Winterreifen keine ABE laut COC?

Audi e-tron GE

Hallo,

Ich habe gerade meinen bestellten Neuwagen vom Autohaus erhalten und Winterreifen zum Aufziehen auf die vorhandenen 21" Felgen bestellt. Vorhin hat mich mein Serviceberater vom Autohaus angerufen, er kann die Winterreifen nicht montieren, denn dann verliert das Fahrzeug die ABE, weil angeblich nur 21" Sommerreifen im COC stehen und keine Winterreifen. Ich dachte, er will mich auf den Arm nehmen, aber meint er total ernst. Kann er wirklich recht haben?

Die Reifengröße und Last- und Geschwindigkeitsindex der Winterreifen sind 100% identisch mit den aktuellen Sommerreifen sowie mit der Bezeichnung im Fahrzeugschein.

Servus, Toni

47 Antworten

Schick ihm das Infoblatt von der GTÜ. Da sollte er vor Scham im Boden versinken.

D.H. vereinfacht gesagt, folgende beiden Winterreifen-Felgenkombination sind für den Etron als Winterreifenkomplettrad erlaubt:
255/50 R20 109H M+S 9.0Jx20 ET38
255/55 R19 111H M+S 8.0Jx19 ET34 (Schneeketten zulässig)

Alle anderen im COC Papier aufgeführten Reifen-Felgenkombinationen sind nur mit Sommerreifen erlaubt.

Zitat:

@opferkind schrieb am 26. September 2022 um 12:21:28 Uhr:


D.H. vereinfacht gesagt, folgende beiden Winterreifen-Felgenkombination sind für den Etron als Winterreifenkomplettrad erlaubt:
255/50 R20 109H M+S 9.0Jx20 ET38
255/55 R19 111H M+S 8.0Jx19 ET34 (Schneeketten zulässig)

Alle anderen im COC Papier aufgeführten Reifen-Felgenkombinationen sind nur mit Sommerreifen erlaubt.

Und wieso sollte ich meine 21" Originalfelgen nicht mit Winterreifen bestücken dürfen?

Hab mich hierauf bezogen. (siehe unten, oder Seite 1 des Threads)
Bin gerade auf der Suche nach Winterkompletträdern.
Ein Umziehen der Winterreifen auf meine originalen 21" Sommerfelgen habe ich auch in Betracht gezogen.
Bin mir nicht sicher, was jetzt erleubt ist und was nicht.

Zitat:

@Toni76 schrieb am 31. Dezember 2021 um 02:30:03 Uhr:


Ich habe mit meinem Audi-Autohaus gesprochen und schlussendlich hat sich folgendes ergeben:
  1. Die Montage von beliebigen Reifentypen entsprechend der in der Konformitätsbescheinigung (CoC) gelisteten Größen-/Last-/Geschwindigkeitsangaben ist rechtlich und technisch grundsätzlich zulässig und muss nicht eingetragen werden.
  2. Audi definiert unabhängig davon eine eigene Aufstellung von zulässigen Reifen bzw. Felgen, für die die explizite Typgenehmigung vorhanden ist. Die Nutzung davon abweichender Reifen bzw. Felgen bzw. Räder führt zum Garantieausschluss für das Fahrwerk.

Die Typgenehmigung für den e-tron GE umfasst exakt folgende Kombinationen:
255/50 R20 109H 9.0Jx20 ET38
255/50 R20 109H M+S 9.0Jx20 ET38
255/55 R19 111H 8.5Jx19 ET36
255/55 R19 111H M+S 8.0Jx19 ET34 (Schneeketten zulässig)
265/40 R22 106H 9.5Jx22 ET36
265/45 R21 108H 9.5Jx21 ET36

Für die 20"-Räder habe ich den Auszug aus dem technischen Bericht von Audi bzw. der EGG vorliegen, welcher laut Text im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Darin werden neben den beiden Reifentypen 255/50 R20 109H ohne/mit M+S folgende Audi-Felgen als zulässig gelistet:
4KE601025
4KE601025S
4KE601025T
4KE071490
4KE071490A

Dazu nun einige Erklärungen:
Offensichtlich existiert zu diesem auf den ersten Blick eigentlich eindeutigen Thema auch in Fachkreisen im Detail recht umfangreiche Verwirrung und Fehlinformation. Ursprung der Unklarheit waren die explizit eingetragenen 20"-Winterreifen/räder (M+S) mit der gleichen Spezifikation wie die Sommerreifen/räder, da die Eigenschaft Sommer- oder Winterreifen eigentlich unerheblich ist, und auch eine 21"- oder 22"-Felge eigentlich mit einem Winterreifen bestückt werden kann. Daraufhin ging das Autohaus aber davon aus, dass generell nur die explizit gelisteten Winterreifen montiert werden dürfen und alles andere genehmigt und im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.

