Winterreifen im Sommer
Hallo zusammen,
habe noch meine Winterreifen drauf, soweit noch gutes Profil. Was würde passieren wenn ich einen Unfall baue, übernimmt dann die Versicherung trotz Winterreifen?
Beste Antwort im Thema
Tach!
Theoretisch ist ja nun alles erörtert.
Praktisch bin ich bereits vor über 20 Jahren mit meinem alten Golf auf Alljahresreifen unterwegs gewesen. Als Schüler hatte ich kein Geld für 2 ordentliche Radsätze, also mussten es gute Alljahresreifen tun.
Und, wer hätte es gedacht, sie taten es schon damals bestens. Ohne ABS, ESP, Airbags und Spurassistent.
Übrigens lebte ich in München und war sehr aktiver Wintersportler.
Später fuhr ich dann im Nordosten der USA einige Hecktriebler und Allradler mit AST (all season tires) wie dort allgemein üblich. Kein Problem, auch nicht im Januar zwischen Freeport, Maine und Montreal, CDN.
Wichtig dabei ist, dass man weiß, was man da fährt und generell vernünftig mit einem Auto im Winter umgehen kann.
Der Großteil der deutschen Autofahrer, der seine 10.000 km im Jahr bei gemäßigten Temperaturen um sein Dorf oder in der Innenstadt herumschleicht, wäre mit AST bestens beraten und würde den Unterschied im Winter zu WR gar nicht merken.
Im Sommer bei Starkregen und(!) hohen Geschwindigkeiten i.V.m. hoher Laufleistung halte ich AST und WR für nicht so gut geeignet. Die Nässeeigenschafften sind schlechter als bei guten SR und der Verschleiß höher.
Aber auch hier hätte Otto-Normalschnarcher absolut kein Problem. Die Reifen würden eher überaltern, als abgefahren werden.
Die Diskussion ist somit eher akademisch.
Gruß!
M. D. (hat mittlerweile stets 2 Radsätze, da die Laufleistung sehr hoch ist)
236 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Der ADAC hat allerdings (wenn auch mit frischen Winterreifen) Unterschiede von 16 Metern aus 100 km/h festgestellt.
Den stellen sie aber auch fest wenn sie Billigreifen mittesten.
Wie auch immer, so lange die WR grundsätzlich dieselben Zulassungsnormen erfüllen müssen wie die SR um in der EU verkauft werden zu dürfen gibt es ausser Spitzfindigkeiten der Versicherer kein Argument gegen WR im Sommer.
Das man mit einem WR 225/40-17 V für 69,99€ nicht unbedingt im Sommer das vom Index gesetzte Limit ausnutzen sollte ist klar, aber das sollte man mit einem SR dieser Preisklasse auch nicht.
Im Grunde gibt es nur zwei Punkte die die Versicherung zu interessieren haben, ist der Reifen für die Eu zugelassen und reicht das Profil noch aus.
Das eine zulässige Größe montiert ist natürlich vorrausgesetzt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Den stellen sie aber auch fest wenn sie Billigreifen mittesten.
mag sein. Ich google da jetzt nicht hinterher...
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Im Grunde gibt es nur zwei Punkte die die Versicherung zu interessieren haben, ist der Reifen für die Eu zugelassen und reicht das Profil noch aus.
Wäre ich nicht so sicher.... mit porösen Reifen gibts auch keinen TÜV, selbst wenn Profil noch ausreicht. Sowas könnte also ne Rolle spielen.
Die Versicherung darf -wenn sie denn schon zahlen soll- auch Untersuchungen anstellen (besonders bei Auffälligkeiten wie bspw einem außer der Norm liegenden Bremsweg). Fällt hierbei auf, daß der technische Zustand des betreffenden Fahrzeugs eine Rolle spielte, so wird man -je nach Schadensfall- womöglich genau untersuchen.
Die Frage wäre allerdings, bei welcher "Unzulänglichkeit" eine Handhabe besteht, die Zahlung zu verweigern. Das weiß ich nicht.
