Winterreifen sind keine Pflicht mehr
Eben in den Nachrichten. Gericht kippt die bisherige Verordnung.
Jetzt sind die Verkehrsminister der Länder dafür verantwortlich Werte für Schneehöhengrenzen, Temperaturgrenzen und Ähnliches fest zu legen.
Strafen dürfen erst mal nicht mehr verteilt werden, wenn man mit Sommerrefen unterwegs ist.
Gab zwar die Pflicht nie als solche definiert, sondern nur die Verpflichtung zur geeigneten Ausrüstung aber was solls.
Eigenverantwortung (und Verantwortung für Andere) sollte aber nach wie vor für jeden an erster Stelle liegen
Beste Antwort im Thema
Dadurch ändert sich zumindest für mich nichts. Ob Pflicht oder nicht, ich halte eine angepasste Winterausrüstung (insbesondere Winterreifen) für absolut notwendig. Dies auch deswegen, weil Winterreifen ab einem bestimmten Temperaturniveau (auch ohne Schnee und Eis) einfach besser sind. Meine Sicherheit ist mir einfach wichtig.
Wer nicht dafür das Geld erübrigen kann/will, sollte in dieser Zeit besser zu Hause bleiben und nicht dadurch sich selbst und andere gefährden.
P.S.: Richtig yo-chi, die Versicherungen werden sich sicher nicht durch diese geänderte Regelung beeindrucken lassen und ggf. von einfacher bis schwerer Fahrlässigkeit ausgehen, wenn es durch ungeeignete Bereifung zum Unfall kommt.
609 Antworten
Vorrangiges Problem an einer gesetzlichen Winterreifenpflicht ist die Tatsache, dass es keine Definition für "Winterreifen" gibt.
Es gibt keine Richtlinien oder Prüfabläufe mit Pfahlzugkraft oder Bremswege, es gibt keine geschützten Prüfzeichen, an denen man einen "Winterreifen" erkennen kann.
Das "M+S" ist weder an Bedingungen geknüpft noch geschützt und findet sich immer mehr auch auf reinen Sommerreifen.
Das "Schneeflocke im Berg" ist zwar geschützt und muss in einer Prüfung auch bestimmte winterliche Mindest-Kriterien nachweisen, aber nur für die USA.
Ein Hersteller, der einen Winterreifen nur in Europa verkauft, lässt eher keine, sogar recht teure Klassifizierung bei den Jungs vom DOT machen. Es gibt sogar Testsieger bei Winterreifen, die haben aus diesem Grunde nicht dieses "Schneeflocke im Berg".
Selbst wenn es eine klare Winterreifenpflicht - "Man muss von O bis O" (oder wie auch immer) - gäbe, bleibt genügend Unklarheit, was denn nun ein Winterreifen ist, genauer:
Woran erkennbar, mindestens 3 Lamellen auf 2cm Ablauflänge, oder doch das "M+S" - auf so einem Chinaböller, der schon im Sommer besser nur als Blumenkübel benutzt werden sollte?
Das hat für mich wohl weniger mit grober Fahrlässigkeit zu tun. Das ist für mich Vorsatz, aber wie ich unsere Juristen hier kenne....🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das ist für mich Vorsatz, aber wie ich unsere Juristen hier kenne....🙄
"Vorsatz" ist immer ein juristisches Problem der Beweisbarkeit.
Was viele aber dann so doch ganz toll finden, denn wäre die Nachweisbarkeit kein Problem, dann müssen etwa 95% der Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsverstöße, ... verdoppelt ausgesprochen werden.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Ob das die Versicherungen genauso sehen?Bei mir in Bayern kannst sowieso vergessen mit Sommerreifen im Winter zu fahren, kommst nicht vom Fleck. 🙂
Hallo,
soweit mir bekannt ist, war und ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter für die Versicherungen nie grobe Fahrlässigkeit gewesen. Es sei denn, man fährt mit Sommerreifen auf einen schneebedeckten Passübergang und baut dann einen Unfall.
Warum ständig erzählt wird, dass man Probleme mit der Versicherung bekommt, wenn man mit SR im Winter bei Schnee einen Unfall hat, weiß ich nicht.
Nach meiner Beobachtung werden in Deutschland im Winter flächendeckend Winterreifen gefahren. Das geht sogar soweit, dass Leute ihre Sommerreifen wechseln, die fast nie im Schnee fahren oder bei Schnee bewusst ihr Auto stehen lassen. Die sind den panischen Zeitungsberichten von wegen "Wegfall des Versicherungsschutzes" schön auf den Leim gegangen. Im Gegenzug sieht man immer häufiger Fahrzeuge, die im Sommer bei über 20°C ihre Winterreifen abfahren. Super... 2 Tage Schnee, dafür aber die WR noch lange in das Frühjahr hinein fahren.
Mit verantwortungsbewussten Handeln hat das nichts mehr zu tun.
