Winterreifenpflicht
Moin,
Heute wird im Bundesrat über die Winterreifenpflicht abgestimmt.
Im Radio wurde dazu berichtet, dass diese auch für Motorräder gelte.
Ist das so ?
(und gibt es überhaupt Winterreifen für Motorräder ?!)
Gruss,
Beste Antwort im Thema
Hi ihr Biker,
laut Fachmarkt ein ganz klares NEIN, es gibt für Bikes keine Winterreifen. nur dieser Conti TKC80 hat M&S Zeichen, aber der passt eben nur auf Geländehobel. Es gibt für Roller wohl welche hab ich mir sagen lassen. Für alle anderen ist's Fehlanzeige. Es müssten also Winterreifen für Bikes hergestellt werden u was genau so wichtig wäre, die Herstellerfreigabe dann!
Winterreifenplicht finde ich soweit richtig. Warum auch für Motorräder? Klar sind es eben auch KFZ, aber zeig mir einen Biker mit Köpfchen, der bei Eis u Schnee auf den Straßen mit 2 Rädern fährt? Ausserdem sind es grad mal ne Hand voll die bei den Temperaturen noch fahren.
Ich fahre im Winter was in der Großstadt auf Hauptverkehrsstraßen auch gut geht und das auch wenn es mal ein wenig schneit. Nur will ich auch immer nachhause kommen, drum eben mit Köpfchen!
Jetzt kommts, wo genau wird da die Grenze gezogen? Wenns schneit, aber eben nicht unbedingt liegen bleibt, oder die Straßen gut geräumt sind, dann gilt die Pflicht auch???
Ziemlich blöd angedachte Ausführung des Gesetzes! Ich oder besser wir alle zahlen KFZ-Steuer und sind damit berechtigt die Straßen der BRD zu nutzen. Hier wird aber der Biker benachteiligt, weil er gar nicht dem Gesetz genüge tun kann, da es für Bikes keine Winterreifen gibt!
Es darf aber keiner besonders benachteiligt werden, daher müsste man das Gesetz glatt anfechten um zumindest eine Nachbesserung zu bekommen.
Wie eingangs schon geschrieben, es wird sich sicherlich kein Biker mit funktionierendem Köpfchen finden, der auf 2 Rädern im öffentlichem Raum bei Eis und Schnee sein Hobel bewegt!
Gruß
Wollo
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bunf
es geht um ein auto 🙂 wer beim auto suchen ein motorrad findet hat was falsch gemacht 😁
Wieso???
Umgekehrt wär' was verkehrt. 😉
@bunf:
Nun, daß Lewllyn ein Auto sucht, ging für mich nicht eindeutig hervor, denn ein "Stadtflitzer", kann auch ein leichtes wendiges Motorrad sein. "Honda Logo", sagt mir überhaupt nichts und fiel mir erst Jetzt, beim nochmaligen Nachsehen, auf.
Zudem; denkt eben Jeder, in seinen Maßstäben: Für mich, käme eben überhaupt kein Auto in Frage, außer vielleicht ein Allrad-LKW - und Das, ist in meinen Augen auch kein "kleiner Stadtflitzer".
Zudem; wenn Du eigentlich ein Auto suchst, aber; bei deiner Suche, zufällig, dein absolutes Traum-Motorrad findest, für einen, selbst in den kühnsten Träumen kaum erhofften, Schnäppchen-Preis, - Dann bist Du selbst daran schuld, wenn Du dir so Etwas, durch die Lappen gehen lässt - und schädlich unflexibel.
Machen wir uns doch nichts vor!
