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wirklich Totalschaden, wie abrechnen?

Themenstarteram 7. April 2006 um 8:27

Hallo

als Geschädigter habe ich nun ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung erhalten, die auf Totalschaden abrechnen will, wenn ich mich auszahlen lassen möchte:

Ich versuche es kurz zu machen.

- Unfallgegner hat Schuld, Versicherung bestreitet das nicht

- Sachverständige der Versicherung ermittelt Reparatursschaden € 4.638,- (inkl. Mwst.)

- Restwagenwert 1.400,- (inkl. Mwst.) lt. Gutachten

- Wiederbeschaffungswert € 5.000,- lt. Gutachten „kommt ca. hin“(hab mal bei mobild.de geschaut)

- Wiederbeschaffung 14 Tage, Nutzungsausfall Gruppe E, € 43,-/Tag

Die Versicherung bietet mir eine Abrechnung auf Totalschadensbasis an, oder Reparatur gegen „ordentliche Rechnung“. Ein Bekannter würde mir den Wagen etwas preiswerter richten können, was ich bevorzugen würde. Eine verbleibende Summe bliebe mir zur freien Verfügung, da ja nun Unfallwagen und dafür offenbar keine Extraentschädigung zu bekommen ist (Auto 9 J. alt).

Frage:

Abrechnung auf Totalschadensbasis ? Wagenwert ist aber doch höher, oder?

Ich bin Privatperson, spielt da die Mwst. eine Rolle ?

Dachte jetzt, die 4.638,- bekommen zu können. Evtl. noch Nutzungsausfall, oder?

Ist mein Anspruch bereits irgendwo genau geregelt,

was meint Ihr ?

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92 Antworten
am 21. April 2006 um 23:54

@gutachteronline:

sorry, aber

Zitat:

Übrigens Schusti2 hab ich mit dem Satz:

Ach ja : ich hoffe Ihr rennt mir ab Morgen die Bude ein!

nur zeigen wollen welche Argumente von dir und deinen Kollegen kommen werden:

Zitat:

"--------------------------------------------------------------------------------

Ihr müsst euch einfach mal bewusst machen das eine Versicherung ein Unternehmen ist, welches wie der Metzger nebenan, gewinne erzielen muss.

--------------------------------------------------------------------------------

 

...und wie der Sachverständige auch. "

und ich hatte recht.

versteh ich nicht. Ist ganz offensichtlich zu hoch für mich. Aber es kann ja auch nicht jeder in Eurer Liga mitspielen.

Übrigens:

Die Formulierung

Zitat:

Bitte laßt euch nicht verarschen von Leuten die die Versicherung bezahlt

paßt so gar nicht zu dem Anspruch, den ihr von Euch selbst hier so propagiert.

Madcruiser Hack 1881

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Captain-HuK,

 

Erkläre uns Unwissenden wie Du auf diese Summe kommst!

Wenn es stimmt, dann wäre es eine echte Hilfe.

Wenn nicht, ...

Hallo Madcruiser,

Der Wiederbeschaffungswert des BMW liegt bei € 5000,00

Die Reparaturkosten liegen bei € 4.638 incl. MwST.

Damit ist das Fahrzeug uneingeschränkt reparaturwürdig.

Weil die voraussichtlichen Reparaturkosten eindeutig unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Das Fahrzeug kann also von einer Werkstätte mit der Ausstellung einer ordentlichen Rechnung für ca. € 4.700,00 incl. Mwst.(oder auch höher evtl 130% Opfergrenze),

oder mit fiktiv Abrechnung für € 3.998,27netto ,selbst repariert werden.Das ist die gesetzlich festgelegte Dispositionsfreiheit des Geschädigten.

Nach dem Schadenänderungsgesetz aus 2002 steht dem Geschädigten bei fiktiver Abrechnung nur noch der Netto- betrag der Reparaturkosten zu, hier € 3.998,27 wenn er die tatsächlich durchgeführte Reparatur(egal von wem u. wie teuer)nachweisen kann.(rep.Bestätigung durch SV)

Die Reparaturkosten netto liegen bei € 3.998,27 also bekommt er den Betrag auch.Wenn er nicht repariert bleibt es bei der Totalschadenabrechnung Wiederbeschaffungswert-Restwert.

Kauft er bei der Eigenreparatur E-Teile,zahlt er Lackierrechnungen usw. welche mit einer Mehrwertsteuer ausgewiesen sind,müssen diese Mehrwertsteuerbeträge zu den Netto Reparaturkosten von € 3.998,27 auch erstattet werden.

Das ist gesetzlich so festgelegt,wer etwas anderes behauptet ist nicht informiert.

Von der Versicherung erklärt Dir das selbstverständlich niemand auch schusti 2 nicht.

Mal nachgelegt zum Nachdenken für unsere Profis:

Mindestens 3.600 EUR,

unter bestimmten Voraussetzungen bis zu max. 4.638 EUR.

Sofern eine Regulierung nur unter bestimmten Voraussetzungen eintritt kann eben nicht von "mindestens" gesprochen werden...