Zunächst ist festzustellen, dass drei Vorschriften (im weitesten Sinne) anzuwenden sind:
  • WLTP
  • StVZO
  • Audi Garantiebedingungen

Im Rahmen des WLTP ist zur Erlangung einer Typgenehmigung für ein Fahrzeug für jede Konfiguration eine eigene Typprüfung durchzuführen. Da schon alleine aus finanzieller Sicht nicht jede theoretisch mögliche Teilekombination geprüft werden kann, beschränken sich die Hersteller auf möglichst wenige Konfigurationen und Prüfungen. Strenggenommen dürfen nach WLTP keine anderen Reifen-Felgen-Kombinationen als genau die geprüften zum Einsatz kommen, um der resultierenden Typgenehmigung genüge zu tun.

Praktisch greift an dieser Stelle aber die StVZO, nach der es zulässig ist, alle Reifen nach den in der CoC gelisteten Größen-/Last-/Geschwindigkeitsangaben zu verwenden. Die Typgenehmigung nach WLTP ist demnach tatsächlich nur für das Zulassungsverfahren des Fahrzeugs anzuwenden. Ergänzend dazu lautet das Fazit einer Stellungnahme des BRV, dass „nach wie vor die uneingeschränkte Montage von Sommer-, Ganzjahres- und Winterreifen in der angegebenen Reifengröße möglich bzw. zulässig [ist].“:

Auch die GTÜ stellt dazu übereinstimmend in ihrem Blatt „GTÜ Informativ“ Ausgabe 1/2021 (siehe auch vorheriger Forumsbeitrag) fest:
Sind bei den Reifengrößen Eintragungen wie „Reinforced“, „C-Reifen“, „nur Sommerreifen“, „nur Winterreifen“ oder „M+S“ sowie Sonderspezifikation für Fahrzeughersteller wie z. B. „MO“ (Mercedes-Benz-Originalteil) vorhanden, so haben diese Eintragungen nur Empfehlungscharakter. Dies gilt jedoch nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge, nicht für Motorräder!
Kurzer Exkurs: aktuelle Vorgehensweise für Motorräder

An dieser Stelle greifen nun die Audi Garantiebedingungen, wonach Veränderungen der Serienausstattung des Fahrzeugs zum Garantieverlust der betroffenen Baugruppe führen. Das heißt nicht, dass man Reifen entsprechend der StVZO nicht einsetzen darf, sondern dass Audi im Fall des Falles die Garantieleistung verweigern kann bzw. wird, konkret für das Fahrwerk als betroffene Baugruppe. Die im Rahmen der Garantie zulässigen Kombinationen stimmen naheliegenderweise erst mal mit den für WLTP getesteten und in der CoC eingetragenen überein, entscheidend sind aber laut Autohaus die von Audi in der ABE/EGG eingetragenen Typennummern und Sommer-/Winter-Kombinationen. Für die 21"- oder 22"-Felgen sind somit seitens Audi keine Winterreifen zulässig.

Zur Entstehungsgeschichte dieser Informationen:
Ich habe zunächst hinsichtlich meiner Winterreifen mit dem ADAC und der GTÜ telefoniert, bin dabei aber nicht signifikant weitergekommen: Der ADAC konnte sich auf nichts festlegen und sagte mir, dass ich dazu den Hersteller fragen müsse. Die GTÜ konnte auch bei Prüfung meiner konkreten CoC (beim KBA abgerufen während des Gesprächs) keinerlei zusätzliche Einschränkungen hinsichtlich Sommer- oder Winterreifen festmachen und bleibt unabhängig vom Fahrzeug bei ihrer Darstellung in „GTÜ Informativ“ und stimmt zudem auch mit der Darstellung des BRV überein (s.o.). Auch die Notwendigkeit einer Eintragung meiner Winterreifen im Fahrzeugschein wird dementsprechend nicht erkannt.