Es gibt (leider) Leute, die zu ihrem "Glück" gezwungen werden müssen, und andere, die zum Glück des Restes eigentlich auch gezwungen werden müssten (auf das Fahren auf öffentlichen Straßen besser zu verzichten). Heute auf der A2 aus BS nach H, LKW ganz links, weil irgendein Volltrottel, auf der mittleren Spur fahrend, langsamer war, als die LKW rechts von ihm, und deutl. langsamer als der LKW links (daß der noch im LKW-Überholverbot überholte, ist eine andere Sache. Wg. des Schildes glauben die meisten wohl sowieso, daß sie nur PKW nicht überholen dürfen🙄). Fahrbahn frei, kein Schnee, kein Grund, auf einer BAB überhaupt so langsam zu fahren, geschätzte 80---km/h (und auf 'ner Bundesstraße auch nicht😠). Die auf der Bundesstraße hatte ich vormittags, B6, wo man zu "normalen" Zeiten mit Tacho 140 (128km/h GPS, gefahrlos bei Blitzern) bei erlaubten 120km/h zu den Verkehrshindernissen gehört. Heute schlich man da mit 80-100km/h längs. Ich hab mehrfach hart gebremst u. auch beschleunigt, o. daß ich den Eindruck gehabt hätte, daß es irgendein Problem gab. Entweder sind meine Contis so saugut (sind sie, die TS830😛, nur mehr als zwei Winter überleben sie nicht), o. der Rest des kläglichen Volkes war mal wieder auf Sommerreifen mit bereits bei hohen Temperaturen (und Nässe. Oh Gott🙁) absolut unzulänglichen Eigenschaften unterwegs. Der Trend zu jederzeit absolut untauglichen, asiatischen Billigstreifen aus dem Kaufhaus, max. 25€/Stck (225/35-19ZR🙄, die kleineren sind deutlich günstiger ...würg ...), inkl. Felge, Wuchten, Montage u. min. 10 Jahren Garantie hält unvermindert an😰.
Wg. für Winterbetrieb untauglicher Reifen eben mal mit 60-70km/h die Straße zu blockieren (oder, ganz allg, deutlich weniger als erlaubt, ohne Rücksicht auf die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer) und alle anderen aufzuhalten, ist absolut inakzeptabel!
Ebenso, wie sich darauf zu verlassen, daß jeder (JEDER!) Hirni begreift, daß er z.B. im Oberharz mit Slicks, ohne Profil, ohne Ketten, im Winter, nichts zu suchen hat, solange besagtem Hirni das nicht irgendein Gesetz vorschreibt. Erst dann, wenn's ev. auch teuer wird, geht's in die Köpfe der zumeist ziemlich verblödeten Verkehrsteilnehmer (geklagt wird trotzdem erstmal, weil's mit der Rechtsschutzversicherung im Hintergrund ja so einfach ist und erst dann die Erkkenntnis eigenen Fehlverhaltens dämmert, wenn's über die Versicherung hinaus Geld kostet).
Btw:
Wer nicht an die Wirksamkeit von Winterreifen glaubt, sollte besser auch nicht an die Wirksamkeit von Slicks o. Regenreifen auf der Rennstrecke glauben, genausowenig wie an das Märchen von der erforderlichen Reifentemperatur, das von findigen Reportern immer wieder, anlässlich von Auto- u. Mopedrennen verbreitet wird.
Alles Quatsch, die werden alle von der Reifenindustrie geschmiert🙄 (das ist eine globale Verschwörung🙄, genauso wie die mit dem Synthetiköl, den Geschwindigkeitsbeschränkungen usf. 😁).
Grüße
Uli
p.s.
Die Menge der Intelligenz auf dem Planeten ist endlich.
Die Bevölkerung wächst.
(Glücklicherweise ist nur das Mittel der Intelligenz der Bevölkerungszahl umgekehrt proportional😁)
Ich mach mir da beim LKW fahren nich' so'n Stress... wenn auf der Spur links von mir einer langsamer is, dann wird halt von mir rechts überholt.
Allerdings hatte ich auch schon mal das, eher zweifelhafte, Vergnügen mit dem LKW auf der 4spurigen Bundesstraße ein Motorrad zu überholen... im Sommer... war'n altes BMW K-Modell.. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von lidskjalfr
@cng-Ipg:
Zu:"Gerade auf Schnee geht das sehr gut, denn der ist erstaunlich griffig. Selbst Schneematsch ist oft besser zu befahren als herbstlicher Regen-Laub-Ernte-Dreck. Die kritische Moped-Zeit ist der Herbst. Im Winter fährt es sich recht gut - und im Schnee bei Sonnenschein macht das sogar richtig viel Spaß!
