Winterreifen sind keine Pflicht mehr

Eben in den Nachrichten. Gericht kippt die bisherige Verordnung.

Jetzt sind die Verkehrsminister der Länder dafür verantwortlich Werte für Schneehöhengrenzen, Temperaturgrenzen und Ähnliches fest zu legen.

Strafen dürfen erst mal nicht mehr verteilt werden, wenn man mit Sommerrefen unterwegs ist.

Gab zwar die Pflicht nie als solche definiert, sondern nur die Verpflichtung zur geeigneten Ausrüstung aber was solls.

Eigenverantwortung (und Verantwortung für Andere) sollte aber nach wie vor für jeden an erster Stelle liegen

Beste Antwort im Thema

Dadurch ändert sich zumindest für mich nichts. Ob Pflicht oder nicht, ich halte eine angepasste Winterausrüstung (insbesondere Winterreifen) für absolut notwendig. Dies auch deswegen, weil Winterreifen ab einem bestimmten Temperaturniveau (auch ohne Schnee und Eis) einfach besser sind. Meine Sicherheit ist mir einfach wichtig.

Wer nicht dafür das Geld erübrigen kann/will, sollte in dieser Zeit besser zu Hause bleiben und nicht dadurch sich selbst und andere gefährden.

P.S.: Richtig yo-chi, die Versicherungen werden sich sicher nicht durch diese geänderte Regelung beeindrucken lassen und ggf. von einfacher bis schwerer Fahrlässigkeit ausgehen, wenn es durch ungeeignete Bereifung zum Unfall kommt.

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Hier ist es 'bei der ersten Schneeflocke' eigentlich schon zu spät - die Reifenhändler sind im Moment hoffnungslos ausgebucht, und wenn man im Schwarzwald unterwegs ist, dann hat man ein Problem, wenn man sich nicht früher gekümmert hat. Hoffentlich bin ich nächstes Jahr nicht schon wieder so dröselig. 😉

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


"Egoistisch" wäre es, wenn mir die Strafe zugute kommen würde. Tatsächlich habe ich aber nichts davon, wenn ein Winterreifenverweigerer bestraft wird.

Dann lassen wir die Strafe weg.

Opportunitätsprinzip, durch das Liegenbleiben hat er schon genug Ärger am Hals, da machen 10 Euro den Kohl auch nicht fett.

Können wir uns darauf einigen?

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq



Zitat:

- zwischen Winter und winterlichen Straßenverhältnissen ist ein massiver Unterschied.

Aber das eine kommt nunmal mit dem anderen. Mal mehr, mal weniger

... und je nach Gegend oft überhaupt nicht.

Zitat:

, aber damit rechnen musst Du immer (siehe letztes Jahr).

"Rechnen" ist doch nicht kaufen.

Zitat:

Und das "Problem" an winterlichen Straßenverhältnissen ist nunmal, dass sie gerne abrupt und ohne große Vorlaufzeit kommen.

Aber sie müssen auch erst vorhanden sein.

Zitat:

Wie willst Du da denn vernünftig gewappnet sein, wenn nicht mit Winterreifen?

- Taxi

- ÖPNV

- laufen

- Hotel

- Nachbar / Fahrgemeinschaft

- Zweitwagen mit Winterreifen

- ...

Es gibt viele mögliche Varianten, mit denen man "gewappnet" ist, und niemanden behindert ohne gleich Winterreifen an jedem Fahrzeug zu benötigen.

Zitat:

Ja und? Mit "winterlichen Verhältnissen" musst Du aber nunmal immer rechnen, siehe oben. Denn die Überlegenheit des Sommerreifens hilft Dir bei plötzlich einsetzendem Schneefall nichts.

Es gibt viele Dinge, die man bei einer Notwendigkeit benötigt, nicht hat und trotzdem völlig problemlos ohne Behinderung oder Gefährdung anderer auch anders lösen kann.

Wie wäre es denn mit einem Gesetz für Standheizung und dessen Nutzung, da viele nicht ihr Fahrzeug komplett vom Schnee frei fegen oder auch eine kleine Schießscharte freikratzen?

