Winterreifenpflicht Mindestprofiltiefe ?

Hallo,

Da ab Freitag ja bei Schee und Eis Winterreifenpflicht ist wollte ich mal fragen ob die Gesetzliche Mindesprofiltiefe immernoch bei 1,6mm liegt ?

Ich kenne es so:

Gesetzlich:
Sommer und Winterreifen mindestens 1,6mm

Empfohlen:
Sommer 3mm
Winter 4mm

Ist mit der Winterreifenpflicht auch ein neues Mindestprofil in Kraft getreten ?

Habe nämlich Winterreifen drauf mit 2x 5mm und 2 x3,5mm

Danke mal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von macfet


Ich persönlich sehe es einfach nicht ein Winterreifen mit 3,5mm in die Tonne zu klopfen sorry ........

Ja, lieber gleich das ganze Auto. 😁

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In Deutschland gilt nach wie vor 1,6mm für alle PKW Reifen.

Aber ab 4-5 mm sind die meist nicht mehr wintertauglich.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


In Deutschland gilt nach wie vor 1,6mm für alle PKW Reifen.

Aber ab 4-5 mm sind die meist nicht mehr wintertauglich.

Klar, ein neuer Reifen hat gerade mal etwa 8mm, zügig gefahren sind bei weichen Winterreifen nach 15000km noch 5mm drauf, gehts nach der Reifenindustrie soll dann am besten Ersatz drauf, wer soll das bitte bezahlen. Ich fahre meine Reifen immer auf 3mm runter, egal ob Sommer, Winter oder Ganzjahresreifen, bei Motorrad sogar auf 2mm .

Auf Schnee merkt man unter 4mm schon subjektiv einen deutlichen Rückgang der Haftung. Das ist auch die Grenze ab wo in einigen Ländern (z.B. Österreich) ein Reifen nicht mehr als wintertauglich gilt. Spätestens bei 3mm fliegen bei mir die Reifen egal ob Sommer oder Winter runter. Nur beim Mopped fahre ich auch bis 1,6 runter, mit dem bin ich eh nur bei Sonnenschein unterwegs.

Ich find das subjektive Empfinden auch wichtiger, als die Profiltiefe.
Meistens merkt man halt, das die Schlappen runter muessen und dan laesst man sie beim naechsten Wechsel tauschen. Und wenn man gegen Ende des Winters schon merkt, das die nix mehr taugen, laesst man sie das naechste mal garnicht erst draufziehen.
Kann ja ein schlechter Satz gewesen sein, zu frueh ausgehaertet, produktionstoleranz, schlecht gelagert - da bringt einem das Profil nichts fuer die Sicherheit.

(gut, man darf natuerlich nicht warten bis man merkt, das es richtung Graben geht, sondern schon fruehzeitig agieren) 😁

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Ich denke mal, daß es wie immer ein gesunder Kompromiß sein muß. Daß die Reifenindustrie verdienen will ist klar. Am liebsten ist ein Neureifen mit 7 mm bereits Schrott. Aber ehrlich gesagt halte ich die gesetzliche Mindestprofiltiefe wirklich für einen gängigen Grenzwert. Darunter würde ich bei Winterreifen nicht gehen. Bei Sommerreifen hängt viel vom Nutzungsprofil ab.

Fahre ich den Wagen nur bei Sommer+Sonnenschein, können die Reifen auch kurz vor Glatze sein. Fährt man oft im Regen ist natürlich wieder der gesunde Menschenverstand gefragt und demzufolge ein vernünftiges Restprofil.

Und bei Winterreifen bin ich der Meinung, daß ein guter Markenreifen mit Restprofil von 2 mm immer noch besser ist als ein niegelnagelneuer noname-Ningnangchangquang-Reifen aus Hinterasien.

Gut das zu hören. Dann ist also 1,6mm immer noch die Gesetzliche Mindesprofiltiefe .

Dann kann ich die Reifen ja diesen Winter locke rnoch fahren 🙂

Zitat:

Original geschrieben von macfet


Gut das zu hören. Dann ist also 1,6mm immer noch die Gesetzliche Mindesprofiltiefe .