Ich vermute inzwischen (auch aufgrund Peter Clios Infos), daß man keine Probleme bekommt wenn der Winterreifen im Sommer eine durchschnittliche Performance zeigt.
Aber ich möchte es lieber nicht ausprobieren und merke bei meinen Winterreifen auch schon in der Übergangszeit ein schlechteres Nassbremsverhalten als bei meinen Sommereifen. Außerdem bilde ich mir ein, daß es sich bspw. in schnellen, langgezogenen Autobahnkurven bei hohem Tempo auf den WRs schwammiger fährt.
Zitat:
(besonders bei Auffälligkeiten wie bspw einem außer der Norm liegenden Bremsweg)
Könnte man, wenn es dafür eine Norm gäbe, ohne Basiswerte kann man daraus keine Folgen für den Fahrzeughalter ableiten.
Zitat:
Wäre ich nicht so sicher.... mit porösen Reifen gibts auch keinen TÜV, selbst wenn Profil noch ausreicht. Sowas könnte also ne Rolle spielen.
Das ist aber unabhängig davon ob es ein SR oder WR ist, eine Rolle dürfte es eh erst spielen wenn ein geplatzter Reifen Unfallauslöser war.
Aktuell gibt es keine Vorschrift die es verbietet mit ausgehärteten Reifen rumzufahren, kann also Niemand eine Verschulden klar davon ableiten.
Man kann es aber auch auf einen kurzen Nenner bringen, Verischerungen können jedes noch so an den Haaren herbeigezogene Argument dafür benutzen eine Zahlungspflicht zu verneinen.
Ob sie damit durchkommen ist die andere Frage, aber da sich vermutlich viele vor einem Besuch beim Anwalt abhalten lassen und eine Gerichtsverhandlung scheuen dürfe die Quote für die Versicherungen gar nicht so übel sein.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Könnte man, wenn es dafür eine Norm gäbe, ohne Basiswerte kann man daraus keine Folgen für den Fahrzeughalter ableiten.Zitat:
(besonders bei Auffälligkeiten wie bspw einem außer der Norm liegenden Bremsweg)
Ganz so klar ist das nicht:
Wie wir nun inzwischen wissen, gibts ja durchaus Erfahrungswerte, anhand derer man dann zumindest "auffällig" oder "unauffällig" einordnen kann. Daß dies allein rein rechtlich noch keine Bewandtnis hat, das ist völlig wurst.
Denn "auffällig" kann bewirken, das begonnen wird, nach den Ursachen dafür zu forschen (bei Personenschäden wohl auch nicht nur von Versicherungen). Was dann passiert (ob "Folgen" eintreten), das hängt davon ab, was festgestellt wird. Das war aber auch im September schon klar...
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Zitat:
Original geschrieben von Manju2006
Hallo zusammen,habe noch meine Winterreifen drauf, soweit noch gutes Profil. Was würde passieren wenn ich einen Unfall baue, übernimmt dann die Versicherung trotz Winterreifen?
Um den wissendschaftlichen Ergüssen ein Ende zu bereiten;
du fährst einen STVZO-zugelassenen Reifen mit über 1,6mm Profil und damit
ist versicherungstechn. alles ok..
Versteh nicht wie man meinen muß so eine Frage mit sovielen Posts zuzutexten!
Klar ist dies nicht die 100pro-Variante,aber sie ist gesetzeskonform,gut ist!
Welche Sicherheit ich mir mit neun Reifen antue hatte der TS nicht gefragt!
Wenn es einen Mod. hier gibt,mach dicht .
Jemanden für das Fahren von Winterreifen im Sommer zu belangen scheitert (auch bei einem Unfall) schon daran, dass es gar keine Möglichkeit gibt, Winterreifen von Ganzjahresreifen zu unterscheiden. Abgesehen von der Positionierung des Reifens am Markt durch das Marketing des Herstellers. Was ganz sicher keine juristische Relevanz hat.
Deshalb schrieb ich von juristischer Relevanz. Das, was da ersichtlich ist, hat keine. Denn es ist nur ein Marketing-Gag.
