Witschaftlicher Totalschaden nach Gutachten. Bitte um Hilfe
Hallo Biker,
ich bin etwas verzweifelt.
Habe vor 5 Wochen meinen Führerschein gemacht und seitdem auch sehr stolzer Besitzer eine Yamaha Fazer Fzs 600 Naked Bike umbau. Ich liebe diese Maschine und hab sie gesehen und sofort gekauft.
Ist ein 98 BJ und hat 1200.- euro gekostet.
So,nun zum TT.
Vorgestern ist mir ein LKW auf offener Strasse im Rückwärtsgang einfach in die Karre gerollt.Ich habe noch versucht Rückwärts mit zu rollen in der Hoffnung er hält an aber irgendwann gings nicht mehr und es krachte.
Der Aufprall war nicht doll da der LKW sehr langsam rückwärts fuhr und er mich auch nicht sehr weit nach hinten geschoben hat.Als ich brüllte hielt er sofort an.
Bis dahin war ersichtlich das mein Schutzblech vorne defekt war.
Ok,wird bezahlt und gut ist.Dachte ich.......
Zuhause angekommen und Parksicher abgestellt bemerkte ich das die Gabel auf einer Seite,beim Linkseinschlag,gegen den Kühlergrill schlägt und beim Rechtseinschlag noch Luft ist.
Die Gabel musste also leicht krumm sein denke ich.Beim fahren mit 50 kmh war nichts zu merken.
Heute kam dann der Gutachter der Gegnerischen Versicherung und meinte das es für eine so alte Maschine teurer wäre Gabel,Reifen und Kotflügel zu reparieren als der Wert des Bikes.
Also totalschaden. Wie ich nun herausfand ist es die übliche prozedur mein geliebtes Motorrad auf einer Restwertbörse zu versteigern.Das tut er auch jetzt am Wochenende.
Die differenz bekomme ich dann von der Versicherung.
Weiterhin meinte er das ich das Bike aber nicht zum <restwert verkaufen muss sondern nur die differenz der Versicherung nehmen kann,mir ein neues Schutzblech kaufen und die Maschine weiter fahren kann.Das sei mir überlassen.
Was mich jetzt aber stutzig macht und wo ich eure Hilfe brauche ist folgendes.
Er sagte das er die Maschine als nicht verkehrstauglich einstuft.
Wie soll ich den ein neues Schutzblech kaufen und weiter mit der Maschine fahren wenn er sie so einstuft????
Das ist doch bestimmt verboten,oder icht?
Ich werde die Maschine auf keinen Fall an den Bieter der Restwertbörse geben sondern die differenz von der Versicherung nehmen und davon das nötigste für die Reperatur in einer Werkstatt bezahlen.
Nur wie ist das mit der Verkehrssicherheit.??? Bekommt das jemand mit und darf ich wirklich ein neues Schutzblech kaufen und sie weiter fahren so wie der Gutachter sagte,obwohl er sie als Verkehrsuntauglich einstuft??
Für mich steht das im Wiederspruch.
Ich bin echt tot traurig.Ich war so stolz auf mein Bike.
32 Antworten
Wenn Du reparieren lässt, darf es sogar 130% vom Zeitwert kosten.
Damit du trotzdem noch ruhig schlafen kannst, noch ist nichts verloren.
Es wird nur ein wenig schwieriger, da ihr als Basis erstmal das Gutachten des versicherungsnahen Sachverständigen habt.
Event. reicht ja schon eine Überprüfung des vorliegenden Gutachtens, um sich etwas besser zu stellen.
Der Weg zum Anwalt scheint hier auch sinnvoll.
Es ging eigentlich eher darum das es daher keinen Sinn macht weil die Meinungen zu weit auseinander gehen.
Einige Sagen es kostet nix einen zweiten Gutachter zu holen andere ja.
Klar ärgere ich mich das ich so naiv war den ran zu lassen aber die Versichgerung meinte ja das der Gutachter unabhängig ist.
Ich trottel erzähl dem noch den Kaufpreis,weil ich dachte er will den Kaufvertrag sehen.
Wird wohl doch hinkommen mit Lehrgeld. Auch wenn ich es nicht fassen kann ändert das wohl nichts.
Werde das Gutachten am Montag abwarten und paralel heute mit einem Anwalt und einer Werkstatt sprechen um heraus zu bekommen was überhaupt krumm ist.
Sicherheit geht natürlich vor,das ist klar.