Winterreifenpflicht

Moin,

Heute wird im Bundesrat über die Winterreifenpflicht abgestimmt.

Im Radio wurde dazu berichtet, dass diese auch für Motorräder gelte.

Ist das so ?

(und gibt es überhaupt Winterreifen für Motorräder ?!)

Gruss,

Beste Antwort im Thema

Hi ihr Biker,

laut Fachmarkt ein ganz klares NEIN, es gibt für Bikes keine Winterreifen. nur dieser Conti TKC80 hat M&S Zeichen, aber der passt eben nur auf Geländehobel. Es gibt für Roller wohl welche hab ich mir sagen lassen. Für alle anderen ist's Fehlanzeige. Es müssten also Winterreifen für Bikes hergestellt werden u was genau so wichtig wäre, die Herstellerfreigabe dann!

Winterreifenplicht finde ich soweit richtig. Warum auch für Motorräder? Klar sind es eben auch KFZ, aber zeig mir einen Biker mit Köpfchen, der bei Eis u Schnee auf den Straßen mit 2 Rädern fährt? Ausserdem sind es grad mal ne Hand voll die bei den Temperaturen noch fahren.

Ich fahre im Winter was in der Großstadt auf Hauptverkehrsstraßen auch gut geht und das auch wenn es mal ein wenig schneit. Nur will ich auch immer nachhause kommen, drum eben mit Köpfchen!

Jetzt kommts, wo genau wird da die Grenze gezogen? Wenns schneit, aber eben nicht unbedingt liegen bleibt, oder die Straßen gut geräumt sind, dann gilt die Pflicht auch???
Ziemlich blöd angedachte Ausführung des Gesetzes! Ich oder besser wir alle zahlen KFZ-Steuer und sind damit berechtigt die Straßen der BRD zu nutzen. Hier wird aber der Biker benachteiligt, weil er gar nicht dem Gesetz genüge tun kann, da es für Bikes keine Winterreifen gibt!
Es darf aber keiner besonders benachteiligt werden, daher müsste man das Gesetz glatt anfechten um zumindest eine Nachbesserung zu bekommen.
Wie eingangs schon geschrieben, es wird sich sicherlich kein Biker mit funktionierendem Köpfchen finden, der auf 2 Rädern im öffentlichem Raum bei Eis und Schnee sein Hobel bewegt!

Gruß
Wollo

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Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke


Wenn es weiter so gut taut, bring ich am Montag mein Motorrad in die Werkstatt. Aber nicht auf dem kürzesten Weg. 😛
1. Gilt die Winterreifenpflicht nicht für Motorräder. Einfach mal googeln.
2. Winterreifen nur auf Schnee und Eis. Liegt kein Schnee und Eis auf der Straße, gilt auch keine Winterreifenpflicht. Schnee am Straßenrand gilt nicht.
3. Hat die Polizei trotzdem angedroht Motorradfahrer zur Kasse zu beten. Das habe ich von mehreren Motorradfahrern erfahren die Kontakte zur Polizei haben. Mir ist das wurscht, ich fahre trotzdem. Dann sieht man sich eben vor Gericht. 😠

Nicht die Polizei hat zu bestimmen, sondern die STVO sagt da ganz klar, bei Schnee, Eis oder Schneematsch!!! Sind Winterreifen PFLICHT.

Wenn wie es grad jetzt so ist und hoffentlich auch bleibt, die Straßen frei von besagten Dingen sind, kann jeder fahren. Das Zeug auf den anderen Flächen zählt hier rein gar nicht.
Friert es über auf der Straße, mußt das Bike abstellen (eh logisch oder) ;-)

Sollte die Polizei hier nun kassieren macht sie das gegen die Bestimmungen der STVO. Da muß dann Widerspruch eingelegt werden und wahrscheinlich geklagt werden.
Irgend wann haben die es dann auch gefressen.
Ich persönlich denke aber nicht, das die Polizei kassieren wird wenn die Straßen frei sind.

Werde es morgen früh tatsächlich ausprobieren, dann morgen Abend zurück das gleiche Spiel. Schaun wir mal.

Guzzisti-Gruß

Wollo

Zitat:

Original geschrieben von ufuk8989


Kann ich bei nasser Strecke mit Sommerreifen rumfahren? Natürlich sieht jeder dep*, dass Schnee an den Straßenrändern liegt, aber gilt die Winterreifenpflicht auch wenn es taut, ca. +8-9°C und es nur noch Nass ist?