Mit Balance und Gefühl kommt man auf zwei Rädern auch gut über Eis. Just for fun und ein wenig, um zu üben, bin ich als 18- oder 19-Jähriger über zugefrorene Gewässe gefahren - das geht alles. Und es es ist relativ egal, mit welchen Reifen man das macht.
Es kommt auf den eigenen Fahrstil an. Und der wird durch die Winterfahrpraxis ganz klar verbessert. Hirnlose Raser haben im Winter keine Chance. Gefühlvolle Fahrer schon - und das kommt der Beherrschung des Zweirades im ganzen Jahr zugute."
Kann ich nur bestätigen!!!
Früher mit meiner aller ersten Kiste ner XT hatte ich das auch bei Wind und Wetter gemacht, das war wirklich Fun pur. Dennoch bezweifle ich dass das mit meiner 1800er Intruder Spaß werden würde😁. Bei dem Drehmoment könnte das recht giftig werden. Obwohl das hohe Gewicht bestimmt seine Vorteile hat. Dagegen steht aber das hohe Drehmoment.
Das neue Gesetz ist wie ich das sehe mal wieder was für den dummen Durchschnittsdeutschen. Wie alle Gesetze. Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand und ein wenig Ahnung von Physik sollte sich eigentlich immer im Klaren sein wie ein Fahrzeug reagiert und was eine angemessene Geschwindigkeit ist.
Das Gesetz sagt eigentlich nicht mehr und nicht weniger aus, als die alte Variante. Lediglich weist es explizit auf M+S Reifen hin (auf diese gehe ich jetzt nicht weiter ein und was M+S angeblich sein soll, denn es gibt genug ungeeigneten Schrott unter dem Deckmäntelchen), das wars. Dies nur damit auch der dümmste kapiert was das alte "angemessen" bedeutet. Weiterhin ist es auch erlaubt Sommerreifen zu nutzen wenn wir einen schnefreien Winter haben. Umgekehrt wäre es so, dass Winetrreifen drauf müssten, sollte im Sommer (rein spekulativ) ein Schneeschauer runterkommen. Das alte Gesetz hat alles enthalten was man brauchte nur der liebe Deutsche brauchte wieder eine genaue Bezeichnung, wie er für alles Gesetze und Normen braucht.
Nur haben die neuen Bestimmungen auch den Vorteil, dass im Schadensfall der Verursacher haftungsrechtlich durch die Versicherung in Anspruch genommen wird, wenn er mit Sommerreifen unterwegs war. Das war bei der alten Regelung nicht so klar.
Es ist leider in unserem Lande so, dass alles bis ins kleinste Detail geregelt sein muss, damit es jeder kapiert.
Ohne ausreichenden gesetzlichen Druck wird halt nicht jeder dafür sorgen, dass sein Fahrzeug der Wetterlage angepasst ist...und erst recht nicht, wenn auch noch Mehrkosten für Winterausrüstung anfallen.
Ohne gesetzliche Regelung würde wahrscheinlich auch niemand freiwillig 50 km/h in der geschlossenen Ortschaft fahren.
Hi ihr Biker,
laut Fachmarkt ein ganz klares NEIN, es gibt für Bikes keine Winterreifen. nur dieser Conti TKC80 hat M&S Zeichen, aber der passt eben nur auf Geländehobel. Es gibt für Roller wohl welche hab ich mir sagen lassen. Für alle anderen ist's Fehlanzeige. Es müssten also Winterreifen für Bikes hergestellt werden u was genau so wichtig wäre, die Herstellerfreigabe dann!
Winterreifenplicht finde ich soweit richtig. Warum auch für Motorräder? Klar sind es eben auch KFZ, aber zeig mir einen Biker mit Köpfchen, der bei Eis u Schnee auf den Straßen mit 2 Rädern fährt? Ausserdem sind es grad mal ne Hand voll die bei den Temperaturen noch fahren.
Ich fahre im Winter was in der Großstadt auf Hauptverkehrsstraßen auch gut geht und das auch wenn es mal ein wenig schneit. Nur will ich auch immer nachhause kommen, drum eben mit Köpfchen!
