Winterreifen auf T-Model
Hallo,
gibt es Unterschiede bei den Größen der Winterreifen für dir Limousine und dem T-Model.
Welche Größe muss ich für meinen E-200K T-Model (BJ. 08.2007) Automatik nehmen?
Danke euch...
Beste Antwort im Thema
OK, dann versuche ich 'mal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Die Betriebskennung in den Fahrzeugpapieren muss nicht gleichzeitig eine Mindestforderung sein. Manchmal ist sie das zwar, sie kann aber auch einen Wert haben, der für die daneben stehende Reifengröße nach ETRTO-Norm überhaupt nicht existiert. Abweichungen von den Fahrzeugpapieren können daher durchaus erlaubt sein (s.a. hier). Die Tragfähigkeit der Reifen muss bei der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit mindestens der halben maximalen Achslast entsprechen.
Da wären wir gleich bei der Abhängigkeit der Tragfähigkeit von der Geschwindigkeit. V-, W- und Y-Reifen verlieren auf den letzten 30 km/h bis zu ihrer angegebenen Höchstgeschwindigkeit linear an Tragfähigkeit. Siehe dazu das Diagramm im Anhang.
Wenn nun ein T-Modell eine maximale Achslast von 1380 kg hat, benötigt man zunächst einen Lastindex von mindestens 95. M+S-Reifen mit Betriebskennung 95H sind da gerade eben ausreichend. Reifen mit 95V verlieren ab 210 km/h an Tragfähigkeit, bis -9% bei 240 km/h. Damit sind sie für die Achslast eben nur bis 210 km/h tauglich. Um bis 240 km/h fahren zu können, benötigt man einen Reifen mit einer Tragfähigkeit von 690 kg / 0,91 = 758 kg, zu erfüllen mit Lastindex 99, also 99V.
Zusammengefasst: Für ein Fahrzeug mit maximaler Achslast 1380 kg und Höchstgeschwindigkeit 234 km/h (bbH) benötigt man als Betriebskennung mindestens 96W oder 95Y, bei M+S-Reifen 95T, 95H oder 99V.
Und bevor jemand schreibt, dass für sein Auto trotz einer bbH von 234 km/h nur 95W in den Papieren steht: Das ist ein Wert, der während der Typprüfung des Fahrzeugs festgelegt wurde, ohne den üblichen Aufschlag auf die bbH zu verwenden. Es reicht also nur bis 240 km/h.
Gruß
Alpha Lyrae
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rapsi75
Hallo,gibt es Unterschiede bei den Größen der Winterreifen für dir Limousine und dem T-Model.
Welche Größe muss ich für meinen E-200K T-Model (BJ. 08.2007) Automatik nehmen?
Danke euch...
Hallo rapsi75,
Du benötigst wenigstens 225/55/16 mit ner 95iger Tragkraft, drunter ist nicht. Drüber geht alles wie mit den Sommerrädern auch.
Viel Glück bei Deiner Auswahl.
Bei der Limousine und E200K sind auch 205/60-16 zulässig.
Dieter
Zitat
Du benötigst wenigstens 225/55/16 mit ner 95iger Tragkraft, drunter ist nicht.
Hallo Roll-Off,
habe den 320iger cdi t-modell gilt das für jedes Maß ich
habe 225/50/16 beim Kauf dazubekommen muß ich jetzt auf 225/55/16 umstellen?
225/50 R16 waren imho beim 211er noch nie zugelassen. Auch auf Drittanbieterfelgen vermutlich nicht möglich. Auf original MB-Felgen sicher nicht.
Gruß
Achim
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Zitat:
Original geschrieben von dieterpapa
Bei der Limousine und E200K sind auch 205/60-16 zulässig.Dieter
Bei der Limo sind, mal vom 200 Gaser abgesehen, 205er zugelassen, Aber die Kombis ab Mopf müssen alle mindestens 225iger drauf haben.
gib das bei google ein ....mercedes service technik typ 211 / kombi
da bekommst die reifen und zulässigen felgengrößen original von mercedes benz
time out
Zitat:
Original geschrieben von meise 01
Zitat
Du benötigst wenigstens 225/55/16 mit ner 95iger Tragkraft, drunter ist nicht.Hallo Roll-Off,
habe den 320iger cdi t-modell gilt das für jedes Maß ich
habe 225/50/16 beim Kauf dazubekommen muß ich jetzt auf 225/55/16 umstellen?
Die einzig verlässliche Quelle ist die Liste von Mercedes in der Anlage "Zulässige Rad-/Reifenkombinationen für die E-Klasse (Typ 211 / Kombi)".
Und ja, demnach musst Du bei der Verwendung von 16"-Felgen zwingend auf 225/55/16 umstellen. Die 50er sind nicht zugelassen für Dein Auto!
Mein Tipp: nimm Deine neuen Reifen in Geschwindigkeitsklasse "V", dann musst Du mit Deinem 320er bei 210 km/h nicht vom Gas. 😉
Grüße
pemphix
Zitat:
Original geschrieben von pemphix
Mein Tipp: nimm Deine neuen Reifen in Geschwindigkeitsklasse "V", dann musst Du mit Deinem 320er bei 210 km/h nicht vom Gas.