Mein Autohaus wollte mir nach einer Anfrage beim TÜV-Prüfer eigentlich die Kosten für die Eintragung meiner 21"-Winterreifen im Fahrzeugschein zukommen lassen, meldete sich dann aber mit ganz anderen Informationen bei mir (verkürzte Darstellung in eigenen Worten): Der vom Autohaus angefragte TÜV-Prüfer sah kein Problem in der Montage der Winterreifen ohne Eintragung, konnte sich aber auch nicht erklären, wieso in meiner CoC zweimal der selbe Reifentyp einmal mit und einmal ohne M+S aufgeführt wurde. Ein daraufhin befragter DEKRA-Prüfer meinte, ich dürfte meine Winterreifen eindeutig nicht einfach verwenden und müsste sie eintragen lassen. Weitere Telefonate mit anderen Stellen bei TÜV und DEKRA und GTÜ führten zu weiteren uneindeutigen Aussagen. Schließlich konnte das Autohaus mit einem Mitarbeiter der GTÜ sprechen, der im für die Ausarbeitung der Zulassungsbestimmungen zuständigen Gremium tätig ist. Dort war in Erfahrung zu bringen, dass der o.g. Zulassungskonflikt zwischen WLTP und StVZO existiert und auf der Agenda der in den nächsten Jahren zu lösenden Punkte steht. Zudem gilt aktuell beides (exakt so wie oben von GTÜ und BRV beschrieben), irgendwann in Zukunft könnte möglicherweise nur noch die WLTP-Zulassung gelten. Auch die oben angesprochene WLTP-Typgenehmigung wurde mir kurz erläutert.

In diesem Zusammenhang hat das Autohaus auch kurz die Kfz-Besteuerung angesprochen, die an den WLTP-Messwerten bemessen wird: Hier ist der Konflikt zwischen WLTP und StVZO ebenfalls problematisch, da mit der durch die StVZO zulässigen, wählbaren, anderen Bereifung die WLTP-Verbrauchs- und Emissionswerte nicht mehr gültig sind und theoretisch neu gemessen werden müssten. Genaugenommen verstößt man mit von den Typgenehmigungen abweichender Bereifung also gegen das Steuerrecht. Für Elektrofahrzeuge ist das natürlich momentan wegen der Nullbesteuerung irrelevant, und dass das für andere Fahrzeuge jemals steuerrechtlich verfolgt wird, erscheint sehr unwahrscheinlich.

Weiterhin hat mich das Autohaus im Zuge der Diskussionen über meine Winterreifen auch über den Garantieausschluss seitens Audi wie oben beschrieben informiert.

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Zitat:

@opferkind schrieb am 26. September 2022 um 12:21:28 Uhr:


D.H. vereinfacht gesagt, folgende beiden Winterreifen-Felgenkombination sind für den Etron als Winterreifenkomplettrad erlaubt:
255/50 R20 109H M+S 9.0Jx20 ET38
255/55 R19 111H M+S 8.0Jx19 ET34 (Schneeketten zulässig)

Alle anderen im COC Papier aufgeführten Reifen-Felgenkombinationen sind nur mit Sommerreifen erlaubt.

Du kannst auch auf die 21" Felgen von Audi Winterreifen aufziehen lassen. Ich habe meine schon bestellt und mein Händler hat diese anhand der im System bei Audi hinterlegten Daten bestellt.

Gleiche Abmessungen/Traglasten in alle Himmelsrichtungen und schon passt es 🙂

Zitat:

@Touran2012 schrieb am 26. September 2022 um 13:52:24 Uhr:



Und wieso sollte ich meine 21" Originalfelgen nicht mit Winterreifen bestücken dürfen?

Weil Audi diese Rad-Reifen-Kombination (es geht bei COC nicht nur um die Felge) halt nicht für den Winterbetrieb freigegeben hat. Aus welchem Grund auch immer. Weil sie in dieser Dimension auf dem e-tron keine M+S-Reifen getestet haben, weil das Material der Felge nicht für Winter taugt (Korrosionsbeständigkeit durch Salze, Temperatur), weil Audi sich wegen Nachteilen in der Fahrdynamik/Sicherhiet nicht dazu verpflichten wollte ... Hier aus dem Forum war glaube ich keiner an der Besprechung bei Audi mit dabei. 😉

Zitat:

@john54 schrieb am 26. September 2022 um 15:22:41 Uhr:



Zitat:

@Touran2012 schrieb am 26. September 2022 um 13:52:24 Uhr:



Und wieso sollte ich meine 21" Originalfelgen nicht mit Winterreifen bestücken dürfen?

Weil Audi diese Rad-Reifen-Kombination (es geht bei COC nicht nur um die Felge) halt nicht für den Winterbetrieb freigegeben hat. Aus welchem Grund auch immer. Weil sie in dieser Dimension auf dem e-tron keine M+S-Reifen getestet haben, weil das Material der Felge nicht für Winter taugt (Korrosionsbeständigkeit durch Salze, Temperatur), weil Audi sich wegen Nachteilen in der Fahrdynamik/Sicherhiet nicht dazu verpflichten wollte ... Hier aus dem Forum war glaube ich keiner an der Besprechung bei Audi mit dabei. 😉

Es gibt aber (zumindest in der Schweiz) für genau die Felge von Auto vorgeschlagene Winterreifen....

