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wirklich Totalschaden, wie abrechnen?

Themenstarteram 7. April 2006 um 8:27

Hallo

als Geschädigter habe ich nun ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung erhalten, die auf Totalschaden abrechnen will, wenn ich mich auszahlen lassen möchte:

Ich versuche es kurz zu machen.

- Unfallgegner hat Schuld, Versicherung bestreitet das nicht

- Sachverständige der Versicherung ermittelt Reparatursschaden € 4.638,- (inkl. Mwst.)

- Restwagenwert 1.400,- (inkl. Mwst.) lt. Gutachten

- Wiederbeschaffungswert € 5.000,- lt. Gutachten „kommt ca. hin“(hab mal bei mobild.de geschaut)

- Wiederbeschaffung 14 Tage, Nutzungsausfall Gruppe E, € 43,-/Tag

Die Versicherung bietet mir eine Abrechnung auf Totalschadensbasis an, oder Reparatur gegen „ordentliche Rechnung“. Ein Bekannter würde mir den Wagen etwas preiswerter richten können, was ich bevorzugen würde. Eine verbleibende Summe bliebe mir zur freien Verfügung, da ja nun Unfallwagen und dafür offenbar keine Extraentschädigung zu bekommen ist (Auto 9 J. alt).

Frage:

Abrechnung auf Totalschadensbasis ? Wagenwert ist aber doch höher, oder?

Ich bin Privatperson, spielt da die Mwst. eine Rolle ?

Dachte jetzt, die 4.638,- bekommen zu können. Evtl. noch Nutzungsausfall, oder?

Ist mein Anspruch bereits irgendwo genau geregelt,

was meint Ihr ?

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92 Antworten
am 7. April 2006 um 8:45

Hi,

ind er FAQ steht n Link zu solchen Fragen drin - schau mal reinm.

Ansonsten:

Bis 130% (reicht also locker da ja 5.800 €) des Wiederbeschaffungswertes kannst du reparieren lassen wenn du möchtest - dann mit ordentlicher Rechnung.

Ansonsten bekommst du den Wiederbeschaffungsaufwand, der sich ergibt aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Ergo: 5.000-1.400=3.600

Anspruch hättest du also auf einen Auszahlung von 3.600 € abzgl. MWst (wenn du das nur ausgezahlt bekommen möchtest und keine Rwechnung vorlegst)

Insofern isses ein "wirtschaftlicher Totalschaden" - da der Reparaturaufwand (4.600) den Wiederbeschaffungsaufwand (3.600) überschreitet.

Zum Verständnis: Es ist insgesamt preiswerter für die Versicherung, wenn du das Dingens per Restwert verhökerst und dann noch die 3.600 von denen bekommst.

Und du kommst auf dne realen Wiederbeschaffungswert, kannst dir also einen gleichwertigen holen.

Teurer wirds für die, wenn du auf Reaparatur bestehst.

Grüße

Schreddi

PS: Also überleg, was du tatsächlich möchtest. 5.000 in der Hand für nen neuen Wagen oder den echt repariern lassen von den 3.600 und noch was über haben.

Themenstarteram 7. April 2006 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

Ansonsten bekommst du den Wiederbeschaffungsaufwand, der sich ergibt aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Ergo: 5.000-1.400=3.600

Anspruch hättest du also auf einen Auszahlung von 3.600 € abzgl. MWst (wenn du das nur ausgezahlt bekommen möchtest und keine Rwechnung vorlegst)

Vielen Dank für die schnelle Antw., Schreddi.

Nehme mal an, Mwst. ist nicht von Bedeutung für mich als Privatperson.

Da sich diese Abrechnungsform nun Tatalschadensbasis nennt, nehme ich an, für die im Gutachten auch genannten 14 Tage/"Wiederbeschaffungszeit" a 43,- dazu fordern zu können (3.600+602 = 4.202,-).

Grüße

PS

muss gestehen, mal eine Anwalt Tel0900......er

getestet zu haben, die Frau dort sagte doch glatt, ich hätte Anspruch auf die vollen 4.638,- als Privatperson und es bliebe mir unbenommen, wie ich mit dem Geld verfahren würde.

lol die anwaltsgebühren würde ich nicht zahlen, denn die frau hat einfach nur unrecht

Themenstarteram 7. April 2006 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von Soni04

lol die anwaltsgebühren würde ich nicht zahlen, denn die frau hat einfach nur unrecht

die € 14,- via Handy sind wohl flöten - Lehrgeld eben:(

...an derart Rat&Tat hier bei MT hatte ich nicht sofort gedacht;)

Zur Mehrwertsteuer:

Ein 9 Jahre alter Wagen unterliegt nicht mehr der Mehrwertsteuer.

Grenze ist:

Älter als 6 Jahre

oder jünger und mehr als 150.000 km gelaufen.

Das Gutachten ist entsprechend zu korrigieren, d.h. bei Reparatur in Eigenleistung hast Du Anspruch auf eine Auszahlung von 3.600 EUR (5.000 Wiederbeschaffungswert - 1.400 Restwert).

