Winterreifen auf dem Wohnwagen??

Hallo

mache unseren Wohnwagen gerade fürs Wintercamping fertig!

ich bin unsicher ob man den Wohnwagen auf Winterreifen umrüsten soll. Ich habe einige gehört, die sagen ist nicht nötig, da er nur hinter herrollt. Zugfahrzeug mit Winterreifen und Schneeketten ist absolut ausreichend. Ein Winter WoWa Fahrer hat sogar extra Tests auf Eis und Schnee gemacht mal mit Sommerreifen und dann mit Winterreifen und hat keinerlei Unterschied festgestellt. Ein LKW Fahrer hat mir erzählt ist unnötig er fährt auf seinem 40 Tonner nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen. Mehr ist auch vom Gesetzgeber seit dem 1.05.06 nicht vorgeschrieben.

Was meint Ihr??

Ich wollte mir eigentlich Winterreifen kaufen aber in der Originalgröße 205/70 R14 gibt es keine Winterreifen und auf 185 oder 195/70 R14 will ich eigentlich nicht fahren da ich finde, dass das Fahrverhalten da bestimmt schwammiger wird?! Oder

Verunsicherte Grüße PP

Beste Antwort im Thema

Ein LKW Fahrer der nur auf der Antriebsachse Winterreifen fährt gehört aus dem Verkehr gezogen und zwar auf Lebenszeit!
Weil man die Winerreifen nicht braucht, hängen die LKW auch bi leichtem Schneefall gleich alle auf der Autobahn quer und blockieren alles. Da könnt ich kotzen bei soviel geballter Dummheit.

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Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Die 20 o. 25% beziehen sich auf z. GG.
oder die Zulandung?

hallo

das war nur so dahingesagt
dazu kriegst du sicher von niemanden eine vernünftige aussage

ich habe den wert aus einer dokumentation aus dem TV von vor ein paar tagen
war aber net in A sondern in D !

holländischer WoWa, nach komplettem entladen immer noch über 200kg schwerer als im fahrzeugschein ...

ist aber nicht so genau herausgekommen ob sie den dann noch haben fahren lassen oder net. er hatte jedenfalls einen tag "aufenthalt" da ...

lg
g

p.s.: gewichtsüberschreitungen immer vom HZLGG oder von der achslast. wie sich das zusammensetzt (eigengewicht, nutzlast etc) istr wohl blunz'n
;-)

lg
g

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


hallo

das war nur so dahingesagt
dazu kriegst du sicher von niemanden eine vernünftige aussage

ich habe den wert aus einer dokumentation aus dem TV von vor ein paar tagen
war aber net in A sondern in D !

holländischer WoWa, nach komplettem entladen immer noch über 200kg schwerer als im fahrzeugschein ...

ist aber nicht so genau herausgekommen ob sie den dann noch haben fahren lassen oder net. er hatte jedenfalls einen tag "aufenthalt" da ...

lg
g

p.s.: gewichtsüberschreitungen immer vom HZLGG oder von der achslast. wie sich das zusammensetzt (eigengewicht, nutzlast etc) istr wohl blunz'n
;-)

lg
g

Jau, guckst du hier:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

misch Refen

Wenn ich mich nicht irre ist das Gesetz Achsweise. M&S (verschiedene Autos haben heutzutage unterschiedliche Felgen / Reifen grossen / kombinationen auf der VA / HA) auf Antriebsachse, Reifen mit Verstarkter Seitenflanke auf Anhanger load rating / index)

Transporter / WoMo / LKW (immer) haben unterschiedliche Profile zwischen Lenk und Antriebsachse.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


hallo

nein, keine sorge, österreichische gesetze gelten für in österreich zugelassene kfz
alles was in D erlaubt ist darf natürlich auch in dieser form durch österreich durch

ausser bei gefahr im verzug (kaputte lenkung, kaputte bremsen, reifen bis auif die karkasse abgefahren, überladung um mehr als 20 oder 25%), aber das ist meist in den (östlichen) urpsrungsländern auch net erlaubt. nur prüft es dort keiner ...

