Winterreifen kaufen
Hallo zusammen,
ich möchte mir Winterreifen kaufen besser gesagt diese hier Nokian WR D4 (XL) 185/55 R15 86H hierzu benötige ich noch Stahlfelgen. Ich würde Sie gerne als Kompletträder erhalten. Ich finde gerade keinen der mir hier diese Kombi anbietet.
Bei mir besteht die Frage, ob diese den überhaupt passend sind für mein Auto? ( Schlüsselnummer: 8260 AAC)
Im EC Certificat of Conformatiy steht unter Punkt 32, wenn ich das Richtig verstanden habe, dass solche Reifen verwendet werden dürfen?
Vielleicht kann mir jemand eine Möglichkeit aufzeigen, wie ich diese ggf. wenn passend online als Kompletträder erhalten kann.
Beste Grüße
Lisa
Beste Antwort im Thema
Die Antwort ist natürlich falsch und sollte dringend gelöscht werden!
Die im Fahrzeugschein (ZulBesch) eingetragene Reifengröße ist die kleinste vom Hersteller freigegebene Reifengröße, die Du montieren darfst! Alle anderen freigegebenen Reifengrößen stehen in den COC Papieren. Abweichungen nach oben oder unten sind in keinster Weise zulässig!
Alle von der Herstellerfreigabe abweichende Dimensionen und Einpresstiefen beeinhalten zumeist eine ABE oder ein TÜV Gutachten zu den Felgen, wie hier z.B
https://www.ebay.de/.../383024663013?nav=SEARCH
Stahlfelgen in 15" sind mir für den Kalos nicht bekannt. 6x15 ET 45 dürften die serienmäßig optional verfügbaren AluFelgen sein!
Hier z.B ein gebrauchter Satz
Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../1163810119-223-2139?...
11 Antworten
Moin,
mit Winterreifen verhält es sich wie folgt:
Du kannst alle Reifen fahren, die SCHMALER von der Breite her sind als die im Fahrzeugschein eingetragenen, sofern hierbei folgende Punkte berücksichtigt werden - und an denen gibt es auch keine Auslegungssache:
1.) Der Abrollumfang muss genauso groß sein wie der deiner Serienbereifung - keinesfalls größer! da sich die Deckenhöhe mit an der Reifenbreite bemisst, musst du hier ein wenig rechnen oder deinen TÜV-Menschen fragen - der kann dir das ganz genau sagen.
2.) Die Traglast darf nicht kleiner sein als die deiner Serienbereifung. Hast du beispielsweise Reifen mit der Bezeichnung 86H, bezieht sich die 86 auf die Traglast, sprich 530kg je Rad. Du darfst bedenkenlos größere Traglasten fahren, jedoch werden die Reifen dann in der Regel auch teurer.
3.) Der Geschwindigkeitsindex darf geringer sein. Bei 86H steht das H für eine Vmax von 210km/h. Möchtest du Reifen mit dem Index "S" fahren, wären diese nur bis 180km/h zugelassen und in dem Fall gehört dann auch ein M+S-Aufkleber ("mit M+S = max. 180km/h) gut sichtbar ins Cockpit.
T wären 190km/h und U (selten) 200km/h.
4.) Die Reifenbreite sollte nicht kleiner als 2/3 der aktuellen Reifenbreite sein, da dies das Fahrverhalten negativ beeinflusst (Kurvengängigkeit und Fahrstabilität).
Hoffe geholfen zu haben
LG - MT
Die Antwort ist natürlich falsch und sollte dringend gelöscht werden!
Die im Fahrzeugschein (ZulBesch) eingetragene Reifengröße ist die kleinste vom Hersteller freigegebene Reifengröße, die Du montieren darfst! Alle anderen freigegebenen Reifengrößen stehen in den COC Papieren. Abweichungen nach oben oder unten sind in keinster Weise zulässig!
