Witschaftlicher Totalschaden nach Gutachten. Bitte um Hilfe
Hallo Biker,
ich bin etwas verzweifelt.
Habe vor 5 Wochen meinen Führerschein gemacht und seitdem auch sehr stolzer Besitzer eine Yamaha Fazer Fzs 600 Naked Bike umbau. Ich liebe diese Maschine und hab sie gesehen und sofort gekauft.
Ist ein 98 BJ und hat 1200.- euro gekostet.
So,nun zum TT.
Vorgestern ist mir ein LKW auf offener Strasse im Rückwärtsgang einfach in die Karre gerollt.Ich habe noch versucht Rückwärts mit zu rollen in der Hoffnung er hält an aber irgendwann gings nicht mehr und es krachte.
Der Aufprall war nicht doll da der LKW sehr langsam rückwärts fuhr und er mich auch nicht sehr weit nach hinten geschoben hat.Als ich brüllte hielt er sofort an.
Bis dahin war ersichtlich das mein Schutzblech vorne defekt war.
Ok,wird bezahlt und gut ist.Dachte ich.......
Zuhause angekommen und Parksicher abgestellt bemerkte ich das die Gabel auf einer Seite,beim Linkseinschlag,gegen den Kühlergrill schlägt und beim Rechtseinschlag noch Luft ist.
Die Gabel musste also leicht krumm sein denke ich.Beim fahren mit 50 kmh war nichts zu merken.
Heute kam dann der Gutachter der Gegnerischen Versicherung und meinte das es für eine so alte Maschine teurer wäre Gabel,Reifen und Kotflügel zu reparieren als der Wert des Bikes.
Also totalschaden. Wie ich nun herausfand ist es die übliche prozedur mein geliebtes Motorrad auf einer Restwertbörse zu versteigern.Das tut er auch jetzt am Wochenende.
Die differenz bekomme ich dann von der Versicherung.
Weiterhin meinte er das ich das Bike aber nicht zum <restwert verkaufen muss sondern nur die differenz der Versicherung nehmen kann,mir ein neues Schutzblech kaufen und die Maschine weiter fahren kann.Das sei mir überlassen.
Was mich jetzt aber stutzig macht und wo ich eure Hilfe brauche ist folgendes.
Er sagte das er die Maschine als nicht verkehrstauglich einstuft.
Wie soll ich den ein neues Schutzblech kaufen und weiter mit der Maschine fahren wenn er sie so einstuft????
Das ist doch bestimmt verboten,oder icht?
Ich werde die Maschine auf keinen Fall an den Bieter der Restwertbörse geben sondern die differenz von der Versicherung nehmen und davon das nötigste für die Reperatur in einer Werkstatt bezahlen.
Nur wie ist das mit der Verkehrssicherheit.??? Bekommt das jemand mit und darf ich wirklich ein neues Schutzblech kaufen und sie weiter fahren so wie der Gutachter sagte,obwohl er sie als Verkehrsuntauglich einstuft??
Für mich steht das im Wiederspruch.
Ich bin echt tot traurig.Ich war so stolz auf mein Bike.
32 Antworten
Ja was denn nun???? kann man ein zweites Gutachten ohne Kosten machen oder nicht?
Wer entscheidet denn über Verkehrstauglichkeit in diesem Fall? Bestimmt doch nicht der Gutachter.
Wie gesagt,ich bin nicht davon ausgegangen das man mich als geschädigter übers Ohr hauen will.
Niemandem wird etwas gemeldet. Es liegt einzig an Dir, Dein Bike nur in verkehrssicherem Zustand in Betrieb zu nehmen.
Das zweite Gutachten müsstest Du jetzt selbst bezahlen. Besser Du gehst zum Anwalt, bevor Du nochmehr Fehler machst.
Ja klar.
aber es war mein erster unfall und woher soll ich wissen das ich einen Gutachter auch ablehnen darf.
Was ist das für eine scheisse in diesem Land wenn man als Schuldloser völlig legal über den Tisch gezogen wird.
Wer soll das denn wissen,das recht zu haben einen Gutachter abzulehnen.
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 30. Oktober 2014 um 20:52:54 Uhr:
Da er den Gutachter der Versicherung bereits hat seine Arbeit machen lassen, hat er diesen auch akzeptiert und somit sein Wahlrecht ausgenutzt.
Das ist noch in Frage zu stellen. Nicht jede von Versicherungen angeleierte Überumpelungstaktik hat auch dauerhaft bestand.
So wie sich der Fall darstellt scheint da doch ein Versuch die Schadenssumme gering zuhalten abzulaufen.