Wie wäre es denn mit einem Gesetz mit Allradantrieb, das ist doch dann das maximale an Sicherheit und Rücksichtnahme gegenüber anderen an Steigungen. Technisch verfügbar, Mehrverbrauch und Kosten hat man bei Winterreifen auch.

Wozu nur der kleine Schritt, sollte man es dann gleich richtig machen, ab in den Graben mit den Fronttrieblern, die sich schon wichtig fühlen, weil sie Winterreifen haben?

Zitat:

Deshalb bist Du mit Sommerreifen stets potentiell gefährdet, von winterlichen Bedinungen "überrascht" zu werden.

Ja, aber das ist ausschließlich mein Problem mit dem ich dann klarkommen und regeln muss.

Dass ich dann andere behindere oder gefährde, ist eine reine Unterstellung.

Wie soll man mit einem Subaru und Sperren an allen drei Verteilergetrieben mit Winterreifen jemanden behindern, bisher haben mich immer die anderen an vernünftigem Vorankommen gehindert.

Solche Fronttriebler, die glauben nur weil sie Winterreifen haben, gleich was Wichtiges zu sein.

Zitat:

Was soll der Schwachsinn? Willst Du mich jetzt in eine rechte Ecke stellen,

😕

Agitation war keine Erfindung von rechts und die hatten dies auch nie als Einzige benutzt. Ein wenig platt, dieses mit "rechts" aus der Tasche zu ziehen.

Zitat:

Jemanden beiseite zu schieben, der am Berg festhängt, schützt sowohl ihn als auch die anderen Verkehrsteilnehmer.

Was machst Du eigentlich bei jemanden, der nicht den Berg hoch kommt und Winterreifen hat?

Zitat:

Zitat:

Der Großteil der restlichen 20% fährt mit Winterreifen bei winterlichen Bedingungen, aber nicht weil es Winter ist.

Schön wärs... dann bräuchten wir nämlich kein Gesetz...

Weil ein Gesetz den Unterschied macht, ich denke es sind die Winterreifen?

Nur so als Denkhilfe:
Wir hatten dieses Gesetz die letzten Jahre gehabt.

Somit sind Deine angeblichen Erlebnisse keine Erlebnisse der letzten Jahre - da ja ein Gesetz etwas ändert - sondern nur Befürchtungen, was alles passieren könnte, weil jetzt dieses Gesetz weg ist?

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


weil wieder mal Gott und die Welt bei der ersten Schneeflocke draufkommt das Winter sein könnte

Das kommt für viele genauso überraschend wie Weihnachten, da sind auch noch mindestens 4 Monate hin.

Man wird im Winter doch nur von den Blauen bestraft, wenn in Verbindung mit Sommerreifen wirklich Schnee liegt, wo ist das Problem?

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Klingt ganz vernünftig. Gestört hat die Richter das Folgende:
"Anhand des reinen Wortlauts des § 2 Abs. 3 a S. 1 und 2 StVO kann der Fahrer eines Kraftwagens nicht erkennen, was von ihm verlangt wird."

Denn die Regelung mit ihrer "„an die Wetterverhältnisse angepassten, geeigneten Bereifung“ nennt keine konkrete Bereifung für jeweils genau bezeichnete Wetterverhältnisse."
"Einigkeit besteht nur in der Annahme, dass § 2 Abs. 3 a S. 1 und 2 StVO keine generelle Winterreifenpflicht in den Wintermonaten normiert."

Hat also der Richter erkannt der einige deutsche Autofahrer zu dumm sind um zu kapieren das man auf Schnee und Eis WR benötigt? Oder suchte er sich ein Schlupfloch um selbst unbehelligt mit SR durch den Winter rutschen zu können?
Eigendlich ist klar was man vom Fahrer erwartet,immerhin will der Erwachsen sein und man sollte eine gewisse Intelligenz voraussetzen können.

