winterreifen bei speziellem eintrag
mein golf ist ca 90 mm tiefer und ich fahre 195/50 auf 7Jx15 mit einer ET von 35.
ich habe das fahrwerk nur mit 195/50 (firestone sz40) auf 7Jx15 eingetragen bekommen, d.h. es steht explizit im fahrzeugschein, dass ich nur die reifen fahren darf.
wie sieht das jetzt mit winterreifen aus?
muss ich die extra eintragen lassen oder darf ich kleinere reifen als die o.g. auch ohne eintragung legal fahren?
15 Antworten
Re: Markenbindung
Zitat:
Original geschrieben von Bollo16v
Seit 2000 gibt es keine Markenbindung bei Reifen mehr, diesbezügliche Eintragungen im Fahrzeugschein sind nur noch als Empfehlung zu betrachten und sind nicht mehr rechtskräftig.
Du darfst also auf allen 4 Rädern unterschiedliche Reifen fahren, empfehlenswert ist das natürlich nicht.
Weiteres dazu gibt es hier .
Bollo
"In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich."
also ich muss keine eintragung vornehmen lassen, aber dennoch eine reifenfreigabe oder unbedenklichkeitsbescheinigung mit mir führen.
"Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:
* der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug
im Serienzustand befindet.
* der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis
auf Sonderräder im Serienzustand befindet.
* der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich
das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die
bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen
war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch
der Fahrzeughersteller Auskunft geben. "
nur das problem ist, dass ich diese bescheinigung nicht bekomme! so wie es scheint greift die regelung einzig und alleine für serienfahrzeuge...
ansonsten würde ich dem prüfer auch was erzählen...
er meinte zu mir, dass ich das fahrwerk, mit dem lenkrad und den reifen auf der einen felge eingetragen bekommen habe.
wenn ich die gleiche felge mit 195/50, welche jedoch z.b. von toyo sind, fahren würde, dann ist das mein risiko und er wird dafür nicht haftbar gemacht.
da mein golf aber kein serienfahrzeug ist bekomme ich diese reifenfreigabe nirgends und somit ist eine prüfung und eintragung unumgänglich... :-/