § 19 (4) StVZO-Bescheinigungen über Auflastungen angeboten.

 

Hiermit soll eine Auflastung eines beliebigen Fahrzeugs möglich sein, dessen Typ in den Kopien genannt ist. Die Vorlage einer Originalbescheinigung könne vom TÜV-Sachverständigen nicht gefordert werden, da ja keine technische Änderung zur Auflastung erforderlich sei.

 

Das ist falsch! Der TÜV-Sachverständige benötigt von Ihnen unbedingt das Original.

 

Nur mit dem Original darf der Sachverständige bestätigen, dass ihm wirklich eine entsprechende Auflastungs-Freigabe eines Fahrzeugherstellers, Fahrzeugimporteurs, eines technischen Dienstes oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegt (Bescheinigung nach § 27 StVZO, Formblatt gemäß VkBl Heft 7 2000, Seite 124 ff).

Bei einer Kopie sind weder der Hersteller des Originals, noch die Inhalte des Originals sicher feststellbar. Und wie kann der TÜV-Sachverständige sicher feststellen, dass ein Kunde ein Nutzungsrecht für die angestrebte Bescheinigung gemäß § 27 StVZO erworben hat?

 

Kannst ja mal den Namen des Prüfers posten :cool:

am 22. Juni 2009 um 12:16

Gutachten enthalten Sicherheitsmerkmale.

Deswegen dürfen die schon garnicht kopiert werden.

Das ist URKUNDENFÄLSCHUNG !

Man darf nicht einmal sein Fahrzeugschein in Farbe kopieren!

Wenn, nur in schwarz weiß.

am 22. Juni 2009 um 12:17

Ich hab meine Zackspeed Scheinis auch mit einer Kopie des gutachtens eingetragen bekommen.

Und das beim TÜV Nord.. Da war erstmal ein breites Grinsen als ich mit nem Gutachten von 1986 augetaucht bin.

Und obwohl die Nummern der Scheinwerfergläser nicht passten, gab es keine probleme...

 

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von CabrioCarsten

Ich hab meine Zackspeed Scheinis auch mit einer Kopie des gutachtens eingetragen bekommen.

Und das beim TÜV Nord.. Da war erstmal ein breites Grinsen als ich mit nem Gutachten von 1986 augetaucht bin.

Und obwohl die Nummern der Scheinwerfergläser nicht passten, gab es keine probleme...

Eben funktioniert auch so:D

 

@ Nice DJ jetz mal gaaaaz ruhig ausserdem wer viel Fragt bekommt viele Antworten bzw. irgendwelche nicht nachvollziehbaren Auflagen :D (oder hat den persönlichen zwang einen auf Paragraphenreiter zu machen und wenn die mal im Fahrzeugschein drinnen stehen kann mir eh keiner was - für was braucht das wer den Namen von "meinem" Prüfer

Zitat:

Original geschrieben von desdevo

 

... und wenn die mal im Fahrzeugschein drinnen stehen kann mir eh keiner was ...

Dann laß es mal zu einem schweren Unfall kommen, bei dem ein Gutachter dein Fahrzeug unter die Lupe nimmt.

Dann merkst du, was der Eintrag wert ist.

Bei einer einfachen Verkehrskontrolle bist du vor Problemen allerdings ziemlich sicher, aber auch bei der Rennleitung gibts Spezialisten, die evtl. ne Nachprüfung veranlassen.

am 22. Juni 2009 um 13:00

Ich merk schon... Einige sehen das hier sehr eng.

Außerdem gehe ich nie von einem schweren unfall aus, zudem kommt es auch immer auf das teil an was gerade eingetragen wurde.

Und wenn die Rennleitung einen anpissen will, dann finden die meist auch irgendetwas....

 

Mein Essi Fließheck ist bei einem Unfall ohne Personenschaden untersucht worden, weil der Unfallverursacher behauptete, mein Licht wäre nicht an gewesen.

Ein unzulässiger Scheinwerfer wäre dabei schon aufgefallen und ich hätte eine Mitschuld bekommen.

Schwerer Unfall ist also ziemlich dehnbar.

am 22. Juni 2009 um 13:10

Deshalb sagte ich ja es kommt auf das eingebaute Teil an....