So einfach ist es nicht. Nach dem Urteil konnte der Fahrer nur nicht für das Fahren mit ungeeigneter Bereifung zu einem Bußgeld verdonnert werden, da ungeeignete Bereifung nicht definiert ist. Sehr wohl wurde aber das Bußgeld und die Eintragung in FL durch die unangepaßte Geschwindigkeit gefestigt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Das keine generelle WR Pflicht verhängt wurde kam denen zugute die ihr Schätzchen im Winter eh nur dann bewegten wenn garantiert kein Schnee  oder Eis drohte. Aber wer alltäglich fährt weiss was zu tun ist,seine Bereifung auf die schlechtesten zu erwartenden Bedingungen auszulegen und das erfordert im Winter oh Wunder Winterreifen.

Deswegen handhaben wir das bei drei Autos auf drei unterschiedliche Weisen:

Eines bekommt wintertaugliche Reifen, sobald Schnee oder Frost droht, auf den können wir notfalls komplett ausweichen, das bedeutet dann nur weniger Freizeitfahrten und wir müssen uns bei Terminen uns so etwas abstimmen. Ist aber durchaus machbar, wenn das Wetter wintertaugliche Reifen nahelegt.

Eines bleibt erst einmal auf Sommerreifen und es wird dann nach Bedarf entschieden, ob der Wagen Winterreifen bekommt, z.B. wenn doch mal beide Alltagsautos wirklich gebraucht werden und/oder die Terminabstimmung zu unkomfortabel wird.

Und eines bleibt auf Sommerreifen, weil es Bedingungen, die wintertaugliche Bereifung erfordern, niemals zu Gesicht bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


@meehster
Letzten Winter hat man deutlich gesehen das auch auf topfebenem Gelände WR nicht Verkehrt sind,auch wenn die Strassen in der Regel geräumt sind kann man nicht verhindern das sie immer wieder mal zugeweht werden und dann ist gute Traktion bitter nötig.

Was glaubst, warum ich wintertaugliche Reifen habe? Sobald ein Umstecken sinnvoll ist, wird umgesteckt.

Für alle, die den Einwand mit Reifenhändlern haben wollen: Ein Reifenhändler hat damit nur so viel zu tun, daß ich die Reifen im Jahre 2008 bei einem gekauft und auf die Felgen aufziehen lassen habe.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq



Zitat:

Die Bremer Schweiz hat welche von bis zu 35 Metern (!) Höhe.

So wie hier in Bremen sieht es bei uns z.B. in DA auch aus. Bei solchen Mini-Steigungen reicht schon ein Sommerreifenrocker aus, um einen handfesten Stau zu verursachen. Sehe ich leider jeden Winter...

Das ist die Hochstraße über dem Breitenweg in Bremen und immer noch 90 km von hier weg.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Dann lassen wir die Strafe weg.

Dann fehlt aber der Lerneffekt. Manche brauchen den, und da schließe ich mich nicht aus.

Zitat:

... und je nach Gegend oft überhaupt nicht.

Spätestens seit Daisy dürfte wieder ganz Deutschland wissen, was Schnee ist 😉

Zitat:

Aber sie müssen auch erst vorhanden sein.

Siehe oben.

Zitat:

- Taxi
Es gibt viele mögliche Varianten, mit denen man "gewappnet" ist, und niemanden behindert ohne gleich Winterreifen an jedem Fahrzeug zu benötigen.

Ich glaube, wir mißverstehen uns. Ich fordere nicht "Winterreifen an jedem Fahrzeug". Ich will bei Schnee und Eis einfach nur niemanden mit Sommerreifen auf der Straße sehen. Wenn dazu eine situative Regelung reicht, soll mir das recht sein.

Zitat:

Wie wäre es denn mit einem Gesetz für Standheizung und dessen Nutzung, da viele nicht ihr Fahrzeug komplett vom Schnee frei fegen oder auch eine kleine Schießscharte freikratzen?

Da sprichst Du ein anderes Thema an. Auch hier ein Beispiel, dass es mit Vernunft nicht immer weit her ist.

Zitat:

Dass ich dann andere behindere oder gefährde, ist eine reine Unterstellung.

