wirtschaftlicher Totalschaden, jedoch Reparatur erwünscht

Hallo Leute,

hab momentan ein riesen Problem durch einen Autounfall.
Das Auto hat auf der Autobahn im Glatteis die Kontrolle verloren und ist gegen ein anderes Auto eingekracht. Gottseidank nur Blechschaden, keine Person wurde verletzt!
Es ist ein Vollkaskofahrzeug und somit ist ein Gutachter der Versicherung gekommen und hat folgendes Gutachten erstellt:

Reperaturkosten mit MWST: 29.677,72€

Wiederbeschaffungswert mit MWST: 29.150€

Restwerte mit MWST: 18.880 €

Es liegt also ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und die Versicherung will mir die Reparatur nicht bezahlen.
Ich möchte aber unbedingt das Auto behalten aus folgenden Gründen:
- 1. Das Auto ist mir sehr ans Herz gewachsen und bin(war) sehr zufrieden damit, da ich es sehr gepflegt + zusätzliche Austattungen darin investiert habe. (Matte Folie komplett, Felgen usw.)

- 2. Das Auto wird über die Hausbank finanziert, habe es Ende 2011 für knapp 40.000€ von der Leasing heraus übernommen. Es wurde davor 3 Jahre lang geleast als Neufahrzeug über meine Firma eine GmbH.
Somit liegt der KFZ Brief bei der Bank und ich müsste das Kredit ablösen, was momentan finanziell für mich unmöglich ist.

Was ich bisher getan habe:
Ich bin sehr skeptisch über das Gutachten der Versicherung, da einige Freunde von mir, die zum Teil Gutachter, KFZ-Mechaniker sind behaupten der Schaden würde niemals so hoch sein. Es würde wenn schon ein Schade von 15.000-20.000€ vorliegen.

Somit wollte ich ein neutrales Gutachten bei der Dekra machen lassen. Ein Inginieur der Dekra kam und hat die Fotos gemacht die Daten aufgenommen und wollte das Gutachten fertigen.
ABER: Aus unerklärlichen Gründen hat er mir gesagt, dass sein Leiter das Gutachten nicht zulässt und wir kein Gutachten von der DEKRA bekommen können. Das hat mich natürlich noch skeptischer gemacht und ich zweifle noch mehr an dem Gutachten der Versicherung. Außerdem hätte ich sowas nie von der dekra erwartet, da ich dachte die wären unabhängig und seriös.

Was ist jetzt zu tun?
Ich könnte auch andere unabhängige Sachverständiger beauftragen, aber ich bin mir nicht sicher ob die von der Versicherung ernst genommen werden und ich dann evtl. eine Einigung dadruch erzielen kann.

Habt ihr Vorschläge bzw. Erfahrungen, was soll ich am besten tun?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart



Du kannst noch einen anderen Weg gehen.
Es gibt immer noch die Klausel, das du statt Geld auche einen vergleichbaren (anderen) Wagen bekommst!
Und du wirst sehen, UPPPPS, plötzlich kommt ie Versicherung ins Strauchel!

Wo bitte, in welcher AKB gibt es diese Klausel?

Die gibt es nie im Leben !!

37 weitere Antworten
37 Antworten

Die +30% gibt es nur im KH Schadensfall (Opfergrenze)

In der Kasko ist die Höchstentschädigung beschränkt bis auf den WBW. 

Zitat:

Original geschrieben von understatement



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Dein Vollkaskoversicherer wird die Reparaturkosten bis zur Höhe des mit 29.150 Euro ermittelten Wiederbeschaffungswertes abzgl. der/einer vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen.
Ich hätte jetzt gesagt "Er übernimmt maximal ( Wiederbeschaffungswert * 1,3 (30% mehr)) - Restwert"

Wieso jetzt den gesamten Wiederbeschaffungswert als Reparaturkosten ohne Berücksichtigung des Restwertes?

A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.

A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a - Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.7.1.b.
b - Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).

So wird es auch beim TE in den Versicherungsbedingungen stehen

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


b - Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).

