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Winterreifenpflicht für Wohnwagen?

Hallo ,
mein WoWA muß zum TÜV , ich habe aber nur Sommerreifen .
Komme ich ich trotzdem durch den Tüv trotz Schnee und Minusgrade?
Danke Vincent

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von situ


Ja - es gibt auch nach dem ab heute geltenden, geänderten StOV § 2 (3.a) keine Winterreifenpflicht für Wohnwagen (egal, wie hoch der Schnee liegt. Anhänger sind nun mal per Definition keinen KRAFTfahrzeuge).
Was bei winterlichen Straßenverhältnissen sinnvoll ist, ist ein völlig anderes Thema und war ja nicht deine Frage.

De Ahaenger is in der Tat kein Kraftwgen, bildet aber mit dem Zugfahrzeug eine Funktionseinheit wird also zum Bestandteil des Kraftfahrzeuges... und damit muessen Winterreifen drauf sein wenn die Strasseverhältnisse es fordern.

So hat es mir ein befreundeter Anwalt erklärt.

Und, es gibt keine generelle Winterreifenpflicht!

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Eben. Außerdem würde eine solche Formulierung auch von bildungsfernen Schichten verstanden.

Jawoll, Herr Lehrer.
Tatsache ist, ein Anhänger ist kein KFZ.
Ein Womo muss M+S gekennzeichnete Reifen haben, bei Schnee , Eis usw.Seltsamerweise Nicht das Berg und Schneesymbol, obwohl aus Fernost Reifen mit Sommerprofil mit der M+S kennung auf dem Markt zu finden sind.
Nicht wenn es parkt.
Lkw u. Omnibusse benötigen nur auf der Antriebsachse. Das mal schnell in Kurzform. Motorräder sind KFZ. benötigen also M+S Reifen.
Das mit dem Hänger ist insofern klar, weil er immer bei vernünftiger Fahrweise wieder geradegezogen wird und max. eine 90 Grad Abweichung haben kann .
Gruß aus dem verschneiten Niedersachsen.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


und max. eine 90 Grad Abweichung haben kann

Je nach Bauform der Deichsel lässt sich bei geschickter Fahrweise aber auch noch mehr erreichen.

Im Ernst: StVO § 3 a. ist nun aber im ersten, die breite Allgemeinheit betreffenden Teil so einfach, klar und eindeutig formuliert, dass es selbst eingefleischten Stammtisch-Diskutierern schwer fallen müsste, da irgendetwas Interpretierbares zu finden.

Aber ganz sicher werden sich Richter finden, welche einen selten anzutreffenden, niedrigen Reibwert als Voraussetzung definieren, dass Glatteis seinen Namen verdient und dass eine Straße als nicht hinreichend mit Schnee bedenkt im Sinne der StVO § 3 a. anzusehen ist, wenn er über dem Gulli getaut ist.

Warum "M&S", wurde von offizieller Seite vielfach kommentiert. Man weiß, dass dies nicht das Gelbe von Ei ist - es fehlt aber eine verabschiedete, europäische Norm (man arbeitet dran) und die StVO gilt auch für ausländische Fahrzeuge, die sich auf deutschen Straßen bewegen

moin moin, ich frage mich, was die ganze diskussion soll?!!!
der ts hat doch eine einfache frage gestellt. er wollte nur wissen, ob er bei eis und schnee mit seinem sommerbereiften ww durch den tüv kommt. von streckefahren war doch überhaupt nicht die rede. auf dem kurzen weg zum tüv, bei geräumter strasse, wird ihm ja nun nicht gleich sonstwas passieren.
wenn das fahrzeug technisch i.o. ist kriegt er natürlich seinen tüvstempel.
gruß horst

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Zitat:

Original geschrieben von howi48


moin moin, ich frage mich, was die ganze diskussion soll?!!!.... wenn das fahrzeug technisch i.o. ist kriegt er natürlich seinen tüvstempel.

Jau - das wurde doch bereits mit dem ersten Antwortposting auch richtig und vollständig beantwortet.

Dem TE war damit perfekt gedient - da schaden doch Anschlussdiskussionen nicht.

Zitat:

wird ihm ja nun nicht gleich sonstwas passieren.

Unfälle "passieren" bekanntlich nicht, sondern werden gemacht. Oder "der Teufel ist ein Eichhörnchen". Aber richtig: Die Prüftstelle (z. B. der TÜV) ist weder Ordnungsamt noch Polizei.

Zitat:

Dem TE war damit perfekt gedient - da schaden doch Anschlussdiskussionen nicht.