Nein, bei Schnee und Eis nicht. Dein Bremsweg verdoppelt sich, die kleinste Steigung wird zum unüberwindbaren Hindernis.

Zitat:

Agitation war keine Erfindung von rechts und die hatten dies auch nie als Einzige benutzt. Ein wenig platt, dieses mit "rechts" aus der Tasche zu ziehen.

Deine Anspielung war schon sonnenklar, keine Chance das jetzt geradebiegen zu wollen..

Zitat:

Was machst Du eigentlich bei jemanden, der nicht den Berg hoch kommt und Winterreifen hat?

Ebenso beiseite schieben. Auch er ist im Falle einer Weiterfahrt gefährdet.

Zitat:

Wir hatten dieses Gesetz die letzten Jahre gehabt.

Korrekt, aber es wurde zu lasch bestraft und verfolgt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Zitat:

Laut StVO §2 Absatz 3a ist die Ausrüstung "an die ... Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung ..." - Damit kann man im Grunde ebenso unter diese Regelung fallen, wenn man im Sommer wegen Winterreifen einen Unfall verursacht - ebenfalls ungeeignete Bereifung.

Deine Interpretation, hat sich aber bisher weder das BMV noch ein ein Gericht gefunden, das dies auch so sieht.

Da genau diese "geeignete Bereifung" wegen fehlender Definition von dem "geeignet" abgeschossen wurde, ist das ohnehin albern.

Ich würde sagen beide Aussagen sind richtig. Winterreifen waren aufgrund dieser Regelung im Sommer ungeeignet und wurden geahndet. Da dies genauso vom Gesetzgeber gedacht war zeigen die Flyer des Bundesverkehrsministeriums (Sommerreifen im Sommer, Winterreifen im Winter), die nach der Einführung des Absatzes 3a im §2 StVO verteilt worden sind.

Aber selbst für Winterreifen im Sommer gilt: zu unbestimmt.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


So, und was machst Du im konkreten Fall? Mal schnell zum Reifendealer fahren? Die Winterreifen immer im Kofferraum lassen?

Mir stellt sich die Frage nicht, ich habe ja wintertaugliche Reifen aufgezogen. Allgemein ist die Frage aber berechtigt. Denn die Regelung wäre in Kurzform:

Anderes Wetter, andere Reifen! Winterreifen vorgeschrieben bei Winterwetter, also Schnee und Eis.

Gibt es bei einer längeren Fahrt erst Nässe bei über deutlich null Grad, dann Schnee im Mittelgebirge, dann müsste man die Reifen dem Wetter anpassen. Das wäre dann ja Vorschrift. Also rechts ran, und den vierteiligen Wechsel-Reifensatz auf dem Standstreifen aus dem Kofferraum holen, notfalls mehrmals pro Fahrt. So wird es bestimmt NICHT kommen.

Zitat:

Warum denn "ungeeignet"? Selbst wenn der Bremsweg mit einem WR eine Wagenlänge länger ist als mit einem (neuen) Sommerreifen, ist er genau so lang wie mit einem alten, abgefahrenen Sommerreifen.

Alte, abgefahrene Sommerreifen sind aber nicht pflichtweise als Unfallursache aufgezogen, Winterreifen wären es dann schon.

Ein Kind läuft im November oder März auf die nasse Fahrbahn, ein Autofahrer ist mit Winterreifen unterwegs und bremst sofort, kommt aber nicht rechtzeitig zum Stehen. Er sagt, dass er normalerweise unter den Bedingungen seine guten Sommerreifen genutzt hätte, aber Winterreifen seien ihm leider vorgeschrieben worden. Der Gutachter stellt fest, dass eine Wagenlänge ausgereicht hätte, um den Unfall zu verhindern. Zu solchen oder ähnlichen Unfällen wird es kommen, und mit ihnen kommt dann das Ende einer datumsabhängigen Winterreifenpflicht, falls diese eingeführt wird.