Jetzt kommts, wo genau wird da die Grenze gezogen? Wenns schneit, aber eben nicht unbedingt liegen bleibt, oder die Straßen gut geräumt sind, dann gilt die Pflicht auch???
Ziemlich blöd angedachte Ausführung des Gesetzes! Ich oder besser wir alle zahlen KFZ-Steuer und sind damit berechtigt die Straßen der BRD zu nutzen. Hier wird aber der Biker benachteiligt, weil er gar nicht dem Gesetz genüge tun kann, da es für Bikes keine Winterreifen gibt!
Es darf aber keiner besonders benachteiligt werden, daher müsste man das Gesetz glatt anfechten um zumindest eine Nachbesserung zu bekommen.
Wie eingangs schon geschrieben, es wird sich sicherlich kein Biker mit funktionierendem Köpfchen finden, der auf 2 Rädern im öffentlichem Raum bei Eis und Schnee sein Hobel bewegt!
Gruß
Wollo
Im Prinzip, ist die neue Regelung, tatsächlich gemacht, daß es jeder Volltrottel kapieren soll. Das Problem Dabei: Dadurch werden alle wirklich "angemessenen" Bereifungen, die bei der Aufzählung vergessen wurden, als der StVO zuwider, gebrandmarkt. Z.B.: könnte es jetzt theoretisch sein, daß Du 40€ löhnen musst und einen Punkt in Flensburg bekommst, weil dein Vollkettenfahrzeug keine Reifen mit M+S-Stempel hat.🙄
Um es wirklich gerecht zu machen und alle Eventualitäten zu berücksichtigen, müsste alleine die neue Regelung, ca. 300 Seiten umfassen!
@abts3a5:
Die 1200er Shovel hatte auch einen recht guten Drehmoment - und war fast; wie ausschließlich für Schnee und Eis, gebaut!
Probleme durch großzügigen Drehmoment, dürfte eher Der haben, der kein Feingefühl in der Gas-Hand hat.
(Grob-Motoriker sind bei Eis und Schnee, eh aufgeschmissen und eine Gefahr für alle Anderen.)
Von Sitzhöhe, Gewicht, Schwerpunkt, etc., dürfte die 1800er Trude, bei Eis und Schnee, eigentlich nicht so schlecht aussehen.
Das ist mit der großen Trude so. Die sollte man keinem Anfänger in die Hand drücken. Bei Regen muss man schon genau wissen welchen Gang man nimmt und wie weit der Gashahn auf sein darf. Von der Strassenlage ist eh jeder überrascht, der sich draufsetzt. Von so nen Hobel würde man nicht erwarten wie sanft der sich um Kurven lenken lässt. Mit dem Gewicht hat man eh im Großen und Ganzen vorteile bei solchen Bedingungen. Merk ich auch immer bei dem Monsterwagen meiner Frau mit seinen fast 2 Tonnen. Abgesehen vom Quattro liegt das Ding wie ein Brett.
@abts3a5:
Ja, Feingefühl + Gewicht + Gewichtsverteilung (z.B.; Schwerpunkt), machts!
Meine ollen Hanos (Hanomag AL-28) sind bei Eis und Schnee, immer ein Vergnügen (dann kann ich mit den Dingern, endlich mal auf die Überholspur😁).
Der Allrad ist nur bergauf oder abseits der Straßen, von Bedeutung. Aber; ein Lehrgewicht von 4t, ist nicht so leicht ins Rutschen zu bekommen. Da ich mit Vorliebe, grobe Stollen mit verhältnismäßig hartem Gummi (auf den ALs), verwende, pressen besagte Stollen, sich in das Eis und wirken fast wie Spikes.
Seit dem 4. Dezember gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht....
Nach Ansicht des Bundesverbands der Motorradfahrer (BvdM) ist diese Pflicht aufgrund eines Rechtsfehlers für Motorräder jedoch ungültig. Der neue §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung sei nicht auf motorisierte Zweiräder anwendbar, denn dort wird auf die Europa-Richtline 92/23/EWG verwiesen, die sich jedoch nur auf Kraftfahrzeuge mit vier Rädern bezieht. Zudem würden die Normen 97/24 und 92/61 zu Motorradreifen nicht mit einbezogen.