Wer die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug bei Schnee einfach mal stehen zu lassen, handelt nach meiner Meinung auch verantwortungsvoll, wenn er
a) bei Schnee mit Bus und Bahn fährt
b) ansonsten Sommerreifen
Gute Fahrt
Zweirad.Freund
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Zitat:
Original geschrieben von Zweirad.Freud
,soweit mir bekannt ist, war und ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter für die Versicherungen nie grobe Fahrlässigkeit gewesen. Es sei denn, man fährt mit Sommerreifen auf einen schneebedeckten Passübergang und baut dann einen Unfall.
Warum ständig erzählt wird, dass man Probleme mit der Versicherung bekommt, wenn man mit SR im Winter bei Schnee einen Unfall hat, weiß ich nicht.
Richtig. Deswegen habe ich ja auch geschrieben, man könnte das in die Bedingungen aufnehmen. Der letzte Satz kann schnell erklärt werden: Die Reifenhersteller brauchen Umsatz 😁 , siehe 7 Grad Märchen.
Die Winterreifenpflicht ist erstmal unwichtig. Spannend wird die Definition was ist ein Winterreifen. Wie viel Profil, M+S oder Schneeflocke, neue Vorschrift/Kennzeichnung, maximales Alter und was man sich da noch alles ausdenken kann. Bevor das nicht geklärt ist ist jede weitere Vorschrift witzlos. Aus dem Grund wurden im letzten Winter auch kaum Bußgelder verhängt, das hätte nur eine Klagewelle hervorgerufen.
Diese "Sommerreifen reichen - bei Schee lass ich das Auto stehen" sieht man jeden Winter auf´s Neue mit "ich wollte doch nur eben und war auch ganz vorsichtig". Eine Pflicht mit genauen Grenzen wie unter x°C muss jedes Fahrzeug dass am fließenden Verkehr teilnimmt mit anerkannte Winterreifen ausgerüstet sein. Auch trockene Fahrbahn wo ein Sommerreifen problemlos taugt kann bei unter 0° schnell glatt werden wenn Reif, Nebel oder etwas Niederschlag hinzukommt. Das ist ja oft das Problem mit dem Auto stehenlassen. Morgens zur Arbeit ist trocken, nach Hause läuft man dann je nach Wetter oder wie?
Was mich mal interessiert: Gibt es eigentlich für alle Busse und LKW jetzt Winterreifen ? Schließlich waren ja die LKW Blockaden auf verschneiten AB der Hauptauslöser für diesen Gummiparagraphen.
Zitat:
Original geschrieben von Zweirad.Freud
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Ob das die Versicherungen genauso sehen?Bei mir in Bayern kannst sowieso vergessen mit Sommerreifen im Winter zu fahren, kommst nicht vom Fleck. 🙂
soweit mir bekannt ist, war und ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter für die Versicherungen nie grobe Fahrlässigkeit gewesen. Es sei denn, man fährt mit Sommerreifen auf einen schneebedeckten Passübergang und baut dann einen Unfall.
Warum ständig erzählt wird, dass man Probleme mit der Versicherung bekommt, wenn man mit SR im Winter bei Schnee einen Unfall hat, weiß ich nicht.
Nach meiner Beobachtung werden in Deutschland im Winter flächendeckend Winterreifen gefahren. Das geht sogar soweit, dass Leute ihre Sommerreifen wechseln, die fast nie im Schnee fahren oder bei Schnee bewusst ihr Auto stehen lassen. Die sind den panischen Zeitungsberichten von wegen "Wegfall des Versicherungsschutzes" schön auf den Leim gegangen. Im Gegenzug sieht man immer häufiger Fahrzeuge, die im Sommer bei über 20°C ihre Winterreifen abfahren. Super... 2 Tage Schnee, dafür aber die WR noch lange in das Frühjahr hinein fahren.
Mit verantwortungsbewussten Handeln hat das nichts mehr zu tun.Wer die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug bei Schnee einfach mal stehen zu lassen, handelt nach meiner Meinung auch verantwortungsvoll, wenn er
a) bei Schnee mit Bus und Bahn fährt
b) ansonsten SommerreifenGute Fahrt
Zweirad.Freund
Zur Info:
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, handelt grob fahrlässig und die Vollkaskoversicherung muss den Schaden am "Sommerreifen-Auto" nicht erstatten. Für Schäden an anderen Fahrzeugen kommt aber die Haftpflichtversicherung auf.
(OLG Frankfurt, Az.: 3 U 186/02)
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Morgens zur Arbeit ist trocken, nach Hause läuft man dann je nach Wetter oder wie?
Es gibt da etwas, das nennt sich Wettervorhersage. Das funktioniert zwar nur mit einer bedingten Zuverlässigkeit, reicht aber für die acht Stunden Arbeitszeit, um Schneefall mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Das ist wirklich nicht so kompliziert - desshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, daß Du das nicht geregelt bekommst.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Die Winterreifenpflicht ist erstmal unwichtig. Spannend wird die Definition was ist ein Winterreifen. Wie viel Profil, M+S oder Schneeflocke, neue Vorschrift/Kennzeichnung, maximales Alter und was man sich da noch alles ausdenken kann. Bevor das nicht geklärt ist ist jede weitere Vorschrift witzlos. Aus dem Grund wurden im letzten Winter auch kaum Bußgelder verhängt, das hätte nur eine Klagewelle hervorgerufen.