Aber nicht vergessen, dass V-Reifen ab 210 km/h an Tragfähigkeit verlieren. Daher braucht man bei einem E 320 CDI T-Modell mindestens 225/55 R 16 99V XL oder eben 225/55 R 16 95H. 95V reicht auch nur bis 210 km/h.
Gruß
Alpha Lyrae
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Aber nicht vergessen, dass V-Reifen ab 210 km/h an Tragfähigkeit verlieren. Daher braucht man bei einem E 320 CDI T-Modell mindestens 225/55 R 16 99V XL oder eben 225/55 R 16 95H. 95V reicht auch nur bis 210 km/h.Gruß
Alpha Lyrae
225/55 R 16 99V XL genau den hab ich.
Grüße
pemphix
hallo @all
danke für die guten tipps
aber das mit dem Reifen ist jetzt erledigt
225/55/16 99V XL und soweiter
aber auf alumet felgen
bevor ich die aufziehe "kann ich die original Radmuttern" von MB benutzen oder ist das egal?
gruß meise
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Aber nicht vergessen, dass V-Reifen ab 210 km/h an Tragfähigkeit verlieren. Daher braucht man bei einem E 320 CDI T-Modell mindestens 225/55 R 16 99V XL oder eben 225/55 R 16 95H. 95V reicht auch nur bis 210 km/h.Zitat:
Original geschrieben von pemphix
Mein Tipp: nimm Deine neuen Reifen in Geschwindigkeitsklasse "V", dann musst Du mit Deinem 320er bei 210 km/h nicht vom Gas.Gruß
Alpha Lyrae
Das zweifle ich aber ganz stark an !!!
Also entweder wird ein gewisser Tragfähigkeitsindex (95,99, ...) gebraucht oder eben nicht. Der Speedindex (T, H, V, ZR, ... )hat damit nichts zu tun.
Es trifft zu, daß ein V Reifen nur mit 91% seiner angegebenen Tragfähigkeit belastet werden darf, siehe Wikipedia.
Dies hat aber der Hersteller in seinen erlaubten, freigegeben und eingetragenen Dimensionen bereits berücksichtigt in Abhängigkeit der Höchstgeschwindigkeit und Achslasten.
Wenn Du 225/55/16 95V eingetragen hast, dann darfst Du auch mit diesen V-Max fahren !
Wenn 97'er oder 99'er Tragfähigkeitsindex eingetragen sind (was ich mir evtl. beim 320'er T vorstellen könnte), dann darfst Du die 95'er erst gar nicht montieren !
Im Geschwindigkeitsindex, darfst Du die Herstellerangabe unterschreiten (bei Winterreifen), in Verbindung mit Höchstgeschwindigkeitskleber im Sichtbereich des Fahrers.
Beim Lastindex darfst Du das nicht !!!
OK, dann versuche ich 'mal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Die Betriebskennung in den Fahrzeugpapieren muss nicht gleichzeitig eine Mindestforderung sein. Manchmal ist sie das zwar, sie kann aber auch einen Wert haben, der für die daneben stehende Reifengröße nach ETRTO-Norm überhaupt nicht existiert. Abweichungen von den Fahrzeugpapieren können daher durchaus erlaubt sein (s.a. hier). Die Tragfähigkeit der Reifen muss bei der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit mindestens der halben maximalen Achslast entsprechen.
Da wären wir gleich bei der Abhängigkeit der Tragfähigkeit von der Geschwindigkeit. V-, W- und Y-Reifen verlieren auf den letzten 30 km/h bis zu ihrer angegebenen Höchstgeschwindigkeit linear an Tragfähigkeit. Siehe dazu das Diagramm im Anhang.
Wenn nun ein T-Modell eine maximale Achslast von 1380 kg hat, benötigt man zunächst einen Lastindex von mindestens 95. M+S-Reifen mit Betriebskennung 95H sind da gerade eben ausreichend. Reifen mit 95V verlieren ab 210 km/h an Tragfähigkeit, bis -9% bei 240 km/h. Damit sind sie für die Achslast eben nur bis 210 km/h tauglich. Um bis 240 km/h fahren zu können, benötigt man einen Reifen mit einer Tragfähigkeit von 690 kg / 0,91 = 758 kg, zu erfüllen mit Lastindex 99, also 99V.
Zusammengefasst: Für ein Fahrzeug mit maximaler Achslast 1380 kg und Höchstgeschwindigkeit 234 km/h (bbH) benötigt man als Betriebskennung mindestens 96W oder 95Y, bei M+S-Reifen 95T, 95H oder 99V.
Und bevor jemand schreibt, dass für sein Auto trotz einer bbH von 234 km/h nur 95W in den Papieren steht: Das ist ein Wert, der während der Typprüfung des Fahrzeugs festgelegt wurde, ohne den üblichen Aufschlag auf die bbH zu verwenden. Es reicht also nur bis 240 km/h.
Gruß
Alpha Lyrae