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Um den wissendschaftlichen Ergüssen ein Ende zu bereiten;Zitat:
Original geschrieben von Manju2006
Hallo zusammen,habe noch meine Winterreifen drauf, soweit noch gutes Profil. Was würde passieren wenn ich einen Unfall baue, übernimmt dann die Versicherung trotz Winterreifen?
du fährst einen STVZO-zugelassenen Reifen mit über 1,6mm Profil und damit
ist versicherungstechn. alles ok..
Versteh nicht wie man meinen muß so eine Frage mit sovielen Posts zuzutexten!
Klar ist dies nicht die 100pro-Variante,aber sie ist gesetzeskonform,gut ist!
Welche Sicherheit ich mir mit neun Reifen antue hatte der TS nicht gefragt!
Wenn es einen Mod. hier gibt,mach dicht .
Das wir nicht passieren-denn hier scheinen einige User gleicher zu sein als andere-die können ganze Gruppen beleidigen ohne das etwas passiert-andere hingegen werden verwarnt wenn sie Käse Häppchen reichen wenn die bekannten Trolle wieder einen Fred eröffnen-das muß man halt Lächelnd hinnehmen....
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
So langsam kommen wir hier aber weg vom Thema "Winterreifen im Sommer" hin zum großen Gebiet von "sind kaputte Reifen eigentlich verkehrssicher".Zitat:
Wäre ich nicht so sicher.... mit porösen Reifen gibts auch keinen TÜV, selbst wenn Profil noch ausreicht. Sowas könnte also ne Rolle spielen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, und porös können auch Sommerreifen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
So langsam kommen wir hier aber weg vom Thema "Winterreifen im Sommer" hin zum großen Gebiet von "sind kaputte Reifen eigentlich verkehrssicher".
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, und porös können auch Sommerreifen sein.
Naja, aber die Überlegung ist ja die, daß man den Winterreifen im Sommer noch fährt,
weiler alt und abgefahren ist. Die Frage ist dann natürlich wie alt und wie abgefahren - und das ist nichts neues (und gilt für jeden Reifen), klar.
Aber genau dies "na und?" liegt irgendwie schon in der Frage... umso trauriger, daß man trotzdem 14 Seiten lang drüber debattieren kann (aber da haben wir beide ja selbst mitgemacht 😛 ).
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Für mich sieht es so aus, daß die Rechtsexpertin von Peter Clios Versicherung meine Vermutung zur Sachlage im Prinzip bestätigt, die ich bereits am 18. September postete:
Wird bei einem Unfall festgestellt, daß bspw der Bremsweg eines Beteiligten außer der Norm lag, dann kann es sein, daß genauer hingeschaut wird. Wenn sich hierbei Auffälligkeiten herausstellen (Bspw. Reifen), dann kann es sein, daß es Probleme gibt, falls sich nachweisen lässt, daß der Unfall mit anderer Bereifung zu vermeiden gewesen wäre.
Na ja, der Bremsweg kann ja auch deshalb außerhalb der Norm liegen (welcher? Allenfalls doch der, die sich aus der Geschwindigkeit ergibt, will sagen: Wenn wesentlich länger, dann ggf. auch schneller als erlaubt...), weil der Bremsende eben nicht volle Kanne gebremst hat.
Wie will man dann sowas mit in die Haftungsfrage einbringen?
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Der ADAC hat allerdings (wenn auch mit frischen Winterreifen) Unterschiede von 16 Metern aus 100 km/h festgestellt.
Na ja eben, darum ging es ja.
Es mag im Bremstest ja ggf. unstrittig sein, dass ein neuer (!) WiRfn im Sommer hier schlechter abschneidet als ein neuer SoRfn.
Die ursprüngliche Ausgangssituation war aber die des Auffahrens bereits älterer, gebrauchter WiRfn, die vor allem aufgrund ihrer Aushärtung (und ggf. des Restprofils von weniger als mind. 4mm für den Winter) für den Wintereinsatz nicht mehr taugen, im Sommer.