Du könntest auch noch einen Cent höher gehen. ;)

Alles basierend auf der Richtigkeit der gemachten Angaben.

am 22. April 2006 um 0:07

Zitat:

Von der Versicherung erklärt Dir das selbstverständlich niemand auch schusti 2 nicht.

Ach nee....???

Guckst Du einfach was ich am 07.04.06 um 16:47 Uhr gepostet habe (Seite 1 dieses Fred´s) und Du wirst eine erschreckende Übereinstimmung feststellen (außer daß ich zu faul war, den Taschenrechner zu bemühen und den Nettobetrag auf Euro und Cent auszurechnen).

Und nun???? Bin gespannt wie Du aus der Nummer wieder rauskommen willst.

am 22. April 2006 um 0:09

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Diese Aussage stellt die Verwirklichung des Straftatbestandes der schriftlichen Verleumdung und der Beleidigung dar.

In diesem Thread wurde von mir die konkrete Regulierung kritisiert,

auf die FAQ und konkret auf qualifizierte Gutachterseiten mit verbraucherfreundlichen Tipps verwiesen.

Keinesfalls habe ich irgendeinen versuch unternommen,

Hack1881 von seinen Rechten abzuhalten.

Du hast 24 h Zeit Dich mit einem Post in diesem Thread zu entschuldigen.

Das war nicht angebracht und beruht auf reiner annahme.

Entschuldigung.

am 22. April 2006 um 0:15

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

@gutachteronline:

sorry, aber

versteh ich nicht. Ist ganz offensichtlich zu hoch für mich. Aber es kann ja auch nicht jeder in Eurer Liga mitspielen.

Na immer wenn mann als gutachter in einem Forum ratschläge gibt wird einem die profitgier zum vorwurf gemacht.

Ich wusste das halt schon im vorhinein.

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Das war nicht angebracht und beruht auf reiner annahme.

Entschuldigung.

Angenommen.

Ich bin Makler.

Rechtsposition: Sachwalter des Versicherten (sagt der BGH).

Ich bin also einer, der Kunden zunächst selbst berät,

um sie dann zu qualifizierten Gutachtern und RAen schickt.

Und im Versicherungsrecht (und rechtlich nicht nur da) mehr als fit. ;)

am 22. April 2006 um 0:28

Zitat:

Na immer wenn mann als gutachter in einem Forum ratschläge gibt wird einem die profitgier zum vorwurf gemacht.

Ich wusste das halt schon im vorhinein.

Das Wort Profitgier würd ich nicht nutzen wollen, aber der Eindruck, Geschäft machen zu wollen, kommt bei mir schon irgendwo auf, zumal die Frage der Höhe der vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten oder auch die Höhe des WBW ja gar nicht zur Debatte stand. Es ging ursprünglich nur um die Art der Abrechnung und den Nutzungsausfall, was beides aber eigentlich nicht Gegenstand eines Schadengutachtens ist.

Allerdings muß ich gestehen, daß Du mich mit

Zitat:

Das war nicht angebracht und beruht auf reiner annahme.

Entschuldigung.

schon beeindruckt hast (auch wenn´s mich nicht betrifft). Hätt ich nämlich nicht unbedingt mit gerechnet. Chapeau.

Es freut mich, das wir langsam auf die sachliche Ebene kommen.

Mit dem Hinweis auf die fachgerechte, gutachterlich bestätigte Repaartur ohne Rechnungsnachweis habt ihr immerhin für den Fragesteller interessante Berechnung eingebracht.

Klar ist Sie allen Fachleuten, nach USt und 130 Prozent-Grenze (kamen beide zuerst von mir) habt ihr somit auch einen Hilfspunkt gelandet.

Schusti2 hatte die Möglichkeit der Nettoabrechnung (dazu gibt es inzwischen auch ein BGH-Urteil) ja bereits vor dem ersten Beitrag von Captain-Huk aufgezeigt.

Es bleibt mein Vorwurf, dass ihr zu aggressiv eingestiegen seid.

Den könnt Ihr durch zukünftige, sachliche Beiträge und Hilfestellungen vergessen machen. ;)

am 22. April 2006 um 0:54

Ich bin Kfz Gutachter in zweiter Generation ( mein Vater hat den Betrieb vor über 30 Jahren aufgebaut) und ich muß nun zusehen wie unser Geschäft aufgrund unwissender Geschädigter und dem dadurch sehr erfolgreichen Schadensmanagement der Versicheruneng zu Grunde geht.

Es ist einfach höchste zeit sich auch mal zu Wort zu melden und das tun wir auf Captain Huk.

Es sind ja nicht nur wir betroffen.

Anwälte haben massiven Auftragsrückgang und werden von einer großen Versicherung im salär beschnitten.

Traditionsreiche Kfz Werkstätten gehn zu Grunde wenn sie sich nicht auf die zum Teil erpresserichen Wünsche der Versicherungen eingehen.

Autovermieter laufen auf dem Zahnfleisch.

Freie Abschleppunternehmen haben keine auftäge mehr weil diese vom GDV ( Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaftt der die Notrufsäulen in Deutschland übernommen hat) nicht mehr beauftragt werden.