Nutzungsausfall fällt nur an, soweit eine verkehrssichere Reparatur nachgewiesen wurde bzw. eine Ersatzanschaffung getätigt wurde.

Ansonsten:

FAQ zur Vertiefung lesen. (Link in der Signatur)

am 7. April 2006 um 14:47

Also eigentlich ist es ja so, daß -wenn nicht repariert wird- tatsächlich nur die Totalschadenabrechnung in Frage kommt. Wenn aber eine Reparatur erfolgt, egal in welcher Qualität, können bei Einreichung eines Reparaturnachweises (z.b. Fotos) die Nettoreparaturkosten verlangt werden zuzüglich tatsächlich angefallener und mit Rechnung belegter MwSt (z.B. für Teile). Eine "ordnungsemäße" Reparatur muß es erst sein, wenn Rep.kosten verlangt werden, die den Wiederbeschaffunsgwert des Fahrzeugs übersteigen, was hier aber ja nicht der Fall ist. NA gibts dann aber maximal für die Rep.-dauer lt. GA, nicht für die vermutlich längere Wiederbeschaffungsdauer.

Themenstarteram 7. April 2006 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

NA gibts dann aber maximal für die Rep.-dauer lt. GA, nicht für die vermutlich längere Wiederbeschaffungsdauer.

Hoffe jetzt mal, dass die Versicherung doch auf NA hin (14 Tage) zahlt, denn Wiederbeschaffungsdauer passt ja auch mehr zu dem Begriff Totalschaden(-abrechnung).

Die Reparaturdauer /6 Tage steht ebenso im Gutachten, jedoch wohl eher nur für den Fall, würde ich den Wagen normal gegen Rechnung in die Werkstatt geben. Jedenfalls denke ich das so.;)

Freue mich, dass es bei MT auch in derart Angelenheit guten Rat gibt:)

Die 14,- für die sich Anwältin nennende "Hausfrauauskunft" in 7 Min. sind ja echt frech gewesen, wie blöd von mir:(

am 7. April 2006 um 15:54

Zum Nutzungsausfall.

Wenn das beschädigte Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, kannst Du bei Nachweis der Ersatzbeschaffung NA für die Wiederbeschaffungsdauer verlangen, falls nicht vor "Ablauf" der 14 Tage ein Ersatzfahrzeug zugelassen wurde. Dann gibts NA natürlich nur bis zu dessen Zulassung.

Ist das beschädigte Fahrzeug weiterhin fahrbereit und verkehrssicher (kann trotz 4.600,- EUR Rep.kosten zb. bei einem Streifschaden der Fall sein), kann es auch weiter genutzt werden und es "fällt kein Ausfall" an.

Wird trotz wirtschaftlichem Totalschaden repariert, KANN es sein, daß die Versicherung NA nur für die Rep.-dauer zahlt.

Themenstarteram 20. April 2006 um 4:59

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Also eigentlich ist es ja so, daß -wenn nicht repariert wird- tatsächlich nur die Totalschadenabrechnung in Frage kommt. Wenn aber eine Reparatur erfolgt, egal in welcher Qualität, können bei Einreichung eines Reparaturnachweises (z.b. Fotos) ..........................

Eine "ordnungsemäße" Reparatur muß es erst sein, wenn Rep.kosten verlangt werden, die den Wiederbeschaffunsgwert des Fahrzeugs übersteigen, was hier aber ja nicht der Fall ist. NA gibts dann aber maximal für die Rep.-dauer lt. GA, nicht für die vermutlich längere Wiederbeschaffungsdauer.

Nun hat die Versicherung auf Totalschadensbasis gezahlt, aber ohne Nutzungsausfall/Wiederbeschaffungsdauer 14Tage, da der Wagen noch verkehrssicher und fahrbereit ist(steht auch im Gutachten). Könnte ich wenigstens die 6 Tage-Sätze für Reparaturdauer nun verlangen? Werde den Wagen von einem Bastler machen lassen, der die 6 Tage auch benötigt.

Evtl. Fotos von der Reparatur machen, so als Dokumentation/Nachweis, dass Schaden behoben?

Grüße

Re: wirklich Totalschaden, wie abrechnen?

 

Hallo Hack 1881,

schade dass ich den Beitrag zu spät bemerkt habe,aber vielleicht ist es noch nicht zu spät.Ich betreibe einen Blog der sich www.captain-huk.de nennt und nur von absoluten Unfallprofis wie freien Sachverständigen u. Verkehrsanwälten kommentiert wird.

Was mir sofort aufgefallen ist, wieso hat ein weisungsgebundener Versicherungssachbearbeiter dein Fahrzeug besichtigt u. nicht ein neutraler SV wie es jedem der unschuldig geschädigt wird zusteht?

Das war dein erster Fehler!Das ist aber durchaus noch zu korrigieren indem Du dieses "GA" überprüfen lässt.Wende Dich an uns wir helfen Dir weiter.