Natürlich kannst Du fahren, wenn es nur nass ist. Das machst Du doch auch im Herbst oder im Frühjahr.😁

In der neuen Bestimmung ist die Rede von Schnee, Schneematsch, Glatteis, Eis- oder Reifglätte.

Wenn Du dann fährst, brauchst Du Winterreifen (oder einen guten Schutzengel).

Sobald die Straßen wieder bei uns frei sind, fahre ich auch wieder.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Polizist bei +8° C Dich wegen fehlender Winterreifen belangen könnte, wenn der Fahrbahnzustand trocken oder nur nass ist. Dann darf er Dich nämlich nicht verfolgen, weil dies

Verfolgung Unschuldiger

wäre.

Gruß.

Hallo Gemeinde!

Hier mal ein Auszug aus einem anderem Motorradforum.
Ist etwas lang aber zum Moped fahren ist ohnehin keine Zeit (Wetter).

http://www.bvdm.de/257.html

Zitat
Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter dem Stichwort „Winterreifenpflicht“ hat viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einschließlich uns als Bundesverband der Motorradfahrer dahingehend überrascht, dass wir nach den Verlautbarungen des Bundesverkehrsminis teriums offensichtlich und völlig praxisuntauglich von der Winterreifenpflicht erfasst werden sollen.

Ein Fehler im Verordnungsgebungsv erfahren, welches ja wegen eines Gerichtsurteils zur Untauglichkeit der bisherigen Winterreifenverordn ung und auf die Schnelle durchgeführt wurde, scheint aber die Anwendung des neuen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf motorisierte Zweiräder nicht zwingend vorzuschreiben.

Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich von Seiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, so dass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird. Andererseits ist uns auch klar, dass dies nicht ohne Stress, Ärger, Diskussionen bei Verkehrskontrollen und letztendlich gerichtlichen Entscheidungen abgehen wird, denn wer gibt schon Fehler und Versäumnisse gerne zu.

Diese juristische Diskussion geht aber für den Bundesverband der Motorradfahrer an der Tatsache vorbei, dass die sicherlich begrüßenswerte Forderung nach wintertauglicher Ausrüstung von Pkw und Lkw völlig an der Praxis der möglichen Bereifung für Motorräder scheitert.

Eine Beteiligung unseres Verbandes im Zuge des Verordnungsgebungsv erfahrens, wie sie ansonsten bei zahlreichen anderen Gesetzgebungsverfah ren erfolgt, ist hier leider nicht geschehen, sonst hätten wir auf folgende Tatbestände hingewiesen:

Es werden praktisch keine „Winterreifen“ für Motorräder auf dem Markt angeboten. Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsber eich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen. Zudem gibt es nur eine geringe Produktion und diese Reifen sind im Handel folglich nur schwer erhältlich.

Hinzu kommt das deutsche Spezialproblem der praktizierten Reifenbindung.

Die Benutzung dieser „Winterreifen“ ist selbst bei passender Größe, Traglast und Geschwindigkeitsind ex wegen der nicht EU-Konformen Reifenbindung für Motorräder in Deutschland praktisch für die allermeisten Motorräder verboten oder wenn überhaupt nur mit einer kosten- und zeitintensiven Einzelabnahme durch den TÜV und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.

Selbst das klimatisch sicherlich noch mehr auf Winterreifen angewiesene Österreich hat Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, obwohl dort noch nicht einmal eine Reifenbindung existiert.

Wir müssen deshalb feststellen, dass eine Umsetzung der Winterreifenpflicht, wie in den Veröffentlichungen beschrieben, einem Fahrverbot für Motorräder bei den dort beschriebenen Witterungsbedingung en gleichkommt.

Rechtsfehler als Grundlage der Nichtanwendbarkeit der „Winterreifenpflicht“ für motorisierte Zweiräder

Die geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht der „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar:

§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:

„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Die aufgeführte Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/93 des Rates vom 31. März 1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage.

Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich: „Der Rat der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinsc haft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Artikel 1, Im Sinne dieser Richtlinie
- sind "Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.
Richtlinie des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

( 70/156/EWG ).“
Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet: “Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinsc haft , insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:

Kapitel I Begriffsbestimmunge n, Artikel 1:
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftliche n Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigk eit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“

Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.

Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen.

Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsminis terium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen.

Über Neuerungen werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.

Es gibt da wohl ne Gesetzeslücke wonach Zweiräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind.

Kurz und bündig .
Steht im Fahrzeugschein / Papier
Kraftfahrzeug oder Pkw = Winterreifenpflicht

Kraftrad = freiwillige Montage geeigneter Reifen 😁

Die Aussage wegen mangelnder Stückzahl vom Motorradreifen oder Traglast wären ergo nicht von Relevanz, allenfalls für eine Übergangsfrist Lösung zu verwenden.

Die Aussage
Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen.

" Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder ..."

Lächerlich 😁 was sind bitte 85 Kilo mit über 70 PS ????????

Leistungsschwach 😕😕

TKC 80 Twinduro 3.50 -18 TT 62S M/C, Hinterrad, M+S Kennung
Speedindex: S: dieser Reifen ist für Geschwindigkeiten bis 180 km/h zugelassen!

Auch hier kein Argument wegen zu geringer Geschwindigkeit
Gilt nicht in Deutschland auf Straßen 100 Kmh 😁

Einziges Gegenargument wäre da doch eher, das man bei der 7 ° Grad Grenze Winterreifen montieren sollte.
Diese Reifen Gummimischung ist extra für den Temperatur Bereich gemacht worden damit der Reifen immer noch genügend Grip entwickeln kann durch seine deutlich veränderte ( weichere ) Gummimischung.
Der Conti TKC 80 Twinduro ist zwar kein schlechter Reifen aber nicht für den Temperaturbereich für unter 7 ° Grad konzipiert und trägt die Bezeichnung M & S nicht zu recht, als Winterreifen schon gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Kurz und bündig .
Steht im Fahrzeugschein / Papier
Kraftfahrzeug oder Pkw = Winterreifenpflicht

Kraftrad = freiwillige Montage geeigneter Reifen 😁

Die Aussage wegen mangelnder Stückzahl vom Motorradreifen oder Traglast wären ergo nicht von Relevanz, allenfalls für eine Übergangsfrist Lösung zu verwenden.

Die Aussage
Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen.

" Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder ..."

Lächerlich 😁 was sind bitte 85 Kilo mit über 70 PS ????????

Leistungsschwach 😕😕

TKC 80 Twinduro 3.50 -18 TT 62S M/C, Hinterrad, M+S Kennung
Speedindex: S: dieser Reifen ist für Geschwindigkeiten bis 180 km/h zugelassen!

Auch hier kein Argument wegen zu geringer Geschwindigkeit
Gilt nicht in Deutschland auf Straßen 100 Kmh 😁

Einziges Gegenargument wäre da doch eher, das man bei der 7 ° Grad Grenze Winterreifen montieren sollte.
Diese Reifen Gummimischung ist extra für den Temperatur Bereich gemacht worden damit der Reifen immer noch genügend Grip entwickeln kann durch seine deutlich veränderte ( weichere ) Gummimischung.
Der Conti TKC 80 Twinduro ist zwar kein schlechter Reifen aber nicht für den Temperaturbereich für unter 7 ° Grad konzipiert und trägt die Bezeichnung M & S nicht zu recht, als Winterreifen schon gar nicht.

Hallo Huskycrosser,

mit der frei erfundenen Regelung bezüglich Winterreifen ab 7°, da sind mitlerweile Ellen lange Diskusionen los getreten worden. Ich persönlich habe etliche Seiten gelesen, wo genau dieses Thema vor kommt. Die 7° Grenze ist von der Industrie, ich wusste sogar von wem, habs leider vergessen, rein frei erfunden u auf Anfrage der Presse sogar zugegeben mit der Begründung, es musste ein Schwellenwert her?!? Laut vielen Fachleuten bzw Forschungen, gibt es diese Grenze nicht. Ein guter Sommerreifen im Winter bei trockenem Wetter wohl bemerkt gefahren, soll laut Technik deutlich bseere sein in Bezug auf bremsen u haftung, als ein Winterreifen bzw ein sogenannter M&S! Einzig und allein Nässe, Schnee u Glatteis sind absolut das Revier für Winterreifen und naja grad noch M&S. Die Mischungen u Herstellungs Verfahren sind heute ganz andere, als damals als diese Grad-Grenze auf kam. Das ist wie gesagt vielfach im Netzt der Netzte nachzulesen und stammt nicht von den Reifenherstellern.