Ohnehin sei die Winterreifenpflicht eine Reglementierung, die an der Praxis völlig vorbeigehe. Denn das Angebot von M+S-Reifen ist kaum existent, die allerwenigsten Maschinen können mit solchen Reifen ausgerüstet werden. Darüber hinaus gilt in Deutschland für viele Modelle eine Reifenbindung, was folglich die schwierige und teure Einzeleintragung beim TÜV notwendig machen würde. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums mit, dass die bestehenden Normen auf einer ganzen Reihe von Europa-Richtlinien basieren. Man werde die Eingabe des BvdM und deren Einwände zumindest prüfen........
@ uuHuu:
Auf Seite 16 des Anhangs der EG-Richtlinie 92/23/EWG sind tatsächlich die berücksichtigten Fahrzeugklassen benannt und demnach ist Dein Einwand schon richtig, dass da keine Motorräder bzw. einspurige KFZ aufgeführt sind. Die Rechtsfehlerhaftigkeit könnte m.E. dann nur darin bestehen, dass hier ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz geltend gemacht wird. Eine mögliche Antwort auf diesen Einwand könnte sein, dass die benannte EG-Richtlinie um die Fahrzeugklasse der motorisierten Zweiräder erweitert werden würde.
Dass durch einen solchen Einwand die gesamte Richtlinie ausser Kraft gesetzt werden wird, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Der § 2 (3a) StVO beschreibt explizit als Bedingung für die Benutzung der kennzeichnungspflichtigen Winterbereifung die möglichen Straßenzustände "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte".
Eine Änderung der o.a. Richtlinie mit der Vorgabe, diese um die Nennung der Motorräder zu erweitern, wäre aus meiner (unmaßgeblichen) Sicht nicht sehr sinnvoll, da man bei solchen aufgeführten Straßenzuständen ohnehin nicht sicher mit einem Zweirad fahren kann. Fährt man aber, dann müsste das Motorrad zwingend mit solchen kennzeichnungspflichtigen Reifen ausgestattet sein. Ob dies unbedingt ein Vorteil ist, lass ich mal offen, weils ja auch Leute gibt, die nur ein motorisiertes Zweirad haben und drauf angewiesen sind. Für die wäre es eher eine zusätzliche Bevormundung.
Gruß.
Hallo ich wollte mal eben aufgrund des Tauwetters fragen bezüglich:
Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Darüber hinaus kann der geneigte Kradist auch im Winter mit der entsprechenden Vorsicht seine Hausrunde drehen, wenn kein Glatteis oder Schneematsch auf der Straße sind...genau wie bisher.
Das neue Gesetz ist da eher für die Leute gedacht, die ohnehin alles reglementiert haben müssen...
und das sind die Leute, die bisher vernünftige Verhaltensweisen abgelehnt haben und denen man das Denken damit abnimmt.
Kann ich bei nasser Strecke mit Sommerreifen rumfahren? Natürlich sieht jeder dep*, dass Schnee an den Straßenrändern liegt, aber gilt die Winterreifenpflicht auch wenn es taut, ca. +8-9°C und es nur noch Nass ist?
Vielen Dank 🙂
Wenn es weiter so gut taut, bring ich am Montag mein Motorrad in die Werkstatt. Aber nicht auf dem kürzesten Weg. 😛
1. Gilt die Winterreifenpflicht nicht für Motorräder. Einfach mal googeln.
2. Winterreifen nur auf Schnee und Eis. Liegt kein Schnee und Eis auf der Straße, gilt auch keine Winterreifenpflicht. Schnee am Straßenrand gilt nicht.
3. Hat die Polizei trotzdem angedroht Motorradfahrer zur Kasse zu beten. Das habe ich von mehreren Motorradfahrern erfahren die Kontakte zur Polizei haben. Mir ist das wurscht, ich fahre trotzdem. Dann sieht man sich eben vor Gericht. 😠
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Dann sieht man sich eben vor Gericht. 😠
Stimmt...die Verkehrsrechtschutzversicherung muss sich ja mal lohnen 😁😁😁