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Wird man beim Preis immer verarscht?

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 9:47

Ich war gestern bei einem Kia Vertragshändler. Da stand ein schwarzer Pro Ceed, mit meiner Wunschausstattung und richtig schönen Felgen.

Hinter der Scheibe hing eine reguläre Auflistung der Extras und der Preise. Endpreis lag dann so bei über 20000€. Auf der Windschutzscheibe war ein Preis mit Folie aufgeklebt. 15990€! Ich fand das Angebot gut und wollte dann mal ein entgültiges Angebot und eine Finanzierung durchrechnen lassen.

Eine Finanzierung kostet natürlich, wegen der Zinsen, ist mir klar. Aber er schrieb zuerst nur ein entgültiges Angebot.

Ich dachte immer, so ein Angebot wäre dann noch besser, nicht so bei diesem Kia Vertragshändler. 17250€, mehr wäre nicht drin.

Er hat gesagt, der Preis von 15990€ gilt nur für Flottenabnehmer.

Ist das normal bei Kia? Da wird man in die Verkaufsräume gelockt mit super Preisen, die es dann garnicht gibt. Das mit dem Flottenabnehmer wird aber vorher nirgens erwähnt, das erfährt man erst, wenn man schon am Tisch sitzt und ans handeln gehen will. Hat Kia solch solvente Flottenabnehmer, dass die sich sowas erlauben können?

Das ist für mich keine Vertrauensbasis für einen Autokauf. Zumindest bei diesem Händler werde ich mir kein Auto holen.

10 Antworten
am 27. Januar 2009 um 10:01

Der Preis ist nunmal Sache des Händlers, da kann KIA ja nix für (und kommt bei anderen Marken genauso vor!). KIA und jeder andere Hersteller geben den UVP (und eventuelle Aktionen) vor, wieviel Rabatt der Händler letztendlich gewährt, hängt nunmal von ihm ab.

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 10:06

Das war ja auch kei Angriff auf Kia, sondern auf diesen Händler speziell. Mich würde aber interessieren, wie es bei den anderen Händlern ist. Bekommt man was auf der Scheibe steht?

Mir ist das jetzt nämlich zum erstenmal passiert.

am 27. Januar 2009 um 11:17

Gegenbeispiel: Der große rote Elektronikmarkt wirbt mit nem Handy für 1 Euro. Wenn du dieses jetzt ohne Vertrag kaufen willst, bekommst du es natürlich nicht für einen Euro...

Genauso rechnen ja derzeit etliche Händler die Abwrackprämie bereits in Angebotspreise mit ein und schreiben diese Preise unübersehbar auf die Autos. Wer gar kein Altauto entsorgen will/kann, kommt natürlich auch nicht in diesen Vorzug - letzten Endes hat dir der Händler aber den kompletten Preissachverhalt erklärt.

Hallo,

das nenne ich auch Verarsche, wenn es so war, wie beschrieben.

Die Preisgestaltung ist Sache des Händlers und hängt auch von den Konditionen des Importeurs ab (Rabatte, Sondermodelle, verkaufsfördende Maßnahmen usw.).

Die seriösen Händler machen eindeutige Angebote, z.B. Hauspreis, gilt nicht bei Finanzierung oder Leasing, Barpreis etc.. Oder eben ab 15.990 €, Preis für das ausgestellte Modell x €. Daneben agieren auch viele im Internet, die Preise dort liegen meistens unterhalb der im Showroom angebrachten Preise. Da empfiehlt sich aber dann tel. nach der Richtigkeit nachzufragen. So habe ich meinen Wagen auch bekommen, im Internet angeboten (limitiertes Sondermodell, Preis bei Barzahlung und Kauf bis 31.10.2007 x €). Nachgefragt, Preis stimmt, hingefahren und gekauft. Dort stand am Sondermodell ein wesentlich höherer Kurs und kein Hinweis auf die vom Importeur gefördete Aktion (über die informierte mich der Verkäufer, der Importeur förderte den Verkauf der Fahrzeuge mit 1000 € extra, galt bis 31.10.2007).

Machte über 5000 € zum Listenpreis aus, kein Reimport.

Flottenpreise werden gesondert ausgehandelt und die habe ich noch nie in einem Showroom gefunden.

Gruß

Vinni

Zitat:

Original geschrieben von Lorener

Auf der Windschutzscheibe war ein Preis mit Folie aufgeklebt. 15990€!

.....

Er hat gesagt, der Preis von 15990€ gilt nur für Flottenabnehmer.

Schau dir besser die Angebote in Schweiz an. Fotoaparat zücken und klick.

Entweder der Händler gibt dir dann anschliessend das Angebot zum angeschriebenen Preis oder er darf einen eine kostenpflichtige Instruktion über seine Pflichten beim zuständigen Gericht geniessen.

Darum ist so etwas bei uns kein Thema.

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von _Bandit_

Gegenbeispiel: Der große rote Elektronikmarkt wirbt mit nem Handy für 1 Euro. Wenn du dieses jetzt ohne Vertrag kaufen willst, bekommst du es natürlich nicht für einen Euro...

Genauso rechnen ja derzeit etliche Händler die Abwrackprämie bereits in Angebotspreise mit ein und schreiben diese Preise unübersehbar auf die Autos. Wer gar kein Altauto entsorgen will/kann, kommt natürlich auch nicht in diesen Vorzug - letzten Endes hat dir der Händler aber den kompletten Preissachverhalt erklärt.