Und auch Deutschland selbst geht einiges verloren weil Fahrzeuge über die Restwertbörse oftmals ins Ausland gehen und daran in Deutschland keine Mark mehr verdient wird. Oben genannte branchen zahlen weniger steuern und verlieren ihre kaufkraft.

Und das aufgrund eines Schadensmanagement das gegen das Grundgesetz verstößt.

Gebt doch mal Rekordgewinn und Versicherung in google ein.

wie gibt es das trotz angeblich steigender reparaturkosten.

das geld ist geld von den oben genannten und auch im nicht geringen ausmaß, aufgrund unwissender geschädigter, eingespartes geld.

ich frage mich einfach: wann gehen Richter und Politiker endlich gegen die Kriminellen Versicherungsunfallhelferinge vor.

schusti 2 Hack 1881

 

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Sachverständige wie Du haben nunmal das Problem, daß sie ausschließlich von den Geldern der Versicherungen leben und daher alles daran setzen, bei jeder Gelegenheit mit den tollsten Argumenten ihre Gutachten anzupreisen.

in diesem Sinne....

PS: Eins ist sicher: Freunde werden wir beide NICHT!

Hallo Schusti 2,

Mein angebliches Problem dass ich jedoch nicht habe, ist keines so wie Du das darzustellen versuchst.In dem Blog captain-huk steht mein Profil.Das wenigste was ich mache sind Schadengutachten.Bevor Du also Dinge unterstellst welche in Dein begrenztes Schema passen sieh lieber vorher nach.

Dass wir keine Freunde werden ist schon deshalb klar,weil ich mir die immer sorgfältig aussuche.

MfG

Franz Hiltscher

am 22. April 2006 um 1:26

Ach nee, mir kommen die Tränen.

Die bösen Versicherer, machen die ganzen mittelständischen Unternehmen und auch noch die Anwälte kaputt! Wer soll das denn glauben?

Ganze Firmengeflechte haben in der Vergangenheit ausschließlich von den Versicherern gelebt, weil Preise in Rechnung gestellt wurden, die kein vernünftiger Mensch auf dem freien Markt jemals zahlen würde. Aber der arme Geschädigte eines Unfalls darf ja ohne Preise vergleichen zu müssen das "erstbeste" und teuerste Angebot annehmen und die Versicherung muß (!) zahlen. Wenn nicht jeder an einem Schadenfall verdienen wollte könnten die Beiträge deutlich sinken!

Ich fürchte, wir werden noch viel "Spaß" miteinander haben.

am 22. April 2006 um 1:26

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

... zumal die Frage der Höhe der vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten oder auch die Höhe des WBW ja gar nicht zur Debatte stand....

Genau das ist aber das eigentliche Problem.

Warum zweifelt kein geschädigter ein von einem gutachter für seinen Brötchengeber gefertigtes Gutachten an???

ist mit dem stundensatz einer Fachwerkstatt gerechnet worden.

ist die fahrzeugverbringung im gutachten enthalten.

musterblech farbe mischen?

wertminderung (nicht hier bei Hack1881 ) enthalten

wurde mit karosserie teilersatz gerechnet, der nur eimal durchführbar ist und somit bei einem selbstverschuldeten unfall nicht mehr machbar ist, gerechnet.

stimmen schadenshöhe und wiederbeschaffungswert.

oder war es ein wohlüberlegter schachzug den wiederbeschaffungswwert knapp über die schadenhöhe zu legen.

am 22. April 2006 um 1:31

Zitat:

oder war es ein wohlüberlegter schachzug den wiederbeschaffungswwert knapp über die schadenhöhe zu legen

Ein wohlüberlegter Schachzug wäre es gewesen, die Reparaturkosten knapp ÜBER den Wiederbeschaffungswert zu heben! Dann wäre eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nämlich nur noch bei ORDNUNGSGEMÄßER Reparatur möglich und nicht mehr bei einer Reparatur by Oma.

Deine Argumentation hat Lücken!

am 22. April 2006 um 1:31

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Ach nee, mir kommen die Tränen.

Die bösen Versicherer, machen die ganzen mittelständischen Unternehmen und auch noch die Anwälte kaputt! Wer soll das denn glauben?

Ganze Firmengeflechte haben in der Vergangenheit ausschließlich von den Versicherern gelebt, weil Preise in Rechnung gestellt wurden, die kein vernünftiger Mensch auf dem freien Markt jemals zahlen würde. Aber der arme Geschädigte eines Unfalls darf ja ohne Preise vergleichen zu müssen das "erstbeste" und teuerste Angebot annehmen und die Versicherung muß (!) zahlen. Wenn nicht jeder an einem Schadenfall verdienen wollte könnten die Beiträge deutlich sinken!

Ich fürchte, wir werden noch viel "Spaß" miteinander haben. [/QUOTE

hallo?

hast du mal rekordgewinn und versicherung eingegeben?

weshalb müssen beiträge steigen wenn versicherungen sich immer mehr profit erschleichen?

hast schon recht es lebe der profit der versicherungen scheiß aufs grundgesetz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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