Der Vergleich und Beweis eines Bremsstests mit z.B. zwei 4 Jahre alten Reifen, 1x So, 1x Wi, in gleicher Dimension und Profiltiefe etc., dürfte (recht sicher) andere Ergebnisse zeitigen als der von Dir oben zitierte ADAC-Test, schon aufgrund der eben nicht mehr so ausgeprägten Unterschiede in Sachen Gummihärte, mal von den sonstigen Schwankungsbreiten unterschiedlich guter oder schlechter Reifen (also guter WiRfn gg. schlechten SoRfn oder guter SoRfn gg. schlechten WiRfn) ganz abgesehen.
Und generelle WiRfn-Nutzer schrieben hier ja (oder war´s woanders auf mt, wo ich´s gelesen hatte, dass sie z.B. im Herbst dann neue WiRfn vom Vorjahr kaufen und ab dann durchgehend durch alle 4 Jahreszeiten fahren. Dieser WiRfn dürfte dann im kommenden ersten Sommer bereits etliches seiner geringeren Härte eingebüßt haben.
Was will ich damit sagen?
Ich will keinesfalls gegen Dich anreden, sehe hier aber keine konkreten Belege für das von Dir oben angerissene Verhalten einer Versicherung bzw. dessen Durchsetzbarkeit mangels klarem Ausschluss in der StVZO etc.
Dem von mir zitierten Sachverständigen war kein einziger Fall in seinen 30 Jahren Berufspraxis bekannt.
Ich glaube daher, dass der Nachweis schwierig wird, hier gröbste oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen zu können, zumal z.B. LKWs gern auch grundsätzlich mit M+S ausgerüstet sind.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Na ja, der Bremsweg kann ja auch deshalb außerhalb der Norm liegen (welcher? Allenfalls doch der, die sich aus der Geschwindigkeit ergibt, will sagen: Wenn wesentlich länger, dann ggf. auch schneller als erlaubt...), weil der Bremsende eben nicht volle Kanne gebremst hat.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Für mich sieht es so aus, daß die Rechtsexpertin von Peter Clios Versicherung meine Vermutung zur Sachlage im Prinzip bestätigt, die ich bereits am 18. September postete:
Wird bei einem Unfall festgestellt, daß bspw der Bremsweg eines Beteiligten außer der Norm lag, dann kann es sein, daß genauer hingeschaut wird. Wenn sich hierbei Auffälligkeiten herausstellen (Bspw. Reifen), dann kann es sein, daß es Probleme gibt, falls sich nachweisen lässt, daß der Unfall mit anderer Bereifung zu vermeiden gewesen wäre.
Wie will man dann sowas mit in die Haftungsfrage einbringen?
Garnicht.
Man schaut nach, ob bspw technisch alles in Ordnung ist (Bremsen, Reifen) oder ob Auffälligkeiten bestehen, u.U. fällt dann dabei was auf, was für die Haftungsfrage relevant ist.
(Ich weiß nicht, wie oft ich das noch erklären soll 🙄)
Wahrscheinlichkeiten multiplizieren sich!!!
Folgende Aussage
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Wird bei einem Unfall festgestellt, daß bspw der Bremsweg eines Beteiligten außer der Norm lag, dann kann es sein, daß genauer hingeschaut wird. Wenn sich hierbei Auffälligkeiten herausstellen (Bspw. Reifen), dann kann es sein, daß es Probleme gibt, falls sich nachweisen lässt, daß der Unfall mit anderer Bereifung zu vermeiden gewesen wäre.
beinhaltet mindestens vier Wahrscheinlichkeiten, die ich noch mit einigen weiteren (Wahrscheinlichkeit, dass ich einen Unfall baue; Wahrscheinlichkeit, dass ein längerer Bremsweg als mit SR festgestellt werden kann - etc.) multiplizieren muß.
Fakt ist, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unfall eine Teilschuld wegen Verwendung von Winterreifen im Sommer zu bekommen, in etwa so groß ist, wie die Wahrscheinlichkeit, beim Abholen des Lottosechsers vom Blitz getroffen zu werden!
Nebenbei bemerkt: ein Großteil der Sixt-Mietfahrzeuge haben ganzjährig WR aufgezogen!
NT