Alle von der Herstellerfreigabe abweichende Dimensionen und Einpresstiefen beeinhalten zumeist eine ABE oder ein TÜV Gutachten zu den Felgen, wie hier z.B
https://www.ebay.de/.../383024663013?nav=SEARCH
Stahlfelgen in 15" sind mir für den Kalos nicht bekannt. 6x15 ET 45 dürften die serienmäßig optional verfügbaren AluFelgen sein!
Hier z.B ein gebrauchter Satz
Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../1163810119-223-2139?...
Da ist überhaupt nichts falsch dran! Das, was in den Papieren steht, ist die größtmögliche, ohne Abnahme fahrbare Reifengröße. Du kannst doch nicht einfach 225er statt der eingetragenen 205er drauf ziehen, nur weil es in den COC-Papieren steht, die du eh nicht mitführst (und schlussendlich auch kein Polizist sehen will)...!
Oder wie erklärst du dir, dass du beispielsweise im Winter bedenkenlos schmalere Reifen fahren darfst? Und sag nicht, Winter sei eine Ausnahme...
Da bin ich mir übrigens absolut sicher - kein vielleicht, möglicherweise oder "bin mir nicht sicher"!
Von den Felgen sprach ich übrigens nicht!
Zitat:
Da ist überhaupt nichts falsch dran! Das, was in den Papieren steht, ist die größtmögliche, ohne Abnahme fahrbare Reifengröße.
MT du erzählst nur Mist, immer und überall.🙄
Natürlich steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
nicht die größte Reifengröße drin, welche ohne
Umbauten fahrbar ist.
Ob es die kleinste ist weiß ich nicht 100% dürfte aber wirklich so sein.
Bei meinen Nubira, E38 und den alten Jazz standen jeweils
die kleinsten Reifengrößen drin, ich denk da wird sich nicht jemand
3mal geirrt haben und bei allen anderen Autos ist das sicher auch so.😉
Meine Mutter hatte auch einen Kalos (Aveo ist dasselbe in bunt),
da passen 155/80/13, 175/70/13, 185/60/14
und 185/55/15.
Im Sommer hatten wir 185/55/15 und im Winter 175/70/13 drauf.
Beim Kalos/Aveo stehen die fahrbaren Größen auch im Auto drin,
entweder wars am B-Holm oder im Handschuhfach,
einer der beiden Orte war es.
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Zitat:
@matt13 schrieb am 10. Februar 2008 um 19:11:20 Uhr:
Es ist (leider) in den neuen Papieren nur die kleinste gültige Reifengröße eingetragen.
Die jeweils für das Auto zugelassenen Reifen- und Felgengrößen sind beim KBA hinterlegt, das können die an irgendeiner der neuen Nummern feststellen.
Wenn Du eine für Dein Auto zugelassene serienmäßige Größe fährst, brauchst Du keinerlei Bescheinigung darüber, das kann die Pol. anhand der Nummern kontrollieren (wüßte auch gern, wie die das hinkriegen). Bei anderen eintragungspflichtigen Größen muß man natürlich, wie auch früher, die Herstellerbescheinigung mitführen.mfg. Matt
https://www.reifen.de/static/tipps-tricks/reifentipps/reifengroesse
@Knecht ruprecht 3434 :
Knechti, Hausimausischnubbelchen - mensch, von deiner Knollennase habe ich ja schon ewig nichts mehr gelesen... Wie gehts dir, altes Haus? Alles fit im Schritt?
Du - nehm ich dir jetzt mal nicht übel, Kumpel! Wir alle machen mal Fehler - ich, du, wir alle.
Das mit den Reifen ist wirklich so ne Sache. Früher waren ja noch 2 oder mehr Reifengrößen im Schein eingetragen - ab Werk, aber das wurde irgendwann um die 2005 oder 2010 gekippt. Seitdem steht nur noch die reguläre Seriebbereifung drin - ist im Grunde das Größte, was ab Werk gefahren werden darf.