Solche Unfälle werden zwar auch passieren, wenn Autofahrer selbst bei der Reifenwahl entscheiden dürfen, wie früher. Dann aber geschehen die Unfälle nicht staatlich erzwungen "nach Vorschrift" , sondern innerhalb eines Ermessensspielraumes. Stellt sich im Einzelfall heraus, dass dem Fahrer kein Vorwurf zu machen ist, dann bleibt er unbehelligt. Er hat sich im November oder März für Winterreifen entschieden, aus vertretbaren Gründen. Weil bei trockenener oder nasser Fahrbahn auch Sommerreifen vertretbar wären, wäre er ebenfalls nicht zu belangen. Bei abgefahrenen Reifen aber sehr wohl, denn die Profiltiefe lässt sich genau und einfach regeln.

MfG, Tazio

Lassen wir das taktische Blabla, Ziel erreicht, man musste Dich nur ausreichend ablenken:

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq



Zitat:

Wir hatten dieses Gesetz die letzten Jahre gehabt.

Korrekt, aber es wurde zu lasch bestraft und verfolgt.

Bingo.

Damit dann doch, was Du noch wenig höher ganz massiv bestritten hast, Dir geht es doch nur um eine ordentliche Strafe. Das zugehörige Gesetz ist nur Mittel, um die Leute dann bestrafen zu können.

Aber dann auch bitte nur eine möglichst knallige Strafe bei den Dingen, die Du selber erfüllst. Weitere Dinge, die zwar der hier ständig gepredigten Sicherheit deutlich mehr dienen als WR sind "ein anderes Thema" oder es wird wie beim Allrad freundlich drüberweg geschwiegen.

Egoismus dürfte auch klar sein, wenn Du alles in den Graben schieben willst, was Dich auch nur irgendwie behindern könnte. Anderen helfen, gerade weil aufgrund einer technischen Ausrüstung ("Überlegenheit"😉 das Helfen kein Problem wäre, kommt Dir nicht mal ansatzweise in den Sinn.

Du bist ein Held.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


... und mit ihnen kommt dann das Ende einer datumsabhängigen Winterreifenpflicht, falls diese eingeführt wird

Diese Klippe ist bereits in der aktuellen Vorlage umschifft (schön zu lesen, wie hier die aktivsten Protagonisten tatsächlich über das Thema und dessen Entwicklung informiert sind), wie auch dann eine tatsächliche Sommerreifenpflicht kommen wird.

Irgendwann.

Nach dem derzeitigen Formulierungsvorschlag kommt eine
- Nutzungserlaubnis für Winterreifen im Zeitraum vom 1.10. bis 30.4. des Folgejahres,

- mit einer Nutzungspflicht beim Fahren, wenn Neuschnee, Schnee, Schneemasch oder frostbedingte Glätte auf der Fahrbahn vorhanden ist.

- Winterreifen dürfen nur dann außerhalb dieses Erlaubniszeitraums gefahren werden, wenn derartige Fahrbahnverhältnisse auch im üblichen Nutzungsbereich des Fahrzeugs vorliegen.

Eigentlich schon ganz ordentlich, wenn nur eine klare Definition für "Winterreifen" gefunden werden könnte.

Derzeit hangelt sich der Hr. Verkehrsminister mit ständigen Verschiebungen von einem Mittwoch zum Nächsten (Regierungssitzung, die das beschließen könnte), nur fehlt ihm trotz seiner vollmundigen Ankündigung eines neuen und sofortigen Gesetzes eine vernünftig nachvollziehbare und gesetzfähige Lösung für den Begriff "Winterreifen".

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Ich will bei Schnee und Eis einfach nur niemanden mit Sommerreifen auf der Straße sehen. Wenn dazu eine situative Regelung reicht, soll mir das recht sein.

AAARGGH! Wir hatten seit 2006 eine vage situative Regelung. Aber die ist verfassungswidrig. Wenn man daraus eine datumsbezogene Regelung macht, dann wird es eine starre Regelung, also ohne Rücksicht auf die einzelne Situation. Wenn man daraus eine konkret wetterbezogene Regelung macht, Winterreifen mit Schneeflockensymbol bei Schnee und Eis, dann wären Sommerreifen bei trockener Fahrbahn und Nässe folglich erlaubt bis empfehlenswert. Man müsste aber Winterreifen im Kofferraum dabei haben oder auch unterwegs sofort welche kaufen, falls das Wetter zu Schnee wechselt.