Guzzisti-Gruß

Wollo

Zitat:

Original geschrieben von Wollobaer


Hallo Huskycrosser,
mit der frei erfundenen Regelung bezüglich Winterreifen ab 7°, da sind mitlerweile Ellen lange Diskusionen los getreten worden.
Guzzisti-Gruß
Wollo

Viel Text für nichts, wenn dann bitte richtig interpretieren und kommentieren.

Möglichst auch nicht den ganzen Beitrag sondern nur die gewissen Stellen, dient der übersichtlichkeit.

Außerdem,

es geht nicht um eine frei erfundene Regelung !

Sollte ist keine Verpflichtung oder Gesetz sondern eine Sache des Verstandes 😁

Dann hat der ADAC mit seinen Reifentest s also auch keine Ahnung 😁
wenn er gewisse Empfehlungen gibt .

Aha.... Na dann mach dich man erstmal schlau! Siehst gaaanz wenig Text zum Verstehen ;-)

MfG

Wollo

Wenn so viel an der 7° Schallmauer dran sein soll, warum darf die Polizei dir dann auch nach aktuellster gesetzlicher Winterreifenpflichtverordnung nichts Anhängen, wenn du bei Minusgeraden auf furztrockener Strecke mit Reifen ohne Schneeflockensymbol oder M+S Etikette was anhängen kann?

Jep so isses..... Außerdem es wurde von den Herstellern sogar einmal zugegeben, das es keine erforschte 7° Grenze gibt, sondern sie sozusagen von denen als Scheitelpunkt um überhaupt angaben machen zu können, her genommen wurde. Naja ist alles gesat, sonst kommt zu viel Text,was eventuell nicht verstanden wird ;-) ;-)

Guzzisti-Gruß

Wollo

Ich kann nur sagen, dass wir Test gemacht haben, bei denen bei trockenem kalten Wetter jenseits der 7° Sommerreifen immer den Vorteil beim Bremsweg hatten. Diese 7 Grad Regelung ist ein Marketinggag der Reifenindustrie. Vorteile bringen Winterreifen definiv bei Matsch und Schnee, dass wars. Wir haben lediglich auf unserer Q Winterrreifen, da der Wagen immer gefahren werden muss und werden kann. Bei falschem Wetter bleiben die anderen Karren einfach in der Garage und gut ist. Ansonsten amg ich Winterpneus bei Trockenheit von den Fahreigenschaften überhaupt nicht.

Die Reifentests im Zusammenhang mit der 7°C-Grenze wurden meines Wissens mit Pkw-Reifen durchgeführt und nicht mit Motorradreifen.
Dazu kommt noch, dass Motorradreifen anders aufgebaut sind, zum Teil auch mehrere und wesentlich weichere Gummi-Mischungen enthalten. Dadurch ist ja sowieso schon mal ´ne bessere Haftung gegeben.
Klar, bei Schnee- oder Eisglätte ist da nix mit Haftung...aber bei 7°C und trockener Fahrbahn doch schon.

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Die Reifentests im Zusammenhang mit der 7°C-Grenze wurden meines Wissens mit Pkw-Reifen durchgeführt und nicht mit Motorradreifen.
Dazu kommt noch, dass Motorradreifen anders aufgebaut sind, zum Teil auch mehrere und wesentlich weichere Gummi-Mischungen enthalten. Dadurch ist ja sowieso schon mal ´ne bessere Haftung gegeben.
Klar, bei Schnee- oder Eisglätte ist da nix mit Haftung...aber bei 7°C und trockener Fahrbahn doch schon.

Gruß.

Ich würd mal sagen ein aktueller Tourenreifen (Pilot Road 2, BT023, etc.) die auf Nässe eine gute Figur machen kann man auch bei 7 Grad fahren. Trotzdem haftens da nunmal nicht so gut wie bei 15 Grad aber sportliche Ambitionen sollte man im Winter auch nicht unbedingt haben.

Sportreifen sollte man im Winter aber getrost vergessen... Und die TKC mögen M+S-Zeichen haben aber bei Nässe find ich die einfach krätzig. Musste damit schon bei Regen fahren und der rutscht da doch recht schnell. Eher würd ich damit quer übers Feld durch den Schnee pflügen als bei Kälte und Nässe über die Straße...

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