lg
g

Re: misch Refen

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Wenn ich mich nicht irre ist das Gesetz Achsweise. M&S (verschiedene Autos haben heutzutage unterschiedliche Felgen / Reifen grossen / kombinationen auf der VA / HA) auf Antriebsachse, Reifen mit Verstarkter Seitenflanke auf Anhanger load rating / index)

Transporter / WoMo / LKW (immer) haben unterschiedliche Profile zwischen Lenk und Antriebsachse.

Rudiger

hallo

in deutschland eventuell...
in österreich definitiv fahrzeugweise bzw zugweise

ich hab mir den gesetzestext rausgesucht kürzlich ...

lg
g

Ähnliche Themen

Re: Re: misch Refen

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


hallo

in deutschland eventuell...
in österreich definitiv fahrzeugweise bzw zugweise

ich hab mir den gesetzestext rausgesucht kürzlich ...

lg
g

Diese Gesetzestexte sind auch online abrufbar.

Wäre schön, wenn du uns informieren könntest.

Bei meinem Querverweis hier auf das schon behandelte Thema, sind meines Wissens auch schon Gesetztestexte drin.

Du siehst, hier geht's ganz schön gründlcih zu.

Re: Re: Re: misch Refen

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Diese Gesetzestexte sind auch online abrufbar.
Wäre schön, wenn du uns informieren könntest.

Bei meinem Querverweis hier auf das schon behandelte Thema, sind meines Wissens auch schon Gesetztestexte drin.

Du siehst, hier geht's ganz schön gründlcih zu.

hallo

guckst du hier -> http://tinyurl.com/ydtb5l

BMVIt
kompatibilitätsbestimmungen zwischen zugfahrtzeugen und deren anhänger

heisser tipp: seite 21 an mitte ..
;-)

lg
g

Re: Re: Re: Re: misch Refen

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


hallo

guckst du hier -> http://tinyurl.com/ydtb5l

BMVIt
kompatibilitätsbestimmungen zwischen zugfahrtzeugen und deren anhänger

heisser tipp: seite 21 an mitte ..
;-)

lg
g

Wunderbar, wir entstammen doch eindeutig einem Kulturkreis.

Nicht nur dieselbe Sprache, sondern dies wird auch so eingesetzt dass sie (fast) niemand mehr versteht.

Ja und wenn man die dann doch in A oder D verstehen sollte, dann dürfte zwischen diesen beiden Kulturen keine BaS mehr passen.

So, was ich rausgeslesen habe ist, dass hier von relativ einheitlicher Bereifung ausgegangen wird in einem Satz, sowohl bei Zugfahrzeugen als auch bei Anhängern.

Es steht aber nirgendwo geschrieben, dass das beide Spezies die gleiche Bereifung haben müssen, wenn sie angekuppelt sind!

So ungefähr, als wenn eine Ehefrau sehr wohl das Bett mit dem Ehemann teilt, die eine in Berlin und die andere in Wien jeweils mit einem Ehepartner der/die aber nicht der/die seinige/r sein muss, oder so.

Gruß, Tempomat

Winterreifen auf Wowa

Hallo PeterPerlich

inzwischen wurde hier ja viel über Gewichte diskutiert. Ich möchte gerne zurück zum Kernthema:
Wenn mich mein Rechtsverständnis nicht völlig irre leitet gilt zunächst die Winterreifenpflicht in D für Kraftfahrzeuge.
Ein Wowa-Anhänger ist kein Kraftfahrzeug, daher keine Winterreifenpflicht.

Zur Sinnhaftigkeit von Winterreifen auf dem Wowa:
Ich denke, die wenigsten hier werden -im Gegensatz zu Berufs-Hänger-Fahrern- den Winter auf der Straße zubringen wollen, sondern das Wintersport-Ziel in der nähe ansteuern.