Habe mir mal überlegt, warum ausgerechnet dieser pensionierte OLG-Richter die Winterreifenpflicht für tot erklärt hat. Aber der Mann hat Recht, wenn man es zu Ende denkt. Es lässt sich einfach nicht mit einer Pflicht regeln, kapiert das doch! Wer eine Winterreifenpflicht formulieren kann, die der Praxis gerecht wird und die auch vor Gericht Bestand haben wird, verdient Respekt.

MfG, Tazio

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Diese Klippe ist bereits in der aktuellen Vorlage umschifft (schön zu lesen, wie hier die aktivsten Protagonisten tatsächlich über das Thema und dessen Entwicklung informiert sind), wie auch dann eine tatsächliche Sommerreifenpflicht kommen wird.

Welche Klippe ist da umschifft?

"- Nutzungserlaubnis für Winterreifen im Zeitraum vom 1.10. bis 30.4. des Folgejahres,"

Nicht neu, erlaubt waren Winterreifen im genannten Zeitraum auch bisher.

"- mit einer Nutzungspflicht beim Fahren, wenn Neuschnee, Schnee, Schneemasch oder frostbedingte Glätte auf der Fahrbahn vorhanden ist."

Und bei anderen Wetterverhältnissen? Dann sind Sommerreifen sicherer. Das bringt uns wieder zu den Beispielen mit dem Kinder-/Bremsweg-Unfall und dem Wechselsatz von Sommer- und Winterreifen im Kofferraum.

"- Winterreifen dürfen nur dann außerhalb dieses Erlaubniszeitraums gefahren werden, wenn derartige Fahrbahnverhältnisse auch im üblichen Nutzungsbereich des Fahrzeugs vorliegen."

Damit sichert man die Regelung gegen Wintereinbrüche im Mai oder September ab und verbietet Winterreifen im Hochsommer.

Diesem Entwurf, falls er umgesetzt wird, blüht das gleiche Schicksal wie der gekippten situativen Regelung. Jemand wird dagegen klagen, schlimmstenfalls in Folge eines schweren Unfalls, und dann ist das Ding vom Tisch.

Mal ganz abgesehen von der ungeklärten Frage, was ein Winterreifen ist.

Das derzeitige Dilemma hat die Polizei Bayern unfreiwillig auf den Punkt gebracht:
"Ohne geeignete Reifen darf mit dem Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden."
Weiter unten:
"Die Straßenverkehrsordnung legt dabei nicht fest, welcher Reifen geeignet ist."

MfG, Tazio

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


"- Nutzungserlaubnis für Winterreifen im Zeitraum vom 1.10. bis 30.4. des Folgejahres,"

Nicht neu, erlaubt waren Winterreifen im genannten Zeitraum auch bisher.

Tatsächlich so schwer?

Wenn WR nur in diesem Zeitraum erlaubt sind, ...

Zitat:

"- mit einer Nutzungspflicht beim Fahren, wenn Neuschnee, Schnee, Schneemasch oder frostbedingte Glätte auf der Fahrbahn vorhanden ist."

Und bei anderen Wetterverhältnissen? Dann sind Sommerreifen sicherer. Das bringt uns wieder zu den Beispielen mit dem Kinder-/Bremsweg-Unfall und dem Wechselsatz von Sommer- und Winterreifen im Kofferraum.

Woher nimmst Du die Wechselnotwendigkeit?

Insbesondere, wenn eine klare Nutzungserlaubnis für WR in den Wintermonaten dann noch zusätzlich existiert.

Insbesondere, weil das "geeignete Reifen" weggefallen ist?

Du fährst einen zulässigen Reifen, wie ein Sommerreifen im Sommer mit 2 mm Restprofil auch zulässig ist, obwohl es was besseres geben mag.