Dann kann ich die Reifen ja diesen Winter locke rnoch fahren 🙂

Würdem ich nicht machen denn der gripp nimmt

proportional zum Verschleis ab. Mit 1,6mm beim

Unfall wirdst Du rchtige Probleme bekommen.

Richtwert 4 mm zum Winterbeginn und dann

den Smmer über voll runterfahren.

Unter 4 mm würde ich den Winter nicht beginnen
wollen egal was der Gesetzgeber sagt,. Wenns
gekracht hat ist man plötzlich um einige Euronen
Ärmer wie ein Satz vernünftiger Räder gekostet
hätten.. Jol.

Ich spinne das Thema ein bisschen weiter: 🙂

Der TE ist mit seiner hier ehaltenen Antwort zufrieden und fährt rein angenommen seine WR bis 1,65 mm Restprofiltiefe runter.
Ein "unfähiger Verkehrsteilnehmer" (TM) nimmt ihm auf winterlicher Straße die Vorfahrt und es kommt zum Unfall.

Kann dem TE ein Strick draus gedreht werden, dass er weder mit neuen WR c. 8 mm Restprofil), noch mit WR mit 4 mm Restprofil (sowas zeigen die speziellen Winterverschleißindikatoren an) sondern mit im Rahmen der gestzlich zulässigen Mindestprofiltiefe unterwegs war?

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur


Ich spinne das Thema ein bisschen weiter: 🙂

Der TE ist mit seiner hier ehaltenen Antwort zufrieden und fährt rein angenommen seine WR bis 1,65 mm Restprofiltiefe runter.
Ein "unfähiger Verkehrsteilnehmer" (TM) nimmt ihm auf winterlicher Straße die Vorfahrt und es kommt zum Unfall.

Kann dem TE ein Strick draus gedreht werden, dass er weder mit neuen WR c. 8 mm Restprofil), noch mit WR mit 4 mm Restprofil (sowas zeigen die speziellen Winterverschleißindikatoren an) sondern mit im Rahmen der gestzlich zulässigen Mindestprofiltiefe unterwegs war?

Meine Meinung:

Wenn der Unfall unvermeidbar war, spielt es in der Haftungsfrage keine Rolle welche Reifen montiert waren, wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde und für den TE der Unfall unvermeidbar war, trägt der Gegner die volle Haftung.

Anders sieht es in der Kasko aus, z.B. der TE rutscht bei Schnee mit 1,65 mm Profil einem anderen Auto hinten drauf, und der Unfall wäre mit Winterreifen mit ausreichendem Profil vermeidbar gewesen, dann zahlt zwar die Haftpflicht, die Kasko könnte aber die Leistung kürzen.

Ich persönlich sehe es einfach nicht ein Winterreifen mit 3,5mm in die Tonne zu klopfen sorry ........

Zitat:

Original geschrieben von macfet


Ich persönlich sehe es einfach nicht ein Winterreifen mit 3,5mm in die Tonne zu klopfen sorry ........

Ja, lieber gleich das ganze Auto. 😁

Zitat:

Original geschrieben von macfet


Ich persönlich sehe es einfach nicht ein Winterreifen mit 3,5mm in die Tonne zu klopfen sorry ........

..wenn Du Fahrten bei Schnee und Eis vermeiden kannst, und Du maximal Brötchen holen musst bzw. Dir den Zeitpunkt Deiner Fahrten aussuchen kannst: Ok!

Musst Du z.Bsp. von Berufswegen aus viel und vor allem täglich fahren: zu wenig! => Mindestens 4 - 4,5 mm...., und da solltest Du schon richtig aufpassen. (nicht dass man das sonst nicht auch muss, aber es ist halt nicht so stressig 😉)

Wer nach Österreich in den Skiurlaub will - da sinds 4 mm - ansonsten ist das kein Winterreifen im Sinne des Gesetzes.

Ich sehe es so: Die Österreicher haben Erfahrung mit Schnee und Glätte, deshalb halte ich die dortigen Regelungen für angebracht und halte mich auch drann. Meine Winterreifen haben nach ca. 15000km noch 7mm Restprofil.

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