Damit keiner auf dumme Gedanken kommt......😁

Bei einer Reparatur unter Zuhilfenahme der Tagesproduktion von den Airo- Werken gibt es WBW-RW

Cool! 😉

Wenn es keinen Personenschaden gegeben hat und der Sachverständige den Restwert auf 18 Kiloeuro festgesetzt hat, dann spricht vieles dafür, dass Motor mit allen Anbauteilen, Getriebe, viele Antriebsteile, die Steuergeräte und vieles von der Komfortelektronik ohne Schaden ausbaubar wären. Halt "Blechscahden" wie "Blechschaden" Einen Aufkäufer interessieren ja i.d.R. auch diese Teile.

Damit und mit zusätzlichen 30 TEuro könnte man ein Fahrzeug z.B. der aktuellen E-Klasse, oder 5er BMW, A6, etc. auf Basis einer jungfräulichen Rohkarosse, Türen, etc. komplett neu aufbauen. Also nicht zurechtdengeln, schweißen, etc. sondern praktisch wie einen Neuwagen in Handarbeit fertigen!

Die Herausforderung ist es, einen kompetenten Betrieb zu finden, der so etwas kann ...bei einem so neuen Fahrzeug dieser Klasse ist es für die meisten Mechs schon eine Hürde, die Elektronik am Ende wieder laufend zu verheiraten! (die meisten Werken werden sich bei so einer Anfrage als Waschlappen herausstellen...)

Aber da geht was!

Gruß!

Ähnliche Themen

Reperaturkosten mit MWST: 29.677,72€



Wiederbeschaffungswert mit MWST: 29.150€



Restwerte mit MWST: 18.880 €

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Reperaturkosten mit MWST: 29.677,72€



Wiederbeschaffungswert mit MWST: 29.150€



Restwerte mit MWST: 18.880 €

schön aus dem 1.post abgeschrieben, und was willst du uns damit sagen??

Hallo,

für diese Schadenskalkulation gehörte dem Gutachter normalerweise eins mächtig auf die Finger gegeben.

Ich schließe mal daraus, dass das Fahrzeug bewusst platt kalkuliert wurde damit ein Totalschaden eintritt und sich hiermit das Abrechnungsschema zu gunsten de Versicherers ändert.

Wenn ich ein Auto platt mache dann richtig und nicht so dass die Reparaturkosten nur ein paar Hundert Euronen über dem WBW liegen.
Dies erweckt beim Kunden nur eines, nämlich Mißtrauen.
Naja, im Prinzip könnte hier schon eine freie Werke mit geringeren Stundenverrechnungssätzen ausreichen, damit aus dem Totalschaden ein Reparaturschaden wird.
Und wer weis, am Ende sind im Gutachten Teile enthalten die gar nicht beschädigt sind...

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

für diese Schadenskalkulation gehörte dem Gutachter normalerweise eins mächtig auf die Finger gegeben.
Für Unterstellungen sollte man auch auf fundierte Kenntnisse zurückgreifen können - und da du sie nicht hast, solltest du so etwas auch nicht schreiben
 
Ich schließe mal daraus, dass das Fahrzeug bewusst platt kalkuliert wurde damit ein Totalschaden eintritt und sich hiermit das Abrechnungsschema zu gunsten de Versicherers ändert.
Ob die Reparaturkosten nun 29.700 Euro oder 21.500 Euro betragen - bei fiktiver Abrechnung ändert sich an der Entschädigung des Versicherers rein gar nix (es bleibt bei Wiederbeschaffungswert - Restwert) und bei durchgeführter Reparatur hat der Versicherer weniger Aufwand, wenn die Reparaturkosten geringer ausfallen.

Wenn ich ein Auto platt mache dann richtig und nicht so dass die Reparaturkosten nur ein paar Hundert Euronen über dem WBW liegen.
Ein Sachverständiger sollte einen Fahrzeugschaden objektiv bewerten und nicht, wenn es ihm gefällt, das Gutachten so hinbiegen, "dass das Fahrzeug platt" ist!