In den Antworten die Du da bekommen hast ist nur die halbe Wahrheit verteilt.

Prüfe auch ob die Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert u. Restwert berechnet ist.(rechtswidrig)

Lasse den Wiederbeschaffungswert neutral feststellen,das Recht hast Du.

Als Geschädigter hast Du alle Rechte auf deiner Seite.

Also Teste www. Captain-Huk.de, frage nach und rechne dann nach um wie viel € man Dich übervorteilt hätte.

Franz Hiltscher

am 20. April 2006 um 20:14

Zitat:

Hallo Hack 1881,

schade dass ich den Beitrag zu spät bemerkt habe,aber vielleicht ist es noch nicht zu spät.Ich betreibe einen Blog ......

.......Also Teste www. Captain-Huk.de, frage nach und rechne dann nach um wie viel € man Dich übervorteilt hätte.

Franz Hiltscher

Womit wir den Werbeblock in diesem Fred auch abgehandelt hätten.

@Hack1881

Zitat:

Könnte ich wenigstens die 6 Tage-Sätze für Reparaturdauer nun verlangen?

Ja, sobald Du die Reparatur nachweisen kannst, z.B. durch Fotos vom reparierten Fahrzeug.

Und wie bereits gesagt hast Du bei Nachweis der Reparatur auch Anspruch auf die Differenz zwischen der Totalschadenabrechnung und den Nettoreparaturkosten. Laß Dir in diesem Punkt auch nichts anderes von der Versicherung erzählen.

Gruß Schusti.

hack 1881 Unfallschadenabrechnung

 

Hallo Hack 1881,

wenn Du u. andere hier meinst dass ich mit meinem Blog hier Werbung machen will habt Ihr euch getäuscht.

Es ist nur mit Arbeit und viel Enthusiasmus verbunden als Verbraucherschützer unwissende Leute auf Dinge aufmerksam zu machen, da wo sie übervorteilt werden.

Gerne kannst Du in Zukunft auch die unvollständigen Meinungen hier verwerten.Es ist Dein Geld was verloren wird und nicht meines.

Ein kleiner Tip noch zum Abschluss,wenn Du schon ungeprüft das GA der Versicherung akzeptierst ung das Fahrzeug in Eigenregie reparierst.

Die Mehrwertsteuer welche Du evtl. für E.Teile ausgegeben hast ist selbstverständlich zu berechnen.

Sind im Gutachten Verbringunskosten aufgefühert?

Sind Stundensätze von markengebundenen Fachwerkstätten

eingeflossen(BGH-Urteil)

Achte unbedingt auf die Mehrwertsteuer bezüglich des Wiederbeschaffungs- u. Restwertes!

 

Hast du € 25 Unkosten pauschale erhalten?.....und ....und....

Re: hack 1881 Unfallschadenabrechnung

 

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Womit wir den Werbeblock in diesem Fred auch abgehandelt hätten.

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK

Hallo Hack 1881,

wenn Du u. andere hier meinst dass ich mit meinem Blog hier Werbung machen will habt Ihr euch getäuscht.

Zum einen sollte man darauf achten, wer antwortet...

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK

Es ist nur mit Arbeit und viel Enthusiasmus verbunden als Verbraucherschützer unwissende Leute auf Dinge aufmerksam zu machen, da wo sie übervorteilt werden.

Gemeint war wohl: ...als unwissende Verbraucherschützer Leute...

Im Kaskobereich einen RA ausgeschlossen und evtl. die Wertminerung verschenkt....

Sind wirklich tolle Ratschläge...

Captain-Huk macht offensichtlich Werbung um Leute vom MT hin zu seinem Forum zu bringen.

Zur Qualität seiner Aussagen.

Weder Zeit- noch Restwert unterliegen der Mehrwertsteuer, da der Wagen zu alt dafür ist.

Das war vor Beginn der Werbesendung zu lesen,

Captain HuK hat es im ersten Thread so auch erkannt.

Wenn Captain-Huk im zweiten Beitrag etwas von Mehrsteuererstattung redet, so hat er

entweder den Fall aus den Augen verloren (peinlich),

oder ihm ist fachlich nicht klar,

dass bei fehlendem MwSt-Ausweis im Wagenwert

auch für den Reparaturaufwand keine eingefordert werden kann (noch peinlicher).

Bei Altwägen liegt eben brutto - brutto vor.

Wer so dicke Backen macht,

sollte wenigstens bei der Abwerbung Qualität zeigen.

Zur Erinnerung:

Der Geschädigte möchte gerne bei einem Kumpel reparieren lassen und etwas Geld überbehalten.

Das bedeutet, dass er der Auffassung ist deutlich unter 3.600 EUR für den Reparaturaufwand zu liegen.

Zum guten Ende:

In den FAQ bei MT ist zum Thema Unfallschaden ein Link einer echten Profiseite ausgebracht.

Da steht alles, was man wissen muss.

Captain-Huk kann man also getrost vergessen.

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