Wenn der Zugwagen auf Winter umgerüstet ist und die Straßenverhältnisse sind derart winterlich desolat darstellen, helfen wahrscheinlich auch Winterpneus auf dem Hänger nichts mehr.
(Das Spielchen kennen doch auch viele Auflieger-Fahrer: Du bremst, die Achsen am Auflieger machen dicht, dieser dreht sich und fertig ist die Auto-Sperre über drei Spuren..)

Viele Wowa-Fahrer/innen haben doch mittlerweile die 100 Km-Zulassung, d.h. die Pneus sind max. 6 Jahre alt und haben in der Regel genügend Profil, da nicht übermäßig viel km gelaufen.

Ich jedenfalls würde mir diese Kosten sparen und ggf. lieber den Tag warten, bis "Straße passierbar" gemeldet wird.
Aber das ist , wie vieles, natürlich Ansichtssache.

Grüßle
Jazzer2004

@ jazzer2004:nach deutscher Rechsprechung gelten Zugfahrzeug und Anhänger als Funktionseinheit. d.h. Der Anhänger wird beim ankuppeln Bestandteil des Kraftfahrzeugs.

Und: Etwas scheint immer noch nicht klar zu sein: ES GIBT KEINE WINTERREIFENPFLICHT.so jedenfalls die juristische Auffassung. Du bist nicht verpflichtet ein KFZ mit Winterreifen auszurüsten, auch nicht wenns schneit... nur fahren darfst Du nicht wenns schneit! Das hört sich an wie erbsenzählerei ist aber ein grossen Unterschied zu Ländern in denen eine generelle Wintereifenpflicht gilt: dort musst du wenn Du ein KFZ in Betrieb nimmst wINTERREIFEN DRAUFHABEN (IM wINTER)

@Ruediger: auf Achse durch die DDR (keine Lenkzeitprobleme damals) nach Danzig und dann mit Polnischen Fähren (Seelenverkäufer) nach Finnland zu Häfen deren Namen ich weder Schreiben noch aussprechen kann ;-)) Und für wen: Mein Onkel hatte damals eine Spedition mit fünf Sattelzügen und ein paar Kleinlastern. Jaaa, sowas gabs damals noch!!!!
Schenker und CO haben doch keine Studenten auf derartige Touren gelassen... Und ich bin auch nur in den Semesterferien gefahren.

Schiff

Danzig??? einmal nie wieder, da waren die Russen in St. Petersburg besser. Essen war unter aller Sau, Wodka und Krim Sekt soviel wie du haben wolltest fur kleines Geld.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von stero111


@ jazzer2004:nach deutscher Rechsprechung gelten Zugfahrzeug und Anhänger als Funktionseinheit. d.h. Der Anhänger wird beim ankuppeln Bestandteil des Kraftfahrzeugs.

@Ruediger: auf Achse durch die DDR (keine Lenkzeitprobleme damals) nach Danzig und dann mit Polnischen Fähren (Seelenverkäufer) nach Finnland zu Häfen deren Namen ich weder Schreiben noch aussprechen kann ;-)) Und für wen: Mein Onkel hatte damals eine Spedition mit fünf Sattelzügen und ein paar Kleinlastern. Jaaa, sowas gabs damals noch!!!!
Schenker und CO haben doch keine Studenten auf derartige Touren gelassen... Und ich bin auch nur in den Semesterferien gefahren.

Re: Winterreifen auf Wowa

Zitat:

Original geschrieben von jazzer2004


(Das Spielchen kennen doch auch viele Auflieger-Fahrer: Du bremst, die Achsen am Auflieger machen dicht, dieser dreht sich und fertig ist die Auto-Sperre über drei Spuren..)

Ich jedenfalls würde mir diese Kosten sparen und ggf. lieber den Tag warten, bis "Straße passierbar" gemeldet wird.
Aber das ist , wie vieles, natürlich Ansichtssache.