Zitat:

"- Winterreifen dürfen nur dann außerhalb dieses Erlaubniszeitraums gefahren werden, wenn derartige Fahrbahnverhältnisse auch im üblichen Nutzungsbereich des Fahrzeugs vorliegen."

Damit sichert man die Regelung gegen Wintereinbrüche im Mai oder September ab und verbietet Winterreifen im Hochsommer.

Weder das Eine, noch das Andere.

Es geht nicht um den Wintereinbruch im Mai, sondern um ein Fahrzeug, was üblicherweise im "Sommer" auch auf derartige Straßenverhältnisse unterwegs ist, der Förster im Alpenraum, aber nicht der Bürosachbearbeiter in Hamburg.

Das Winterreifenverbot kommt aus der kalendarischen Nutzungserlaubnis im "Winter".

Zitat:

Diesem Entwurf, falls er umgesetzt wird, blüht das gleiche Schicksal wie der gekippten situativen Regelung. Jemand wird dagegen klagen, schlimmstenfalls in Folge eines schweren Unfalls, und dann ist das Ding vom Tisch.

und mit welcher Begründung?

Zitat:

"Ohne geeignete Reifen darf mit dem Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden."
Weiter unten:
"Die Straßenverkehrsordnung legt dabei nicht fest, welcher Reifen geeignet ist."

Richtig, das Problem in der Gesetzgebung ist der Reifen, aber nicht das situative oder kalendarische, das war es auch jetzt nicht und wurde auch nicht vom OLG bemängelt.

"Grenzwertig weich" waren die "winterlichen Bedingungen", das ist durch Definition abgearbeitet und "komplett zu weich" war das "geeignete Bereifung", das ist durch die klare Angabe mit "Winterreifen" gegeben.

Es fehlt nur noch die Definition von diesem "Winterreifen".

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Ein Kind läuft im November oder März auf die nasse Fahrbahn, ein Autofahrer ist mit Winterreifen unterwegs und bremst sofort, kommt aber nicht rechtzeitig zum Stehen. Er sagt, dass er normalerweise unter den Bedingungen seine guten Sommerreifen genutzt hätte, aber Winterreifen seien ihm leider vorgeschrieben worden.

Behaupten kann er das. Aber nicht beweisen. Schließlich ändert sich auch der Bremsweg seiner "guten Sommerreifen" mit Abnutzung, Temperatur, Straßenzustand etc. Um seine Behauptung zu beweisen, müßtest Du den Unfall unter absolut identischen Bedingungen und Sommerbereifung wiederholen.

Außerdem könnte ich die gleiche Begründung für neue vs. abgefahrene Reifen anwenden. Wenn ich einen solchen Unfall verursache könnte ich ja sagen "Hmm, aber da ist der Gesetzgeber schuld. Er lässt mich ja mit 1.6mm Restprofil rumfahren, mit 4mm hätte ich den Unfall vermieden." Meinst Du, mit so einem Urteil ließe sich dann die Mindestprofiltiefe "kippen"? 🙄

Zitat:

Der Gutachter stellt fest, dass eine Wagenlänge ausgereicht hätte, um den Unfall zu verhindern.

Siehe oben.

Zitat:

Und bei anderen Wetterverhältnissen? Dann sind Sommerreifen sicherer.

Das "sicherer"-Argument wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger, da es sich nur auf den Neuzustand bezieht. Wenn Du SR mit 2mm Restprofil vs. WR mit 4mm Restprofil vergleichst, ist ein SR nicht mehr "sicherer". Und auch bezgl. juristischer Anwendbarkeit kannst Du es in der Pfeife rauchen. Denn auf die Spitze gebracht würde das bedeuten, dass Du immer den Testsieger (welchen überhaupt) in absolutem Neuzustand fahren müßtest. Denn mit jedem mm Verschleiß wird dein Sommerreifen unsicherer und bewegt sich Richtung abgefahrener (=4mm Restprofil!) Winterreifen...

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Damit dann doch, was Du noch wenig höher ganz massiv bestritten hast, Dir geht es doch nur um eine ordentliche Strafe.