Anwalt sollte die beste Wahl sein.
Aber auch bei den KFZ-Prüfstellen schauen dei gerne mal kurz drüber. Ich hab damals dort mit einem ähnlichen Fall gute Erfahrungen gemacht.
Wenn dann deutliche differenzen auftreten sollte man auf jeden Fall kräftig zurücktreten.
Moorteufelchen
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ja das stimmt definitiv. überrumpelt wurde ich.
Dienstag war der Unfall und heute am Donnerstag war der Gutachter schon da.
Zitat:
@fedderteam schrieb am 30. Oktober 2014 um 21:13:56 Uhr:
ja das stimmt definitiv. überrumpelt wurde ich.
Dienstag war der Unfall und heute am Donnerstag war der Gutachter schon da.
Nach meiner Erfahrung immer selbst schnellstmöglich ein Gutachten veranlassen, den Rest bei einer RS-Versicherung von einem Anwalt regeln lassen.
Zitat:
@fedderteam schrieb am 30. Oktober 2014 um 19:41:19 Uhr:
...
Habe heute bei meiner Versicherung angerufen und der meinte das es eine völlig normale Vorgehensweise ist und es die HUK auch nicht anders machen.
...
Genau deshalb, auch diese Leute neigen zur Überrumplung und Nervenkrieg, hört mit einem Anwalt sofort auf. Die wollten sogar noch ein eigenes Gutachten nachmachen lassen, weil sie die Werte für falsch hielten und bezweifelten auch die Restwertermittlung etc.
ja dankeschön.
werde morgen mit der rs-versicherung und einem anwalt das weitere vorgehen besprechen.
Glaube nicht das der Zug für mich schon abgefahren ist,nur weil ich einem Gutachter zugestimmt habe.
Es würde ja bedeuten das sich jeder mit so etwas auskennen muss und jeder der es nicht tut automatisch übers ohr gehauen wird.
das kann und will ich nicht glauben.
Erst einmal wollen wir vermeiden, zwei Sachen zu vermischen.
Punkt 1 ist die Schadensregulierung. Diskutiere hier nicht im Forum darüber sinnlos und ohne jegliche Relevanz herum - geh unbedingt morgen zum Anwalt. Das Gutachten muss Dich überhaupt nicht stören, da wird ein zweites Gutachten Dir auch nicht viel mehr bringen. Die Karre ist definitiv auch unter Einbeziehung der sogenannten Opfergrenze ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gabel krumm. Felge im Ar.... . Lenkanschlag verbogen - damit Rahmenschaden. Das allein ist schon ausreichend, da braucht´s keinen weiteren Kleinkram. Knackpunkt wird die Restwert-Schätzung - wenn Du den Schrotthaufen behalten möchtest. Und da kommt der Rechtsanwalt in´s Spiel. Es ist nämlich höchst umstritten, ob man diese Erlöse anerkennen muss, oder ob die ordentliche Zeitwert-Schätzung nach Schwacke verbindlich ist.
Punkt 2 - die Verkehrssicherheit. Mit dem Bike kannst Du aktuell definitiv nicht fahren. Krumme Gabel, krummer Rahmen - dass ist keine Alternative. Beim Wiederaufbau musst Du diese Teile definitiv ersetzen. Eine Meldung an irgendeine staatliche Stelle kann der Gutachter nicht geben - aber der Selbsterhaltungstrieb sollte hier walten!
@blogreiter:
Braucht man sich aber auch nicht wundern. Der Gutachter setzt den Zeitwert um 150 € höher an, die Reparaturkosten um 100 € niedriger und schon wird die Versicherung gemolken, im Sinne des Geschädigten.
Ob das gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht ist... kann man sich streiten...
Hier geht es um ein paar hundert €. Lehrgeld, das man jetzt eben bezahlt hat bzw. bezahlen kann, denn die Möglichkeit sich einen Rat vom Anwalt einzuholen hat man immer noch.
Also entweder gleich morgen drum kümmern oder lassen.
Zitat:
@twindance schrieb am 30. Oktober 2014 um 21:39:51 Uhr:
Erst einmal wollen wir vermeiden, zwei Sachen zu vermischen.Punkt 1 ist die Schadensregulierung. Diskutiere hier nicht im Forum darüber sinnlos und ohne jegliche Relevanz herum - geh unbedingt morgen zum Anwalt. Das Gutachten muss Dich überhaupt nicht stören, da wird ein zweites Gutachten Dir auch nicht viel mehr bringen. Die Karre ist definitiv auch unter Einbeziehung der sogenannten Opfergrenze ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gabel krumm. Felge im Ar.... . Lenkanschlag verbogen - damit Rahmenschaden. Das allein ist schon ausreichend, da braucht´s keinen weiteren Kleinkram. Knackpunkt wird die Restwert-Schätzung - wenn Du den Schrotthaufen behalten möchtest. Und da kommt der Rechtsanwalt in´s Spiel. Es ist nämlich höchst umstritten, ob man diese Erlöse anerkennen muss, oder ob die ordentliche Zeitwert-Schätzung nach Schwacke verbindlich ist.