Eben. Spätestens seit es Sommerreifen mit M+S-Zeichen gibt, die wegen des niedrigeren erlaubten Speedindizes ("Geiz ist geil"😉 gekauft wurden, kann man sich darauf nicht verlassen.
Letzten Winter habe ich zwei Sätze M+S-Reifen zur Entsorgung freigegeben. Beim Panda wurden die M+S-Dinger mit DOT 2509 im Oktober mit gut 7mm weggeschmissen und im Januar die auf meinem Alltagsmazda mit DOT 3107 gleich gegen meine Sommerräder getauscht, weil die Sommerräder besser hafteten. Mit den Sommerrädern kam ich nämlich die verschneite Steigung von der Garage zur Straße hoch. Die Straßen waren eh frei.
Klar ist: Solange Sommer- und Winterreien nicht eindeutig definiert sind, sind sämtliche Urteile hierzu sowieso wertlos. Die Versicherung kann mir da auch nicht ans Bein pissen, wenn ich mich darauf berufe.
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Zur Info:
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, handelt grob fahrlässig und die Vollkaskoversicherung muss den Schaden am "Sommerreifen-Auto" nicht erstatten. Für Schäden an anderen Fahrzeugen kommt aber die Haftpflichtversicherung auf.
(OLG Frankfurt, Az.: 3 U 186/02)
Ja, schönes Urteil. Hat nur keine bindende Wirkung. Wann begreifen es einige endlich mal, daß ihre schönen Urteile nur für den genannten Einzelfall gelten ? 😮
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
desshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, daß Du das nicht geregelt bekommst.
Ich bemüh mich da auch gar nicht, ohne Winterreifen ist ein NoGo da ich nahezu täglich unterwegs bin und beruflich sein muss. 😉
Die Erfahrung zeigt aber jeden Winter auf´s neue dass das mit den tollen Versprechungen "ich lass das Auto dann bei Schnee stehen" nicht sonderlich weit her ist. 🙄
Bei den Versicherungen hängt es auch noch von den AGBs ab, die Haftpflicht muss aufgrund gesetzlicher Regelungen nahezu immer zahlen. Was wann bei der Kasko ausgeschlossen wird ist eine Sache der jeweiligen Verträge. Sommerreifen auf Schnee sind aber im allgemeinen - nicht nur bei dem einen Urteil - meist als grob fahrlässig anerkannt worauf die Kaskoversicherer ihre Leistungsfreiheit berufen.
Wobei es auch da mal interessant wäre eine Klage bis zum BGH durchzuziehen was denn überhaupt ein Winterreifen ist. Ein Yang-Chi-Ming-dingsbums Billigsommerreifen der ein M+S-Logo trägt?
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, handelt grob fahrlässig und die Vollkaskoversicherung muss den Schaden am "Sommerreifen-Auto" nicht erstatten.
Bitte die Feinheiten beachten.
Nicht das Fahren ist grob fahrlässig, sondern ein Unfall mit entstandener Schaden, der ursächlich mit falscher Bereifung in Zusammenhang steht.
Interessant wäre auch mal eine Klage in umgekehrter Situation, also bei Winterreifen im Sommer.
Was ist mit den Leuten, die sowohl gesetzlich legal, wie auch versicherungsrechtlich unangetastet aus Kostengründen und (indirekter) Winterreifenpflicht im Sommer mit Winterreifen fahren.
Wenn ich mir aktuelle Vergleichstest ansehe, wo ein "falscher" Reifen immer als Vergleich mit getestet wird, dann kann man feststellen, dass selbst ein guter Winterreifen auf trockener und "warmer" Fahrbahn rund 10 Meter mehr Bremsweg aus 100 km/h aufweist, als ein durchschnittlicher Sommerreifen. Ebenso ist das Aquaplaningverhalten von Winterreifen deutlich schlechter als bei Sommerreifen.
Nimmt man nun diese (tatsächlichen) Messwerte, wann welcher Reifen (tatsächlich) besser oder (tatsächlich) schlechter ist, kommt man auf ein Ergebnis, was dieses gesetzliche "angepasst" in deutlich anderem Licht erscheinen lässt.
Soll man tatsächlich 4 oder 5 Monate mit zu 95% ungeeigneten Reifen fahren - kein Eis oder Schnee vorhanden - nur weil sie bei etwa 5% der Fahrbahnsituation tatsächliche Vorteile haben (je nach Gegend)?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Soll man tatsächlich 4 oder 5 Monate mit zu 95% ungeeigneten Reifen fahren - kein Eis oder Schnee vorhanden - nur weil sie bei etwa 5% der Fahrbahnsituation tatsächliche Vorteile haben (je nach Gegend)?
Für die Gegenden gibt es durchaus gute Ganzjahresreifen. Ansonsten müssten man auch viele Runderneuerte oder Billigreifen verbieten, so alles was mehr als 5% längeren Bremsweg als der jeweilige Testsieger hat.
Aber DA liegt das Hauptproblem: Es gibt keine vernünftigen und verbindlichen Kriterien für Reifen.