Das ist natürlich spannend und verwirrend zugleich. Von mir aus soll jeder die Kombi fahren, die er oder sie will. Zumindest solange mir als Unbeteiligter auf der Autobahn nicht eure Räder um die Ohren fliegen. 😉

Ich kann mich nur wiederholen und empfehle (dringend!) das oben von mir verlinkte Dokument von der GTÜ. Die in der coc angegebenen Kombis sind erlaubt. Und zwar auf Sommer und auf Winter. Angaben wie M+S haben nur empfehlenden Charakter. Mehr nicht.

Zitat:

@john54 schrieb am 26. September 2022 um 15:42:43 Uhr:


Das ist natürlich spannend und verwirrend zugleich. Von mir aus soll jeder die Kombi fahren, die er oder sie will. Zumindest solange mir als Unbeteiligter auf der Autobahn nicht eure Räder um die Ohren fliegen. 😉

Korrekt, deswegen und wegen irgendwelcher Ausreden bezüglich Garantie/Gewährleistung, verlagere ich die Verantwortung diesbezüglich, auch auf meinen Audi Stützpunkt 😁

Ich bin schon gespannt, wie sich die Winterreifen im direkten Vergleich zum Sommerreifen (Werksausstattung) bemerkbar macht, gerade im Verbrauch und vielleicht beim Abrollgeräusch. Da fällt mir gerade ein, das ich die Reifenlabel vom Sommerreifen noch garnicht gecheckt habe 😮

Ich habe da nicht viel gemerkt ehrlich gesagt. Weder im Verbrauch noch im Geräusch. Fahre wie geschrieben die gleiche Größe / Breite im Sommer wie im Winter. Für den Verbrauch sind ein paar Grad Temperatur viel entscheidender als das Winterprofil.

Gibt es jetzt was neues? Habt ihr die 21er WR aufziehen lassen?

Auch zu bedenken: Oft haben bei gleichen angegebenen Reifengrößen die Winterreifen einen geringeren Freigang d.h. sie benötigen im Radhaus und an Radausschnitt mehr Platz.
Das liegt am anderen Profil und an zum Teil anders geformter Schulter.

Deswegen kann es sehr wohl - auch entgegen einiger Behauptungen hier sein, dass gleiche Größe WR, die aber nicht in den Papieren steht und vom Hersteller nicht frei gegeben ist, auch nicht gefahren werden kann und darf.

Nebenbei gilt das gleiche sinngemäß auch für RunOnFlat Reifen, die für den e-Tron ebenfalls nicht zulässig sind (siehe Betriebsanleitung)

Zitat:

@kappa9 schrieb am 10. Dezember 2022 um 20:12:09 Uhr:


Auch zu bedenken: Oft haben bei gleichen angegebenen Reifengrößen die Winterreifen einen geringeren Freigang d.h. sie benötigen im Radhaus und an Radausschnitt mehr Platz.
Das liegt am anderen Profil und an zum Teil anders geformter Schulter.

Deswegen kann es sehr wohl - auch entgegen einiger Behauptungen hier sein, dass gleiche Größe WR, die aber nicht in den Papieren steht und vom Hersteller nicht frei gegeben ist, auch nicht gefahren werden kann und darf.

Nebenbei gilt das gleiche sinngemäß auch für RunOnFlat Reifen, die für den e-Tron ebenfalls nicht zulässig sind (siehe Betriebsanleitung)

Zu tode gefürchtet ist auch gestorben…

Zitat:

@johro schrieb am 10. Dezember 2022 um 20:51:40 Uhr:



Zitat:

@kappa9 schrieb am 10. Dezember 2022 um 20:12:09 Uhr:


Auch zu bedenken: Oft haben bei gleichen angegebenen Reifengrößen die Winterreifen einen geringeren Freigang d.h. sie benötigen im Radhaus und an Radausschnitt mehr Platz.
Das liegt am anderen Profil und an zum Teil anders geformter Schulter.

Deswegen kann es sehr wohl - auch entgegen einiger Behauptungen hier sein, dass gleiche Größe WR, die aber nicht in den Papieren steht und vom Hersteller nicht frei gegeben ist, auch nicht gefahren werden kann und darf.

Nebenbei gilt das gleiche sinngemäß auch für RunOnFlat Reifen, die für den e-Tron ebenfalls nicht zulässig sind (siehe Betriebsanleitung)

Zu tode gefürchtet ist auch gestorben…

Schietegal ist auch ne Art...

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