Darüber hab ich auch schon nachgedacht, aber ehrlich, da gibt es einen Unterschied. Es ist ja erstmal offensichtlich, dass Du kein Handy für einen Euro bekommst, ein unterer Mittelklasse Wagen mit schönen Felgen aus Korea für fast 16000 ist nicht unglaubwürdig.

Aber der objektive Unterschied ist das kleine Sternchen hinter dem Angebot von 1€, also 1€*. Auf keinem seiner Wagen war so ein Sternchen in der Nähe des Preisschildes und auch sonst auf keinem der Dokumente, die an den Scheiben hingen. Auch nirgends im Verkaufsraum war so ein Sternchen.

Gut 80% der Wagen auf seinem Hof hatten diese vergünstigte Preisangabe auf der Windschutzscheibe, wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich behaupten, bei den restlichen 20% ist er einfach noch nicht dazu gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

Zitat:

Original geschrieben von Lorener

Auf der Windschutzscheibe war ein Preis mit Folie aufgeklebt. 15990€!

.....

Er hat gesagt, der Preis von 15990€ gilt nur für Flottenabnehmer.

Schau dir besser die Angebote in Schweiz an. Fotoaparat zücken und klick.

 

Entweder der Händler gibt dir dann anschliessend das Angebot zum angeschriebenen Preis oder er darf einen eine kostenpflichtige Instruktion über seine Pflichten beim zuständigen Gericht geniessen.

 

Darum ist so etwas bei uns kein Thema.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtslage in der Schweiz anders ist als in Deutschland.

 

Die Preisauszeichnung ist rechtlich  k e i n  verbindliches Vertragsangebot, das man nur annehmen muss.

 

Rechtlich stellt sie lediglich eine Aufforderung dar, ein Angebot abzugeben, das der Händler dann annehmen kann oder auch nicht.

 

Ob in Preisauszeichnungen, die der Händler von vorneherein gar nicht akzeptieren will ( Lockvogel ) ein wettbewerbswidriges Verhaltern zu sehen ist, ist eine andere Frage. Einen Anspruch, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu erhalten, hat man jedenfalls nicht.

am 29. Januar 2009 um 11:44

kann es sein das das thema grad etwas am sinn vorbei geht??? ich hab das so verstanden das es eine absolute Kundenverar.... ist und da muss ich zustimmen!

ob die sache jetzt rechtsmäßig ist wäre mir in dem fall egal, denn was soll man machen? anzeigen? dann brauch man beweise und der verkäufer wird sch schon irgendwie rausreden können so lange man kein schriftliches angebot mit dem preis in der hand hat...

also unterm strich find ich das einfach nur absolut kundenunfreundlich!!!

das sich manche händler solche frechheiten rausnehmen zeigt mir nur das es ihnen immer noch viel zu gut geht... ich frag mich wirklich wann verkäufer endlich auf kundenfreundlichen umgang geschult werden... (ja ich weiß es gibt auch löblische ausnahmen, leider ist die suche nach solchen händler aber langwierig und frustrierend)

Zitat:

also unterm strich find ich das einfach nur absolut kundenunfreundlich!!!

nicht nur das, es ist eine Täuschung des Kunden und ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verodnung

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/gewerberecht/preisauszeichnung/index.html

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

 

Schau dir besser die Angebote in Schweiz an. Fotoaparat zücken und klick.

Entweder der Händler gibt dir dann anschliessend das Angebot zum angeschriebenen Preis oder er darf einen eine kostenpflichtige Instruktion über seine Pflichten beim zuständigen Gericht geniessen.

Darum ist so etwas bei uns kein Thema.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtslage in der Schweiz anders ist als in Deutschland.

Die Preisauszeichnung ist rechtlich  k e i n  verbindliches Vertragsangebot, das man nur annehmen muss.

Rechtlich stellt sie lediglich eine Aufforderung dar, ein Angebot abzugeben, das der Händler dann annehmen kann oder auch nicht.

Ob in Preisauszeichnungen, die der Händler von vorneherein gar nicht akzeptieren will ( Lockvogel ) ein wettbewerbswidriges Verhaltern zu sehen ist, ist eine andere Frage. Einen Anspruch, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu erhalten, hat man jedenfalls nicht.

Ein angeschriebener Preis ist in der Schweiz verbindlich. Der Anbieter muss zu diesem Preis verkaufen. Die Schweiz hat ihre eigenen Gesetze und Rechtsprechung (z.B. auch zur Garantie).

Es gibt nur eine Ausnahme zur Verbindlichkeit des Preises: Wenn ein für den Käufer offensichtlich erkennbarer, unabsichtlicher Fehler vorgelegen hat. Z.B. ein Preis von 2'000 CHF anstelle 20'000 CHF durch vergesssen einer Null beim Anschreiben des Preises (Es ist jedem klar, dass normalerweise kein Neuwagen für 2'000 CHF angeboten wird). Dass der Fehler offensichtlich erkennbar ist, muss der Anbieter beweisen. Im Zweifelsfalle muss der Anbieter den Preis einhalten.

Das Tricksen mit dem Preis lohnt sich in der Schweiz definitiv nicht.

Dafür kann man bei uns straffrei am Tacho drehen, was in Deutschland strafbar ist. Deshalb kann man in der Schweiz keinem Tachostand trauen, wenn man den Händler nicht gut kennt.

PS. Ich habe so schon 2 ganz neu auf den Markt gekommene Radios zu 50% des Listenpreises kaufen können.

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