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Wird aus einem Verwarngeld ein Bußgeld wenn man einen anderen Fahrer nennt?

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:49

Guten Abend,

mal eine kurze Frage eher aus Interesse denn aus Notwendigkeit: Nen Kumpel von mir wurde letztens mit meinem Auto geblitzt (nicht weiter wild, waren nur 15 drüber oder so also ohne Punkte) und mus dafür jetzt 30 € Verwarngeld bezahlen. Die Bußgeldstelle geht natürlich davon aus, das ich gefahren bin und hat mir deshalb natürlich auch den Brief zugeschickt. Mir ist bewusst, das mein Kumpel einfach überweisen kann und dann ist alles Paletti aber mich würde doch mal interessieren was passiert wenn ich ihn in diesen Anhörungsbogen eintragen würde.

Würde die Behörde dann erneut ein Verwarngeld zuschicken oder gleich ein Bußgeld (also mit Gebühren) aufdrücken?

Vielleicht arbeitet hier ja einer dort und weiß sowas.

Amtsschimmelige Grüße

Der Altmetallfanatiker

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lars suckow schrieb am 26. Februar 2020 um 09:09:22 Uhr:

Weil bei einem zweiten Verstoß dieser Art, innerhalb eines Jahres, höhere Konsequenzen drohen als jetzt eventuell.

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich bei solchen Themen bedeckt halten. Deine Aussage ist schlichtweg falsch und führt dazu, dass manche Menschen dies ernst nehmen und sich deswegen falsch verhalten.

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Das kommt darauf an. Einen Anspruch auf eine erneute Verwarnung hat man nicht, aber einige Kommunen sind nett und verschicken mit der Anhörung noch eine Verwarnung.

Rechtlich gesehen wird daraus ein Bußgeld, weil das Verwarnungsgeld mit Zahlung erledigt ist. Wenn du nicht zahlst, wird ein Bußgeld daraus, und du zahlst noch gebühren.

Manche Kommunen sind sehr kulant und schicken die Verwarnung noch einmal.

warum nicht einfach selbst zahlen und die kohle vpom fahrer zurückholen?

Weil bei einem zweiten Verstoß dieser Art, innerhalb eines Jahres, höhere Konsequenzen drohen als jetzt eventuell.

Zitat:

@lars suckow schrieb am 26. Februar 2020 um 09:09:22 Uhr:

Weil bei einem zweiten Verstoß dieser Art, innerhalb eines Jahres, höhere Konsequenzen drohen als jetzt eventuell.

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich bei solchen Themen bedeckt halten. Deine Aussage ist schlichtweg falsch und führt dazu, dass manche Menschen dies ernst nehmen und sich deswegen falsch verhalten.

Zitat:

@lars suckow schrieb am 26. Februar 2020 um 09:09:22 Uhr:

Weil bei einem zweiten Verstoß dieser Art, innerhalb eines Jahres, höhere Konsequenzen drohen als jetzt eventuell.

aha, bei 30€ verwarngeld, was noch dazu nirgendwo gespeichert ist, nachdem die sache abgeschlossen ist

du kennst dich ja richtig gut aus

Oh Entschuldigung für meine absolut lebensbedrohliche Falschinformation. Einige in diesem Forum sollten mal über ihre Ausdrucksweise nachdenken anderen gegenüber. Das Wort "eventuell" habt ihr aber schon gelesen oder? Da hätte man auch ganz normal schreiben können das da keine härtere Strafe kommt im Wiederholungsfall.

Zitat:

@lars suckow schrieb am 26. Februar 2020 um 10:23:38 Uhr:

Oh Entschuldigung für meine absolut lebensbedrohliche Falschinformation. Einige in diesem Forum sollten mal über ihre Ausdrucksweise nachdenken anderen gegenüber. Das Wort "eventuell" habt ihr aber schon gelesen oder? Da hätte man auch ganz normal schreiben können das da keine härtere Strafe kommt im Wiederholungsfall.

Dieser Beitrag macht es leider nicht besser, denn statt den Fehler einzusehen wird polemisiert und relativiert. Leider ein Verhalten, dass in unserer Gesellschaft immer mehr um sich greift.

Nur in wirklich außergewöhnlichen Fällen führen viele Wiederholungen von Verwarngeldern zu weiteren Konsequenzen. In diesem Fall deutet aber auch wirklich gar Nichts darauf hin!

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. Februar 2020 um 10:34:13 Uhr:

Leider ein Verhalten, dass in unserer Gesellschaft immer mehr um sich greift.

hau nicht so auf die K.... Es geht hier um eine Nichtigkeit.

am 26. Februar 2020 um 10:09

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2020 um 10:46:46 Uhr:

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. Februar 2020 um 10:34:13 Uhr:

Leider ein Verhalten, dass in unserer Gesellschaft immer mehr um sich greift.

hau nicht so auf die K.... Es geht hier um eine Nichtigkeit.

Und bitte immer ohne Schreibfehler meckern! ;)

Im Übrigen weiß man doch nicht unbedingt auswendig, ab welcher Überschreitung die Wiederholungsregelung greift - wobei natürlich naheliegt, dass (!) das erst im Punktebereich und daher notwendigerweise mit Bußgeldverfahren ist.

Zitat:

@lars suckow schrieb am 26. Februar 2020 um 09:09:22 Uhr:

Weil bei einem zweiten Verstoß dieser Art, innerhalb eines Jahres, höhere Konsequenzen drohen als jetzt eventuell.

Dafür müsste der Verstoß in einer Größenordnung sein, bei der es mit einer anonymen Geldzahlung nicht getan wäre...

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. Feb. 2020 um 10:34:13 Uhr:

Nur in wirklich außergewöhnlichen Fällen führen viele Wiederholungen von Verwarngeldern zu weiteren Konsequenzen. In diesem Fall deutet aber auch wirklich gar Nichts darauf hin!

Warum hast du diese Antwort nicht gleich gegeben? Ja, ich habe eine Fehlinformation gegeben aber scheinbar darf man keine Fehler, in diesem Forum, machen. Lieber erstmal den Forenteilnehmer direkt beleidigen aber passt schon.

Vielleicht kannst du meinen Rat beherzigen und wir kommen zu Thema zurück?

am 26. Februar 2020 um 10:54

Das Thema wäre als Umfrage gut abzuhandeln.

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