Na na.
das ist kein schrotthaufen sondern aktuell sieht man lediglich das ein schutzblech vorne defekt ist.
Das die Gabel leicht an den Kühlergrill schlägt bemerkt man nur beim abschließen und vollem Lenkeinschlag.
Das du nun hier gleich von Schrothaufen redest ohne sie gesehen zu haben erscheint mir doch etwas weit nach vorne geprescht.
wenn es zum beispiel nur eines der beiden Tauchrohre ist dann würde eine reperatur nicht mehr als 500 euro kosten plus ein schutzblech als max. 700 euro inkl. Einbau einer Wekstatt.Dann wären wir weit weg von einem Totalschaden.Und ehrlicherweise brauche ich solche Kommentare von wegen Schrotthaufen gerade garnicht denn ich sagte deutlich das ich sehr stolz bin auf meine erste Maschine und sie behalten und fahren will ,also repariert haben will.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 30. Oktober 2014 um 21:41:17 Uhr:
@blogreiter:Hier geht es um ein paar hundert €. Lehrgeld, das man jetzt eben bezahlt hat bzw. bezahlen kann, denn die Möglichkeit sich einen Rat vom Anwalt einzuholen hat man immer noch.
Also entweder gleich morgen drum kümmern oder lassen.
Verstehe ich nicht.
Was meinst du mit ein paar hundert Euro Lehrgeld.???
Ich habe nichts verbrochen,ich wurde angefahren---schuldlos.
Wofür Lehrgeld zahlen.?
Zitat:
@fedderteam schrieb am 30. Oktober 2014 um 21:36:55 Uhr:
Glaube nicht das der Zug für mich schon abgefahren ist,nur weil ich einem Gutachter zugestimmt habe.
Nur zählt hier nicht dein Glaube (der gehört in die Kirche) sondern das was im Gesetz steht. Du hast die freie Gutachterwahl. Du hast dich dafür entschieden den Gutachter der Versicherung an die Karre zu lassen und somit deine Wahl getroffen.
Drops gelutscht.
Alles Andere ist Wunschdenken und weckt nur Hoffnungen in die, die sich nicht erfüllen werden.
"Und ehrlicherweise brauche ich solche Kommentare von wegen Schrotthaufen gerade garnicht denn ich sagte deutlich das ich sehr stolz bin auf meine erste Maschine und sie behalten und fahren will ,also repariert haben will."
Ja, manche User nehmen echt keine Rücksicht auf die Gefühle anderer User. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass der User Twindance sich nochmal den Sticky Thread für ein gutes Miteinander durchlesen wird 😁
Ok danke an alle .
Ich klinke mich hier aus bevor ich platze vor wut.
ich habe mich dazu entschieden..........
so ein scheiss,
Die Versicherung hat gesagt das ein gutachter sich das ansehen muss um die Schadenshöhe zu bestimmen.
Welcher Mensch mit erstmaligem Schaden sagt denn da nein das dürfen sie nicht.
Entschieden ist Mumpitz.
Danke für diejenigen die ersucht haben konstruktiv zu helfen.
Ich bin raus. Das führt zu nichts und ich rege mich nur auf wenn hier die nächsten antanzen und mir irgendwelche schuld zuschustern wollen.kann ich nicht gebrauchen.
MFG
Findest Du Deine Reaktion nicht etwas "unerwachsen"?
Niemand hat Dir irgendeine Schuld zugeschoben. Sorry, wenn Dir manche Tatsachen nicht gefallen - aber es nutzt Dir überhaupt nichts, die Realitäten mit rosa Wattebällchen zu behängen. Erzähle mir nichts über Motorräder, ich habe selber 4 gerade im Stall und mehr als einen blutigen Finger beim Schrauben geholt. Es ist ja sehr löblich, dass Du auf Dein Möpp so stolz bist - vom Schadensbild her ist es aber dennoch ein Schrotthaufen. Wenn Du es natürlich so sehr viel besser weißt, so entschuldige ich mich für meine insuffizienten, dümmlichen und despektierlichen Auslassungen.
Wenn Du keine realistischen Antworten möchtest, schreib an die Wendy oder gar nicht.