Grüßle
Jazzer2004

Mir wird bei dem Gedanken schon ganz schlecht.

Mal sehen wie am kommenden Wochenende das Wetter wird, dann werde ich möglicherweise meinen letzten Wochendausflug mit Gemischtbereifung machen.

Gruß, Tempomat

Re: Re: Winterreifen auf Wowa

Wenn du Wetter und Verkehsaufkommen angepasst fahrst, kann doch nichts passieren. Du bringst doch nie deine Anhangerachse in einem Auflaufgebremsten Gespann zum Blockieren - wenn alles richtig eingestellt ist-. Der Anhanger lauft auf das ziehende Fahrzeug auf, ud Verzogert durch seine Masse etwas mehr als das ziehende Fahrzeug. In diesem fall "lost" die Anhangerbremse etwas bis das der Wohnwagen wieder Auflauft. Das ist der Kreislauf.
Wenn du naturlich alle Rader kurz vordem Blockierenhast, bist du nicht Verkehrs / Witterungsbedingt gefahren.
Jaja, ich weiss das kleine Kind!!!! Auf der Autobahn???
In der Stadt???? zu schnell!!!

PS bei Glatteis Fahrt Keiner, keine LKW's und keine PKW's.

Rudiger

QUOTE]Original geschrieben von Tempomat

Mir wird bei dem Gedanken schon ganz schlecht.

Mal sehen wie am kommenden Wochenende das Wetter wird, dann werde ich möglicherweise meinen letzten Wochendausflug mit Gemischtbereifung machen.

Gruß, Tempomat

hi der Thread hat sich ja munter entwickelt.

Ich habe mal einen Bekannten bei der Polizei gefragt und er hat sich den Gesetzestext angesehen und ist auch der Meinung: WoWa ist kein KFZ, also durch die Polizei dürfte nichts passieren. Aber er meinte auch wenn Du einen Unfall baust, dann wird die Versicherung sich sofort darauf stürzen, dass dier WoWa nicht entsprechend bereift gewesen ist usw.

ich habe mir gestern einen Satz Felgen bestellt und suche nun Winterreifen, die es in der Größe 205-70 R14 natürlich wieder nicht gibt. Dürfte aber 185/70 fahren, nun die Frage merkt man die 2 cm schmaleren Reifen beim Fahren?? Ist schon zum Kotzen das ganze!!

Danke und cu PP

Winterreifen

Messtechnich wirst du weniger Brennstoff verbrauchen, durch schmalere Aufstandsflache.

Anhangerreifen haben durch die hohre Achslast mehr Lagen Im Stahlgurtel, die dir mehr Seitenfuhrung geben.

Meinermeinung andert sich bis auf das Aussehen nichts.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von PeterPerlich


hi der Thread hat sich ja munter entwickelt.

Ich habe mal einen Bekannten bei der Polizei gefragt und er hat sich den Gesetzestext angesehen und ist auch der Meinung: WoWa ist kein KFZ, also durch die Polizei dürfte nichts passieren. Aber er meinte auch wenn Du einen Unfall baust, dann wird die Versicherung sich sofort darauf stürzen, dass dier WoWa nicht entsprechend bereift gewesen ist usw.

ich habe mir gestern einen Satz Felgen bestellt und suche nun Winterreifen, die es in der Größe 205-70 R14 natürlich wieder nicht gibt. Dürfte aber 185/70 fahren, nun die Frage merkt man die 2 cm schmaleren Reifen beim Fahren?? Ist schon zum Kotzen das ganze!!

Danke und cu PP

Hallo,

ich würde das Geld sparen und bei den Gelegenheiten, wo Du wirklich auf festgefahrener Schneedecke fährst, lieber Schneeketten auf den Hänger machen. Oder halt ganz langsam fahren.

Bußgeld ist eh nicht das Thema, da man mit einem nicht richtig bereiften WoWa wohl kaum jemanden behindern wird. Also kostet das nur 20.- Euro.

Grüße

Kai

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