Nein, mir geht es darum, dass endlich auch die letzten Winterreifenverweigerer bei Schnee und Eis von der Straße verschwinden. Vernünftige Apelle reichen nicht aus (siehe dieser Thread), also hilft offensichtlich nur der Zwang durch ein Gesetz. Denn das vergisst Du immer wieder: Wir diskutieren hier ja nur über ein solches Gesetz und evtl. Strafen, weil etwa ca. 10-20% aller Autofahrer gegen alle Vernunft es doch immer wieder versuchen, bei Schnee und Eis mit Sommerreifen zu fahren.

Zitat:

Egoismus dürfte auch klar sein, wenn Du alles in den Graben schieben willst, was Dich auch nur irgendwie behindern könnte. Anderen helfen, gerade weil aufgrund einer technischen Ausrüstung ("Überlegenheit"😉 das Helfen kein Problem wäre, kommt Dir nicht mal ansatzweise in den Sinn.

Erstens sprach ich nicht von "in den Graben schieben" sondern "zur Seite schieben". Es reicht völlig, wenn das blockierende Fahrzeug am Fahrbahnrand steht.

Zweitens helfe ich dem festhängenden Fahrzeug nicht, wenn ich es anschiebe, im Gegenteil: Ich gefährde ihn dadurch, denn sein Fahrzeug bietet in dieser Situation nicht die notwendige Traktion, um die Fahrt sicher fortsetzen zu können.

Drittens befindet sich das festhängende Fahrzeug ja nicht in einer Notsituation in dem Sinne, dass das Ereignis völlig unvermeidbar war, sondern in einer Situation, die der Fahrer vollumfänglich selbst zu verantworten hat. Denn wie wir hier in diesem Thread gelernt haben, fahren die Winterreifenverweigerer ja "bewusst" und "aus Sicherheitsgründen" mit Sommerreifen im Winter. Deshalb hat er am Straßenrand beim Warten auf Räumfahrzeug oder Abschleppdienst genügend Zeit, um ausgiebig darüber nachzudenken, wie er eine solche Situation zukünftig vermeidet.

Und um das mit dem "helfen" mal ein bisschen plakativer zu machen: Wenn jemand Schlittschuh läuft und im Eis einbricht, dann helfe ich ihm, indem ich ihn aus dem Eisloch ziehe und zum rettenden Ufer zurückbringe. Ihn nur aus dem Loch zu ziehen und dann weiter Schlittschuh laufen zu lassen (=das Pendant zum Anschieben), wäre viel zu gefährlich.

Zitat:

Du bist ein Held.

...und wenn ich keine Argumente mehr habe, setze ich einfach auf billige Polemik 🙄

Zitat:

Nach dem derzeitigen Formulierungsvorschlag kommt eine

- Nutzungserlaubnis für Winterreifen im Zeitraum vom 1.10. bis 30.4. des Folgejahres,
- mit einer Nutzungspflicht beim Fahren, wenn Neuschnee, Schnee, Schneemasch oder frostbedingte Glätte auf der Fahrbahn vorhanden ist.
- Winterreifen dürfen nur dann außerhalb dieses Erlaubniszeitraums gefahren werden, wenn derartige Fahrbahnverhältnisse auch im üblichen Nutzungsbereich des Fahrzeugs vorliegen.

Eigentlich schon ganz ordentlich, wenn nur eine klare Definition für "Winterreifen" gefunden werden könnte

Finde ich auch. So eine Verordnung wäre für alle Seiten fair, denn es würde niemand auf WR gezwungen, die Nutzung solcher auf Schnee und Eis wäre aber untersagt. Fände ich völlig in Ordnung.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


So eine Verordnung wäre für alle Seiten fair, denn es würde niemand auf WR gezwungen, die Nutzung solcher auf Schnee und Eis wäre aber untersagt. Fände ich völlig in Ordnung.

Wenn Du erst mal richtig in Fahrt bist, dann gibt es auch kein Halten mehr. 😁

Und dass Agitation etwas mit rechter Ecke zu tun hat, war auch ein ganz besonderer Kenntnisnachweis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Agitation

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