Und nen Unfall mit personenschaden ist schon ein schwerer unfall in meinen augen. Dazu muß nicht erst jemand hops gehen...

Bei mißachteter Vorfahrt wäre das was anderes

am 22. Juni 2009 um 13:11

Du bist auf dem falschem Weg !

Denn nicht alles was der TÜV einträg muss seine Richtigkeit haben.

Heißt, auch wenn es eingetragen ist, kann es später immer noch zu Ärger kommen.

Da hilft auch nicht, der TÜV hat aber.

Das ist Latte.

Im Gesetz steht klipp und klar, das jeder für sein Fahrzeug selbst verantwortlich ist.

Bist sicher auch einer, der meint, ich kaufe jetzt ein Auto mit neuem TÜV und muss alles TIP TOP sein.

Zitat:

Original geschrieben von CabrioCarsten

Deshalb sagte ich ja es kommt auf das eingebaute Teil an....

Und nen Unfall mit personenschaden ist schon ein schwerer unfall in meinen augen. Dazu muß nicht erst jemand hops gehen...

Bei mißachteter Vorfahrt wäre das was anderes

Es geht hier um Scheinwerfer, wie bei mir.

Außerdem war es ein Unfall ohne Personenschaden, also richtig lesen! Verursacher ist links abgebogen, angeblich hat er mich nicht gesehen, da hats halt Bumms gemacht.

Außerdem haben die Hinweise, auf möglichen Ärger nichts mit eng sehen zu tun.

Wenn dir einer ne Beule reinfährt sagst du wohl auch nicht: Macht nichts, is ja nur Blech.

am 22. Juni 2009 um 15:36

Mein Crash mir 200 war auch ein schwerer, ohne Personenschaden.

Bei der Lufthansa ist son Ticket teurer :D

am 22. Juni 2009 um 15:42

Zitat:

Du bist auf dem falschem Weg !

 

Denn nicht alles was der TÜV einträg muss seine Richtigkeit haben.

 

 

Also ist es völlig egal ob ich es mit einer Kopie oder mit einem Originalgutachten eintragen lasse.

von daher versteh ich die ganze Diskussion hier nicht...

 

 

Zitat:

Bist sicher auch einer, der meint, ich kaufe jetzt ein Auto mit neuem TÜV und muss alles TIP TOP sein.

 

Dann würd ich bestimmt nicht so ein Auto fahren, wie ich eins fahre und unter garantie nix daran verändern

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von CabrioCarsten

Also ist es völlig egal ob ich es mit einer Kopie oder mit einem Originalgutachten eintragen lasse.

von daher versteh ich die ganze Diskussion hier nicht...

Ich auch nicht :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von CabrioCarsten

Dann würd ich bestimmt nicht so ein Auto fahren, wie ich eins fahre und unter garantie nix daran verändern

Eben seh ich auch so ;)

am 23. Juni 2009 um 20:36

In solch einem Forum sollte man die Richtigkeit bekannt geben.

Und wenn es Leute gibt, die meinen, man muss nicht auf solche "lachhaften" Gesetze achten, denn gut.

Irgenwann kriegen sie sie alle!

Und das empfindliche Strafen auf einen Prüfer zukommen merken die erst, wenn sie der Bezirksleiter mal besucht bzw. Stichkontrollen macht.

Und wenn ein Prüfer ersteineinmal unter Kontrolle seines "Chefs" ist, kann der eigentlich schon kündigen.

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 20:58

Iss ja gut - muss ja eh jeder für sich selber entscheiden (ich gehe mal davon auss das alle mündige selbstbestimmende Leute sind - die auch für ihr Handeln einstehen - auch wenns Kosequenzen ergeben kann)

- ob 100%ig Paragraphenreiten (es so ziemlich eng sehen) oder eben so eintragen lassen (wo iss da das Problem?)

- bzw. in DE wird ja eh die persönliche Freiheit in jedem Lebensbreich beschnitten selbst wenns das eigene Eigentum iss *aberlassenwirdas* da könnte man stundenlang herumposten und diskutieren...und das bringt ja eh nix

- find ich gut das sich einer dazu berufen fühlt die Leutz aufzuklären :D

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