Natürlich schaden Anschlußdiskussionen nicht, sie schaden nie - vorausgesetzt natürlich, es werden da nicht wie hier Oberlehrer aktiv und labern ihren Schei.. runter. Da wir hier nicht im alten Rom sind (zum Glück!) und diese Leute nicht Cato sind, würde ich es echt geniessen, wenn man dieses sinnfreie Gelabber mal weg lassen könnte. Leider geht es aber wohl nicht ohne, da diese diversen Leute dann ja überhaupt nichts mehr bei zu tragen hätten...

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza



Lkw u. Omnibusse benötigen nur auf der Antriebsachse. Das mal schnell in Kurzform. Motorräder sind KFZ. benötigen also M+S Reifen.

Wie ist LKW definiert?

Nicht das man bei einem als LKW zugelassenen und besteuerten VW Bus oder Pickup nur auf der Antriebsachse Winterräder aufziehen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea



Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza



Lkw u. Omnibusse benötigen nur auf der Antriebsachse. Das mal schnell in Kurzform. Motorräder sind KFZ. benötigen also M+S Reifen.
Wie ist LKW definiert?

Nicht das man bei einem als LKW zugelassenen und besteuerten VW Bus oder Pickup nur auf der Antriebsachse Winterräder aufziehen muss.

lkw bezieht sich immer auf

über

3,5to

darunter an allen vier/sechs räder m+s

gruß transe 79

Zitat:

Original geschrieben von transe79



Zitat:

Original geschrieben von Tanea


Wie ist LKW definiert?

Nicht das man bei einem als LKW zugelassenen und besteuerten VW Bus oder Pickup nur auf der Antriebsachse Winterräder aufziehen muss.

lkw bezieht sich immer auf über 3,5to
darunter an allen vier/sechs räder m+s

gruß transe 79

Gibt es das belegt?

Hallo, ganz so einfach ist das nicht.
ich werde das aus der STVZO Ankage XXIX kopieren wenn es klappt:

außer dem Fahrersitz.

Klasse M2: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.

2. Klasse N: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.

Klasse N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

Klasse N2: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.

Klasse N3: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.
Infrage kommen M2,M3,N2,N3 außer der Angabe Kfz. diese hier aufgezählten.
Anhänger also nicht, nach neuerer Lesart gehören Gqnzjahresreifen auch zu M+S Reifen. Das muss ich aber noch eimal checken.

Hallo, ich habe eben die gesamte EG-Richtlinie durchgelesen.
Auch die Stvo bestimmt -KFZ und ihre Anhänger-. Wichtig ist das M+S Kennmerkmal.
Ich muss meine Äußerung von Gestern zurücknehmen.
Tut mir leid.
Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Auch die Stvo bestimmt -KFZ und ihre Anhänger.

So ganz genau weiß ich nicht, was du meinst. StVO § 2 3a. definiert die M&S-Pflicht für

KRAFT

fahrzeuge (ausdrücklich nicht für Anhänger) und verweist lediglich auf eine Definition "M&S"

"darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die ... Richtlinie... über Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern... erfüllen (M+S-Reifen)". Die Richtlinie heißt nun einfach mal so.

Beides nicht verwechseln! Von berufenem Munde (z. B. Autoklubs und -verbände) habe ich bisher keine einzige anders lautende Interpretation gelesen.

Allenfalls - wie auch hier - undeutliche, verwaschene Vermischungen von "Empfehlungen", möglichen versicherungsrechtlichen Auswirkungen und der Auflage der StVO.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


Hallo, ich habe eben die gesamte EG-Richtlinie durchgelesen.
Auch die Stvo bestimmt -KFZ und ihre Anhänger-. Wichtig ist das M+S Kennmerkmal.
Ich muss meine Äußerung von Gestern zurücknehmen.
Tut mir leid.
Gruß.

Hallo,

bitte stell doch mal die entsprechenden Links ein.

Liebe Grüße
Herbert

Kannst du leicht ergoogeln.
Das ist eine Norm, welche u. a. regelt, welche Bezeichnungen für welche Reifenart zu verwenden ist, wie Reifen zu beschriften sind etc. Und weil sie das "Schnellflocken-Symbol" nicht enthält bzw. nicht definiert, konnte die StOV auch nicht darauf abheben.

Es gibt GEsetzte und es gibt Rechtssprechung. Laut Gesetzt benötigen Kraftfahrzeuge unter 3,5t bei entsprechenden Winterverhältnissen an allen Achsen Reifen mit dem M+S Symbol. Hat jetzt irgendjemand etwas darüber gefunden das der Anhänger nach Ankuppeln zum Kraftfahrzeug gehört und/oder ein Aktenzeichen entsprechnder Rechtssprechung das den so wäre?

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