Dies erweckt beim Kunden nur eines, nämlich Mißtrauen.
Naja, im Prinzip könnte hier schon eine freie Werke mit geringeren Stundenverrechnungssätzen ausreichen, damit aus dem Totalschaden ein Reparaturschaden wird.
Nach dem Gutachten ist und bleibt es ein Totalschaden und dennoch kann man ein Fahrzeug reparieren lassen - auch in einer markengebundenen Werkstatt.

Und wer weis, am Ende sind im Gutachten Teile enthalten die gar nicht beschädigt sind... und das lässt sich nur bei einer Reparatur feststellen. Ein Gutachten ist letztlich immer nur eine (die) Schätzung des Kfz-Sachverständigen.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von Crack0r


da einige Freunde von mir, die zum Teil Gutachter, KFZ-Mechaniker sind behaupten der Schaden würde niemals so hoch sein. Es würde wenn schon ein Schade von 15.000-20.000€ vorliegen.

Wenn du doch einen Gutachter im Freundeskreis hast, dann lass ihn doch ein Gutachten erstellen.

Also 2000 bis 3000 Abweichung würd ich noch verstehen. Aber hier gehts ja um Abweichungen von 75-100%.

Da muss ja einer von beiden Mist geschätzt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway



Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Reperaturkosten mit MWST: 29.677,72€



Wiederbeschaffungswert mit MWST: 29.150€



Restwerte mit MWST: 18.880 €
schön aus dem 1.post abgeschrieben, und was willst du uns damit sagen??

Er will damit sagen, dass der Wagen nur bis zu einer Summe von 10.270€ repariert werden darf und nicht wie (leider doch) einige vermutet haben bis 29.150€.

naja aber dann soll er es doch dazu schreiben,kann ja keiner hellsehen hier 😁

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Er will damit sagen, dass der Wagen nur bis zu einer Summe von 10.270€ repariert werden darf und nicht wie (leider doch) einige vermutet haben bis 29.150€.

Warum sollte die Kasko nicht die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstatten?

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Warum sollte die Kasko nicht die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstatten?

A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.

A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

a - Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.7.1.b.

o.k. Wenn der Wagen vollständig und fachgerecht repariert wird, zahlt seine Versicherung sogar bis zum Wiederbeschaffungswert. Meine würde dies nicht tun 😉

Dann steht der Reparatur ja nichts im Wege.

na bei den reparaturkosten freut sich nur einer - die werkstatt!
wie xakbx schon schrieb, kannst du durchaus reparieren lassen, zahlst aber eben den betrag, welcher über den wbw hinaus geht, selbst. das reparaturrisiko (falls doch nicht alles erfasst wurde) trägst du. wenn hier also nachher 33.000 euro reparaturkosten anfallen, dann hast du ein problem!
bei so einem fahrzeugschaden kann man nur jedem abraten, reparieren zu lassen. schau vielleicht, ob du nicht einen höheren restwert erzielen kannst und gib das auto ab. du wirst nicht froh damit!
btw: sofern du selbst ein gutachten erstellen lässt, zahlst du die kosten selbst! du könntest maximal den gutachter fragen, welche fahrzeuge du für den wbw erstehen kannst oder mal bei mobile gucken.
lg

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Crack0r


da einige Freunde von mir, die zum Teil Gutachter, KFZ-Mechaniker sind behaupten der Schaden würde niemals so hoch sein. Es würde wenn schon ein Schade von 15.000-20.000€ vorliegen.
Wenn du doch einen Gutachter im Freundeskreis hast, dann lass ihn doch ein Gutachten erstellen.

Also 2000 bis 3000 Abweichung würd ich noch verstehen. Aber hier gehts ja um Abweichungen von 75-100%.

Da muss ja einer von beiden Mist geschätzt haben.

Ich lasse momentan ein unabhäniges Gutachten privat erstellen und bin gespannt was daraus rauskommt bzw. inwieweit es von dem Versicherungsgutachten abweicht. Möchte halt nicht, dass ein Freund der Gutachter ist dieses erstellt, da mir später unterstellt wird, dass an dem Gutachten etwas gedreht wurde.

Erst nach dem neutralen Gutachten werde ich mich entscheiden, ob ich das Auto abgeben muss oder doch lieber reparieren lasse.

Deine Antwort
Ähnliche Themen