Wo ist der Unterschied zwischen 5,5Jx14H2 und 5,5Jx14
Guten Abend,
ich habe ein älteres Auto erworben und benötige Winterräder.
Im Bordbuch steht folgende Angabe zu den Felgen:
5,5Jx14 ET46
Gefunden habe ich ein Angebot für:
5,5Jx14H2 ET46
Worin besteht der Unterschied?
Kann ich die mit den zusätzlichen "H2" nutzen?
Viele Grüße
Uli
12 Antworten
H2 = Doppelhump
Es gibt für Dich als Endverbraucherin keinen Unterschied der zu berücksichtigen ist.
Dass die Räder für Dein Fahrzeug zulässig sein müssen, versteht sich von selbst.
Edit: selbst wenn die Bezeichnungen identisch sind und die Räder technisch passen, ist deren Verwendung nur gestattet, wenn sie ausdrücklich für Dein Fahrzeug bestimmt und vom Hersteller freigegeben sind.
Dankeschön.
Sie waren auf einem Mitsubishi Colt und sollen wieder auf einen Solchen. Also sollte das , wenn ich es richtig verstanden habe, passen?
Was bedeutet Doppelhump? Wofür ist das gut?
Der (Doppel) Hump dient dazu, dass ein luftleerer Reifen im Pannenfall auf der Felge fixiert bleibt.
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Zitat:
@pegasuse schrieb am 12. Oktober 2024 um 00:15:05 Uhr:
…
Sie waren auf einem Mitsubishi Colt und sollen wieder auf einen Solchen. Also sollte das , wenn ich es richtig verstanden habe, passen?
…
Mag sein, dass die passen, aber ich würde lieber die Angaben auf den Felgen miteinander vergleichen.
Neben der Größenangabe wären das die Einpresstiefe, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der Befestigungslöcher, aber dazu hatte ich bereits einen Link eingestellt.
Die Einpresstiefe ist gleich. Ebenso der Lochkreisdurchmesser und die Anzahl der Löcher.
Was ich nicht weiß ist das Felgenloch.
Jedoch vor allem hat mich der erwähnte Zusatz irritiert.
Der Lochkreisdurchmesser ist das, was du vermutlich als Felgenloch bezeichnest.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass du die Felgen verwenden kannst.
Worauf man bei Felgen auch noch achten muss, sind die Befestigungsmittel, die zu den Felgen passen müssen.
Es gibt z. B. Radmuttern und Radschrauben mit unterschiedlichem Bund, siehe folgenden Link:
https://www.radschrauben123.de/Radschrauben
Es ist die falsche Herangehensweise, Dich von technischen Daten leiten zu lassen, weil ein vom Hersteller, für Dein Fahrzeug zugelassenes Rad natürlich immer technisch passend ist.
Das Rad muß eine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug haben, das ist alles was zählt und relevant ist.
Jegliche Gedanken an technische Eigenschaften entfallen damit.
Um mich nicht noch ein drittes Mal zu wiederholen, verabschiede ich mich aus Dein Thema.
Wenn Du Aussagen wie: „ Ansonsten gehe ich davon aus, dass du die Felgen verwenden kannst.“ Beachtung schenkst, hast Du schon jetzt verloren und bist für die Konsequenzen alleine verantwortlich.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 12. Oktober 2024 um 10:41:15 Uhr:
Der Lochkreisdurchmesser ist das, was du vermutlich als Felgenloch bezeichnest.
…
Ich glaube nicht, dass das gemeint ist. Die TE bezeichnet den LKD und die „Anzahl der Löcher“ ja durchaus richtig bzw. als bekannt. Das „Felgenloch“ sitzt ganz in der Mitte und bezeichnet den Ausschnitt für die Radnabe. Beim Mitsubishi Colt hat sich das immer mal wieder geändert, eine Übersicht findet sich hier (ohne Gewähr!):
https://www.lochkreisdaten.de/auto/Mitsubishi.htmlZusammenfassung
Nachdem ich mit meiner Werkstatt und dem Herrn von der DEKRA Kontakt hatte ....
Der Unterschied zwischen oben genannten Felgen besteht im sogenannten Doppelhump - eine Form der Felge. und hat keine Relevanz, ob diese für das KFZ recht ist oder nicht.
Wichtig ist der Rest der Angaben. Diese stehen auch so im Bordbuch des KFZ. Nötig sind natürlich auch LKD und ET. Auch die stehen im erwähnten Buch und waren bekannt.
Etwas anderes haben weder mein KFZ-Meiister noch der freundliche Herr von der DEKRA geäußert.
Von einer Betriebserlaubnis war weder durch den Meister noch durch die DEKRA die Rede. Auch ist es wohl schwer, herauszufinden, wer der Hersteller einer Felge ist und ob er für diese Felge zum entsprechenden KFZ eine BE nachweisen kann.
Lange Rede kurzer Unsinn: der Doppelhump ist für mich unrelevant. Die Felgen passen für mein KFZ.
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Huch, da bin ich aber leicht erschrocken durch die unqualifizierten Aussagen vom Meister und Dekra-Mitarbeiter.
Dass die Art des Humps für Dich nicht von Relevanz ist, hatte ich anklingen lassen.
Was im „Bordbuch“ Deines Kfz steht, ist nicht rechtsverbindlich.
Ebenso ist es nicht alleine von Relevanz, ob Räder (nur) technisch passend sind.
Nur Räder die eine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug haben, dürfen auch montiert werden. Wer sich auskennt, dem ist auch eine Zuordnung in kürzester Zeit möglich.
Lange Rede kurzer Sinn: Du hast mit zwei Personen gesprochen, die sich nicht auskennen - Fachkräfte-Mangel… ;-)