Das mit den COC-Papieren - jein. Du kannst auch alle Reifengrößen zwischen den z.B. von dir zum Kalos deiner Mutter genannten Reifengrößen fahren, also auch 165er. Der Abrollumfang muss halt stimmen. Mal schauen, ob ich das noch auf die Reihe kriege, Anhand 225/55R17:
- 225 = Reifenbreite in Milimeter
- 55 = Reifenhöhe in Prozent bemessen an der Reifenbreite in Milimeter (sprich 55% von 225mm)
- 17 = Zoll - sollte klar sein, Felgendurchmesser.
Anhand der ersten beiden Daten kann man sich den Abrollumfang ausrechnen - und genau das würde auch jeder "Blaue" tun, zumindest zur Erläuterung, wenn man die falschen Reifen fährt 😉.
Außerdem darf der Reifen nicht breiter sein als im Fz-Schein eingetragen, es sei denn, man hat sich das vom TÜV bescheinigen lassen (Abnahme + Eintragung).
Eine Bitte: Lest euch in Zukunft alles durch, nicht nur den Header. Ich schrieb nämlich auch, dass die wichtigste Größe der Tragfähigkeitsindex ist. Der muss stimmen oder größer sein, sonst keine Plakette oder Bußgeld bei der Kontrolle.
Der Geschwindigkeitsindex darf kleiner sein - aber nur mit Aufkleber in der Hütte! Dann darf man aber auch nicht schneller fahren als dort angegeben!
Noch Fragen?
Im Winter fahre ich übrigens auch eine Nummer kleiner, aber in den COC sind die nicht eingetragen. Wenn man sich da unsicher ist, ab zum TÜV und nachfragen - fertsch. Die haben eine große Datenbank.
Dort war meine Reifen-/Felgen-Kombi auch hinterlegt - eingetragen werden mussten die jedoch nicht. ABE reicht aus.
LG - MT
Unglaublich!
Na aber immer doch...!!! Ich mag den Knechti...
Ne was du für einen Müll von dir gibst, meine ich...
Ich probiere noch einmal es aufzuklären:
Die Zul.Besch. wird bei Neufahrzeugen vom KBA, also dem Straßenverkehrsamt ausgestellt. Dadurch wurde der Import vereinfacht. Seitens des Herstellers benötigt es zur Einfuhr eine Übereinstimmungserklärung (Confirmitätserklärung auch COC genannt).
Hier muss der Hersteller alle am Fahrzeug verbauten, relevanten Teile und Größen benennen. Reifen, Getriebeübersetzung z.b.
die zum Zeitpunkt der Ausfertigung zugelassen sind.
Hieraus wird die kleinste zulässige Reifengröße vom KBA (Straßenverkehrsamt) übernommen und in die Zul.Besch. eingetragen. Durch Modellwechsel oder Zuliefererwechsel z.B kann auch mehr zugelassen sein. Hier reicht ein Schrieb vom Hersteller, Ausdruck INetSeite z.B um zu legalisieren.
Eintragungsfähig sind auch andere Reifengrößen, nach Gutachten....
Pauschal zu sagen schmaler geht immer ist absoluter Schwachsinn!!!
Zitat:
Seitdem steht nur noch die reguläre Seriebbereifung drin - ist im Grunde das Größte, was ab Werk gefahren werden darf.
Nur für dich, für den Rest im Land nicht.
Zitat:
Du kannst auch alle Reifengrößen zwischen den z.B. von dir zum Kalos deiner Mutter genannten Reifengrößen fahren, also auch 165er.
Klar kann man das, wenn man sich ne freigabe holt,
ohne diese eben nicht, habe auch nix gegenteiliges
behauptet.
Zitat:
Außerdem darf der Reifen nicht breiter sein als im Fz-Schein eingetragen, es sei denn, man hat sich das vom TÜV bescheinigen lassen (Abnahme + Eintragung).
Egal wie oft es noch geschrieben wird, es bleibt einfach falsch.
Er schreibt immer solchen Quark, das schlimmste ist
das es andere glauben könnten, was da gefasselt wird.
Blöderweise ist 90% des oben für Tatsachen gehalten
reiner Unfug.
Es mit Vernunft zu probieren bringt nix, für
Argumente ist der User nicht zugänglich im BMW Forum
ist er auch schon ein bekannter Troll.